Leuchten_im_Feuerwehreinsatz

Da der die Anforderungen an tragbare Beleuchtungsgeräte im Feuerwehreinsatz immer wieder Fragen aufwerfen, werden nachfolgend die gängigen Fragen und deren Antworten diskutiert:


  • Ist ein Handscheinwerfer vorgeschrieben?

  • Wieviel Licht im Trupp ist erforderlich?

  • Sind privat beschaffte Leuchten zulässig?

  • Warum könnte man mir die private Leuchte verbieten?

  • Muß meine Lampe Ex-geschützt sein?

  • Wie funktioniert die Ex-Kennzeichnung?

  • Sind Helmleuchten oder L-Leuchten an der Jacke besser?

  • Sind Glühlampen oder Leuchtdioden besser?

  • Was muß eine gute Lampe kosten?

  • Tipps und Tricks


Ist ein Handscheinwerfer vorgeschrieben?

Nein, die FwDV 1 spricht von einem Beleuchtungsgerät. Damit wird die Bauform nicht festgelegt, jede Feuerwehr kann im Rahmen der normativen Anforderungen die Bauformen beschaffen, die sie für geeignet hält.


Wieviel Licht im Trupp ist erforderlich?

Die FwDV 1 sieht als Grundausstattung ein Beleuchtungsgerät für den Truppführer vor. Die vermeintlich höheren Kosten für persönliche Leuchten wollen wir später diskutieren. Aus Sicht der Sicherheit und Einsatzeffizienz ist es die einzig sinnvolle Wahl, jeden FA mit einer Leuchte auszustatten, die so an der Kleidung angebracht werden kann daß sie den persönlichen Gehweg und Arbeitsbereich immer beleuchtet. Es spricht nicht dagegen, den Handscheinwerfer zusätzlich mitzunehmen, wenn eine Hand frei ist: Siehe dazu auch Tipps und Tricks.


Sind privat beschaffte Leuchten zulässig?

Es spricht absolut nichts gegen private Leuchten, wenn diese so ausgewählt, getragen und benutzt werden, daß daraus keine zusätzlichen Gefährdungen entstehen. Dabei ist das Argument „Keine Ex-Schutz“ keines, das auf einer realistischen Gefährdung basiert, mehr dazu unten.

In aller Regel ist der Sicherheitsgewinn durch z. B. permanent ausreichend beleuchteten Gehweg wesentlich höher als die Gefährdung, die z. B. durch Hängenbleiben mit der Lampe im Innenangriff entstehen kann


Warum könnte man mir die private Leuchte verbieten?

  • Weil der Dienstherr einheitliche Ausstattung in Gebrauch haben möchte

  • Weil der Dienstherr das einheitliche Erscheinungsbild seiner FA sicherstellen will

  • Weil der Dienstherr durch eine Gefährdungsanalyse zum Ergebnis gekommen ist, daß die ausgewählte Lampe seiner Meinung nach zu hohe Risiken bedingt

Allerdings: Sinnvoll ist das Verbot in aller Regel nicht: Ein von FA persönlich ausgewähltes Beleuchtungsgerät wird dieser zwangsläufig so auswählen, daß es seine Arbeitseffizienz steigert. Zusätzlich wartet er die Leuchte selber: Dadurch entstehen der Wehr keine höheren Kosten bei gleichzeitigem deutlichem Sicherheitsgewinn durch jede zusätzliche Leuchte.


Muß meine Lampe Ex-geschützt sein?

Im Regelfall nicht. Ziel der explosionsgeschützten Bauform ist es, daß die Lampe keine gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären zündet. Wenn keine solchen Atmosphären bei der Verwendung vorhanden sind, dann muß die Lampe diese Anforderungen nicht erfüllen.

Das Argument, daß ein FA dann im Einsatzfall in Ex-Atmosphäre vergessen könnte seine zündfähige persönliche Lampe abzulegen ist realistisch betrachtet Blödsinn: Denn wo im Innenbereich Ex-Atmosphäre vorhanden ist, ist in aller Regel auch zur sicheren Seite hin umluftunabhängiger Atemschutz vonnöten. Dazu ist dann auch ein Handsprechfunkgerät erforderlich (FwDV 7), das ebenfalls Ex-geschützt (sinnvoller wäre der Begriff: explosionszündquellensicher) ist. Ebenso müßte der vorgehenden Trupp auch seine Taschen leeren, um Mobiltelefone, Funkmeldeempfänger, Feuerzeuge und ähnliches ebenfalls abzulegen. Ein gründlicher Check auf derartige Gegenstände muß also erfolgen und fällt bei dieser Einsatzlage letztendlich auch in den Verantwortungsbereich des Gruppenführers.

