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Grundlagen_Pressearbeit_Feuerwehr
Welche
Anforderungen werden an einen Feuerwehrpressesprecher gestellt? Die
gestellten Anforderungen kann man in persönliche und fachliche
Anforderungen gliedern. Persönliche
Anforderungen Feuerwehrpressesprecher
„verkaufen ein Produkt“. Das Produkt ist Sicherheit. Daher ist es
unerlässlich, dass der Pressesprecher das Produkt in den Augen
der Zielgruppe (Bürger) authentisch vertreten kann. Es ist daher
sinnvoll, wenn der Pressesprecher um eine reife, sichere,
lebenserfahrene Reife zu vermitteln mindestens das 25. Lebensjahr
vollendet hat. Eine
gewisse sprachliche Gewandtheit sowie ein sicheres Auftreten vor den
Medienvertretern aber insbesondere auch deren Technik (Kameras,
Mikrofone, ...) ist unerlässlich. Darüber hinaus sollte
möglichst akzentfreies Hochdeutsch gesprochen werden. Fachliche
Anforderungen Neben
der Fähigkeit (ggf. auch unter Zeitdruck) für eine
öffentliche Einrichtung adäquate Pressemitteilungen
selbständig verfassen zu können, sollte der Pressesprecher
aus vorhandenem Bildmaterial auch eine medienangepasste Bildauswahl
vornehmen zu können. Der
Pressesprecher sollte ein Basishintergrundwissen der Medienbranche
besitzen (Produktions-/Redaktionsabläufe, etc.). Kenntnisse der
regionalen Medienlandschaft runden das medienfachliche
Hintergrundwissen ab. Grundkenntnisse
im Umgang mit Kameras sowie mit Text- und Bildbearbeitungssoftware
müssen vorausgesetzt werden. Je nach Ausprägung der
Tätigkeit sowie den weiteren übertragenen artverwandten
Aufgaben können auch fundierte Kenntnisse notwendig sein. Um,
insbesondere an Einsatzstellen, den Medienvertretern fachlich
korrekte Informationen geben zu können, ist es erforderlich,
dass der Pressesprecher auch über ein entsprechendes
Feuerwehrfachwissen verfügt. Es ist daher notwendig, dass der
Pressesprecher zumindest die Ausbildung zum Gruppenführer hat.
Sinnvoll ist jedoch die Ausbildung zum Zugführer. Die weiteren
Fachqualifikationen (Sonderlehrgänge) sollten sich an einem für
Führungskräfte der jeweiligen Wehr üblichem Niveau
orientieren. Kenntnisse
über die anderen regionalen Akteure in der Gefahrenabwehr sowie
deren Strukturen und Dienstleistungen sind zwingend notwendig, da
diese nicht selten gemeinsam mit der Feuerwehr und vielfach auch
unter Leitung der Feuerwehr zum Einsatz kommen. (Grund-)Kenntnisse
im Bereich der relevanten Rechtsgebiete (Brandschutzrecht,
Verwaltungsrecht, Presserecht, Urheberrecht, …) sind unerlässlich
für die Tätigkeit. Gibt
es Ausschlussgründe für die Wahrnehmung der Tätigkeit
des Pressesprechers? Der
Pressesprecher einer Feuerwehr sollte niemals gleichzeitig eine
andere Funktion innerhalb der Wehr wahrnehmen. Auch
Vorstandsfunktionen in einem der Feuerwehr nahe stehenden
(Feuerwehr-)Verein sollten vermieden werden. Wichtig ist auch, dass
der Pressesprecher nicht zugleich Pressesprecher einer anderen
regional tätigen Einrichtung ist. Auszuschließen ist auch
eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit bei einem in der
Region tätigen Medienunternehmen, sofern daraus
Interessenskonflikte entstehen könnten. Muss
bzw. kann man eine Ausbildung zum Feuerwehrpressesprecher machen? Zwingend
vorgeschrieben ist eine Ausbildung derzeit nicht. Sinnvoll ist sie
jedoch allemal. Fast alle Landesfeuerwehrschulen bieten mittlerweile
entsprechende Kurse an. Diese dauern in der Regel zwei bis drei Tage.
