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TLF 16/25 vs LF 16/12 - Vom Versuch einen aussterbenden Fahrzeugtyp am Leben zu erhalten
1. Allgemeines
Nachfolgend werden bewusst nur Fahrzeuge betrachtet, die den jeweiligen
Normen entsprechen. Natürlich kann man jede Veränderung an einem
Fahrzeug, jedes Hinzufügen und/oder Weglassen von Teilen der Beladung
mit örtlichen Strukturen / Besonderheiten, historischen Entwicklungen
("war schon immer so", "hat sich bewährt" natürlich ohne Beweis,...)
begründen. Letztlich hat dies aber keine vergleichbare Diskussionsbasis
zur Folge.
Im Sinne einer fairen Diskussion kann aber nur eine abstrakte und
allgemeine Betrachtung erfolgen, die so allgemeingültig sein muss, dass
sie als Lösungsansatz für eine möglichst große Zahl von Wehren gelten
kann. Die geht eben nur, wenn man möglichst wenig einschränkende
Prämissen und "Umweltbedingungen" mit in die Betrachtung einfließen
lässt.
Tun wir dies nicht und erarbeiten Nischenlösungen, die für den
jeweiligen Zweck genau passen, dann muss uns klar sein, dass viele
Nischenlösungen nebeneinander immer im Bereich der Suboptimierung
arbeiten und so niemals zur Optimierung und damit zur effizientesten
Lösung führen. Sprich: Wir machen massig Geld kaputt, von dem wir nicht
unendlich viel haben.
Ggf. muss ein Fahrzeug im ländlichen bayrischen Bergland andere
Voraussetzungen erfüllen, als in einer Großstadt wie Hamburg (z.B.
Geländegängigkeit, Motorleistung,...). Auf die grundsätzlichen
Fahrzeugkonzepte als solches hat dies aber keinen Einfluss.
2. Historisches
Vor der Typenreduzierung 1990 sah die Normlandschaft der
Feuerwehrfahrzeuge im Bereich der Löschfahrzeuge wie folgt aus. TSF, LF
8, LF 16, LF 16-TS, TLF 8/18, TLF 16/25, TLF 24/50 (und die Fahrzeuge
mit Pulverkomponente TroTLF 16, und TroLF 750). Neben den
Tanklöschfahrzeugen war das LF 16 das einzige wasserführende
Löschfahrzeug.
Das TLF 16/25 wurde damals als Kompromisslösung von Tankinhalt (kein
Tank im LF 16-TS oder LF 8) und Besatzung (im Vergleich zur
Truppbesatzung bei TLF 8/18 und TLF 24/50) gesehen.
In den 60er und 70er Jahren, als die Verbreitung des TLF 16/25 in der
Fläche einsetzte, waren dort nur das LF 16-TS (vornehmlich KatS) und
das LF 8 weit verbreitet. TLF waren in den FF davor i.d.R. nur bei den
größeren Stützpunktwehren vorhanden (z.B. auf Magirus Merkur aus den
50er und 60er Jahren).
Mit den TLF 16/25 stand nun auch den Feuerwehren in der Fläche ein Fahrzeug mit Wassertank und Personal zur Verfügung.
Hinzu kam, dass bei den Ersatzbeschaffungen nun auch die veränderten
Gefahrenpotentiale und die gestiegenen Einwohnerzahlen vieler Gemeinden
berücksichtigt werden mussten.
3. Ziel der Typenreduzierung
Im Mittelpunkt der Typenreduzierung stand das Ziel jede Wehr mit einem
für ihre Verhältnisse schlagkräftigen "Erstangriffsfahrzeug"
auszurüsten. Deshalb verfügen auch alle Löschfahrzeuge, also TSF-W, LF
8/6 und LF 16/12 (also alle mit Ausnahme des TSF) über einen
Wassertank, z.B. für den Brandschutz bei VU, Kleinbrände auch abseits
der Wasserversorgung etc. Ferner verfügen die LF über eine
weitreichende Beladung zur Technischen Hilfeleistung. Dies soll allen
Wehren ermöglichen, kleinere Lagen selbst zu bewältigen (ohne z.B. für
einen Kleinbrand abseits der Wasserversorgung gleich den Stützpunkt mit
dem LF 16/12 oder dem TLF alarmieren zu müssen) und bei größeren Lagen
schlagkräftige Erstmaßnahmen durchzuführen bis weitere Kräfte
herangeführt wurden.
