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Leuchten_im_Feuerwehreinsatz
Da der die Anforderungen an tragbare
Beleuchtungsgeräte im Feuerwehreinsatz immer wieder Fragen
aufwerfen, werden nachfolgend die gängigen Fragen und deren
Antworten diskutiert:
Ist ein Handscheinwerfer
vorgeschrieben? Wieviel Licht im Trupp ist
erforderlich? Sind privat beschaffte Leuchten
zulässig? Warum könnte man mir die
private Leuchte verbieten? Muß meine Lampe Ex-geschützt
sein? Wie funktioniert die
Ex-Kennzeichnung? Sind Helmleuchten oder L-Leuchten
an der Jacke besser? Sind Glühlampen oder
Leuchtdioden besser? Was muß eine gute Lampe
kosten? Tipps und Tricks Ist ein Handscheinwerfer
vorgeschrieben? Nein, die FwDV 1 spricht von einem
Beleuchtungsgerät. Damit wird die Bauform nicht festgelegt, jede
Feuerwehr kann im Rahmen der normativen Anforderungen die Bauformen
beschaffen, die sie für geeignet hält. Wieviel Licht im Trupp ist
erforderlich? Die FwDV 1 sieht als Grundausstattung
ein Beleuchtungsgerät für den Truppführer vor. Die
vermeintlich höheren Kosten für persönliche Leuchten
wollen wir später diskutieren. Aus Sicht der Sicherheit und
Einsatzeffizienz ist es die einzig sinnvolle Wahl, jeden FA mit einer
Leuchte auszustatten, die so an der Kleidung angebracht werden kann
daß sie den persönlichen Gehweg und Arbeitsbereich immer
beleuchtet. Es spricht nicht dagegen, den Handscheinwerfer zusätzlich
mitzunehmen, wenn eine Hand frei ist: Siehe dazu auch Tipps und
Tricks. Sind privat beschaffte Leuchten
zulässig? Es spricht absolut nichts gegen private
Leuchten, wenn diese so ausgewählt, getragen und benutzt werden,
daß daraus keine zusätzlichen Gefährdungen entstehen.
Dabei ist das Argument „Keine Ex-Schutz“ keines, das auf einer
realistischen Gefährdung basiert, mehr dazu unten. In aller Regel ist der
Sicherheitsgewinn durch z. B. permanent ausreichend beleuchteten
Gehweg wesentlich höher als die Gefährdung, die z. B. durch
Hängenbleiben mit der Lampe im Innenangriff entstehen kann Warum könnte man mir die
private Leuchte verbieten? Weil der Dienstherr einheitliche
Ausstattung in Gebrauch haben möchte Weil der Dienstherr das
einheitliche Erscheinungsbild seiner FA sicherstellen will Weil der Dienstherr durch eine
Gefährdungsanalyse zum Ergebnis gekommen ist, daß die
ausgewählte Lampe seiner Meinung nach zu hohe Risiken bedingt Allerdings: Sinnvoll ist das Verbot in
aller Regel nicht: Ein von FA persönlich ausgewähltes
Beleuchtungsgerät wird dieser zwangsläufig so auswählen,
daß es seine Arbeitseffizienz steigert. Zusätzlich wartet
er die Leuchte selber: Dadurch entstehen der Wehr keine höheren
Kosten bei gleichzeitigem deutlichem Sicherheitsgewinn durch jede
zusätzliche Leuchte. Muß meine Lampe Ex-geschützt
sein? Im Regelfall nicht. Ziel der
explosionsgeschützten Bauform ist es, daß die Lampe keine
gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären zündet.