Auch außerhalb des Feuerwehrbereichs findet man immer mehr
Fortbildungsveranstaltungen dieser Art. Gerade
bei den Kursangeboten außerhalb des Feuerwehrbereichs (leider
aber auch bei Feuerwehrspezifischen Angeboten) muss bedacht werden,
dass nicht alles was man dort vermittelt bekommt, auch für die
praktische Arbeit als Pressesprecher der Feuerwehr sinnvoll ist.
Ursache ist zum einen die allgemeine Aufgabe der Feuerwehren, die
sich doch ein wenig von den Tätigkeiten von Unternehmen,
Vereinen aber auch anderen Behörden unterscheidet. Zum anderen
bringt auch der Rechtsstatus der öffentlichen Feuerwehren (nicht
rechtsfähige Einrichtung einer Behörde) Einschränkungen,
denen Behörden und Vereine nicht unterliegen. Zu
allen Kursangeboten ist folgendes zu Sagen: Nur weil man diesen Kurs
besucht hat, hat man noch lange nicht all die Kenntnisse und
Fähigkeiten die vonnöten sind, um als
Feuerwehrpressesprecher sinnvoll tätig zu werden. Die Kurse
können allenfalls einen kleinen Einblick in diese Tätigkeit
sowie aktuelle Informationen bieten. Sollte
nur der Pressesprecher geschult werden? Nein.
Nur den Pressesprecher zu schulen ist nicht ausreichend. Sowohl die
Führungskräfte als auch die Mannschaft benötigen
–jeweils auf ihrer Ebene- das Wissen wie bei einem Medienkontakt zu
verfahren ist. Was
braucht der Pressesprecher für seine Tätigkeit? Die
erforderliche Ausstattung für die Tätigkeit als
Pressesprecher ist im Vergleich zu anderen Tätigkeiten gering.
Neben einem internetfähigen Computer (mit Textverarbeitungs-
sowie Bildbearbeitungsprogramm), einem Mobiltelefon und einem
Verzeichnis der regionalen Medienvertreter benötigt er
allenfalls noch eine (einfache) Digitalkamera und eine entsprechende
Kennzeichnungsweste. Persönliche Schutzausrüstung sollte
der Pressesprecher als Feuerwehrangehöriger ja sowieso haben. Es
hat sich als sinnvoll erwiesen, dass der Pressesprecher einige
Visitenkarten mitführt. Dabei sollte darauf geachtet werden,
dass diese dem Corporate Design des Trägers der Feuerwehr
entsprechen. Alternativ möglich ist natürlich auch das CI
der Wehr, sofern diese ein eigenes hat. Auf der Visitenkarte sollten
neben dem Namen und der Erreichbarkeit des jeweiligen Pressesprechers
auch die zentralen Kontaktdaten der P/Ö-Stelle der Feuerwehr
(bei mehreren Pressesprechern) sowie die Kontaktdaten der
Pressestelle des Trägers der Wehr enthalten sein. Eine Nennung
des Dienstgrades (sofern vorhanden) des Pressesprechers hindert die
Pressevertreter zumeist daran bei der Beitragserstellung
Phantasiebezeichnungen zu nutzen. Komplexere
Digitalkameras sind nur dann sinnvoll, wenn der Pressesprecher damit
adäquat umgehen kann und die Einsatzdokumentation überhaupt
zu seinen Aufgaben gehört. Dann sollten natürlich auch
Wechselspeichermedien, Reserveakkus, eine sinnvolle Blitzeinrichtung
und ein Stativ vorgehalten werden. Kennzeichnungswesten für Pressesprecher sollten niemals nur mit „Presse“ beschriftet sein. Dies führt zwangsläufig zu Verwechslungen zu Wie sollte der/die Pressesprecher in die Feuerwehrstruktur Grundsätzlich sollte die P/Ö-Arbeit Stabsstelle des (Gesamt-)Leiters der Feuerwehr sein. Wenn mehrer Personen als Pressesprecher tätig werden sollen ist ein leitender Pressesprecher zu benennen, welcher die Tätigkeit anderen Kräfte koordiniert. Es
