Grundlagen_Pressearbeit_Feuerwehr

Welche Anforderungen werden an einen Feuerwehrpressesprecher gestellt?

Die gestellten Anforderungen kann man in persönliche und fachliche Anforderungen gliedern.

Persönliche Anforderungen

Feuerwehrpressesprecher „verkaufen ein Produkt“. Das Produkt ist Sicherheit. Daher ist es unerlässlich, dass der Pressesprecher das Produkt in den Augen der Zielgruppe (Bürger) authentisch vertreten kann. Es ist daher sinnvoll, wenn der Pressesprecher um eine reife, sichere, lebenserfahrene Reife zu vermitteln mindestens das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Eine gewisse sprachliche Gewandtheit sowie ein sicheres Auftreten vor den Medienvertretern aber insbesondere auch deren Technik (Kameras, Mikrofone, ...) ist unerlässlich. Darüber hinaus sollte möglichst akzentfreies Hochdeutsch gesprochen werden.

Fachliche Anforderungen

Neben der Fähigkeit (ggf. auch unter Zeitdruck) für eine öffentliche Einrichtung adäquate Pressemitteilungen selbständig verfassen zu können, sollte der Pressesprecher aus vorhandenem Bildmaterial auch eine medienangepasste Bildauswahl vornehmen zu können.

Der Pressesprecher sollte ein Basishintergrundwissen der Medienbranche besitzen (Produktions-/Redaktionsabläufe, etc.). Kenntnisse der regionalen Medienlandschaft runden das medienfachliche Hintergrundwissen ab.

Grundkenntnisse im Umgang mit Kameras sowie mit Text- und Bildbearbeitungssoftware müssen vorausgesetzt werden. Je nach Ausprägung der Tätigkeit sowie den weiteren übertragenen artverwandten Aufgaben können auch fundierte Kenntnisse notwendig sein.

Um, insbesondere an Einsatzstellen, den Medienvertretern fachlich korrekte Informationen geben zu können, ist es erforderlich, dass der Pressesprecher auch über ein entsprechendes Feuerwehrfachwissen verfügt. Es ist daher notwendig, dass der Pressesprecher zumindest die Ausbildung zum Gruppenführer hat. Sinnvoll ist jedoch die Ausbildung zum Zugführer. Die weiteren Fachqualifikationen (Sonderlehrgänge) sollten sich an einem für Führungskräfte der jeweiligen Wehr üblichem Niveau orientieren.

Kenntnisse über die anderen regionalen Akteure in der Gefahrenabwehr sowie deren Strukturen und Dienstleistungen sind zwingend notwendig, da diese nicht selten gemeinsam mit der Feuerwehr und vielfach auch unter Leitung der Feuerwehr zum Einsatz kommen.

(Grund-)Kenntnisse im Bereich der relevanten Rechtsgebiete (Brandschutzrecht, Verwaltungsrecht, Presserecht, Urheberrecht, …) sind unerlässlich für die Tätigkeit.

Gibt es Ausschlussgründe für die Wahrnehmung der Tätigkeit des Pressesprechers?

Der Pressesprecher einer Feuerwehr sollte niemals gleichzeitig eine andere Funktion innerhalb der Wehr wahrnehmen. Auch Vorstandsfunktionen in einem der Feuerwehr nahe stehenden (Feuerwehr-)Verein sollten vermieden werden. Wichtig ist auch, dass der Pressesprecher nicht zugleich Pressesprecher einer anderen regional tätigen Einrichtung ist. Auszuschließen ist auch eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit bei einem in der Region tätigen Medienunternehmen, sofern daraus Interessenskonflikte entstehen könnten.

Muss bzw. kann man eine Ausbildung zum Feuerwehrpressesprecher machen?

Zwingend vorgeschrieben ist eine Ausbildung derzeit nicht. Sinnvoll ist sie jedoch allemal. Fast alle Landesfeuerwehrschulen bieten mittlerweile entsprechende Kurse an. Diese dauern in der Regel zwei bis drei Tage. Auch außerhalb des Feuerwehrbereichs findet man immer mehr Fortbildungsveranstaltungen dieser Art.

Gerade bei den Kursangeboten außerhalb des Feuerwehrbereichs (leider aber auch bei Feuerwehrspezifischen Angeboten) muss bedacht werden, dass nicht alles was man dort vermittelt bekommt, auch für die praktische Arbeit als Pressesprecher der Feuerwehr sinnvoll ist. Ursache ist zum einen die allgemeine Aufgabe der Feuerwehren, die sich doch ein wenig von den Tätigkeiten von Unternehmen, Vereinen aber auch anderen Behörden unterscheidet. Zum anderen bringt auch der Rechtsstatus der öffentlichen Feuerwehren (nicht rechtsfähige Einrichtung einer Behörde) Einschränkungen, denen Behörden und Vereine nicht unterliegen.

Zu allen Kursangeboten ist folgendes zu Sagen: Nur weil man diesen Kurs besucht hat, hat man noch lange nicht all die Kenntnisse und Fähigkeiten die vonnöten sind, um als Feuerwehrpressesprecher sinnvoll tätig zu werden. Die Kurse können allenfalls einen kleinen Einblick in diese Tätigkeit sowie aktuelle Informationen bieten.

Sollte nur der Pressesprecher geschult werden?

Nein. Nur den Pressesprecher zu schulen ist nicht ausreichend. Sowohl die Führungskräfte als auch die Mannschaft benötigen –jeweils auf ihrer Ebene- das Wissen wie bei einem Medienkontakt zu verfahren ist.

Was braucht der Pressesprecher für seine Tätigkeit?

