Welche Anforderungen
werden an einen Feuerwehrpressesprecher gestellt?
Die gestellten Anforderungen kann man in persönliche und
fachliche Anforderungen gliedern.
Persönliche
Anforderungen:
Feuerwehrpressesprecher „verkaufen ein Produkt“. Das
Produkt ist Sicherheit. Daher ist es unerlässlich, dass der Pressesprecher das
Produkt in den Augen der Zielgruppe (Bürger) authentisch vertreten kann. Es ist
daher sinnvoll, wenn der Pressesprecher um eine reife, sichere, lebenserfahrene
Reife zu vermitteln mindestens das 25. Lebensjahr vollendet hat (bei weiblichen
Pressesprechern das 30. Lebensjahr).
Eine gewisse sprachliche Gewandtheit sowie ein sicheres
Auftreten vor den Medienvertretern aber insbesondere auch deren Technik (Kameras,
Mikrofone, ...) ist unerlässlich. Darüber hinaus sollte möglichst akzentfreies
Hochdeutsch gesprochen werden.
Fachliche
Anforderungen
Neben der Fähigkeit (ggf. auch unter Zeitdruck) für eine
öffentliche Einrichtung adäquate Pressemitteilungen selbständig verfassen zu
können, sollte der Pressesprecher aus vorhandenem Bildmaterial auch eine medienangepasste
Bildauswahl vornehmen zu können.
Der Pressesprecher sollte ein Basishintergrundwissen der
Medienbranche besitzen (Produktions-/Redaktionsabläufe, etc.). Kenntnisse der
regionalen Medienlandschaft runden das medienfachliche Hintergrundwissen ab.
Grundkenntnisse im Umgang mit Kameras sowie mit Text- und
Bildbearbeitungssoftware müssen vorausgesetzt werden. Je nach Ausprägung der
Tätigkeit sowie den weiteren übertragenen artverwandten Aufgaben können auch
fundierte Kenntnisse notwendig sein.
Um, insbesondere an Einsatzstellen, den Medienvertretern
fachlich korrekte Informationen geben zu können, ist es erforderlich, dass der
Pressesprecher auch über ein entsprechendes Feuerwehrfachwissen verfügt. Es ist
daher notwendig, dass der Pressesprecher zumindest die Ausbildung zum
Gruppenführer hat. Sinnvoll ist jedoch die Ausbildung zum Zugführer. Die
weiteren Fachqualifikationen (Sonderlehrgänge) sollten sich an einem für
Führungskräfte der jeweiligen Wehr üblichem Niveau orientieren.
Kenntnisse über die anderen regionalen Akteure in der
Gefahrenabwehr sowie deren Strukturen und Dienstleistungen sind zwingend
notwendig, da diese nicht selten gemeinsam mit der Feuerwehr und vielfach auch
unter Leitung der Feuerwehr zum Einsatz kommen.
(Grund-)Kenntnisse im Bereich der relevanten Rechtsgebiete
(Brandschutzrecht, Verwaltungsrecht, Presserecht, Urheberrecht, …) sind
unerlässlich für die Tätigkeit.
Gibt es
Ausschlussgründe für die Wahrnehmung der Tätigkeit des Pressesprechers?
Der Pressesprecher einer Feuerwehr sollte niemals
gleichzeitig eine andere Funktion innerhalb der Wehr wahrnehmen. Auch
Vorstandsfunktionen in einem der Feuerwehr nahe stehenden (Feuerwehr-)Verein
sollten vermieden werden. Wichtig ist auch, dass der Pressesprecher nicht
zugleich Pressesprecher einer anderen regional tätigen Einrichtung ist.
Auszuschließen ist auch eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit bei einem in
der Region tätigen Medienunternehmen, sofern daraus Interessenkonflikte
entstehen könnten.
Muss bzw. kann man eine
Ausbildung zum Feuerwehrpressesprecher machen?
Zwingend vorgeschrieben ist eine Ausbildung derzeit nicht.
