Historische-Normbegruendung

Allgemeines über Feuerlöschgeräte

Die erste Voraussetzung für den Einsatz der Feuerwehr und für die wirkungsvolle Durchführung des Löschangriffs sind einheitliche und zweckmäßig gestaltete Geräte und Fahrzeuge. Die bestausgebildete und bestdisziplinierte Mannschaft ist einem Feuer gegenüber machtlos, wenn ihr das geeignete Werkzeug zur Bekämpfung des Feuers fehlt. Ungeheure volkswirtschaftliche Werte mußten in den vergangenen Jahrzehnten der Vernichtung anheimfallen, weil den Feuerwehren die für ihren Löschbezirk und ihre Aufgaben in der nachbarschaftlichen Löschhilfe notwendigen Geräte fehlten. Die heutige hochentwickelte Technik gibt den Feuerwehren alle Einrichtungen, um sicher und schnell jedes Schadensfeuers Herr zu werden. Aufgabe der Feuerwehrführer und der Bürgermeister ist es, die für den Feuerschutz der Gemeinden erforderlichen Geräte zu beschaffen, denn beide tragen allein die Verantwortung dafür, daß die Feuerwehr ihrer Heimatgemeinde so ausgerüstet ist, daß sie allen auftretenden Schadenfeuern begegnen kann, aber auch dafür, daß die von dem Luftschutz an das Feuerlöschwesen gestellten Anforderungen erfüllt werden.

Beim Kauf von Feuerlöschgeräten können schwerwiegede Fehler unterlaufen, die sich auf viele Jahre nicht mehr gutmachen lassen, wenn unzweckmäßige und in der Ausführung nicht einwandfreie Geräte zur Anschaffung kommen. Nicht selten waren zu früherer Zeit Preis und geschäftstüchtige Reden des Verkäufers für die Wahl eines Gerätes bestimmend. Durch die im Feuerwehrgerätebau durchgeführte Vereinheitlichung ist heute freilich die Gewähr gegeben, daß den Feuerwehren nur brauchbare und gut funktionierende Geräte zur Verfügung gestellt werden. Geblieben ist aber oft die schwierige Frage, welche Gerätetype zu beschaffen ist. Hierfür sind die Führer der Feuerwehren und gegebenenfalls die Dienstaufsichtsorgane zuständig. Bauart und Größe des zu beschaffenden Gerätes wird immer abhängig sein von Größe, Bauweise und Wasserversorgung der zu schützenden Ortsteile. Wo ernstliche Zweifel bestehen und wo es sich um teuere und wertvolle Geräte handelt, sollte man immer das Gutachten des Feuerwehrausfsichtsbeamten oder eines erfahrenen Feuerwehringenieurs einholen.

Auch die Finanzierung einer jeden Anschaffung muß rechtzeitig und eingehend überlegt werden, denn zuletzt wird die Größe und Ausstattung eines Gerätes immer wieder von den aufzuwendenden Mitteln abhängen. Niemals darf aber ein gerade zur Verfügung stehender Betrag alleinige Richtlinie für eine Anschaffung sein. Besser ein Jahr länger zu warten und ein Gerät zu kaufen, das den zu erwartenden Anforderungen genügt, als eine übereilte, wenig zweckentsprechenden Anschaffung zu machen. Daher sollte jede Feuerwehr die Mittel, die ihr zur Verfügung stehen, planmäßig, möglichst schon auf Jahre hinaus vorberechnet, einsetzen. Hierzu ist es notwendig, daß Haushaltspläne und Beschaffungspläne aufgestellt werden.

Jedes zu übernehmende Gerät ist einer Abnahmeprüfung zu unterziehen. Die Abnahme soll möglichst im Beisein des Lieferers erfolgen. Die zur Durchführung der Prüfung notwendigen Angaben sind bei der Besprechung der einzelnen Geräte gemacht. Geräte oder deren Teile, die bei der Abnahmeprüfung nicht genügen, sind zurückzuweisen und seitens des Lieferers kostenlos durch neue zu ersetzen.

Durch die Normung sind einheitliche und eindeutige Bezeichnungen für Feuerwehrgeräte festgelegt. In der Dienstsprache sind nur diese Bezeichnungen zu verwenden. Für die Fahrzeuge der Feuerwehr sind ebenfalls einheitlichen Bezeichnungen eingeführt.

Die Vereinheitlichung im Feuerwehrgerätebau

Im Laufe der letzten Jahrzehnte, in denen das deutsche Feuerlöschwesen seine neuzeitliche Entwicklung erfuhr, ist eine Anzahl von Fahrzeugbauarten, Geräten, und Armaturen entstanden, die alle voneinander sehr verschiedenartig waren und deren Ausgestaltung und Zweckmäßigkeit im wesentlichen von den Erfahrungen und der Sachkenntnis der jeweiligen Herstelle abhängig blieben. Oftmals mußten bei der Herstellung auch die Sonderwünsche der einzelnen Feuerwehren berücksichtigt werden, den jede Feuerwehr hielt die Bauart, die sich nach ihren besonderen örtlichen Verhältnissen gerade bewährt hatte, für die beste.

Wenn auch dieser Vielseitigkeit in der Ausführung zu danken ist, daß wir heute über so reiche Erfahrungen in der technischen Ausstattung der Feuerwehren verfügen, so zeigt sich darin doch seit langem ein empfindlicher Mangel, sobald es galt in Nachbargemeinden Löschhilfe zu leisten. Die fehlende Einheitlichkeit der Ausrüstung und des Geräteparkes erschwerte recht oft die Zusammenarbeit mehrerer Feuerwehren, wenn sie nicht überhaupt unmöglich gemacht wurde.

Besonders hinderlich war die Verschiedenartigkeit der bei den einzelnen Feruerwehren eingeführten Schlauchweiten und Schlauchkupplungen. So waren im Reich etwa 12 Schlauchweiten in Verwendung, es gab für jede dieser Schlauchweiten etwa 25 andersartige Kupplungssysteme und die Hydranten allein zeigten etwa 200 voneinander abweichende Bauformen. Wenn dann die erforderlichen Übergangsstücke fehlten, war an ein Zusammenwirken mehrerer Feuerwehren überhaupt nicht zu denken und Brandkatastrophen größten Ausmaßes mußten die Folge sein. Bei den anderen Geräten, wie Spritzen, Schlauchhaspeln, Leitern, Rettungsgeräten usw., war die gleiche Vielseitigkeit der Ausrüstung zu finden. Hierzu kam aber noch der Umstand, daß gar manches Gerät den Anforderungen, die man an es stellten mußte, nicht voll genügte.

Quelle: Karl Schlosser: Die Geräte der Feuerwehr, 4. Auflage Okober 1942

eingepflegt durch Josef Mäschle

10.06.2008

banner

zurück zur FAQ-Liste

© www.FEUERWEHR.de, Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Mayer


Feuerwehr-Forum * News * Newsletter * Magazin * Einsätze * Feuerwehr-Markt * Feuerwehrfahrzeug-Markt * Feuerwehrfahrzeug-Datenbank * News aus der Industrie * TV-Tipps * Termine * Job-Börse

© www.FEUERWEHR.de, Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Mayer