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Warnmeldungen
Entwarnung: Fund einer Bombe mit Langzeitzünder (Säurezünder)
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Fund einer Bombe mit Langzeitzünder (Säurezünder)" gesendet durch LS Duisburg, krsfr. Stadt (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
*** Ursprüngliche Meldung: ***
Im Ortsteil Duisburg-Neuenkamp im Bereich der Essenberger Straße wurde ein Bombenblindgänger aus dem 2. Weltkrieg mit Säurezünder gefunden. Die Entschärfung der Bombe findet noch heute statt. Bewohner, die im unmittelbaren Bereich des Fundortes wohnen oder sich dort aufhalten, müssen diesen Bereich umgehend verlassen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de .
BBK-ISC-001 BBK-ISC-003 BBK-ISC-004 BBK-ISC-009 BBK-ISC-016 BBK-ISC-017 shortCode:BBK-ISC-011
07.06.2021 19:36

Entwarnung: 500 Pfund-Bombe in Hamburg Finkenwerder gefunden
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "500 Pfund-Bombe in Hamburg Finkenwerder gefunden " gesendet durch LS Hamburg vS/E, Land (DEU, Hamburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Feuerwehr Hamburg informiert, dass im Bereich Aue-Hauptdeich bei Baggerarbeiten
eine 500 Pfund-Bombe aus dem 2. Weltkrieg gefunden wurde.
Der Kampfmittelräumdienst hat einen Sperrbereich (Sperrradius) von 300 Metern festgelegt und eine Evakuierung angeordnet.
Der Warnradius um die Fundstelle beträgt 500 Meter.
Die Entschärfung wird voraussichtlich um 17:30 Uhr beginnen.
ualisierte Informationen werden bis zur Entwarnung über die Apps und auf allen regionalen Rundfunkstationen verbreitet. Auskünfte erhalten Sie auch über das Bürgertelefon.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen. Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich
07.06.2021 18:44

Landesregierung passt Corona-Verordnung an
Die Landesregierung hat die für Baden-Württemberg bestehenden Corona-Regeln angepasst. Ab Montag, 7. Juni 2021, gelten für das Land abhängig vom Infektionsgeschehen weitere Lockerungen in vielen Bereichen.
++++ Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
Die Öffnungsstufen 1 bis 3 werden erweitert.
Beispielsweise sind Vortrags- und Informationsveranstaltungen abhängig von der jeweiligen Öffnungsstufe mit 100 Personen im Freien (Stufe 1), 250 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 2) sowie 500 Personen im Freien bzw. 250 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 3) vorgesehen.
Der organisierte Vereinssport ist nunmehr auch außerhalb von Sportanlagen möglich, wenn die Personenobergrenzen der jeweiligen Öffnungsstufen eingehalten werden. Neben den Wettkampfveranstaltungen des Profi- und Spitzensports sind nun auch solche im Bereich des Amateursports gestattet.
Der Betrieb von Vergnügungsstätten, Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen ist in den Öffnungsstufen 2 und 3 unter den dort geltenden Einschränkungen gestattet, dies gilt bereits ab 4. Juni 2021.
Der Eintritt in die Öffnungsstufe 3 der Corona-Verordnung ist bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen möglich, ohne dass die zuvor erforderliche Zeitspanne von 14 Tagen für jede weitere Öffnungsstufe durchlaufen werden muss. Der Betrieb des Gastgewerbes, insbesondere von Schank- und Speisewirtschaften, ist dann bis 1 Uhr nachts gestattet.
Im Rahmen der Inzidenzstufe von 50 gilt für Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen eine Begrenzung auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen dabei nicht mit, zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen.
Es wird eine neue Inzidenzstufe 35 eingeführt, die weitere Erleichterungen ermöglicht, wenn der Schwellenwert von 35 (7-Tage-Inzidenz) in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird. Dies sind u.a.:
+ Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den in den Öffnungsstufen 1 bis 3 zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien (Besuch von Freibädern, Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen etc.).
+ Es sind Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen, die einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen, gestattet (Ausnahme: Tanzveranstaltungen) – hierbei haben Gastronomiebetriebe die allgemeinen Hygienevorgaben im Rahmen ihrer Hygienekonzepte einzuhalten.
Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, künftig für den Zutritt zu allen zulässigen Angeboten ausreichend.
Der Betrieb der Schulen wird zukünftig umfassend in einer eigenen Ressort-Verordnung Schule geregelt; daher wird die bisherige Schulregelung der Corona-Verordnung weitgehend aufgehoben.
++++ Ausführliche Informationen:
Bitte informieren Sie sich über die geltenden Regelungen und Maßnahmen. Die neue Corona-Verordnung finden Sie auf der Seite der Landesregierung unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung
Eine Übersicht über die Regelungen finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung
++++ Denken Sie daran:
Sie müssen, wo immer möglich, weiterhin zu anderen Personen einen Abstand von mindestens 1,5 m einhalten. Es gilt in verschiedenen Bereichen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
++++ Helfen Sie mit!
Bitte tragen Sie mit einem verantwortungsbewussten Verhalten zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei. Es gilt, Kontakte zu beschränken und AHA+L+A einzuhalten: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften und Corona-Warn-App nutzen. So kann jede und jeder Einzelne maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen.
Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten. D
04.06.2021 14:33

