61-jährige Frau bei Wohnungsbrand verletzt
Mit zahlreichen Einsatzkräften rückte die Feuerwehr am frühen Freitagmorgen zu einem Brand an der Siegener Gläserstraße an. Die 61-jährige Bewohnerin der betroffenen Wohnung wurde nach Polizeiangaben leicht verletzt.
Quelle: Kay-Helge Hercher
kay/sz Siegen. Eine 61-jährige Frau ist bei einem Wohnungsbrand an der Gläserstraße in Siegen zu Schaden gekommen. Sie erlitt eine Rauchgasvergiftung und leichte Brandverletzungen.
„Feuer 4 – Brand in der Gläserstraße“, so hatte das Einsatzstichwort für Feuerwehr und Rettungsdienst am frühen Freitagmorgen um 3.38 Uhr gelautet. Es war Eile geboten – Brände in Wohngebäuden bedeuten Gefahr für Leib und Leben der Bewohner. Ein Anwohner hatte einen Brand gemeldet. Zuerst, wenige Minuten nach Alarmierung, traf die Polizei am Brandort ein – dichte Rauchwolken quollen aus den Fenstern einer Wohnung im zweiten Stockwerk eines Mehrparteienhauses. Alle sieben Bewohner des Gebäudes hatten sich bereits ins Freie retten und in Sicherheit bringen können. Eine Person, die 61-jährige Bewohnerin der von dem Feuer betroffenen Wohnung, wurde verletzt. Der zwischenzeitlich eingetroffene Rettungsdienst kümmerte sich um die Frau. Sie wurde in das Jung-Stilling-Krankenhaus eingeliefert.
Gut 40 Einsatzkräfte der Feuerwehr vor Ort
Die mit gut 40 Einsatzkräften angerückte Feuerwehr startete umgehend nach Eintreffen eine Löschaktion. Hierzu gingen zwei Löschtrupps, ausgestattet mit schweren Atemschutzgeräten, im Innenangriff gegen das Feuer vor. Per Drehleiter erfolgte eine Kontrolle von außen. Nach kurzer Zeit konnte bereits „Feuer aus“ vermeldet werden – die Flammen waren gebändigt.
Schaden wohl im mittleren fünfstelligen Bereich
Die von dem Brand betroffene Wohnung ist komplett ausgebrannt – die restlichen Wohnungen sind ebenfalls nicht mehr bewohnbar. Zur Ursache für das Feuer lagen vor Ort noch keine Erkenntnisse vor. Die Kriminalpolizei hat dahingehend die Ermittlungen aufgenommen. Der Sachschaden dürfte laut Polizeimitteilung im mittleren fünfstelligen Bereich liegen.
Im Nachgang galt es, die restlichen Wohnungen auf Bewohnbarkeit hin zu überprüfen. Nach Mitteilung der Polizei können die Hausbewohner nicht mehr in ihre Wohnungen zurückkehren. Ein vor Ort anwesender Vertreter der Wohnungsbaugesellschaft, der Inhaberin des Gebäudes, kümmert sich um eine anderweitige Unterbringung.
SZ