\"Das Mindestalter für die Aufnahme in die Jugendabteilung ist im
(Feuerwehr-) Gesetz (BaWü) nicht mehr bestimmt. Das SAtzungsmuster des
Gemeindetages empfiehlt in § 7 Abs. 2, das Mindestalter auf das 12.
Lebensjahr festzusetzen. Der Feuerwehrausschuß soll im Einzelfall
Ausnahmen vom Mindestalter zulassen können (vgl. Änderung des
Satzungsmusters für die Feuerwehrsatzung in \"Die Gemeinde\" - BWGZ-Nr.
22/1989). Die Satzung sollte die Voraussetzungen vorgeben, unter denen
Ausnahmen zulässig sind.\"
(Schäder/Hildinger: Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg, erläuterte
Textausgabe mit ergänzenden Vorschriften, S. 51, Anm. zu Rd.-Nr. 24),
Christian Pannier
THW
In das THW kann aufgenommen werden, wenn ich
das 17. Lebensjahr vollendet habe und
noch nicht 60 Jahre alt bin,
die erforderliche Tauglichkeit besitze,
meinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe,
für den Dienst im THW zur Verfügung stehe,
nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bin,
mich zum demokratischen Rechtsstaat bekenne,
nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber
rechtskräftig verurteilt wurde, es sei denn, die Vollstreckung der
Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.
Für die Jugendgruppen:
Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren
besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in einer THW-Jugendgruppe. Die
Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche
in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet
jede Menge interessantes Freizeitprogramm.