Coronavirus im Landkreis Konstanz
Da im Landkreis Konstanz an 5 aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 lag, treten ab Sonntag, den 30.05.2021, bzw. Montag, den 31.05.2012, zusätzliche Lockerungen in Kraft. Es gelten die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Informationen dazu sowie zu den aktuell geltenden Maßnahmen im Landkreis gibt es auf der unten genannten Internetseite des Landkreises Konstanz.
Für seine Bürgerinnen und Bürger hat das Landratsamt zum Thema Coronavirus eine Telefon-Hotline unter 07531/800-7777 eingerichtet. Diese ist werktags von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr sowie am Samstag zwischen 8 und 12 Uhr erreichbar. Sonntags sowie an Feiertagen ist die Hotline nicht besetzt.
Termine für das Kreisimpfzentrum in Singen können für den berechtigten Personenkreis zentral über die 116 117 telefonisch oder online unter www.impfterminservice.de gebucht werden.
Bei Anzeichen einer Coronavireninfektion wenden Sie sich unbedingt telefonisch an Ihren Hausarzt. Krankenhäuser und die Notfallpraxen sind keine Anlaufstellen für Corona-Abstriche.
Sind Sie unsicher, ob Sie mit COVID-19 infiziert sein könnten? Dann beantworten Sie 3 Fragen und ermitteln so Ihr persönliches COVID-19-Risiko. Den Test hierfür finden Sie auf unserer unten genannten Internetseite.
dratsamt Konstanz
Folgende Maßnahmen empfehlen das Gesundheitsamt des Landkreises Konstanz und der Gesundheitsverbund
29.05.2021 11:24

Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung grundlegend aktualisiert. Sie tritt am 28. Mai 2021 in Kraft und gilt bis zunächst einschließlich 24. Juni 2021.
Die neuen Regeln sollen, parallel zum fortschreitenden Impfschutz der Bevölkerung, einerseits eine schrittweise größtmögliche Normalisierung aller Lebensbereiche ermöglichen und andererseits einen Wiederanstieg der Infektionszahlen und daraus resultierende gesundheitliche Gefahren und neuerliche Einschränkungen nachhaltig vermeiden. Es werden klare Perspektiven in den drei Inzidenzstufen unter 100 für die kommenden Wochen aufgezeigt: vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weitere vorsichtige Öffnungsschritte bei stabilen 7-Tages-Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger.
Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten wie bisher auch die Regelungen der Bundesnotbremse. Weiterhin gilt, dass vollständig Geimpfte und Genesene, Personen mit negativem Testergebnis gleichgestellt sind. Vollständig Geimpfte und Genesene werden zudem bei Personenbegrenzungen für Zusammenkünfte und Veranstaltungen nicht mitgezählt.