ist darauf zu achten, dass der Träger der Feuerwehr den
Pressesprecher (möglichst schriftlich) dazu ermächtigt
Aussagen mit Außenwirkung zu treffen. In einigen Bundesländern
gibt es dafür vorgeschriebene Abläufe bzw. Zuständigkeiten. Eine
fachliche Unterstellung bzw. die Verzahnung mit der P/Ö-Stelle
des Trägers der Feuerwehr ist abzusprechen und möglichst
schriftlich zu fixieren. Wann
sollte bei einem Einsatz der Pressesprecher hinzugezogen werden? Das
Erscheinen von Medienvertretern an einer Einsatzstelle ist abhängig
von der regionalen Medienlandschaft, der Art sowie der Dauer des
Einsatzes und nicht zuletzt auch vom Zufall. Sinnvollerweise
wird er bei festzulegenden Einsatzstichworten die Einsatzstelle
–abhängig von lokalen Regelungen und Möglichkeiten-
direkt oder indirekt (via Feuerwehrstandort) anfahren. Bei den
anderen (Klein-)Einsätzen liegt es dann im Ermessen des
Pressesprechers ob er die Einsatzstelle anfährt oder nicht
sofern er nicht direkt vom Einsatzleiter angefordert wird. Es
bietet sich also an den Pressesprecher bei jedem Einsatz der Wehr
mitzualarmieren, so dass er zumindest über den Einsatz
informiert ist. Selbst wenn er die Einsatzstelle dann nicht anfahren
sollte, ist so dennoch sichergestellt, dass ihn Medienanfragen zu
einem Einsatz nicht unvorbereitet treffen. Zu
Einsätzen, bei denen der Pressesprecher nicht anwesend war, ist
diesem im Nachgang eine Information zukommen zu lassen (z.B. Kopie
des Einsatzberichts). Auch so ist er für Medienanfragen
gewappnet. Bei
Einsätzen umfangreicherer Natur hat es sich zur besseren
Vernetzung bewährt, die P/Ö-Stelle des Trägers der
Feuerwehr (erforderlichenfalls auch außerhalb der Dienstzeit)
durch den Feuerwehrpressesprecher über die Lage informieren zu
lassen. Wer
ist bei einem überörtlichen Einsatz bzw. bei einem Einsatz
mit mehreren beteiligten Organisationen für die Pressearbeit
zuständig? Zwangsläufig
sind im Rahmen der Gefahrenabwehr regelmäßig verschiedene
Einrichtungen und Organisationen an einer Einsatzstelle. Dies stellt
sich bei überörtlichen Einsätzen ebenso dar. In
solchen Fällen kommt es vor, dass Pressesprecher der
verschiedenen Beteiligten an der Einsatzstelle eintreffen. Zuständig
ist normalerweise der Pressesprecher derjenigen Behörde,
Einrichtung bzw. Organisation, die auch den Einsatzleiter stellt
beziehungsweise in deren originären Aufgabenbereich der Einsatz
fällt. Alle anderen Pressesprecher sollten sich mit Aussagen zum
allgemeinen Einsatzgeschehen zurückhalten. Es
bietet sich an, insbesondere bei länger andauernden Einsätzen
oder Einsätzen mit erhöhtem Medieninteresse, die
verfügbaren Ressourcen zu bündeln und unter Leitung des
verantwortlichen Pressesprechers gemeinsam die P/Ö-Arbeit zu
übernehmen. Marc Dickey 24.08.2008
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© www.FEUERWEHR.de, Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Mayer
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