Hilfsfrist, Definitionen

Definitionen \"Hilfsfrist\":

DIN 14011, Teil 9:
\"Hilfsfrist ist die Zeit zwischen dem Entdecken eines Schadensereignisses und Wirksamwerden der befohlenen Maßnahmen.
Anmerkung: Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus Meldezeit, Alarmierungszeit, Ausrückezeit, Anmarschzeit, Erkundungszeit und Entwicklungszeit.\"

Schutzzieldefinition Feuerwehrschutz der AGBF NW:
Feuerwehr/Brandschutz:
\"Die Feuerwehr ist zur Erfüllung ihrer so aufzustellen, daß sie zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe leisten kann. Zur Verhinderung der Brandausbreitung ist mindestens eine selbständige taktische Einheit notwendig, die innerhalb von fünf Minuten (insgesamt 13 Minuten) die Einsatzstelle erreichen kann. Die höhere Toleranzzeit ist zur Verhinderung eines Flash-over ausreichend. Eine Staffel hat sich hierfür bewährt.\"

Rettungsdienst:
\"Zur Berechnung der Vorhaltung von Rettungsteams im Rettungsdienst ist ein umfangreichher Datenbestand unabdingbar, der insbesondere die Wiederkehrzeit, die Eintreffzeit sowie die durchschnittliche Einsatzdauer aufweisen muß. Oberster Organisationsgrundsatz ist das Einhalten der medizinisch notwendigen Toleranzzeiten:
8 Minuten für den RTW
12 Minuten für den Notarzt (Im Rendezvous-System)\"

Hilfsfristdefinition der Deutschen Roten Kreuzes:
\"Die Hilfsfrist ist die Zeit vom Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleiststelle bis zum Eintreffen am Unfallort und soll aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10, sie darf nicht mehr als 15 Minuten betragen.
Diese Voraussetzung kann immer dann als erfüllt angesehen werden, wenn die Hilfsfrist von 10 Min. in mindestens 80 v.H., die Hilfsfrist von höchstens 15 Minuten in mindestens 95 v.H. der in einem Jahr in einem Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfalleinsätze (unter Ausnutzung aller Möglichkeiten der Einsatzstrategie) eingehalten werden kann.\"

Sachversicherer:
Der VdS gibt für die Ermittlung des Ortlöschrabatts u.a. die Entfernung der Feuerwachen voneinander und zu den Randgebieten an: \"Standard: Feuerwachen sind von der nächstgelegenen Feuerwache nicht mehr als 12 km, bebaute Randgebiete von der zuständigen Feuerwache nicht mehr als 6 km entfernt.

Höchstbewertung: Feuerwachen sind von der nächstgelegenen Feuerweache nicht mehr als 6 km, bebaute Randgebiete von der zuständigen Feuerwache nicht mehr als 3 km entfernt.\"

Quellen:
Arbeitskreis Schutzzieldefinition - AGBF NW (1994): Thesen für eine einheitliche Schutzzieldefinition im Feuerschutz und Rettungsdienst vom 01.11.1994

Deutsches Rotes Kreuz, Fachausschuß Rettungsdienst (1992): Beschluß vom 11.11.1992, zitiert in Koch, B. und Kuschinsky, B.: Die
Hilfsfrist im Rettungsdienst in der präklinischen Notfallversorgung als Grundlage der rettungsdienstlichen Konzeption, in: Lüttgen, R. und
Mendel, F. (Hrsg.): Handbuch des Rettungswesens, 84. Ergänzungslieferung 2/98, Aachen: Verlag Mendel
DIN 14011, Teil 9, Ausgabe irgendwann (hab sie grad nicht greifbar)

Christi@n Pannier, Feuerwehr Bretten

05.02.2006

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© www.FEUERWEHR.de, Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Mayer


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