Alle Regeln, den genauen Wortlaut der Coronaschutzverordnung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Die Regelungen für Nordrhein-Westfalen im Überblick:
Kontaktbeschränkungen
Liegt die 7-Tages-Inzidenz zwischen 50,1 und 100, gilt: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung der Personenzahl erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten.
Liegt die Inzidenz zwischen 35,1 und 50, sind Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten. Bei einer Inzidenz von 35 oder darunter sind Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.
Einzelhandel
Bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 50,1 und 100 können Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, ohne Terminbuchung und Testpflicht für Kunden öffnen; es darf ein Kunde je 20 qm Ladenfläche eingelassen werden. Bei einer Inzidenz zwischen 35,1 und 50 ist eine Person pro 10 qm erlaubt. Bei einer Inzidenz von 35 oder darunter gilt dies auch für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm.
Gastronomie
Bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 50,1 und 100 ist der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen im Außenbereich und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig.
Bei einer Inzidenz zwischen 35,1 und 50 entfällt die Testpflicht für die Außengastronomie, die Innengastronomie kann mit Negativtest in Anspruch genommen werden. Auch die Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test) ist dann zulässig. Liegt die Inzidenz bei 35 oder darunter, und zwar sowohl im Kreis bzw. der kreisfreien Stadt als auch im Landesdurchschnitt, ist auch die Nutzung der Innengastronomie ohne Test möglich.
Kultur
Bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 50,1 und 100 sind Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Personen und negativem Testergebnis möglich. Konzerte in Innenräumen, Theater, Opern und Kinos dürfen mit max. 250 Personen und negativem Testergebnis besucht werden. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung und mit Besucherbegrenzung möglich.
Bei Inzidenz zwischen 35,1 und 50 sind Konzerte und Aufführungen auch drinnen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen Einrichtungen mit max. 500 Personen und negativem Testergebnis zulässig. Der Besuch von Museen etc. ist dann ohne Termin möglich.
Bei einer Inzidenz von 35 oder darunter sind Veranstaltungen außen und innen, in Theatern, Opern und Kinos mit bis zu 1.000 Personen und Negativtest erlaubt. Ab dem 1. September sind bei einer Inzidenz von 35 oder darunter auch Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Negativtest und genehmigtem Konzept wieder möglich.
Sport
Bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 50,1 und 100 dürfen bis zu 25 Personen draußen gemeinsam kontaktfrei Sport treiben. Schwimm- und Freibäder dürfen mit Negativtest für die Sportausübung öffnen, Liegewiesen etc. bleiben geschlossen. Bei einer Inzidenz zwischen 35,1 und 50 ist Kontaktsport im Freien mit bis zu 25 Personen mit Negativtest erlaubt. Für kontaktfreien Sport Sport im Freien gelten keine Personenbegrenzungen. Mit negativem Testergebnis und Kontaktverfolgung ist dann sowohl kontaktfreier Sport in Hallen oder Fitnessstudios ohne Personenbegrenzung als auch Kontaktsport drinnen mit bis zu 12 Personen erlaubt. Alle Bäder können mit Test und Personenbegrenzung wieder öffnen.
Bei einer Inzidenz von 35 oder darunter ist außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit negativem Testergebnis möglich. Freibäder können ohne Test besucht werden. Bei einer landesweiten Inzidenz von 35 oder darunter ist Innensport ohne Test möglich.
Ab dem 1. September sind bei einer Inzidenz von 35 oder darunter auch Sportfeste ohne Personenbegrenzung, jedoch mit genehmigtem Konzept und Test wieder möglich.
Zuschauer bei Sportveranstaltungen
Bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 50,1 und 100 sind unter freiem Himmel bis zu 500 Zuschauer erlaubt, in geschlossenen Räumen bis zu 100 Zuschauer (jeweils mit negativem Testergebnis).
Bei einer Inzidenz zwischen 35,1 und 50 sind Zuschauer unter freiem Himmel auch ohne Test (bis zu 33 Prozent der Kapazität, max. 1000 Personen) erlaubt, in geschlossenen Räumen mit negativem Testergebnis und maximal 500 Zuschauern.
Bei einer Inzidenz von 35 oder darunter sind draußen mehr als 1.000 Zuschauer zulässig, jedoch maximal 33 Prozent der Kapazität. Drinnen sind bis zu 1.000 Zuschauer, maximal 33 Prozent der Kapazität, mit negativem Testergebnis erlaubt.
Beherbergung und Tourismus
Bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 50,1 und 100 sind Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen mit negativem Testergebnis zulässig. Hotels dürfen ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück öffnen, wenn di e Gäste über einen Negativtest verfügen.
Bei einer Inzidenz zwischen 35,1 und 50 ist die volle gastronomische Versorgung für private Gäste zulässig.
Private Veranstaltungen
Private Veranstaltungen sind bei einer Inzidenz zwischen 35,1 und 50 außen mit bis zu 100, innen mit bis zu 50 Gästen mit Test möglich. Bei einer Inzidenz von 35 oder darunter sind private Veranstaltungen mit bis zu 250 Gästen, innen mit bis zu 100 Gästen jeweils mit Negativtest zulässig. Partys und vergleichbare Feiern sind erst ab einer Inzidenz von 35 oder darunter erlaubt; hierfür gelten dann Grenzen von maximal 100 Gästen draußen und maximal 50 Gästen drinnen - jeweils mit Negativtestnachweis.
Weitergehende Informationen finden Sie in der Coronaschutzverordnung unter www.land.nrw/corona
Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
Reduzieren Sie nach wie vor Ihre Kontakte. Befolgen Sie die AHA-Regeln: Halten Sie Abstand. Waschen
28.05.2021 14:42