Wenn keine solchen Atmosphären bei der Verwendung vorhanden
sind, dann muß die Lampe diese Anforderungen nicht erfüllen. Das Argument, daß ein FA dann im
Einsatzfall in Ex-Atmosphäre vergessen könnte seine
zündfähige persönliche Lampe abzulegen ist realistisch
betrachtet Blödsinn: Denn wo im Innenbereich Ex-Atmosphäre
vorhanden ist, ist in aller Regel auch zur sicheren Seite hin
umluftunabhängiger Atemschutz vonnöten. Dazu ist dann auch
ein Handsprechfunkgerät erforderlich (FwDV 7), das ebenfalls
Ex-geschützt (sinnvoller wäre der Begriff:
explosionszündquellensicher) ist. Ebenso müßte der
vorgehenden Trupp auch seine Taschen leeren, um Mobiltelefone,
Funkmeldeempfänger, Feuerzeuge und ähnliches ebenfalls
abzulegen. Ein gründlicher Check auf derartige Gegenstände
muß also erfolgen und fällt bei dieser Einsatzlage
letztendlich auch in den Verantwortungsbereich des Gruppenführers. Da aber der überwiegende Teil
unseres Einsatzspektrums nicht in explosionsfähiger Atmosphäre
stattfindet, ist in aller Regel eine spritzwassergeschützte
handelsübliche Taschenlampe völlig ausreichend. In den USA
werden solche Leuchten auch nahezu standardmäßig am Helm
getragen, das Problem wird dort weniger dogmatisch betrachtet. Wie funktioniert die
Exschutz-Kennzeichnung? Grundsätzlich werden 3 Zonen mit
Ex-Atmosphäre unterschieden.
Je nachdem, mit welchem Zeitanteil
explosionsfähige Atmosphären vorhanden sind, werden
räumlichen Bereich diese Zonen zugewiesen: Zone Gas Zone Staub Erläuterung 0 20 Atmosphäre ständig oder überwiegend vorhanden 1 21 Atmosphäre gelegentlich vorhanden 2 20 Atmosphäre selten / kurzzeitig vorhanden Keine Zone Keine Ex-fähige Atmosphäre Und jetzt kommt das, was in der Praxis
immer wieder zu Verwechselungen führt: Die zugehörige
Gerätebenummerung hat einen Zahlensprung. Beispiel: Ein für
die Zone 0 Gas geeignetes Gerät wird mit 1G
ausgewiesen.
In der Übersicht sieht das dann
aus wie folgt: Zone
Geräte für Gas Gerät für Staub 0 Gas/ 20 Staub 1 G 1 D 1 Gas/ 21 Staub 2 G 2 D 2 Gas/ 22 Staub 3 G 3 D Sind Helmleuchten oder L-Leuchten an
der Jacke besser? Letztendlich ist das eher eine
Glaubensfrage: Die Helmleuchte bringt das Licht besser auf den
Blickpunkt, verhilft aber dem Helm zur Schlagseite und wird häufig
in Engstellen abgestreift oder aus der Halterung gebrochen. Die L-Leuchte in der Brusttasche ist
geschützter, folgt aber bei Kopfdrehungen seitlich nicht dem
Blickfeld. Persönlich bevorzuge ich die L-Lampe, weil ich die
unsymmetrische Gewichtsverteilung am Helm sehr störend finde und
sie im Fall hoher negativer Beschleunigungen, z. B. Sturz in die
Absturzsicherung, zusätzliche ungünstige Auswirkungen haben
kann. Als Helmlampennutzer sollte man sich
aber in jedem Fall die Routine angewöhnen, sein Gegenüber
nicht so anzusehen, daß ihm die Helmleuchte voll in die Augen
scheint! Sind Glühlampen oder
Leuchtdioden besser? Inzwischen sind aus Sicht der
Leuchtkraft die LEDs den Glühlampen durchaus ebenbürtig.
Für die LED spricht zusätzlich die hohe Lebenserwartung des
Leuchtmittels (Größenordnung 50.000 h) und die
entsprechend hohe Ausfallsicherheit, das stets weiße Licht, die
längere Betriebszeit durch den geringeren Stromverbrauch und der
durchgängig gleich helle Lichtpunkt im Vergleich zur Glühlampe. Allerdings erkennt man das Abnehmen der
LED-Lichtstärke durch erschöpfte Batterien auch erst recht
spät, wenn die Lampe erkennbar nicht mehr so weit wie üblich
strahlt. Batterien oder Akkus? Für eine persönliche Leuchte
eindeutig Batterien: Sie vertragen mehr Kälte ohne
Leistungsabfall und von der leichten Erschöpfung bis zum Glimmen
vergeht bei Batterienutzung auch noch erhebliche Zeit, während
es beim Akku 5 Minuten später schon komplett dunkel sein kann. Die teureren Batterien von Varta,
Duracell, Energizer etc. bringen in aller Regel auch keinen