Diese "Erstangriffsfahrzeuge" sollen ergänzt werden durch weitere
Fahrzeuge gleichen Typs oder durch Fahrzeuge für Sonderaufgaben.
Beispielsweise DLK für die Menschenrettung, Hilfeleistung und
Brandbekämpfung bei höheren Gebäuden, die RW für die erweiterten
Maßnahmen bei der TH, die TLF zur Heranführung von Löschwasser im
Pendelverkehr oder die SW (kommunal und KatSchutz) und LF 16-TS des
KatSchutz für die Wasserförderung über längere Wegstrecken. Dazu ELW
zur Leitung von Einsätzen und MTW für den Personaltransport. Ergänzt
wird dies durch Sonderfahrzeuge wie Gerätewagen, WLF mit AB und
Fahrzeuge für den Bereich Nachschub/ Logistik.
Dieses Konzept ist in sich abgerundet und schlüssig.
Da seinerseits die Streichung des TLF 16/25 aus der Norm geplant war, findet es darin eigentlich keinen Platz.
Als Erstangriffsfahrzeug ist es mangels der normmäßig vorgesehenen Beladung und Personal nicht geeignet.
Als Fahrzeug für den Wassertransport im Vergleich zum geländegängigen
TLF 16/24Tr ist es entweder zu groß und zu unbeweglich im Gelände z.B.
bei Wald-/ Flächenbränden, oder im Vergleich zum TLF 24/50 zu klein was
Löschmittelmengen an Wasser und Schaum sowie den Werfer und die
Pumpenleistung betrifft.
Außerdem ist nicht einzusehen, dass für den Transport von Wasser an
eine Einsatzstelle im Pendelverkehr eine Besatzung von 1/5 und damit
eine ca. 50.000,- teure Gruppenkabine (meist verwenden die Hersteller
für Staffel- und Gruppenfahrzeuge die selben Kabinen) verwendet wird,
die noch dazu zu einem größeren und teureren Fahrgestell führt. Die
Gesamtkosten NUR für die Erweiterung des TLF 16/24-Tr zum TLF 16/25
liegen damit je nach Fahrgestell und Aufbau bei ca. 60.000 - 100.000 DM!
4. Wasservorrat 2500l vs. 1.200l bzw. 1.600l
In der Statistik der Wibera (siehe auch de Vries, Dr. Holger:
Brandbekämpfung mit Wasser und Schaum, Ecomed-Verlag, Landsberg, 2000,
S. 21) wird deutlich, dass 85% aller Brände mit den 1200 l
Löschwasservorrat eines LF 16/12 bekämpft werden können. Mit dem
Löschwasservorrat eines TLF 16/25 von 2500 l können 89% der Brände
bekämpft werden. (Bei den verbleibenden 11% reicht auch dieser Vorrat
nicht aus.)
Es bleibt also festzustellen, dass lediglich bei 4% der Brandeinsätze
die Situation besteht, dass das Wasser im (normmäßig kleinsten) Tank
des LF 16/12 nicht für die Brandbekämpfung ausreicht, der Tankinhalt
des TLF 16/25 jedoch ausreichen würde.
Diese 4% gelten aber lediglich dann uneingeschränkt, wenn vom LF 16/12
keine Möglichkeit besteht, eine Wasserversorgung aufzubauen. Sobald
dies möglich ist, spielt der Inhalt des Tanks keine weitere Rolle mehr.
Das LF 16/12 hat dann soviel Wasser wie es will.
Geht man nun davon aus (was realistisch sein dürfte), dass nur ein
geringer Teil der genannten 4% auf Brände entfallen, die fernab einer
möglichen Wasserversorgung liegen, relativiert sich die Zahl noch
weiter.