VORSORGLICHE INFORMATION
Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro 7 Tage (7-Tage-Inzidenz) liegt im Landkreis Vorpommern-Greifswald gemäß RKI-Datenquelle seit dem 13. Mai 2021 unter dem Schwellenwert von 100.
Zur Eindämmung der Neuinfektionen gelten landesweit folgende Schutzmaßnahmen:
• Kontaktbeschränkungen:
Private Zusammenkünfte sind nur im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes und den Angehörigen eines weiteren Hausstandes gestattet. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre und notwendige Betreuungspersonen eines Menschen mit Behinderungen sowie Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet.
• Befristete Einreisebeschränkungen und Beherbergungsverbote:
Ab dem 7. Juni sind touristische Beherbergungen für Personen mit Wohnsitz in MV wieder erlaubt, für Personen mit Wohnsitz außerhalb von MV, sofern Sie geimpft oder genesen sind.
Ab dem 14. Juni dürfen Besucher aus anderen Bundesländern wieder nach MV zu touristischen Zwecken einreisen und beherbergt werden.
• Erfordernis von Testnachweisen bzw. Testbefreiung mit Nachweis:
Für die Nutzung von Angeboten und Leistungen, z.B. in Innenräumen der Gastronomie, bestehen Testnachweiserfordernisse. Davon befreit sind nur zweifach geimpfte Personen ab Tag 14 nach der letzten Impfdosis sowie genesene Personen, die innerhalb der letzten 6 Monate an COVID-19 positiv getestet wurden. Entsprechende Nachweise (z.B. Impfausweis) sind vorzuhalten.
KiTa- und Schulbetrieb im LK V-G bei einem Inzidenzwert unter 100:
• KiTa:
In Krippen, Kindertagesstätten, Kindertagespflege und in den Horten herrscht Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Alle Kinder werden betreut.
Informationen zum KiTa-Betrieb des zuständigen Landesministeriums
• Schule:
Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in Abschlussklassen: täglicher Präsenzunterricht
Ab Klassenstufe 7 und in den beruflichen Schulen: Wechselunterricht.
Informationen zum Schulbetrieb des zuständigen Landesministeriums
Allgemeine Hinweise:
• AHA praktizieren: Abstand halten –Hygieneregeln beachten – im Alltag Maske tragen!
Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels, in öffentlichen Räumen mit Besuchs- oder Kundenverkehr!
• COVID-19-Verdacht? – Testen!
Bei typische Symptomen immer eine ärztliche Abklärung durchführen (COVID-19-Testung), um Infektionsketten so schnell wie möglich zu unterbrechen.
Ansprechpartner, Informationen und Handlungsempfehlungen der Kreisverwaltung
https://corona.kreis-vg.de
• Beratung und Hilfe: Bürgertelefon des LK VG: Telefon 03834 8760 2300 bzw. corona@kreis-vg.de
• Allgemeine Regelungen und Rechtsgrundlagen, wie z.B. Allgemeinverfügungen des LK VG
• Infektionslage im Landkreis – F allzahlen und regionale Verteilung
• Verhaltenshinweise im COVID-19-Verdachtsfall, bei positivem Testergebnis, für Kontaktpersonen
• Schnelltestanbieter vor Ort sowie Informationen rund um Impfungen
Übersicht der Landesregierung:
https://www.mv-corona.de/faq-uebersicht
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21.05.2021 12:57

Coronavirus: Aktueller Corona Hinweis des Kreis Steinfurt
Kreis Steinfurt. Die Polizei und die Ordnungsämter werden am 1. Mai verstärkt Präsenz zeigen, um die Einhaltung der gültigen Corona - Schutzmaßnahmen zu überprüfen.
Nach den Bestimmungen des § 28b Infektionsschutzgesetz sind private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts plus einer weiteren Person eines weiteren Haushaltes. Zudem gilt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr am nächsten Morgen.
Der Kreis Steinfurt bittet alle Bürgerinnen und Bürger dringend, im Interesse der eigenen Gesundheit und der Gesundheit der Mitmenschen Kontakte zu reduzieren, den Mindestabstand einzuhalten und dort wo es geboten ist, eine Maske zu tragen.
is Steinfurt
Der Landrat
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30.04.2021 14:01

Corona-Virus Düsseldorf
Angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus (COVID-19) verändert sich die Lage auch in Düsseldorf in kurzen Abständen. Wer Fragen dazu hat, findet hier Antworten, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
Beachten Sie weiterhin die Hygieneregeln nach dem A-H-A-Schema. Das Tragen von Masken ersetzt nicht die derzeitigen Abstands- und Hygieneregeln. Diese müssen weiterhin befolgt werden. Mehr dazu unter:
https://corona.duesseldorf.de/zielgruppen/alle-dusseldorfer-innen/masken
Allgemeine Informationen zum Corona-Virus finden sie auf der Internetseite der Landeshauptstadt Düsseldorf unter
www.duesseldorf.de/corona
in den sozialen Netzwerken der Landeshauptstadt oder am Corona-Infotelefon unter 0211 89-96090.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-132 BBK-ISC-134 shortCode:BBK-ISC-011
27.04.2021 21:29

