Der Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) hat am 22.10.2008 ein Rundschreiben an die Mitglieder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herausgegeben.
Er bezieht sich auf die Untersagungsverfügung die das Inverkehrbringen von Hanrath-Feuerwehrstiefeln betrifft.
Der Verband äußert sich darin recht deutlich:
Die sich aus dieser Untersagungsverfügung (Az.: 55.3.8221-Go) ergebende Konsequenz: Die beanstandeten Schuhe sind weder bei Ausbildung und Übungen, noch bei Einsätzen der Feuerwehr zu verwenden.
Er bezieht sich darin auch auf die Veröffentlichungen und Äusserungen der Firma Hanrath Schuh-GmbH:
Schriftliche oder mündliche Erklärungen des Herstellers über die Unbedenklichkeit seiner Produkte, wie sie in der Vergangenheit ausgestellt wurden, sind nicht geeignet, die festgestellten Mängel zu beheben.
Der Spitzenverband bittet die Mitglieder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Ihre Mitglieder bzw. Mitgliedsunternehmen, also auch die Städte und Gemeinden bzw. die Feuerwehren entsprechend zu informieren.
Das Rundschreiben kann man
hier einsehen.
Der Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) ist der
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.