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28.10.2015 22:50

Mainz

Rheinland-Pfalz

Notfall nach Grillen in der Wohnung

Am 28.10.2015, um 22.50 Uhr, wurde die Feuerwehr vom Rettungsdienst zu einem Gaseinsatz am Fichteplatz alarmiert. Der Rettungsdienst wurde zuvor von einer Bewohnerin eines Mietshauses gerufen, da ihr Mann bewusstlos in der Wohnung lag. Im Treppenraum noch vor dem Betreten der betreffenden Wohnung löste ein Kohlenmonoxid (CO)-Warner vom Rettungsdienst Alarm aus.

Von den Rettungskräften wurde direkt die Wohnung quergelüftet, die Frau und zwei Kleinkinder in den Treppenraum gebracht und der noch bewusstlose Mann erstversorgt.

Ursache der erhöhten Kohlenmonoxid-Konzentration war ein „Eimergrill“. Die Familie grillte mit Holzkohle Essen im Wohnzimmer. Danach ging die Frau mit ihren Kindern ins Bett und der Mann blieb mit dem Grill als Wärmespender in einem kleinen Arbeitszimmer. Von einem dumpfen Schlag erschrocken, ging die Frau zu ihrem Mann, der bewusstlos auf dem Boden lag und alarmierte den Rettungsdienst.
Beim Eintreffen der Feuerwehr wurden sämtliche Räume der betreffenden Wohnung mit Messgeräten auf eine erhöhte Kohlenmonoxid-Konzentration überprüft. Die rasche Lüftung zeigte bereits ihre Wirkung. Außer in der Toilette, die noch nicht ausreichend belüftet wurde, waren die Messwerte in der Wohnung bereits wieder unkritisch. Zur Sicherheit wurden alle angrenzenden Räume der Wohnung mit CO-Messgeräten überprüft, auch hier konnte kein kritischer Wert mehr nachgewiesen werden.

Nach einer Erstversorgung durch einen Notarzt wurde die Familie zu einer genaueren Untersuchung in eine Klinik gebracht.
Gefahren durch erhöhte Kohlenmonoxid-Konzentrationen sind nur wenig bekannt und werden im Schadensfall meist gar nicht oder zu spät von den betroffenen Personen wahrgenommen.

Einsatzleiter: Brandamtmann Norbert Singer


Fahrzeuge BF: 1 Einsatzleitwagen, 1 Hilfeleistungslöschfahrzeug, 1 Drehleiter, 1 ABC-Erkundungskraftwagen, 1 Gerätewagen Atem-/ Strahlenschutz

Personal BF: 14 Einsatzbeamte der Berufsfeuerwehr

 

Zu Beginn der kalten Jahreszeit - ein Rat ihrer Feuerwehr:

Beim Betrieb von offenen Feuerstellen (z.B. Kaminofen) in geschlossenen Räumen, sollte für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden. Es dürfen in geschlossenen Räumen nur vom Bezirksschornsteinfeger genehmigte Feuerstellen mit zugelassenen Ablufteinrichtungen, geeigneter Zuluftversorgung und unter Verwendung geeigneter Brennstoffe in Betrieb genommen werden. Eine regelmäßige Wartung von Wärme- und Warmwassergeräten mit Gas-, Öl- oder Festbrennstoffversorgung, ist sinnvoll.

 

 

Feuerwehr Mainz


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