Die Stadt Oberhausen informiert: Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Die Stadt Oberhausen informiert, dass gemäß § 77 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz die Maßnahmen nach § 28b Absatz 1 und 3 Infektionsschutzgesetz ab dem 24. April 2021 (0:00 Uhr) in Oberhausen gelten.
Am Donnerstag, 22. April 2021, wurde das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Mit diesem Gesetz wurde das Infektionsschutzgesetz geändert. Es wurden bundeseinheitliche Regelungen für eine sogenannte "Notbremse" eingeführt, die ab heute (23. April 2021) gelten. Dort, wo bereits seit dem 20. April die sogenannte 7-Tages-Inzidenz nach den vom Robert-Koch-Institut gemeldeten Zahlen über 100 lag, greifen ab dem 24. April 2021 die in § 28b Absatz 1 und 3 Infektionsschutzgesetz genannten zusätzlichen Maßnahmen. Das ist in Oberhausen der Fall.
Ab dem 24. April 2021, 0:00 Uhr, gelten danach in Oberhausen unter anderem die folgenden Regelungen:
Kontaktbeschränkungen und Ausgan gssperren
Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind auf dem Kreis der Angehörigen eines Haushaltes mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht hinzugerechnet. Es gilt eine grundsätzliche Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr des Folgetages. Von dieser Ausgangssperre gibt es Ausnahmen, die in § 28b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz aufgeführt sind. Zu diesen Ausnahmen gehören zum Beispiel Aufenthalte außerhalb der Wohnung zur Berufsausübung, zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger und zur Versorgung von Tieren. Die im Freien stattfindende allein ausgeübte körperliche Bewegung ist zwischen 22:00 Uhr und 24:00 Uhr außerhalb von Sportanlagen erlaubt.
Schule und Kita
Für Schulen und die Kindertagesbetreuung wird ein neuer Grenzwert eingeführt. Bei Überschreitung einer Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen sind Schulen und Kitas ab dem übernächsten Tag zu schließen.
Wichtiger Hinweis: Aufgrund des aktuellen Inzidenzwertes ist Oberhausen aktuell hiervon nicht betroffen.
Einzelhandel
Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Frisöre, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und Großhandel sind weiterhin unter den bisher bereits bekannten Auflagen (Maskenpflicht, Beschränkung der Kundenzahl etc.) geöffnet. Die Öffnung anderer Ladenfachgeschäfte ist grundsätzlich untersagt. Bis auf Weiteres können diese Geschäfte aber im Wege des "Click & Meet" und mit negativem Testergebnis von Kunden betreten werden. Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften ist zulässig.
Ab einer Inzidenz von 150 an drei aufeinanderfolgenden Tagen sieht das Infektionsschutzgesetz schärfere Regelungen im Einzelhandel vor.
Gastronomie und Hotelgewerbe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Auch die Gastronomie bleibt im Wesentlichen geschlossen, Zulässig bleiben Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ab 22:00 Uhr (bis 5:00 Uhr des Folgetages) ist aufgrund der Ausgangssperre nur noch die Lieferung von Speisen und Getränken erlaubt.
Übernachtungen zu touristischen Zwecken bleiben untersagt.
Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Kinos, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten bleiben geschlossen.
Wo findet man die gültigen Inzidenzen?
Eine Übersicht über die Inzidenzen findet man hier: www.rki.de/inzidenzen.
Bis wann gelten die Maßnahmen?
Die Maßnahmen der gesetzlichen Notbremse treten spätestens am 30. Juni 2021 außer Kraft. Sinkt die 7-Tages-Inzidenz in Oberhausen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter den Wert von 100, so treten die Maßnahmen nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zwei Tage später außer Kraft.
tere Informationen erhalten sie unter:
www.oberhausen.de
www.facebook.com/oberhausen.de
www.news.oberhausen.de
Beachten Sie die weiteren Hinweise zu den Coronamaßnahmen auf der Homepage der Stadt Oberhausen unte
23.04.2021 16:37

Coronavirus im Kreis Heinsberg
Alle aktuellen Informationen täglich unter:
www.kreis-heinsberg.de
Weitere Informationen am Bürgertelefon: 02452-131313
Achtung, aktualisierte Zeiten Bürgertelefon:
Ab dem 01.02.2021 ist das Bürgertelefon zu folgenden Zeiten besetzt:
Montags bis Freitags von 09:00 - 12:30 Uhr
Bürgertelefon Kreis Heinsberg - 02452-131313
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
31.01.2021 18:00

Coronavirus - Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie hat der Freistaat Sachsen die sächsische Corona-Schutzverordnung und die sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung erlassen. Diese unterliegen ständigen Aktualisierungen.
Die aktuellen Fassungen der Verordnungstexte können unter den unten aufgeführten Links eingesehen werden. Darüber hinaus sind in den Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte weitere Informationen einschließlich Verlinkungen unter der Rubrik "Corona-Regeln" abrufbar.
Hotline des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - 0800 100 0214
Die Verordnungstexte sowie die weiteren Allgemeinverfügungen, Anordnungen und Regelungen finden Sie
09.01.2021 07:57

Information für die Bevölkerung des Ennepe- Ruhr- Kreises
Corona - Positives Testergebnis führt direkt in die Quarantäne
Für Bürger des Ennepe- Ruhr- Kreises gelten seit heute neue Regeln, wann sie sich in häusliche Quarantäne zu begeben haben.
Diese Pflicht besteht ab sofort ab dem Zeitpunkt, an dem jemand erfährt, dass sein Coronatest positiv ausgefallen ist. In diesem Moment haben sich der Getestete sowie seinen Haushaltangehörigen unverzüglich in ihrer Wohnung zu isolieren.
Darüber hinaus sind die Betroffenen verpflichtet, Kontakt zum Gesundheitsamt aufzunehmen. Dafür stellt die Kreisverwaltung auf ihrer Internetseite ein Online-Formular bereit.
Alle Infos über das Formular sowie die Hintergründe und die Rechtsgrundlage für das geänderte Verfahren liefert dieser Link
https://www.presse-service.de/public/Single.aspx?iid=1058504
Bleiben Sie gesund
BBK-ISC-132 BBK-ISC-134 BBK-ISC-133 BBK-ISC-135 BBK-ISC-017 shortCode:BBK-ISC-011
14.11.2020 13:08

