Freiwillige Feuerwehr Salem


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Unwettergefahren


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Einsätze

26.01.2014 Unklare Rauchentwicklung in Dachgeschoßwohnung
Alarmierung: 05:48 Uhr
Einsatzende: 07:30 Uhr
Einsatzort: Mimmenhausen
Einsatzart: F2 - Brandeinsatz
Einsatzkräfte: 19
Eingesetzte Fahrzeuge: TLF 16/25 LF 16/20 ELW 1
Am Sonntagmorgen entgehen Bewohner eines Mehrfamilienhauses knapp einer Brandkatastrophe. Frühzeitig hatte die Betroffene in ihrer Dachgeschoßwohnung eine starke Rauchentwicklung wahrgenommen. Bevor die Feuerwehr eintrifft, bringen sich die Anwohner selbst in Sicherheit.
Der alamierte diensthabende Zug kann Schlimmeres verhindern.


Rasch löschen zwei Atemschutzgeräteträger das entstehende Feuer hinter einem Nachtspeicherofen mit einem Hochdruck-Schaumlöscher (High Press).
Ein Löschangriff mit Wasser kann dadurch vermieden und die eiligst verlegte Löschwasserversorgung kann wieder abgebaut werden.
Unter Einsatz der Wärmebildkamera sucht der eingesetzte Atemschutztrupp nach weiteren Glutnestern. Währenddessen ermittelt die Polizei die Brandursache. Zur Unterstützung und Betreuung der betroffenen Bewohner und Einsätzkräfte sind eine Schnelleinsatzgruppe des DRK Ortsverein Salemertal und ein Rettungswagen der Rettungswache Salem vor Ort.
Nachdem keine weiteren Glutnester gefunden wurden, können alle Einsätzkräfte die Einsatzstelle wieder verlassen.

Eingesetzte Kräfte vor Ort: 16
In Bereitschaft: 3

Kommentar:
Rauchmelder retten Leben!

Zufällig hat eine Bewohnerin Rauch in ihrer Wohnung wahrgenommen und konnte dadurch Schlimmeres verhindern.
Im Schlaf aber nimmt der Mensch keinen Brandgeruch wahr, da nur im Wachzustand Reize über das Riechorgan (Nase) ins Gehirn weitergeleitet werden.
Hier ging es noch mal gut aus. Hätte die Bewohnerin tief und fest geschlafen, wäre es zu einer Katastrophe für alle Bewohner im Hause gekommen, denn nur noch ein installierter Rauchmelder hätte durch seinen lauten Alarmton die schlafenden Betroffenen vor der drohenden Gefahr warnen können.

Seit 01.01.2014 müssen in Baden-Württemberg bei Neubauten Rauchmelder installiert sein, für ältere bestehende Gebäude gilt eine gesetzliche Übergangsfrist bis 31.12.2014.
Bitte achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Normung nach DIN 14604.
Weitere Informationen unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/fragen-und-antworten-rund-um-das-thema-rauchwarnmelderpflicht


KR





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