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Donnerstag, 16.01.2014
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Jugendlicher bei Verkehrsunfall schwer verletzt

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Ein Jugendlicher hatte diesen Chrysler entwendet und einen schweren Unfall verursacht
Dirmingen. Schwer verletzt wurde ein 14-jähriger Jugendlicher bei einem Unfall am Abend des 16. Januar 2014 in Dirmingen. Er hatte das Fahrzeug mit Automatikgetriebe zuvor entwendet und sich ans Steuer des Chrysler gesetzt. In der Thalexweiler Straße verlor er infolge nichtangepasster Geschwindigkeit in einer leichten Linkskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Er durchbrach einen Weidezaun und schoss ca. 20 Meter über eine Wiese, bevor er frontal gegen ein Baum prallte.

Anwohner waren durch den Knall auf den Unfall aufmerksam geworden und wählten den Notruf. Neben Polizei und Rettungsdienst wurde auch der Löschbezirk Dirmingen gegen 21:20 Uhr alarmiert. Der Jugendliche konnte das Unfallfahrzeug noch vor dem Eintreffen der Rettungskräfte aus eigener Kraft verlassen. Er erlitt schwere Verletzungen und musste vom Notarzt nach der Erstversorgung in ein Krankenhaus gebracht werden.

Die Einsatzkräfte leuchteten die Unfallstelle aus, sicherten die Unfallstelle gegen die Brandgefahr und unterstützten das Abschleppunternehmen bei der Bergung des Unfallfahrzeugs. Da nicht klar war, ob nicht noch eine weitere Person im Fahrzeug saß, suchte die Feuerwehr die Umgebung ab. Es konnten aber keine Spuren entdeckt werden, die auf einen Mitfahrer hinwiesen.

Die Eltern des Jungen wussten nichts von der Spritztour des Sohnes. An dem Chrysler Voyager, an dem nicht zugelassene luxemburgische Kennzeichen angebracht waren, entstand Sachschaden, ebenso wurde der Weidezaun des Anliegers und ein Baum beschädigt. Die Feuerwehr war mit rund 25 Einsatzkräften und zwei Fahrzeugen bis kurz vor Mitternacht im Einsatz.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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