CORONA- Information des Landkreises Wolfenbüttel
Im Landkreis Wolfenbüttel wurde die 7- Tages- Inzidenz von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/innen überschritten.
Damit gelten die entsprechenden einschränkenden Bestimmungen der Verordnung des Landes Niedersachsen sowie der Allgemeinverfügung des Landkreises Wolfenbüttel.
Nähere Informationen erhalten Sie unter
https://www.lkwf.de/corona und
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio und im Internet.
31.10.2020 13:04

Aktuelle CORONA-Informationen Wolfsburg 30.10.2020
Aufgrund der aktuellen Landesverordnung und den darin maßgeblichen Inzidenzwerten, erlässt die Stadt Wolfsburg, angesichts der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 je 100.000 Einwohnern am 26.10.2020 und der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 je 100.000 Einwohnern am 28.10.2020 im Stadtgebiet, eine neue Allgemeinverfügung (v. 27.10.2020).
Die Allgemeinverfügung ist unter https://www.wolfsburg.de/coronavirus zu finden.
Das Bürgertelefon der Stadt Wolfsburg ist von Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr unter 05361 28-1234 errei chbar.

Die Corona-Hotline des Landes Niedersachsen ist werktags von 8:00 bis 22:00 Uhr unter der Telefonnummer 0511 120-6000 erreichbar. - 05361 28-1234
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
30.10.2020 14:54

Aktualisierung 28-10-2020 CORONA-Information
In der Stadt Braunschweig wurde die 7-Tages-Inzidenz von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/innen überschritten.
Damit gelten die entsprechenden einschränkenden Bestimmungen der Verordnung der Landes Niedersachsen. Nähere Informationen erhalten Sie auf www.braunschweig.de und www.niedersachsen.de
Stadt Braunschweig
BBK-ISC-009 BBK-ISC-132 shortCode:BBK-ISC-011
28.10.2020 12:38

Coronavirus: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit
Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen steigt gegenwärtig stark an. Es wächst daher die Gefahr einer weiteren Verbreitung der Infektion und - je nach Einzelfall - auch von schweren Erkrankungen.
Weitere Informationen und Empfehlungen finden Sie im Corona-Informations-Bereich der Warn-App NINA. Beachten Sie auch die Internetseiten der örtlichen Gesundheitsbehörde (Stadt- bzw. Kreisverwaltung) Ihres Aufenthaltsortes
- Beachten Sie die AHA + A + L - Regeln: Abstand halten - 1,5 m Mindestabstand beachten, Körperkonta
14.10.2020 16:35

CORONA-VIRUS im Kreis Lippe
Information zum Coronavirus.
Alle aktuellen Informationen finden sie täglich unter:
www.kreis-lippe.de
Weiterhin ist ein Infotelefon des Gesundheitsamt Kreis Lippe geschaltet.
Tel: 05231-621100
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
22.09.2020 15:51

Hinweis auf Information des Bundesinnenministeriums für Gesundheit
Die Stadt Duisburg weist auf die in der Warn-App NINA veröffentlichten Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit hin. Weitergehende Informationen zu Beschränkungen sowie Verhaltensanweisungen erhalten sie auf der Internetseite der Stadt Duisburg: www.duisburg.de
Weitergehende Informationen erhalten sie im Internet auf www.duisburg.de , bei Radio Duisburg (Antenne 92.2) und über das Gefahrentelefon der Stadt Duisburg (Rufnummer: 0800 / 1121313)
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
31.08.2020 14:36

Informationen zur Corona-Pandemie
Die Corona-Lage besteht weiterhin. Tragen Sie weiterhin mit verantwortungsbewusstem Verhalten zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei und schützen Sie sich selbst und Ihre Mitmenschen.
Allgemeine Hinweise hierzu finden Sie im Corona-Informations-Bereich der Warn-App NINA.
Aktuelle Informationen sowie die güligen Rechtsverordnungen finden Sie im Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung sowie über unten stehenden Link.
In einigen Regionen in Thüringen gelten weitergehende Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich daher zusätzlich direkt bei Ihrem Landkreis/Ihrer kreisfreien Stadt.
Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen.
28.08.2020 11:59

Vorübergehende Änderung der Trinkwasserqualität: Chlorung besteht weiterhin
Die Chlorung besteht weiterhin.
Bei Rückfragen können sich Bürgerinnen und Bürger an die Stadtwerke Gersthofen oder die Stadt Gersthofen wenden.
0821/2491-0 - 0821/2491-0
Das Wasser muss nicht mehr abgekocht werden.
28.08.2020 11:00

Corona
Derzeitige Warnungen der Landesregierung beachten.
Die vorhergehende Meldung vom 20.08.2020 11:44 war eine technische Aktualisierung.
Die darin beschriebene Ausgangsbeschränkung war vom 20.03.2020 und hat derzeit keine Gültigkeit.
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20.08.2020 14:25

Aktuelle Information zur Corona-Pandemie
Die Corona-Lage besteht fort. Tragen Sie weiterhin mit verantwortungsbewusstem Verhalten und Handeln zur Eindämmung der Cor ona-Pandemie bei und schützen Sie hierdurch sich selbst und Ihre Mitmenschen. Informationen über die aktuelle Situation, einzuhaltende Verhaltensregeln und weitere Hinweise finden Sie im Internet unter www.corona.saarland.de.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - Hotline: (0681) 501-4422
- Folgen Sie den behördlichen Anordnungen. -Tragen Sie im öffentlichen Raum nach Möglichkeit eine Mu
19.08.2020 13:36