Sinnvoll ist sie jedoch allemal. Fast alle Landesfeuerwehrschulen bieten
mittlerweile entsprechende Kurse an. Diese dauern in der Regel zwei bis drei
Tage. Auch außerhalb des Feuerwehrbereichs findet man immer mehr
Fortbildungsveranstaltungen dieser Art.
Gerade bei den Kursangeboten außerhalb des Feuerwehrbereichs
(leider aber auch bei Feuerwehrspezifischen Angeboten) muss bedacht werden,
dass nicht alles was man dort vermittelt bekommt, auch für die praktische
Arbeit als Pressesprecher der Feuerwehr sinnvoll ist. Ursache ist zum einen die
allgemeine Aufgabe der Feuerwehren, die sich doch ein wenig von den Tätigkeiten
von Unternehmen, Vereinen aber auch anderen Behörden unterscheidet. Zum anderen
bringt auch der Rechtsstatus der öffentlichen Feuerwehren (nicht rechtsfähige
Einrichtung einer Behörde) Einschränkungen, denen Behörden und Vereine nicht
unterliegen.
Zu allen Kursangeboten ist folgendes zu Sagen: Nur weil
man diesen Kurs besucht hat, hat man noch lange nicht all die Kenntnisse und
Fähigkeiten die vonnöten sind, um als Feuerwehrpressesprecher sinnvoll tätig zu
werden. Die Kurse können allenfalls einen kleinen Einblick in diese Tätigkeit
sowie aktuelle Informationen bieten.
Sollte nur der
Pressesprecher geschult werden?
Nein. Nur den Pressesprecher zu schulen ist nicht
ausreichend. Sowohl die Führungskräfte als auch die Mannschaft benötigen –jeweils
auf ihrer Ebene- das Wissen wie bei einem Medienkontakt zu verfahren ist.
Was braucht der Pressesprecher für seine Tätigkeit?
Die erforderliche Ausstattung für die Tätigkeit als
Pressesprecher ist im Vergleich zu anderen Tätigkeiten gering. Neben einem
internetfähigen Computer (mit Textverarbeitungs- sowie
Bildbearbeitungsprogramm), einemMobiltelefon und einem Verzeichnis der regionalen Medienvertreter benötigter allenfalls noch eine (einfache)
Digitalkamera und eine entsprechende Kennzeichnungsweste. Persönliche
Schutzausrüstung sollte der Pressesprecher als Feuerwehrangehöriger ja sowieso
haben.
Es hat sich als sinnvoll erwiesen, dass der Pressesprecher
einige Visitenkarten mitführt. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass diese
dem Corporate Design des Trägers der Feuerwehr entsprechen. Alternativ möglich
istnatürlich auch das CI der Wehr,
sofern diese ein eigenes hat. Auf der Visitenkarte sollten neben dem Namen und
der Erreichbarkeit des jeweiligen Pressesprechers auch die zentralen
Kontaktdaten der P/Ö-Stelle der Feuerwehr (bei mehreren Pressesprechern) sowie
die Kontaktdaten der Pressestelle des Trägers der Wehr enthalten sein. Eine
Nennung des Dienstgrades (sofern vorhanden) des Pressesprechers hindert die
Pressevertreter zumeist daran bei der Beitragserstellung Phantasiebezeichnungen
zu nutzen.
Komplexere Digitalkameras sind nur dann sinnvoll, wenn der
Pressesprecher damit adäquat umgehen kann und die Einsatzdokumentation überhaupt
zu seinen Aufgaben gehört. Dann sollten natürlich auch Wechselspeichermedien,
Reserveakkus, eine sinnvolle Blitzeinrichtung und ein Stativ vorgehalten
werden.
Kennzeichnungswesten für
Pressesprecher sollten niemals nur mit „Presse“ beschriftet sein. Dies führt
zwangsläufig zu Verwechslungen zu Medienvertretern die teilweise ähnliche
Westen haben. Besser wäre die Beschriftung: „Feuerwehr Musterstadt –
Pressesprecher“.