Also eine Wahrscheinlichkeit von 1:25. Wobei zusätzlich noch die
Bedingung zu berücksichtigen ist, dass keine Wasserversorgung z.B. aus
Hydrant, Zisterne, offenes Gewässer,... vorhanden sein darf. Diese
Wahrscheinlichkeit dürfte gegen Null gehen. Dann stellt sich noch die
Frage, was die Folgen des Löschmittelmangels sind. Also um welches
Einsatzspektrum es sich dabei handelt. Handelt es sich um eine
Gartenhaus oder einen brennenden LKW? Totalschaden liegt hier meist
sowieso vor.
Moderne Löschtechnik wie Hohlstrahlrohre und Löschmittelzusätze wie
z.B. Class-A Schaum, welche die Löschwirkung des Wassers noch erhöhen,
sind in der genannten Statistik ebenfalls noch nicht berücksichtigt.
Außerdem hat man beim LF 16/12 die Möglichkeit der fahrbaren Haspel(n)
und des zusätzlichen Trupps, der die Wasserversorgung aufbauen kann.
Bei einem Trupp im Innenangriff und einer permanenten Abgabe von
150l/min reicht der Löschwasservorrat von 1.200l abzüglich 200l für die
Füllung von Pumpe und Schläuchen immer noch für fast sieben Minuten.
Dies sollte für den Aufbau einer Wasserversorgung von einem Hydranten
ausreichen. Zumal die Wasserabgabe im Gebäude regelmäßig erst nach dem
Beginn des Aufbaus der Wasserversorgung außerhalb des Gebäudes beginnen
kann, da der AT-Trupp zunächst noch seinen Anmarschweg zurücklegen muss.
Hat man aber einen höheren Wasserverbrauch pro Minute (z.B. bei Einsatz
eines B-Rohres), so handelt es sich i.d.R. um ein Schadensereignis bei
dem auch ein Tankinhalt von 10.000l nicht ausreichen würde um das Feuer
zu löschen.
Fazit: Ein nennenswerter Vorteil für das TLF 16/25 durch den zusätzlichen Wasservorrat besteht also nicht.
5. Normbeladung des TLF 16/25
(Links zu Beladeplänen findet man in der Feuerwehr-Info-Datenbank auf www.feuerwehr.de)
Im folgenden soll nun einmal das TLF 16/25 betrachtet werden, wie es in DIN 14530-20 beschrieben ist.
Das TLF 16/25 dient nach der Definition der Norm "vornehmlich auf Grund
seines Löschwasservorrats zur Durchführung eines Schnellangriffes und
zur Versorgung der Einsatzstellen mit Löschwasser". Weder von
Brandbekämpfung (im Sinne eines umfassenden Löschangriffes) noch von
der Durchführung von Maßnahmen zur technischen Hilfeleistung wird hier
gesprochen. Dies spiegelt sich auch in der Normbeladung wieder.
Hier einige Auszüge:
Druckschläuche B-20: 6 Stück
Druckschläuche C-42: 7 Stück
Verteiler B: 1 Stück
Damit sind die Möglichkeiten und Maßnahmen bei der Brandbekämpfung
stark eingeschränkt. Bei einem durchschnittlichen Mindestabstand der
Hydranten von 120 m (bei gutem Wetter und wenn alles klappt), braucht
man im Zweifelsfall mindestens 3 B Schläuche schon für die Strecke
Hydrant - Fahrzeug (natürlich Rollschläuche zum von Hand auskegeln,
nicht auf fahrbarer Haspel). Weiterhin noch 1-2 B-Schläuche für die
Strecke zum Verteiler. Sobald nun unvorhergesehene Situationen
auftreten (z.B. es wird der nächstgelegene Hydrant nicht gefunden,
dieser ist nicht verwendbar, etc) wird es z.B. mit einem B-Rohr zur
Riegelstellung schon mal eng.
Denn auch das "Erstfahrzeug" muss in der Lage sein, seine eigene
Wasserversorgung sicherzustellen und kann sich nicht ausschließlich auf
seinen Tank und nachrückende Fahrzeuge verlassen.