Information für die Bevölkerung
Zur aktuellen Entwicklung und den notwendigen Maßnahmen in der Corona-Lage weisen wir nochmals auf die Homepage der Stadt Mülheim an der Ruhr hin.
Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" !
Für Gehörlose bietet die Stadt Mülheim an der Ruhr über die E-Mail Adresse: info@muelheim-ruhr.de Hilfe und Antworten zur aktuellen Lage an.
Bürgertelefon der Stadt Mülheim an der Ruhr - 0208/455-22 oder info@muelheim-ruhr.de
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12.06.2020 11:54


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Bad Segeberg

Rettungswagen brennt und explodiert: 15 Menschen leicht verletzt

Heute Mittag (07.06.2021) ist es im Jaguarring in Bad Segeberg zum Brand eines Rettungswagens und im weiteren Verlauf zur Explosion des Fahrzeugs während der Löscharbeiten gekommen.

Nach bisherigem Stand der Ermittlungen brach der Brand um 12:17 Uhr im Führerhaus aus.

Während der Löscharbeiten kam es später zu einer Explosion im Kastenaufbau. Durch die Wucht der Explosion bzw. den Knall wurden zwölf Kameraden der Feuerwehr Bad Segeberg und drei Angehörige des Rettungsdienstes nach derzeitiger Einschätzung leicht verletzt.

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Dirmstein

Exotischer Fund im Eckbach

Am Samstag den 05.06.2021 hat die Feuerwehr Dirmstein im Eckbach einen außergewöhnlichen Fisch an Land gezogen. Bei dem Fisch handelt es sich um einen ca.40cm langen Koi Karpfen. Da schnell die Vermutung aufkam, dass der Fisch eventuell aus einem Gartenteich gestohlen sein könnte, wurde durch den Wehrleiter der Feuerwehr, hiesige Polizeidienststelle über den exotischen Fund informiert. 

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Neuss

Brand eines Stroh-LKW

Am gestrigen Freitag, den 28.05.2021, wurde die Feuerwehr um 16:46 Uhr zu einem Einsatz auf der B9 in Höhe der Autobahn A46 gerufen. Mehrere Anrufer meldeten einen qualmenden LKW direkt hinter der Anschlussstelle Uedesheim.

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Neu in der Reihe Fachwissen Feuerwehr:

Physische und psychische Belastungen im Einsatz

Im Feuerwehreinsatz kann es zu besonderen physischen und psychischen Belastungen oder Stress-Situationen kommen, die potenziell langfristige Folgen haben. Das gilt auch für betroffene Personen, die den Einsatz erleben – zum Beispiel gefährdete oder überlebende Personen, Augenzeugen oder Angehörige, Vermissende oder Hinterbliebene.

Umso wichtiger ist es, gut Bescheid zu wissen, Belastungen aufzufangen und für Entlastung zu sorgen. Essenzielles Basiswissen finden Interessierte im neuen Fachwissen-Feuerwehr-Band

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Neunkirchen-Stuthütten

Feuerwehrfahrzeug kollidiert bei Einsatzfahrt mit Güterzug

Am 04.06.2021, gegen 22:40 Uhr, rückte ein Feuerwehrfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Neunkirchen Stuthütten zu einem Einsatz aus. Kurz nachdem das Fahrzeug den Standort der Feuerwache verlassen hatte, musste es einen unbeschrankten und unbeleuchteten Bahnübergang überqueren.

Zu diesem Zeitpunkt befuhr ein Güterzug die Bahnstrecke aus Richtung Neunkirchen in Richtung Herdorf. Aus bislang ungeklärter Ursache kollidierte das Feuerwehrfahrzeug mit dem hinteren Teil des vorbeifahrenden Güterzuges. Das Fahrzeug sowie der Zug fuhren zu diesem Zeitpunkt mit Schrittgeschwindigkeit.

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Notrufmissbrauch

„Wieso so viel Polizei wegen einmal Knopf drücken?“

Am 02.06.2021 gegen 17.00 Uhr wurde die Brandmeldeanlage im Bahnhof Hamburg -Dammtor ausgelöst. Umgehend erreichten drei Streifenwagenbesatzungen der Bundespolizei und der Polizei Hamburg sowie ein Feuerwehrzug den Einsatzort. Ein Brandherd konnte nach intensiver Absuche nicht entdeckt werden. Eine zwischenzeitlich durchgeführte Videoauswertung der Überwachungskameras durch die Bundespolizei ergab sehr schnell, dass ein junger Mann zuvor die Scheibe eines Brandmelders grundlos eingeschlagen hatte und durch das Drücken des Alarmknopfes die Brandmeldeanlage ausgelöst hatte.

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Bergisch Gladbach

Brennendes Hoverboard löst Brandeinsatz in einer Wohnung aus

Die Feuer- und Rettungsleitstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises wurde am heutigen Nachmittag um kurz vor 17 Uhr über einen brennendes Hoverboard in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Hand von Bergisch Gladbach informiert.

