Sicheres Einsteigen in enge Fenster

Das Problem

Durch Versuche zur Rettung von verunfallten AGT über tragbare Leitern stellte sich heraus, daß nahezu alle Probanden die Leiter an einem engen Fenster von ca. 90 cm Breite mit drei Sprossen Überstand in die Fensteröffnung stellten.

Die Probanden hatten dadurch erhebliche Probleme durch Übersitzen sinnvoll in die Öffnung einzusteigen.

Alle Probanden, die die zum Vergleich mit dem oberen Ende unter die Außenfensterbank gestellte Leiter stiegen fanden diese Stellweise sinnvoll, den Einstieg bequemer, schneller und sicherer.

Trotzdem ist es aus Meinung der Probanden nicht möglich, die Leiter an Fensteröffnungen geringer Breite ohne Überstand aufzustellen, da dies durch die UVV Feuerwehren verboten werde.


Aussagen zum Sprossenüberstand in Unfallverhütungsvorschriften

Folgende Aussage zum Sprossenüberstand findet sich in der
GUV V C 53 / UVV Feuerwehren: Keine!

Folgende Aussage zum Sprossenüberstand findet sich in der
Durchführungsanweisung zur GUV V C 53 / UVV Feuerwehren: Keine!

Folgende Aussage zum Sprossenüberstand findet sich in der
GUV V D 36 UVV Leitern und Tritte (Verweis in der UVV FW): "Versicherte dürfen Anlegeleitern nur so anlegen, dass diese mindestens 1 m  über Austrittsstellen hinausragen, wenn nicht andere gleichwertige Möglichkeiten zum Festhalten vorhanden sind."

Folgende Aussage zum Sprossenüberstand findet sich in der
Durchführungsanweisung zur GUV V D 36 UVV Leitern und Tritte (Verweis in der UVV FW): Keine!

Folgende Aussage zum Sprossenüberstand findet sich in der GUV I 694:
Anlege-, Schiebe- und Mehrzweckleitern sind zum Übersteigen geeignet, wenn sie mindestens einen Meter überstehen oder bauseits Festhaltemöglichkeiten vorhanden sind.“

Folgende Aussage zum Sprossenüberstand findet sich in der BGI 694:
Bei der Wahl der Leitergröße / -Länge sollte beachtet werden, dass die Länge von Anlegeleitern zum Übersteigen auf höhergelegene Arbeitsplätze so gestaltet ist, dass sie die Anlegestelle um mindestens 1 m überragen wenn keine anderen geeigneten Festhaltemöglichkeiten vorhanden sind.“


Auswertung der o. g. UVV-Aussagen

  1. Aus Sicht diverser in Deutschland anzuwendender Unfallverhütungsvorschriften ist der Sprossenüberstand an einer Leiter nur dann erforderlich, wenn keine andere Möglichkeit zum Festhalten gegeben ist.

  1. In der UVV Feuerwehren selbst ist von Sprossenüberstand überhaupt keine Rede.

  1. Generell ist es gemäß UVV-Regelwerk verboten, sich zum Arbeiten seitlich von der Leiter wegzulehnen, da diese dadurch kippen kann. Das Verfahren des Übersitzens in enge Fenster beinhaltet zwangsläufig eine Schwerpunktverlagerung neben die Leiter und müsste damit bei konsequenter Umsetzung zum Einstieg in enge Fenster verboten sein.


Aussagen zum Sprossenüberstand in den Feuerwehrdienstvorschriften

Folgende Aussage zum Sprossenüberstand findet sich in der FwDV 1: Keine!

Folgende Aussage zum Sprossenüberstand findet sich in der FwdV 10:

Über Austrittsstellen müssen Leitern mindestens drei Sprossen hinausragen“


Auswertung der o. g. FwDV-Aussagen

Eine Austrittsstelle ist keine Einstiegsstelle, sondern ein Ausstieg z. B. auf ein Flachdach, wo es bei (sinnvollen) Leiterüberstand möglich ist, aufrecht stehend aussteigen!

Damit ist auch hier kein Überstand zum Einstieg in eine schmale Fensteröffnung vorgesehen.

Des weiteren: wenn ein Einstieg ohne hinreichenden Sprossenüberstand in ein Fenster nicht zulässig ist, wie kann dann der Gebrauch der konstruktiv überstandslosen Hakenleiter zulässig und auch noch in der FwDV 10 beschrieben sein?


Empfehlung für die sichere Anwendung von tragbaren Leitern

  1. Wenn nicht mindestens noch 2 Mal die Breite des Steckleiterkopfes neben der Leiter im Fenster Platz ist, dann an der Fensterunterkante Anleitern!

  1. Wenn Patienten z. B. mit der Schleifkorbtrage aus einem Fenster über die Leiter als Gleitbahn abgelassen werden müssen, dann an an der Fensterunterkante Anleitern!

  2. Bei Anleitern an Fensterkante möglichst gegen Verrutschen sichern, indem der Leiterkopf unter die Außenfensterbank geschoben und die Leiter dann in üblicher Weise während des Besteigens unten gesichert wird.

  3. Wenn es der Einsatzverlauf zulässt, Leiterkopf nach Einsteigen des ersten FA durch Einbinden z. B. am Heizkörper unter dem Fenster sichern. Das (qualifizierte) Festbinden des Leiterkopfes stellt eine höherwertige Sicherung als die Sicherung durch Festhalten von unten dar, eine oben fesgebundene Leiter muß also nicht mehr von unten gesichert werden!

  1. Fensterrahmen als Griffe zum sicheren Ein- / Ausstieg nutzen, deshalb entweder Fenster möglichst nach dem Einschlagen aufschwingen oder als zweitbeste Möglichkeit Bereich zum Übersteigen und zum Festhalten „säubern“.

  1. Wenn Anleiterbereitschaft mit tragbaren Leiten durchgeführt wird, dann möglichst pro Geschoss eine Leiter in geeigneter Länge vorbereiten und dann bei Bedarf vor dem entsprechenden Fenster aufrichten. Zur schnellen Selbstrettung aus einem Fenster ebenfalls Unterkante Fenster Anleitern, dadurch wird der sogenannte Bailout (schnelles Notausstiegsverfahren über tragbare Leiter) ermöglicht!








Autor: Josef Mäschle

26.05.2008

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© www.FEUERWEHR.de, Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Mayer


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