Für den Bereich technische Hilfeleistung ist außer Handwerkzeug nichts
vorgesehen. Kein tragbarer Stromerzeuger (es sind ja auch keine
elektrischen Verbraucher vorgesehen), kein Lichtmast, kein
hydraulischer Rettungssatz (mit allem Zubehör incl. Unterbaumaterial),
keine Kettensäge, kein Trennschleifer,...
Für den Bereich Menschenrettung fehlt der Sprungretter ebenso wie die dreiteilige Schiebleiter.
Alle diese Geräte und Materialien fehlen eigentlich bewusst, da die
vorgesehene Normbeladung für das o.g. Aufgabenspektrum, also den
Schnellangriff und die Versorgung von Einsatzstellen mit Löschwasser,
ausreicht.
Diese Mängel wurde jedoch in der Vergangenheit, vor allem im Zeitraum
vor der Typenreduzierung anders ausgelegt. Zu dieser Zeit waren auch
die Alternativen zum TLF 16/25 nicht besonders vorteilhaft und damit
die aus heutiger Sicht bedenkliche Entscheidung das TLF 16/25 zu einem
Universalfahrzeug auszubauen wenigstens teilweise verständlich.
Die Lösungsansätze waren (teilweise durch Länderregelungen auch so
vorgesehen) vielfältig, liefen aber fast immer auf das gleiche Ziel
hinaus:
Die Beladung für den Bereich der technischen Hilfeleistung wurde ebenso
zum "Standard" wie teilweise die dreiteilige Schiebleiter, weiteres
Material für die TH, ein Stromerzeuger, ein Lichtmast,...
Alles dies hat aber mit dem TLF 16/25 nach DIN 14530-20 nichts zu tun
und kostet natürlich das gleiche (oder mehr) Geld wie an einem anderen
Fahrzeug (z.B. LF 16/12).
Im Rahmen der Typenreduzierung wurde diesen Erfahrungen Rechung
getragen und die Fahrzeuge wie oben beschrieben an die heutigen
Erfordernisse angepasst und besser aufeinander abgestimmt.
Deshalb ist seit diesem Zeitpunkt das Verhalten, das TLF 16/25
weiterhin als Universal- oder Erstfahrzeug zu betrachten und
entsprechend aufzurüsten, mehr als fragwürdig.
Denn das LF 16/12 hat eigentlich alles was beim TLF 16/25 als Zuladung außerhalb der Norm erfolgt bereits serienmäßig.
Dieser Trend bei den TLF 16/25 hin zu den Zuladungen außerhalb der Norm
macht deutlich, dass auch die Anhänger des TLF 16/25 die Mängel dieses
Fahrzeuges erkannt haben. Wobei man festhalten muss, dass diese
"Mängel" erst bei falschen, also vom eigentlichen Zweck abweichenden
Einsatz, nämlich als Erstangriffs- bzw. Universalfahrzeug, auftreten.
Um diese Mängel bei der Verwendung als Erstangriffsfahrzeug
auszugleichen wird dann zu den o.g. Ausgleichsmaßnahmen gegriffen.
Das Ergebnis ist fast immer ein LF 16/12 mit größerem Tank und
kleinerer Besatzung. Oft kann auch die 12t Grenze des TLF 16/25 nach
Norm nicht eingehalten werden.
Die angeblichen Vorteile des größeren Tanks wurden bereits durch die eingangs erwähnte Statistik wiederlegt.
Bleibt also nur noch der Nachteil des fehlenden Personals. Zumal
deshalb dann das zusätzlich verladene Gerät oft gar nicht sinnvoll
eingesetzt werden kann.
6. Besatzung 1/5 vs. 1/8
Mit dem TLF 16/25 ist es immer nur möglich Personal in Stärke 1/5 an die Einsatzstelle zu bringen.
Oft wird dies wegen eines Personalmangels (vor allem tagsüber)
gerechtfertigt, da dann ein LF mit 1/8 ohnehin nicht besetzt werden
kann. Hier werden jedoch Ursache und Wirkung vertauscht.
Jedoch wird dann vergessen, dass das TLF immer nur 1/5 transportieren
kann, also auch dann, wenn auseichend Personal zur Verfügung steht,
z.B. nachts.
