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Hilfsfrist, Definitionen
Definitionen \"Hilfsfrist\":
DIN 14011, Teil 9:
\"Hilfsfrist ist die Zeit zwischen dem Entdecken eines Schadensereignisses und Wirksamwerden der befohlenen Maßnahmen.
Anmerkung: Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus Meldezeit,
Alarmierungszeit, Ausrückezeit, Anmarschzeit, Erkundungszeit und
Entwicklungszeit.\"
Schutzzieldefinition Feuerwehrschutz der AGBF NW:
Feuerwehr/Brandschutz:
\"Die Feuerwehr ist zur Erfüllung ihrer so aufzustellen, daß sie zu
jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches innerhalb von
acht Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe leisten kann. Zur
Verhinderung der Brandausbreitung ist mindestens eine selbständige
taktische Einheit notwendig, die innerhalb von fünf Minuten (insgesamt
13 Minuten) die Einsatzstelle erreichen kann. Die höhere Toleranzzeit
ist zur Verhinderung eines Flash-over ausreichend. Eine Staffel hat
sich hierfür bewährt.\"
Rettungsdienst:
\"Zur Berechnung der Vorhaltung von Rettungsteams im Rettungsdienst ist
ein umfangreichher Datenbestand unabdingbar, der insbesondere die
Wiederkehrzeit, die Eintreffzeit sowie die durchschnittliche
Einsatzdauer aufweisen muß. Oberster Organisationsgrundsatz ist das
Einhalten der medizinisch notwendigen Toleranzzeiten:
8 Minuten für den RTW
12 Minuten für den Notarzt (Im Rendezvous-System)\"
Hilfsfristdefinition der Deutschen Roten Kreuzes:
\"Die Hilfsfrist ist die Zeit vom Eingang der Notfallmeldung in der
Rettungsleiststelle bis zum Eintreffen am Unfallort und soll aus
notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10, sie darf
nicht mehr als 15 Minuten betragen.
Diese Voraussetzung kann immer dann als erfüllt angesehen werden, wenn
die Hilfsfrist von 10 Min. in mindestens 80 v.H., die Hilfsfrist von
höchstens 15 Minuten in mindestens 95 v.H. der in einem Jahr in einem
Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfalleinsätze (unter Ausnutzung
aller Möglichkeiten der Einsatzstrategie) eingehalten werden kann.\"
Sachversicherer:
Der VdS gibt für die Ermittlung des Ortlöschrabatts u.a. die Entfernung
der Feuerwachen voneinander und zu den Randgebieten an: \"Standard:
Feuerwachen sind von der nächstgelegenen Feuerwache nicht mehr als 12
km, bebaute Randgebiete von der zuständigen Feuerwache nicht mehr als 6
km entfernt.
Höchstbewertung: Feuerwachen sind von der nächstgelegenen Feuerweache
nicht mehr als 6 km, bebaute Randgebiete von der zuständigen Feuerwache
nicht mehr als 3 km entfernt.\"
Quellen:
Arbeitskreis Schutzzieldefinition - AGBF NW (1994): Thesen für eine
einheitliche Schutzzieldefinition im Feuerschutz und Rettungsdienst vom
01.11.1994
Deutsches Rotes Kreuz, Fachausschuß Rettungsdienst (1992): Beschluß vom 11.11.1992, zitiert in Koch, B. und Kuschinsky, B.: Die
Hilfsfrist im Rettungsdienst in der präklinischen Notfallversorgung als
Grundlage der rettungsdienstlichen Konzeption, in: Lüttgen, R. und
Mendel, F. (Hrsg.): Handbuch des Rettungswesens, 84. Ergänzungslieferung 2/98, Aachen: Verlag Mendel
DIN 14011, Teil 9, Ausgabe irgendwann (hab sie grad nicht greifbar)
Christi@n Pannier, Feuerwehr Bretten
05.02.2006

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