Dachaufsetzer

  • Erlaubt sind nur unbeleuchtete Dachaufsetzer die nicht mit reflektierendem Material beklebt oder nachleuchtend sind. Ferner müssen die Dachaufsetzer eine Zulassung für den Straßenverkehr haben, da ansonsten der Versicherungsschutz erlischt. (Nachzulesen in der StVO, bzw. StVZO).
  • Dachaufsetzer berechtigen zu keinerlei Sonder-, Wegrechten o.ä. und bringen somit eigentlich keinen Vorteil. (s.o.)
  • Dachaufsetzer bringen nur in Großstädten einen geringen zeitlichen Vorteil und sind somit für Kleinstädte und ländliche Gebiete abzulehnen. Der zeitliche Vorteil beträgt jedoch meistens kaum eine Minute. Die Minute ist meistens aber wieder für auf- und absetzen des DA wieder weg, ansonsten könnte er ja geklaut werden. (Berichte von Kameraden im Feuerwehr-Forum)
  • Sollte ein Verkehrsteilnehmer aufgrund eines Dachaufsetzers denken, dass zum Ausweichen verpflichtet ist (Wegrecht) und dabei sein KFZ oder fremdes Eigentum beschädigen, wird man auf jeden Fall eine Mitschuld erhalten. Durch aufdringliches Fahrverhalten könnte das ganze auch als Nötigung gewertet werden -> Lappen Weg!
  • Dachaufsetzer verleiten zu rasantem, gefährlichem und agressivem Verhalten. Dadurch verstößt man gegen §1 StVO und schädigt außerdem den Ruf der Feuerwehr (und wir haben doch allen einen Eid geleistet, das nicht zu tun, oder?) (eigene Erfahrung in einer Deutschen Großstadt)
  • Ich finde das 30 Euro (?) für ein bißchen Plastik mit Magnet ist ganz schön viel, das geb ich nicht aus.
  • Die Dachaufsetzer sind selten dazu da, die Ausrückezeit und -bereitschaft einer Feuerwehr zu erhalten sondern dienen meistens dazu, auf das 1.Fahrzeug zu kommen. Nicht sehr sinnvoll, oder ?
Fazit: Wenn ich mir die Vor- und Nachteile angucke, dann sollte man die Dinger am besten verbieten. Dachaufsetzer sind rechtlich ein sehr bedenkliches Thema, da man bei einem Unfall (wie auch bei einer Alarmfahrt ohne DA) mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Teil der Schuld erhalten wird.

Stefan, Niedersachsen

25.01.2006

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© www.FEUERWEHR.de, Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Mayer


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