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Dachaufsetzer
- Erlaubt sind nur unbeleuchtete Dachaufsetzer die nicht mit
reflektierendem Material beklebt oder nachleuchtend sind. Ferner müssen
die Dachaufsetzer eine Zulassung für den Straßenverkehr haben, da
ansonsten der Versicherungsschutz erlischt. (Nachzulesen in der StVO,
bzw. StVZO).
- Dachaufsetzer berechtigen zu keinerlei Sonder-, Wegrechten o.ä. und bringen somit eigentlich keinen Vorteil. (s.o.)
- Dachaufsetzer bringen nur in Großstädten einen geringen zeitlichen
Vorteil und sind somit für Kleinstädte und ländliche Gebiete
abzulehnen. Der zeitliche Vorteil beträgt jedoch meistens kaum eine
Minute. Die Minute ist meistens aber wieder für auf- und absetzen des
DA wieder weg, ansonsten könnte er ja geklaut werden. (Berichte von
Kameraden im Feuerwehr-Forum)
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Sollte ein Verkehrsteilnehmer aufgrund eines Dachaufsetzers denken,
dass zum Ausweichen verpflichtet ist (Wegrecht) und dabei sein KFZ oder
fremdes Eigentum beschädigen, wird man auf jeden Fall eine Mitschuld
erhalten. Durch aufdringliches Fahrverhalten könnte das ganze auch als
Nötigung gewertet werden -> Lappen Weg!
- Dachaufsetzer verleiten zu rasantem, gefährlichem und agressivem
Verhalten. Dadurch verstößt man gegen §1 StVO und schädigt außerdem den
Ruf der Feuerwehr (und wir haben doch allen einen Eid geleistet, das
nicht zu tun, oder?) (eigene Erfahrung in einer Deutschen Großstadt)
- Ich finde das 30 Euro (?) für ein bißchen Plastik mit Magnet ist ganz schön viel, das geb ich nicht aus.
- Die Dachaufsetzer sind selten dazu da, die Ausrückezeit und
-bereitschaft einer Feuerwehr zu erhalten sondern dienen meistens dazu,
auf das 1.Fahrzeug zu kommen. Nicht sehr sinnvoll, oder ?
Fazit: Wenn ich mir die Vor- und Nachteile angucke, dann sollte man die
Dinger am besten verbieten. Dachaufsetzer sind rechtlich ein sehr
bedenkliches Thema, da man bei einem Unfall (wie auch bei einer
Alarmfahrt ohne DA) mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Teil der Schuld
erhalten wird.
Stefan, Niedersachsen
25.01.2006

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