29.03.2014 21:10 | Weinstadt Endersbach Rems-Murr-Kreis | Baden-Württemberg | Brand in einem Wohnhaus - 3 Personen verletzt | Am Samstag, dem 29.03.2014, gegen 21:10 Uhr, brannte es in einem von 3 Parteien bewohnten, 2-geschossigen Wohnhaus in der Beinsteiner Straße. Hierbei wurden 3 Personen zum Teil schwer verletzt. Es entstand nach ersten Schätzungen ein Sachschaden von ca. 150.000 Euro. Die Ermittlungen zur Brandursache dauern an, wobei jedoch nach ersten Feststellungen von Brandstiftung ausgegangen werden muss. Die Feuerwehren Weinstadt und Fellbach waren im Großeinsatz und konnten das Feuer, das sich sehr schnell im Gebäude ausgebreitet hatte, nach kurzer Zeit löschen. Zur Dokumentation des Geschehens war auch ein Polizeihubschrauber im Einsatz.
[31.03.2014] - Lagefortschreibung zum Brand eines Mehrfamilienhauses am 29.03.2014:
Nach Brandstiftung ein Tatverdächtiger festgenommen
Im Zuge der geführten Brandermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass am Samstagabend in einem Mehrfamilienhaus in der Beinsteiner Straße der Brandausbruch vorsätzlich herbeigeführt wurde. Im Gebäude konnte in verschiedenen Stockwerken Brandbeschleuniger festgestellt werden, wobei der Brand im Erdgeschoss sowie im ersten Obergeschoss ausgebrochen war.
Zum Brandzeitpunkt befanden sich der Hauseigentümer, ein Bewohner sowie ein Besucher im Gebäude. Während der Mieter über einen Balkon der Dachgeschosswohnung von der Feuerwehr mit lediglich leichten Verletzungen geborgen werden konnte, erlitt der Besucher, der den Fluchtweg über das brennende Treppenhaus wählte, schwerste Verbrennungen. Diese Verletzungen des 29-Jährigen werden derzeit in einer Stuttgarter Spezialklinik behandelt.
Im Rahmen der Ermittlungen erhärtete sich ein hinreichender Tatverdacht gegen den 30-jährigen Hausbesitzer, der sich bislang nicht zum Tatvorwurf äußern wollte. Aufgrund der Gesamtumstände beantragte die Staatsanwaltschaft Stuttgart beim zuständigen Amtsgericht gegen den 30-jährigen Hausbesitzer einen Haftbefehl, der am Montagnachmittag durch einen Haftrichter erlassen und zeitgleich in Vollzug gesetzt wurde. Der Brandstifter wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen. |
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