nennenswerten Vorteil gegenüber Alkaline-Batterien aus dem
Lebensmittel-Discounter. Ich verwende seit Jahren die Lidl-Hausmarke
und bin mit deren Leistungsfähigkeit absolut zufrieden. Was muß eine gute Lampe
kosten? Als L-Lampe gibt es die
US-Winkelstabtaschenlampe im Nachbau (der bereits auch schon
ausreichend spritzwassergeschützt für den Innenangriff ist)
schon für 3-7 Euro, das Original für 10 bis 15 Euro. Mit 5 Euro lässt sich also
durchaus schon eine brauchbare Lampe erwerben. Streuscheiben und Farbbfilter Durch
Streuscheiben läßt sich der Lichtkegel aufweiten, der weit
reichende Lichtpunkt wird dadurch natürlich auseinander gezogen,
die Lampe leuchtet nicht mehr so weit. Zusätzlich wird eine Teil
des Lichtes durch Streuscheiben immer ungenutzt seitlich abgestrahlt. Ähnlich ist es bei Farbaufsätzen,
diese absorbieren ebenfalls bestimmte Anteile des Lichtes. Im Einzelfall günstig ist ein
roter Farbfilter, da er den Gebrauch der Taschenlampe ermöglicht,
ohne die Nachtsichtigkeit zu verlieren. Tipps und Tricks Wenn die Batterien etwas lose im
Lampengehäuse sitzen und schlackern, dann kann es dadurch zum
Ferritkernbruch kommen: Der leitenden Stift in der Batterie
zerbricht, die Batterie fällt aus und unterbricht den
Stromkreis. Für dieses Problem sind z. B. Maglites bekannt.
Einfache Abhilfe schafft hier ein Papierstreifen, in den die
Batterien zuerst eingewickelt und dann in die Lampe geschoben werden.
Vorsicht: sanft einschieben, nicht reinrammen! Relativ selten fallen Taschenlampen
auch aus, weil sich am Sockelkontakt (das kleine Zinnknöpfchen
am Ende der Fassung) der Glühlampe eine zu dicke Oxidschicht
gebildet hat: Ausbauen, Sockelkontakt kurz mit wenig Kraft über
den Bordstein ziehen bis er unten wieder silbrig-blank ist, wieder
einbauen, fertig. Eine kleine, selten gebrauchte
Nottaschenlampe schaltet sich unbeabsichtigt ein und ist immer dann
leer, wenn sie gebraucht wird? Aufschrauben, letzte Batterie
herausnehmen, umdrehen, wieder hereinstecken und zuschrauben. So ist
der Stromkreis zusätzlich unterbrochen, vor Betrieb muß
die Batterie entsprechend wieder umgedreht werden. Kauft niemals schwarze oder gar
mlitärgrüne Taschenlampen, wenn ihr auch zum gleichen Preis
eine in signalgelb, orange oder ähnlichen Farben bekommen könnt.
Wenn Euch die militärgrüne Taschenlampe in den Busch oder
die schwarze in den Brandschutt fällt, braucht ihr Ewigkeiten um
sie wiederzufinden – wenn überhaupt. Im Zweifelsfall helfen
auch ein paar Kringel mit gelbem Isolierband um den Griff, das ist
preiswert und reicht meist völlig aus, um die Lampe aus in der
Botanik gut wiederzufinden. Schlüsselbänder eignen sich
gut als Verlustsicherung für die L-Lampe: Per Ankerstich durch
die Funkgeräteschlaufe stecken und den Karabiner dann in die
Lampenöse einhängen. Die Lampe fällt dann nur einen
halben Meter herunter, bis sie gefangen wird. Ein in den Innenangriff zusätzlich
mitgenommener Handscheinwerfer ist ein nützliches Gerät,
wenn er mir mit oranger Vorsteckscheibe und im Blinkbetrieb
gefährliche Stellen, Ausgänge oder ähnliches anzeigt.
Wenn im Trupp bereits zwei persönliche Lampen vorhanden sind,
dann kann ich so den Scheinwerfer auch bedenkenlos zurücklassen.
Genau genommen nutze ich damit dann auch den einzigen wirklichen
Vorteil des Handscheinwerfers: Das ich diesen auf den Boden stellen
und genau auf den gewünschten Punkt ausrichten kann. Quellen Feuerwehrdienstvorschriften FwDV 1 und
7 Z. B. unter ww.idf.nrw.de, Rubrik
Service. Übersicht über Ex-geschützte
Betriebsmittel:
http://www.bartec.de/homepage/deu/downloads/produkte/exschutz/poster.pdf Autor: Josef Mäschle 04/2008 04.05.2008
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© www.FEUERWEHR.de, Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Mayer
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