Dachaufsetzer (blinkend)

hier geht es mir um blinkende Dachaufsetzer:

§52Abs.6StVZO:

"An Kraftfahrzeugen, in denen ein Arzt zur Hilfeleistung in Notfällen unterwegs ist, darf während des Einsatzes ein nach vorn und nach hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Farbe auf gelbem Grund versehenen Aufschrift "Arzt Notfalleinsatz" auf dem Dach angebracht sein, das gelbes Blinklicht ausstrahlt; dies gilt nur, wenn der Arzt zum Führen des Schildes berechtigt ist. Die Berechtigung zum Führen des Schildes erteilt auf Antrag die Zulassungsstelle.[...]Der Berechtigte erhält hierüber eine Bescheinigung, die während der Einsatzfahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ist."

Daraus läßt sich schließen, daß blinkende Dachaufsetzer für andere Verkehrsteilnehmer definitiv nicht erlaubt sind.

André, NRW

05.02.2006

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© www.FEUERWEHR.de, Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Mayer


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