Allgemeines über Feuerlöschgeräte
Die erste Voraussetzung für den
Einsatz der Feuerwehr und für die wirkungsvolle Durchführung
des Löschangriffs sind einheitliche und zweckmäßig
gestaltete Geräte und Fahrzeuge. Die bestausgebildete und
bestdisziplinierte Mannschaft ist einem Feuer gegenüber
machtlos, wenn ihr das geeignete Werkzeug zur Bekämpfung des
Feuers fehlt. Ungeheure volkswirtschaftliche Werte mußten in
den vergangenen Jahrzehnten der Vernichtung anheimfallen, weil den
Feuerwehren die für ihren Löschbezirk und ihre Aufgaben in
der nachbarschaftlichen Löschhilfe notwendigen Geräte
fehlten. Die heutige hochentwickelte Technik gibt den Feuerwehren
alle Einrichtungen, um sicher und schnell jedes Schadensfeuers Herr
zu werden. Aufgabe der Feuerwehrführer und der Bürgermeister
ist es, die für den Feuerschutz der Gemeinden erforderlichen
Geräte zu beschaffen, denn beide tragen allein die Verantwortung
dafür, daß die Feuerwehr ihrer Heimatgemeinde so
ausgerüstet ist, daß sie allen auftretenden Schadenfeuern
begegnen kann, aber auch dafür, daß die von dem Luftschutz
an das Feuerlöschwesen gestellten Anforderungen erfüllt
werden.
Beim Kauf von Feuerlöschgeräten
können schwerwiegede Fehler unterlaufen, die sich auf viele
Jahre nicht mehr gutmachen lassen, wenn unzweckmäßige und
in der Ausführung nicht einwandfreie Geräte zur Anschaffung
kommen. Nicht selten waren zu früherer Zeit Preis und
geschäftstüchtige Reden des Verkäufers für die
Wahl eines Gerätes bestimmend. Durch die im Feuerwehrgerätebau
durchgeführte Vereinheitlichung ist heute freilich die Gewähr
gegeben, daß den Feuerwehren nur brauchbare und gut
funktionierende Geräte zur Verfügung gestellt werden.
Geblieben ist aber oft die schwierige Frage, welche Gerätetype
zu beschaffen ist. Hierfür sind die Führer der Feuerwehren
und gegebenenfalls die Dienstaufsichtsorgane zuständig. Bauart
und Größe des zu beschaffenden Gerätes wird immer
abhängig sein von Größe, Bauweise und
Wasserversorgung der zu schützenden Ortsteile. Wo ernstliche
Zweifel bestehen und wo es sich um teuere und wertvolle Geräte
handelt, sollte man immer das Gutachten des
Feuerwehrausfsichtsbeamten oder eines erfahrenen Feuerwehringenieurs
einholen.
Auch die Finanzierung einer jeden
Anschaffung muß rechtzeitig und eingehend überlegt werden,
denn zuletzt wird die Größe und Ausstattung eines Gerätes
immer wieder von den aufzuwendenden Mitteln abhängen. Niemals
darf aber ein gerade zur Verfügung stehender Betrag alleinige
Richtlinie für eine Anschaffung sein. Besser ein Jahr länger
zu warten und ein Gerät zu kaufen, das den zu erwartenden
Anforderungen genügt, als eine übereilte, wenig
zweckentsprechenden Anschaffung zu machen. Daher sollte jede
Feuerwehr die Mittel, die ihr zur Verfügung stehen, planmäßig,
möglichst schon auf Jahre hinaus vorberechnet, einsetzen. Hierzu
ist es notwendig, daß Haushaltspläne und Beschaffungspläne
aufgestellt werden.
Jedes zu übernehmende Gerät
ist einer Abnahmeprüfung zu unterziehen. Die Abnahme soll
möglichst im Beisein des Lieferers erfolgen. Die zur
Durchführung der Prüfung notwendigen Angaben sind bei der
Besprechung der einzelnen Geräte gemacht. Geräte oder deren
Teile, die bei der Abnahmeprüfung nicht genügen, sind
zurückzuweisen und seitens des Lieferers kostenlos durch neue zu
ersetzen.
Durch die Normung sind einheitliche und
eindeutige Bezeichnungen für Feuerwehrgeräte festgelegt. In
der Dienstsprache sind nur diese Bezeichnungen zu verwenden. Für
die Fahrzeuge der Feuerwehr sind ebenfalls einheitlichen
Bezeichnungen eingeführt.
Die Vereinheitlichung im
Feuerwehrgerätebau
Im Laufe der letzten Jahrzehnte, in
denen das deutsche Feuerlöschwesen seine neuzeitliche
Entwicklung erfuhr, ist eine Anzahl von Fahrzeugbauarten, Geräten,
und Armaturen entstanden, die alle voneinander sehr verschiedenartig
waren und deren Ausgestaltung und Zweckmäßigkeit im
wesentlichen von den Erfahrungen und der Sachkenntnis der jeweiligen
Herstelle abhängig blieben. Oftmals mußten bei der
Herstellung auch die Sonderwünsche der einzelnen Feuerwehren
berücksichtigt werden, den jede Feuerwehr hielt die Bauart, die
sich nach ihren besonderen örtlichen Verhältnissen gerade
bewährt hatte, für die beste.
Wenn auch dieser Vielseitigkeit in der
Ausführung zu danken ist, daß wir heute über so
reiche Erfahrungen in der technischen Ausstattung der Feuerwehren
verfügen, so zeigt sich darin doch seit langem ein empfindlicher
Mangel, sobald es galt in Nachbargemeinden Löschhilfe zu
leisten. Die fehlende Einheitlichkeit der Ausrüstung und des
Geräteparkes erschwerte recht oft die Zusammenarbeit mehrerer
Feuerwehren, wenn sie nicht überhaupt unmöglich gemacht
wurde.
Besonders hinderlich war die
Verschiedenartigkeit der bei den einzelnen Feruerwehren eingeführten
Schlauchweiten und Schlauchkupplungen. So waren im Reich etwa 12
Schlauchweiten in Verwendung, es gab für jede dieser
Schlauchweiten etwa 25 andersartige Kupplungssysteme und die
Hydranten allein zeigten etwa 200 voneinander abweichende Bauformen.
Wenn dann die erforderlichen Übergangsstücke fehlten, war
an ein Zusammenwirken mehrerer Feuerwehren überhaupt nicht zu
denken und Brandkatastrophen größten Ausmaßes mußten
die Folge sein. Bei den anderen Geräten, wie Spritzen,
Schlauchhaspeln, Leitern, Rettungsgeräten usw., war die gleiche
Vielseitigkeit der Ausrüstung zu finden. Hierzu kam aber noch
der Umstand, daß gar manches Gerät den Anforderungen, die
man an es stellten mußte, nicht voll genügte.
Quelle: Karl Schlosser: Die Geräte der Feuerwehr, 4. Auflage Okober 1942