Da aber der überwiegende Teil unseres Einsatzspektrums nicht in explosionsfähiger Atmosphäre stattfindet, ist in aller Regel eine spritzwassergeschützte handelsübliche Taschenlampe völlig ausreichend. In den USA werden solche Leuchten auch nahezu standardmäßig am Helm getragen, das Problem wird dort weniger dogmatisch betrachtet.


Wie funktioniert die Exschutz-Kennzeichnung?

Grundsätzlich werden 3 Zonen mit Ex-Atmosphäre unterschieden.

Je nachdem, mit welchem Zeitanteil explosionsfähige Atmosphären vorhanden sind, werden räumlichen Bereich diese Zonen zugewiesen:

Zone Gas

Zone Staub

Erläuterung

0

20

Atmosphäre ständig oder überwiegend vorhanden

1

21

Atmosphäre gelegentlich vorhanden

2

20

Atmosphäre selten / kurzzeitig vorhanden

Keine Zone

Keine Ex-fähige Atmosphäre


Und jetzt kommt das, was in der Praxis immer wieder zu Verwechselungen führt: Die zugehörige Gerätebenummerung hat einen Zahlensprung. Beispiel: Ein für die Zone 0 Gas geeignetes Gerät wird mit 1G ausgewiesen.

In der Übersicht sieht das dann aus wie folgt:

Zone

Geräte für Gas

Gerät für Staub

0 Gas/ 20 Staub

1 G

1 D

1 Gas/ 21 Staub

2 G

2 D

2 Gas/ 22 Staub

3 G

3 D

Sind Helmleuchten oder L-Leuchten an der Jacke besser?

Letztendlich ist das eher eine Glaubensfrage: Die Helmleuchte bringt das Licht besser auf den Blickpunkt, verhilft aber dem Helm zur Schlagseite und wird häufig in Engstellen abgestreift oder aus der Halterung gebrochen.

Die L-Leuchte in der Brusttasche ist geschützter, folgt aber bei Kopfdrehungen seitlich nicht dem Blickfeld. Persönlich bevorzuge ich die L-Lampe, weil ich die unsymmetrische Gewichtsverteilung am Helm sehr störend finde und sie im Fall hoher negativer Beschleunigungen, z. B. Sturz in die Absturzsicherung, zusätzliche ungünstige Auswirkungen haben kann.

Als Helmlampennutzer sollte man sich aber in jedem Fall die Routine angewöhnen, sein Gegenüber nicht so anzusehen, daß ihm die Helmleuchte voll in die Augen scheint!


Sind Glühlampen oder Leuchtdioden besser?

Inzwischen sind aus Sicht der Leuchtkraft die LEDs den Glühlampen durchaus ebenbürtig. Für die LED spricht zusätzlich die hohe Lebenserwartung des Leuchtmittels (Größenordnung 50.000 h) und die entsprechend hohe Ausfallsicherheit, das stets weiße Licht, die längere Betriebszeit durch den geringeren Stromverbrauch und der durchgängig gleich helle Lichtpunkt im Vergleich zur Glühlampe.

Allerdings erkennt man das Abnehmen der LED-Lichtstärke durch erschöpfte Batterien auch erst recht spät, wenn die Lampe erkennbar nicht mehr so weit wie üblich strahlt.


Batterien oder Akkus?

Für eine persönliche Leuchte eindeutig Batterien: Sie vertragen mehr Kälte ohne Leistungsabfall und von der leichten Erschöpfung bis zum Glimmen vergeht bei Batterienutzung auch noch erhebliche Zeit, während es beim Akku 5 Minuten später schon komplett dunkel sein kann.

Die teureren Batterien von Varta, Duracell, Energizer etc. bringen in aller Regel auch keinen nennenswerten Vorteil gegenüber Alkaline-Batterien aus dem Lebensmittel-Discounter. Ich verwende seit Jahren die Lidl-Hausmarke und bin mit deren Leistungsfähigkeit absolut zufrieden.


Was muß eine gute Lampe kosten?

