Der Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) hatte am 22.10.2008 ein Rundschreiben an die Mitglieder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herausgegeben.
Nachdem die Entscheidung des Verwaltungsgericht Aachen zum Thema "Feuerwehr-Stiefel" veröffentlicht wurde hat der DGUV am 16.12.2008 ein weiteres Rundschreiben an die Mitglieder der Gesetzlichen Unfallversicherung als Nachtrag verschickt.
Nachtrag zum RS Prävention 372/2008 bzw. Prävention-GR 099/2008 - Untersagungsverfügung: mangelhafte Feuerwehrstiefel 681.71 Prävention-GR 111/2008
Darin bekräftigt und erweitert er seine Empfehlungen an die Mitglieder:
Werden die bemängelten Stiefel außer bei der Feuerwehr auch in Hilfeleistungsorganisationen (z. B. Rettungsdienste, Katastrophenschutz, Wasserrettung, Technisches Hilfswerk) eingesetzt, deren Tätigkeiten vergleichbare Gefährdungen (z.B. Arbeiten auf rutschigem Untergrund, Besteigen von Leitern, Möglichkeit von Zehenverletzungen durch herabfallende Teile, Möglichkeit des Tretens auf spitze oder scharfkantige Gegenstände) wie der Feuerwehrdienst beinhalten, sind die beanstandeten Schuhe hier ebenfalls nicht zu verwenden.
Interessant und neu ist der Hinweis das generell die Feuerwehrstiefel der Fa. Hanrath die seit 2005 produziert wurden nicht mehr verwendet werden sollen:
Wir empfehlen darüber hinaus, generell die Feuerwehrstiefel der Fa. Hanrath die seit dem Jahr 2005 produziert wurden weder bei Ausbildung und Übungen, noch bei Einsätzen der Feuerwehr und der Hilfeleistungsorganisationen zu verwenden, da diese seit 2005 von Prüfstellen bemängelt werden (s. auch Urteilsbegründung Az.: 3 L 383/08).
Der
Spitzenverband bittet die Mitglieder der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung Ihre Mitglieder bzw. Mitgliedsunternehmen, also auch
die Städte und Gemeinden bzw. die Feuerwehren entsprechend zu
informieren.
Der Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) ist der
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.