Wie sollte der/die
Pressesprecher in die Feuerwehrstruktur eingebunden sein?
Grundsätzlich sollte die P/Ö-Arbeit Stabsstelle des
(Gesamt-)Leiters der Feuerwehr sein. Wenn mehrer Personen als Pressesprecher
tätig werden sollen ist ein leitender Pressesprecher zu benennen, welcher die
Tätigkeit anderen Kräfte koordiniert.
Es ist darauf zu achten, dass der Träger der Feuerwehr den
Pressesprecher (möglichst schriftlich) dazu ermächtigt Aussagen mit
Außenwirkung zu treffen. In einigen Bundesländern gibt es dafür vorgeschriebene
Abläufe bzw. Zuständigkeiten. Eine fachliche Unterstellung bzw. die Verzahnung mit der
P/Ö-Stelle des Trägers der Feuerwehr ist abzusprechen und möglichst schriftlich
zu fixieren.
Wann sollte bei einem
Einsatz der Pressesprecher hinzugezogen werden?
Das Erscheinen von Medienvertretern an einer Einsatzstelle
ist abhängig von der regionalen Medienlandschaft, der Art sowie der Dauer des
Einsatzes und nicht zuletzt auch vom Zufall.
Sinnvollerweise wird er bei festzulegenden
Einsatzstichworten die Einsatzstelle –abhängig von lokalen Regelungen und
Möglichkeiten- direkt oder indirekt (via Feuerwehrstandort) anfahren. Bei den
anderen (Klein-)Einsätzen liegt es dann im Ermessen des Pressesprechers ob er
die Einsatzstelle anfährt oder nicht sofern er nicht direkt vom Einsatzleiter
angefordert wird.
Es bietet sich also an den Pressesprecher bei jedem
Einsatz der Wehr mitzualarmieren, so dass er zumindest über den Einsatz
informiert ist. Selbst wenn er die Einsatzstelle dann nicht anfahren sollte,
ist so dennoch sichergestellt, dass ihn Medienanfragen zu einem Einsatz nicht
unvorbereitet treffen.
Zu Einsätzen, bei denen der Pressesprecher nicht anwesend
war, ist diesem im Nachgang eine Information zukommen zu lassen (z.B. Kopie des
Einsatzberichts). Auch so ist er für Medienanfragen gewappnet.
Bei Einsätzen umfangreicherer Natur hat es sich zur
besseren Vernetzung bewährt, die P/Ö-Stelle des Trägers der Feuerwehr (erforderlichenfalls
auch außerhalb der Dienstzeit) durch den Feuerwehrpressesprecher über die Lage
informieren zu lassen.
Wer ist bei einem
überörtlichen Einsatz bzw. bei einem Einsatz mit mehreren beteiligten
Organisationen für die Pressearbeit zuständig?
Zwangsläufig sind im Rahmen der Gefahrenabwehr regelmäßig
verschiedene Einrichtungen und Organisationen an einer Einsatzstelle. Dies
stellt sich bei überörtlichen Einsätzen ebenso dar. In solchen Fällen kommt es
vor, dass Pressesprecher der verschiedenen Beteiligten an der Einsatzstelle
eintreffen. Zuständig ist normalerweise der Pressesprecher derjenigen Behörde,
Einrichtung bzw. Organisation, die auch den Einsatzleiter stellt beziehungsweise
in deren originären Aufgabenbereich der Einsatz fällt. Alle anderen
Pressesprecher sollten sich mit Aussagen zum allgemeinen Einsatzgeschehen
zurückhalten.
Es bietet sich an, insbesondere bei länger andauernden
Einsätzen oder Einsätzen mit erhöhtem Medieninteresse, die verfügbaren
Ressourcen zu bündeln und unter Leitung des verantwortlichen Pressesprechers
gemeinsam die P/Ö-Arbeit zu übernehmen.