Als L-Lampe gibt es die US-Winkelstabtaschenlampe im Nachbau (der bereits auch schon ausreichend spritzwassergeschützt für den Innenangriff ist) schon für 3-7 Euro, das Original für 10 bis 15 Euro.

Mit 5 Euro lässt sich also durchaus schon eine brauchbare Lampe erwerben.


Streuscheiben und Farbbfilter

Durch Streuscheiben läßt sich der Lichtkegel aufweiten, der weit reichende Lichtpunkt wird dadurch natürlich auseinander gezogen, die Lampe leuchtet nicht mehr so weit. Zusätzlich wird eine Teil des Lichtes durch Streuscheiben immer ungenutzt seitlich abgestrahlt.

Ähnlich ist es bei Farbaufsätzen, diese absorbieren ebenfalls bestimmte Anteile des Lichtes.

Im Einzelfall günstig ist ein roter Farbfilter, da er den Gebrauch der Taschenlampe ermöglicht, ohne die Nachtsichtigkeit zu verlieren.

Tipps und Tricks

Wenn die Batterien etwas lose im Lampengehäuse sitzen und schlackern, dann kann es dadurch zum Ferritkernbruch kommen: Der leitenden Stift in der Batterie zerbricht, die Batterie fällt aus und unterbricht den Stromkreis. Für dieses Problem sind z. B. Maglites bekannt. Einfache Abhilfe schafft hier ein Papierstreifen, in den die Batterien zuerst eingewickelt und dann in die Lampe geschoben werden. Vorsicht: sanft einschieben, nicht reinrammen!


Relativ selten fallen Taschenlampen auch aus, weil sich am Sockelkontakt (das kleine Zinnknöpfchen am Ende der Fassung) der Glühlampe eine zu dicke Oxidschicht gebildet hat: Ausbauen, Sockelkontakt kurz mit wenig Kraft über den Bordstein ziehen bis er unten wieder silbrig-blank ist, wieder einbauen, fertig.


Eine kleine, selten gebrauchte Nottaschenlampe schaltet sich unbeabsichtigt ein und ist immer dann leer, wenn sie gebraucht wird? Aufschrauben, letzte Batterie herausnehmen, umdrehen, wieder hereinstecken und zuschrauben. So ist der Stromkreis zusätzlich unterbrochen, vor Betrieb muß die Batterie entsprechend wieder umgedreht werden.


Kauft niemals schwarze oder gar mlitärgrüne Taschenlampen, wenn ihr auch zum gleichen Preis eine in signalgelb, orange oder ähnlichen Farben bekommen könnt. Wenn Euch die militärgrüne Taschenlampe in den Busch oder die schwarze in den Brandschutt fällt, braucht ihr Ewigkeiten um sie wiederzufinden – wenn überhaupt. Im Zweifelsfall helfen auch ein paar Kringel mit gelbem Isolierband um den Griff, das ist preiswert und reicht meist völlig aus, um die Lampe aus in der Botanik gut wiederzufinden.


Schlüsselbänder eignen sich gut als Verlustsicherung für die L-Lampe: Per Ankerstich durch die Funkgeräteschlaufe stecken und den Karabiner dann in die Lampenöse einhängen. Die Lampe fällt dann nur einen halben Meter herunter, bis sie gefangen wird.


Ein in den Innenangriff zusätzlich mitgenommener Handscheinwerfer ist ein nützliches Gerät, wenn er mir mit oranger Vorsteckscheibe und im Blinkbetrieb gefährliche Stellen, Ausgänge oder ähnliches anzeigt. Wenn im Trupp bereits zwei persönliche Lampen vorhanden sind, dann kann ich so den Scheinwerfer auch bedenkenlos zurücklassen. Genau genommen nutze ich damit dann auch den einzigen wirklichen Vorteil des Handscheinwerfers: Das ich diesen auf den Boden stellen und genau auf den gewünschten Punkt ausrichten kann.


Quellen

Feuerwehrdienstvorschriften FwDV 1 und 7

Z. B. unter ww.idf.nrw.de, Rubrik Service.


Übersicht über Ex-geschützte Betriebsmittel: http://www.bartec.de/homepage/deu/downloads/produkte/exschutz/poster.pdf


Autor: Josef Mäschle 04/2008

04.05.2008

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© www.FEUERWEHR.de, Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Mayer


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