Die Leitstelle entsandte aufgrund der Meldung umgehend die beiden Feuerwachen 1 und 2, den Löschzug 6 (Paffrath/Hand), den Einsatzführungsdienst (B-Dienst) und einen Rettungswagen der Feuerwehr Bergisch Gladbach an die Einsatzstelle in der Willy-Brandt-Straße.

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Neunkirchen-Seelscheid

Feuerwehrmann bei Verkehrsunfall durch Glassplitter verletzt

Ein 29-jähriger Feuerwehrmann der Löschgruppe Neunkirchen ist durch umherfliegende Glassplitter nach einer Kollision am Dienstagmittag (11.05.2021) leicht verletzt worden. Er kam zur weiteren Behandlung in ein Bonner Krankenhaus.

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Bad Soden am Taunus, Neuenhain

Versuchter Einbruch in Feuerwehrhaus

Am Freitagnachmittag wurde in Bad Soden, Neuenhain festgestellt, dass Unbekannte versucht hatten, in das Feuerwehrgerätehaus einzubrechen. Derzeitigen Erkenntnissen zufolge hatten die Einbrecher im Tatzeitraum bis Freitag, 28.05.2021 an der rückwärtigen Stahltür gehebelt und einen Sachschaden in Höhe von über 3.000 Euro verursacht.

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Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein

255.000 Euro schweres Zukunftskonzept für den Neustart der Jugendfeuerwehren nach der Pandemie

Die Jugendfeuerwehr Schleswig-Holstein ist durch Corona ebenso herausgefordert wie andere Organisationen und Strukturen. Der hoffentlich in naher Zukunft bevorstehende Neustart des Ausbildungs- und Dienstbetriebes der 445 Jugendfeuerwehren des Landes soll durch ein 255.000 Euro schweres Zukunftskonzept neuen Schwung bringen. Das Land fördert die Maßnahmen mit insgesamt rund 230.000 Euro. Erste Bausteine dazu wurden nun fertig und heute (28. Mai 2021) an die Verantwortlichen übergeben.

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Landesfeuerwehrverband Hessen

„Retter ohne Schutz“

Feuerwehr-Forum

Konzeption von Hubrettungsfahrzeugen

FFP2-Masken für den Einsatzdienst?

Bad Segeberg: Rettungswagen brennt und explodiert: 15 Menschen leicht verletzt

bemerkenswerte Einsätze

Abbiegeassistenzsysteme für Fahrzeuge >3,5t Feuerwehr

Feuerwehr-Markt

B: WEBER Rescue: Tool-Keeper
B: Feuerwehr Tasse 110 und 112 - rot, aus Keramik, Füllmenge ca. 320ml
B: MERCEDES BENZ 917 AF TANKLÖSCHFAHRZEUG
B: LÖSCHGRUPPENFAHRZEUG LF 8/6 MERCEDES 814 F
B: MARTIN HORN ANLAGEN 12/24 VOLT
B: PARATECH HALLIGAN TOOL VERCHROMT
B: FLACHDACHSCHABER MULTITOOL
B: SCHLAUCHBRÜCKE ALU

Einsätze
Rettungswagen brennt und explodiert: 15 Menschen leicht verletzt [ Bad Segeberg ]

Staubsauger brennt in Wohnung [ Winnenden ]

Fahrzeugbrand [ Fellbach ]

Gefahrgutunfall auf der A2 [ Gladbeck ]

Medizinischer Notfall, tolle Helfer und störende Gaffer [ Mönchengladbach ]

Gartenlaube in die Luft geflogen: Drei Wehren im Einsatz [ Riethnordhausen ]

Verkehrsunfall mit sieben Verletzten [ München ]

50-jähriger Mann bei Brand in einer Asylunterkunft leicht verletzt [ Kamp-Lintfort ]

Verkehrsunfall mit schwer verletzter Person [ Schwäbisch Gmünd ]

Olivenbäume auf Autobahn verbrannt [ Sprendlingen ]

Ausgelöste Brandmeldeanlage - Brandgeruch in Klinik [ Hattingen ]

Schornsteinbrand ? Feuerwehr verhindert Dachstuhlbrand [ Scharnebeck ]

A6: Auto-Kleintransporter schleudert und verliert Anhänger - beide bleiben quer zur Fahrbahn liegen [ Vohenstrauß ]

Werftarbeiter stürzt in Schiff [ Bremerhaven ]

Schwerer Verkehrsunfall [ Südbrookmerland ]

Verkehrsunfall mit mehreren verletzten Personen, Einsatzfahrzeug der Polizei beteiligt [ Worms ]

Turmfalkenküken sorgen für gemeinsamen Polizei- und Feuerwehreinsatz [ Stralsund ]

Mann auf Klinikdach [ Ellwangen ]

Landstraße musste voll gesperrt werden: Gleisanlage offenbar unterspült [ Weimar ]

Von der Autobahn abgekommen: Zu schnell bei Aquaplaning unterwegs [ Mellingen ]