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Dachaufsetzer (blinkend)
hier geht es mir um blinkende Dachaufsetzer:
§52Abs.6StVZO:
"An Kraftfahrzeugen, in denen ein Arzt zur Hilfeleistung in Notfällen
unterwegs ist, darf während des Einsatzes ein nach vorn und nach hinten
wirkendes Schild mit der in schwarzer Farbe auf gelbem Grund versehenen
Aufschrift "Arzt Notfalleinsatz" auf dem Dach angebracht sein, das
gelbes Blinklicht ausstrahlt; dies gilt nur, wenn der Arzt zum Führen
des Schildes berechtigt ist. Die Berechtigung zum Führen des Schildes
erteilt auf Antrag die Zulassungsstelle.[...]Der Berechtigte erhält
hierüber eine Bescheinigung, die während der Einsatzfahrt mitzuführen
und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ist."
Daraus läßt sich schließen, daß blinkende Dachaufsetzer für andere Verkehrsteilnehmer definitiv nicht erlaubt sind.
André, NRW
05.02.2006
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© www.FEUERWEHR.de, Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Mayer
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