Hingegen kann ein LF in der oben geschilderten Situation problemlos
auch mit 1/5 ausrücken und kann (personell gesehen) die gleiche Arbeit
vollbringen wie ein TLF 16/25. Jedoch hat das LF hierzu eine deutlich
bessere Beladung zur Verfügung.
Besonders "lustig" wird es dann, wenn sich dann in der i.d.R. verbauten
Gruppenkabine im TLF 16/25 doch plötzlich wieder zusätzliche
Sitzgelegenheiten finden. Werden diese nämlich nicht auch im
Fahrzeugschein entsprechend eingetragen und vom TÜV abgenommen, ggf.
das zGG entsprechend erhöht, erlischt die Betriebserlaubnis, Fahrer,
"Aufsicht" (Wehrführer) und Beschaffer machen sich ggf. haft- oder gar
strafbar.
7. Ein Fahrzeug kann keinen Personalmangel ausgleichen
Ein Fahrzeug auf der Tatsache des Personalmangels z.B. bei schlechter
Tagesalarmstärke zu planen funktioniert niemals. Technik kann dafür
sorgen, dass ein Weniger an Personal leichter und effizienter arbeiten
kann. Sie kann jedoch keine fehlenden Einsatzkräfte ersetzen (z.B.
Begründung für größeren Wassertank, da dann der Aufbau einer
Wasserversorgung länger dauern kann oder gar entbehrlich ist).
Das Personal, das nicht vorhanden ist um die Wasserversorgung
aufzubauen (die trotzdem notwendig ist), fehlt auch bei anderen
Aufgaben, wie z.B. dem Einsatz tragbarer Leitern oder als Reservetrupp.
Mit dem Material des LF 16/12 kann eine Staffel aber immer noch
deutlich effizienter arbeiten als mit einem TLF 16/25 (Norm). Als
Beispiel: Aufbau einer Wasserversorgung mit der fahrbaren (1-Mann)
Haspel.
8. Die Kosten
Oft wird der günstigere Preis des TLF 16/25 im Gegensatz zum LF 16/12 angeführt.
Nun muss man einmal betrachten was man eigentlich möchte.
Braucht man einen Wassertank, dann gibt es sogar noch eine günstigere
Variante als das TLF 16/25. Nämlich das TLF 16/24-Tr. Dieses
transportiert ebenso 2.400l Wasser in seinem Tank und hat eine FP mit
einer Leistung von 1.600l/ min.
Hinzu kommt, dass es im Gelände wesentlich beweglicher ist
(geländegängig im Vergleich zum meist nur geländefähigen TLF 16/25),
was in den meisten Lagen mit unzureichender Wasserversorgung (Wald-/
Flächenbrände, Brand landwirtschaftlicher Anwesen,...) sinnvoll ist.
Die Beladung des TLF 16/24-Tr ist nicht wesentlich geringer als die des
TLF 16/25. Es fehlen 2 B-20 sowie vor allem das "personenbezogene"
Gerät wie 2 PA, 2 Leinenbeutel, etc. bedingt durch die Truppbesatzung,
die aber für diesen Zweck (Schnellangriff und Wassertransport) völlig
ausreichend ist.
Will man aber ein Erstangriffsfahrzeug, so muss es nicht immer gleich
ein LF 16/12 sein. Oftmals würde auch ein LF 8/6 ausreichen. Auch mit
diesem Fahrzeug kann mit der bereits nach Norm vorgesehenen
Zusatzbeladung nach örtlichen Belangen z.B. für den Bereich TH ein
ausreichender Erstangriff gefahren werden. Kleinere Lagen können damit
vollkommen selbständig beherrscht werden.
Wird zusätzlich ein größerer Löschwasservorrat benötigt, kann dieser
wie oben beschrieben durch ein TLF 16/24-Tr sichergestellt werden.
