CO2-Löschanlagen (ausgelöst)

Allgemeines

• CO2-Anlagen werden zum Raumschutz und zum Objektschutz eingesetzt. Da der Löscheffekt vom Erreichen und Halten einer löschwirksamen Konzentration abhängt, werden sie im Freien nicht eingesetzt.
• CO2 ist rückstandsfrei, nicht korrosiv und elektrisch nicht leitend. Es findet überall dort Anwendung, wo Schäden durch Löschmittel vermieden werden sollen (z.B. in Rechenzentren, Großküchen, Lackierkabinen usw.).
• Unterscheidung zwischen CO2-Hochdruckanlagen (Flaschenbatterien, 60 bar bei 20 °C) und CO2-Niederdruckanlagen (20 bar bei -20 °C).
• Da CO2 geruchslos ist, wird ihm immer ein Geruchsstoff zugesetzt.
• Die Düsen einer CO2-Anlage sind immer offen.
• Auslösung der Anlage mechanisch oder elektrisch/elektronisch.
• Bei elektrischer Ansteuerung der CO2-Anlage muß die Branderkennung über eine Brandmeldeanlage erfolgen.
• Vorwarnzeit mindestens 10 Sekunden, akustische Warnung für mindestens 30 Minuten.

Wichtig: Tiefkalt gelagertes CO2 führt bei Austritt zu starker Nebelbildung und damit zur Sichtbehinderung

Maßnahmen


Achtung! CO2 ist ein Atemgift der Klasse 3 -Wirkung auf Blut, Nerven und Zellen-. In CO2-gefluteten Räumen daher nur unter umluftunabhängigem Atemschutz arbeiten. Nach der Auslösung ist keine Abschaltung mehr möglich, die gesamte Löschmittelmenge wird abgegeben.

• Gründliche Kontrolle des gefluteten Bereiches, mögliche Öffnungen verschließen. (Löschwirksame Konzentration erhalten und Ausbreitung des CO2 in andere Bereiche vermeiden!)
• Ggf. Nachlöscharbeiten.
• Lüften (eventuell HD-Lüfter einsetzen) oder Absperren und gegen Betreten sichern.

Wichtig: CO2 ist etwa 1,5 mal schwerer als Luft und sammelt sich daher am Boden, in tiefer gelegenen Stellen, Kellerräumen, Doppelböden etc.

Einfügung vom Team www.FEUERWEHR.de: Achtung! Nach dem Unfall in Mönchengladbach wurde deutlich, dass auf die Umgebung von ausgelösten CO2Anlagen geachtet werden muss!

• Freigabe erst nach Absinken der CO2-Konzentration unter 1 Vol.-%.
• Kontrollmessungen in allen tiefergelegenen Räumlichkeiten.
• Eventuell Warneinrichtung abschalten.

Benachrichtigen

• Polizei
• Rettungsdienst
• Staatliches Amt für Arbeitsschutz
• Anlagenbetreiber



Literaturhinweise:
Rempe, A.: Ortsfeste Feuerlöschanlagen, Rotes Heft Nr. 35, Verlag W. Kohlhammer GmbH
VdS 2093, Richtlinien für CO2-Feuerlöschanlagen, Planung und Einbau
ZH 1/206 Sicherheitsregeln für CO2-Anlagen

Autor: A. Graeger im Einsatzleiterhandbuch von Ulrich Cimolino

Markus Weber

17.08.2008

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© www.FEUERWEHR.de, Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Mayer


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