Die erforderliche Ausstattung für die Tätigkeit als Pressesprecher ist im Vergleich zu anderen Tätigkeiten gering. Neben einem internetfähigen Computer (mit Textverarbeitungs- sowie Bildbearbeitungsprogramm), einem Mobiltelefon und einem Verzeichnis der regionalen Medienvertreter benötigt er allenfalls noch eine (einfache) Digitalkamera und eine entsprechende Kennzeichnungsweste. Persönliche Schutzausrüstung sollte der Pressesprecher als Feuerwehrangehöriger ja sowieso haben.

Es hat sich als sinnvoll erwiesen, dass der Pressesprecher einige Visitenkarten mitführt. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass diese dem Corporate Design des Trägers der Feuerwehr entsprechen. Alternativ möglich ist natürlich auch das CI der Wehr, sofern diese ein eigenes hat. Auf der Visitenkarte sollten neben dem Namen und der Erreichbarkeit des jeweiligen Pressesprechers auch die zentralen Kontaktdaten der P/Ö-Stelle der Feuerwehr (bei mehreren Pressesprechern) sowie die Kontaktdaten der Pressestelle des Trägers der Wehr enthalten sein. Eine Nennung des Dienstgrades (sofern vorhanden) des Pressesprechers hindert die Pressevertreter zumeist daran bei der Beitragserstellung Phantasiebezeichnungen zu nutzen.

Komplexere Digitalkameras sind nur dann sinnvoll, wenn der Pressesprecher damit adäquat umgehen kann und die Einsatzdokumentation überhaupt zu seinen Aufgaben gehört. Dann sollten natürlich auch Wechselspeichermedien, Reserveakkus, eine sinnvolle Blitzeinrichtung und ein Stativ vorgehalten werden.

Kennzeichnungswesten für Pressesprecher sollten niemals nur mit „Presse“ beschriftet sein. Dies führt zwangsläufig zu Verwechslungen zu
Medienvertretern die teilweise ähnliche Westen haben. Besser wäre die Beschriftung: „Feuerwehr Musterstadt – Pressesprecher“.

Wie sollte der/die Pressesprecher in die Feuerwehrstruktur
eingebunden sein?

Grundsätzlich sollte die P/Ö-Arbeit Stabsstelle des (Gesamt-)Leiters der Feuerwehr sein. Wenn mehrer Personen als Pressesprecher tätig werden sollen ist ein leitender Pressesprecher zu benennen, welcher die Tätigkeit anderen Kräfte koordiniert.

Es ist darauf zu achten, dass der Träger der Feuerwehr den Pressesprecher (möglichst schriftlich) dazu ermächtigt Aussagen mit Außenwirkung zu treffen. In einigen Bundesländern gibt es dafür vorgeschriebene Abläufe bzw. Zuständigkeiten.

Eine fachliche Unterstellung bzw. die Verzahnung mit der P/Ö-Stelle des Trägers der Feuerwehr ist abzusprechen und möglichst schriftlich zu fixieren.

Wann sollte bei einem Einsatz der Pressesprecher hinzugezogen werden?

Das Erscheinen von Medienvertretern an einer Einsatzstelle ist abhängig von der regionalen Medienlandschaft, der Art sowie der Dauer des Einsatzes und nicht zuletzt auch vom Zufall.

Sinnvollerweise wird er bei festzulegenden Einsatzstichworten die Einsatzstelle –abhängig von lokalen Regelungen und Möglichkeiten- direkt oder indirekt (via Feuerwehrstandort) anfahren. Bei den anderen (Klein-)Einsätzen liegt es dann im Ermessen des Pressesprechers ob er die Einsatzstelle anfährt oder nicht sofern er nicht direkt vom Einsatzleiter angefordert wird.

Es bietet sich also an den Pressesprecher bei jedem Einsatz der Wehr mitzualarmieren, so dass er zumindest über den Einsatz informiert ist. Selbst wenn er die Einsatzstelle dann nicht anfahren sollte, ist so dennoch sichergestellt, dass ihn Medienanfragen zu einem Einsatz nicht unvorbereitet treffen.

Zu Einsätzen, bei denen der Pressesprecher nicht anwesend war, ist diesem im Nachgang eine Information zukommen zu lassen (z.B. Kopie des Einsatzberichts). Auch so ist er für Medienanfragen gewappnet.

Bei Einsätzen umfangreicherer Natur hat es sich zur besseren Vernetzung bewährt, die P/Ö-Stelle des Trägers der Feuerwehr (erforderlichenfalls auch außerhalb der Dienstzeit) durch den Feuerwehrpressesprecher über die Lage informieren zu lassen.

Wer ist bei einem überörtlichen Einsatz bzw. bei einem Einsatz mit mehreren beteiligten Organisationen für die Pressearbeit zuständig?

Zwangsläufig sind im Rahmen der Gefahrenabwehr regelmäßig verschiedene Einrichtungen und Organisationen an einer Einsatzstelle. Dies stellt sich bei überörtlichen Einsätzen ebenso dar. In solchen Fällen kommt es vor, dass Pressesprecher der verschiedenen Beteiligten an der Einsatzstelle eintreffen. Zuständig ist normalerweise der Pressesprecher derjenigen Behörde, Einrichtung bzw. Organisation, die auch den Einsatzleiter stellt beziehungsweise in deren originären Aufgabenbereich der Einsatz fällt. Alle anderen Pressesprecher sollten sich mit Aussagen zum allgemeinen Einsatzgeschehen zurückhalten.

Es bietet sich an, insbesondere bei länger andauernden Einsätzen oder Einsätzen mit erhöhtem Medieninteresse, die verfügbaren Ressourcen zu bündeln und unter Leitung des verantwortlichen Pressesprechers gemeinsam die P/Ö-Arbeit zu übernehmen.

Marc Dickey

24.08.2008

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© www.FEUERWEHR.de, Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Mayer


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