|
Führerschein für Feuerwehren verkündet
Verordnung in Kraft getreten / Länder regeln nun Durchführung vor Ort
Der
Feuerwehr-Führerschein ist da: Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt
ist heute das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft
getreten. Die Gesetzesänderung soll bis 4,75 Tonnen eine interne
Ausbildung und Prüfung sowie bis 7,5 Tonnen Fahrzeuggewicht eine
vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch reguläre Fahrschulen
ermöglichen.
„Wir freuen uns über das Inkrafttreten. Damit ist für die Feuerwehren
das erreicht worden, was unter den gegebenen politischen Verhältnissen
möglich war“, erklärt Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen
Feuerwehrverbandes (DFV). Die Durchführung des Feuerwehr-Führerscheins
in den Feuerwehren vor Ort muss nun über die Länderebene geregelt
werden.
Sechstes Gesetz zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes vom 17. Juni 2009
22.07.2009

|
weitere News:
|
Kontakt zur Redaktion
© www.FEUERWEHR.de, Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Mayer
© www.FEUERWEHR.de, Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Mayer