Wird jedoch auf Grund der Gefährdungsanalyse und des zu erwartenden
Aufgabenspektrums sowie nach Bedarfsplänen ein LF 16/12 benötigt, so
kann man nicht ein dafür völlig ungeeignetes TLF 16/25 beschaffen und
versuchen dieses durch Zuladungen an das eigentlich benötigte Fahrzeug
heranzuführen, was wie oben beschrieben niemals gelingen wird. Es wird
immer ein Problem mit der Beladung, dem Personal oder der
Gewichtsgrenze geben.
Beschafft man dagegen ein "aufgeblasenes" TLF 16/25, so liegen die
Kosten höher als bei einem vergleichbaren LF 16/12, weil das TLF 16/25
dann als Sonderkonstruktion läuft, während das LF 16/12 Serienbau ist.
Selbstverständlich können nicht alle Wehren z.B. mit der Kombination
aus LF 8/6 und TLF 16/24-Tr ausgestattet werden. Aber eine sinnvolle
Verteilung der TLF16/24-Tr (wie auch der anderen Ergänzungs- und
Sonderfahrzeuge z.B. RW, SW, LF 16-TS, DLK) in der Fläche und eine
entsprechend großzügige Anpassung der Alarmpläne unter frühzeitiger
Einbeziehung der Nachbarwehren kann dies problemlos ausgleichen.
9. Die Berufsfeuerwehren
Auch bei vielen Berufsfeuerwehren ist der Trend weg von Sonder-LF
zurück zu Normfahrzeuge oder an Normfahrzeuge angelehnte Konzepte zu
erkennen. Ob das Fahrzeug HLF 16, LHF 16 oder LF 16/12 heißt, ist dann
egal.
Man muss bei Berufsfeuerwehren jedoch beachten, dass in vielen Fällen
deren Fahrzeuge alle Einsatzgebiete von der Ölspur und der Türöffnung,
den Wasserschaden, den VU bis hin zum Zimmer- oder
Industrieanlagenbrand abdecken müssen, da es vom Personal her nicht
möglich ist, verschiedene Fahrzeuge dafür zu besetzen und auch
Verstärkung nur in eingeschränktem Umfang zur Verfügung steht. Bei
Freiwilligen Feuerwehren hingegen können für bestimmte Aufgaben z.B.
KEF, SW, TLF 24/50, etc. besetzt werden, während einige diese Aufgabe
bei vielen BF das LF mit erledigen muss.
Aber auch hier gilt: Technik kann dass Personal bei seiner Aufgabe unterstützen, es aber nicht ersetzen.
10. Schlussbetrachtung
Es kann festgestellt werden, dass das TLF 16/25 nichts leisten kann,
was andere Normfahrzeuge alleine oder in Kombination nicht auch
mindestens gleichgut, meist sogar besser zu leisten im Stande sind.
Ferner ist festzustellen, dass das TLF 16/25 nicht in das der
Typenreduzierung zu Grunde liegende Fahrzeugkonzept eingefügt werden
kann.
Durch sinnvolle Beschaffung von den nach der Typenreduzierung außer dem
TLF 16/25 vorgesehenen Fahrzeugen und die entsprechenden taktischen und
organisatorischen Anpassungen (Alarmplan, überörtliche Hilfe, sinnvolle
Verteilung von Ergänzungs-/ Sonderfahrzeuge) könnte bei der Betrachtung
der Feuerwehr im Gesamten oder zumindest in größeren Gebieten (z.B.
kreisweit) eine nicht unerhebliche Freisetzung finanzieller Mittel
realisiert werden, ohne dass die Qualität der Versorgung der
Bevölkerung oder die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren herabgesetzt
werden würde.
Da die Geldmenge, die für den Bereich der Feuerwehren zur Verfügung
steht, in Zukunft nicht größer werden wird, könnten diese dann im
Bereich der Fahrzeuge freiwerdenden Mittel in den Bereichen Struktur/
Organisation, Spezialgerät und vor allem im Bereich Ausbildung sinnvoll
eingesetzt werden.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre und der sich immer weiter
annähernden Bauformen der Fahrzeuge ist darüber hinaus zu erwarten, daß
es ohnehin zur Verschmelzung von TLF 16/25 und LF 16/12 zu einem
einzigen Fahrzeugtyp kommen wird.
Christian Fischer
05.02.2006

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