Das Problem
Durch Versuche zur Rettung von
verunfallten AGT über tragbare Leitern stellte sich heraus, daß nahezu alle Probanden die Leiter an einem engen Fenster von ca.
90 cm Breite mit drei Sprossen Überstand in die
Fensteröffnung stellten.
Die Probanden hatten dadurch erhebliche
Probleme durch Übersitzen sinnvoll in die Öffnung
einzusteigen.
Alle Probanden, die die zum Vergleich
mit dem oberen Ende unter die Außenfensterbank gestellte Leiter
stiegen fanden diese Stellweise sinnvoll, den Einstieg bequemer,
schneller und sicherer.
Trotzdem ist es aus Meinung der
Probanden nicht möglich, die Leiter an Fensteröffnungen
geringer Breite ohne Überstand aufzustellen, da
dies durch die UVV Feuerwehren verboten werde.
Aussagen zum Sprossenüberstand in
Unfallverhütungsvorschriften
Folgende Aussage zum Sprossenüberstand
findet sich in der
GUV V C 53 / UVV Feuerwehren: Keine!
Folgende Aussage zum Sprossenüberstand
findet sich in der
Durchführungsanweisung zur GUV V C
53 / UVV Feuerwehren: Keine!
Folgende Aussage zum Sprossenüberstand
findet sich in der
GUV V D 36 UVV Leitern und Tritte
(Verweis in der UVV FW): "Versicherte dürfen Anlegeleitern nur so anlegen, dass diese mindestens 1 m über Austrittsstellen hinausragen, wenn nicht andere gleichwertige Möglichkeiten zum Festhalten vorhanden sind."
Folgende Aussage zum Sprossenüberstand
findet sich in der
Durchführungsanweisung zur GUV V D
36 UVV Leitern und Tritte (Verweis in der UVV FW): Keine!
Folgende Aussage zum Sprossenüberstand
findet sich in der GUV I 694:
„Anlege-, Schiebe- und
Mehrzweckleitern sind zum Übersteigen geeignet, wenn sie
mindestens einen Meter überstehen oder bauseits Festhaltemöglichkeiten vorhanden sind.“
Folgende Aussage zum Sprossenüberstand
findet sich in der BGI 694:
„Bei der Wahl der Leitergröße
/ -Länge sollte beachtet werden, dass die Länge von
Anlegeleitern zum Übersteigen auf höhergelegene
Arbeitsplätze so gestaltet ist, dass sie die Anlegestelle um
mindestens 1 m überragen wenn
keine anderen geeigneten Festhaltemöglichkeiten vorhanden sind.“
Auswertung der o. g.
UVV-Aussagen
Aus Sicht
diverser in Deutschland anzuwendender Unfallverhütungsvorschriften
ist der Sprossenüberstand an einer Leiter nur dann
erforderlich, wenn keine andere Möglichkeit zum Festhalten
gegeben ist.
In der UVV
Feuerwehren selbst ist von Sprossenüberstand überhaupt
keine Rede.
Generell ist
es gemäß UVV-Regelwerk verboten, sich zum Arbeiten
seitlich von der Leiter wegzulehnen, da diese dadurch kippen kann.
Das Verfahren des Übersitzens in enge Fenster beinhaltet
zwangsläufig eine Schwerpunktverlagerung neben die Leiter und
müsste damit bei konsequenter Umsetzung zum Einstieg in enge
Fenster verboten sein.
Aussagen zum
Sprossenüberstand in den Feuerwehrdienstvorschriften
Folgende Aussage
zum Sprossenüberstand findet sich in der FwDV 1: Keine!
Folgende Aussage
zum Sprossenüberstand findet sich in der FwdV 10:
„Über
Austrittsstellen müssen Leitern mindestens drei Sprossen
hinausragen“
Auswertung der o. g.
FwDV-Aussagen
Eine
Austrittsstelle ist keine Einstiegsstelle, sondern ein Ausstieg z. B.
auf ein Flachdach, wo es bei (sinnvollen) Leiterüberstand
möglich ist, aufrecht stehend aussteigen!
Damit ist auch
hier kein Überstand zum Einstieg in eine schmale Fensteröffnung
vorgesehen.
Des weiteren: wenn
ein Einstieg ohne hinreichenden Sprossenüberstand in ein Fenster
nicht zulässig ist, wie kann dann der Gebrauch der konstruktiv
überstandslosen Hakenleiter zulässig und auch noch
in der FwDV 10 beschrieben sein?
Empfehlung für die sichere Anwendung von tragbaren Leitern
Wenn nicht
mindestens noch 2 Mal die Breite des Steckleiterkopfes neben der
Leiter im Fenster Platz ist, dann an der Fensterunterkante
Anleitern!
Wenn
Patienten z. B. mit der Schleifkorbtrage aus einem Fenster über
die Leiter als Gleitbahn abgelassen werden müssen, dann an an
der Fensterunterkante Anleitern!
Bei Anleitern
an Fensterkante möglichst gegen Verrutschen sichern, indem der
Leiterkopf unter die Außenfensterbank geschoben und die Leiter
dann in üblicher Weise während des Besteigens unten
gesichert wird.
Wenn es der
Einsatzverlauf zulässt, Leiterkopf nach Einsteigen des ersten
FA durch Einbinden z. B. am Heizkörper unter dem Fenster
sichern. Das (qualifizierte) Festbinden des Leiterkopfes stellt eine
höherwertige Sicherung als die Sicherung durch Festhalten von
unten dar, eine oben fesgebundene Leiter muß also nicht mehr
von unten gesichert werden!
Fensterrahmen
als Griffe zum sicheren Ein- / Ausstieg nutzen, deshalb entweder
Fenster möglichst nach dem Einschlagen aufschwingen oder als
zweitbeste Möglichkeit Bereich zum Übersteigen und zum
Festhalten „säubern“.
Wenn
Anleiterbereitschaft mit tragbaren Leiten durchgeführt wird,
dann möglichst pro Geschoss eine Leiter in geeigneter Länge
vorbereiten und dann bei Bedarf vor dem entsprechenden Fenster
aufrichten. Zur schnellen Selbstrettung aus einem Fenster ebenfalls Unterkante Fenster Anleitern, dadurch wird der sogenannte Bailout (schnelles Notausstiegsverfahren über tragbare Leiter) ermöglicht!