04.11.2009

BaWü: Landtag stimmt einstimmig dem "Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes" zu

In der 76. Sitzung hat am 04.11.2009 der Landtag Baden-Württemberg dem Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes zugestimmt.

Drucksache 14/5103 Entwurf: "Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes"

Tagesordnung der 76. Sitzung des Landtages Baden-Württemberg

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung




07.10.2009:

Am 7. Oktober stand die erste Beratung des Entwurfs zum "Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes" der Landesregierung auf der Tagesordnung der 74. Sitzung des Landtages Baden-Württemberg.


Landtag Baden-Württemberg am 7.Oktober 2009 bei seiner 74. Sitzung, Tagesordnungspunkt 10

Protokoll der 74. Sitzung des Landtages Baden-Württemberg


Zielsetzung:

Mit dem Gesetzentwurf soll der Personalbestand der Feuerwehren gesichert und die Wirtschaftlichkeit der Feuerwehren verbessert werden. Die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ist eine Forderung des Rechnungshofs (Denkschrift 2005) und entspricht dem Beschluss des Landtages vom 2. Februar 2006 (Drucksache 14/678). Des Weiteren wird das Gesetz an die tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen sowie an die Erfahrungen der Praxis aus den letzten Jahren angepasst.

Wesentlicher Inhalt:

Das Änderungsgesetz zum Feuerwehrgesetz hat im Wesentlichen zum Inhalt:

  • Die dauerhafte Sicherung des Personalbestands der Gemeindefeuerwehren erleichtern.
  • Die Wirtschaftlichkeit der Gemeindefeuerwehren durch verstärkte kommunale Zusammenarbeit verbessern.
  • Die kostenersatzpflichtigen Tatbestände für Feuerwehreinsätze, insbesondere auch für Einsätze bei Kfz-Unfällen, vereinfachen und erweitern.
Alternativen:

Keine.

Wesentliche Ergebnisse der Gesetzesfolgenabschätzung:

Beim vorliegenden Gesetzesvorhaben wurde erstmals im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums eine Gesetzesfolgenabschätzung durchgeführt, wie sie die Vorschriftenanordnung für Normen mit großem Anwendungsbereich vorsieht. Im Rahmen dieses Verfahrens fanden Gespräche, Expertenworkshops und Anhörungen mit unterschiedlichen Gruppierungen statt. So waren unter anderem der Landesfeuerwehrverband und die Kommunalen Landesverbände in verschiedenen Stadien des Verfahrens intensiv beteiligt. Die Beteiligten haben zahlreiche konkrete Vorschläge, auch zu einzelnen Vorschriften, gemacht, die überwiegend im Entwurf berücksichtigt wurden.

Kosten für die öffentlichen Haushalte:

Keine.

Die Nutzung der Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit und die Erweiterung der kostenersatzpflichtigen Tatbestände bei Feuerwehreinsätzen können zu einer Entlastung der öffentlichen Haushalte führen. Die Höhe der zu erwartenden Mehreinnahmen kann nicht zuverlässig abgeschätzt werden. Durch die Erweiterung der kostenersatzpflichtigen Tatbestände auf Feuerwehreinsätze bei Verkehrsunfällen rechnet der Rechnungshof in seiner Denkschrift 2005 überschlägig mit 3,6 Mio. Euro Mehreinnahmen für die Gemeinden.

Kosten für Private:

Durch die Erweiterung der Tatbestände, die eine Kostenersatzpflicht für Feuerwehreinsätze auslösen und durch die Erweiterung der Voraussetzungen, bei deren Vorliegen die Gemeinde von Grundstückseigentümern und Eigentümern von baulichen Anlagen Unterstützungshandlungen für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz verlangen kann, können sich für Privatpersonen und für Unternehmen Mehrkosten ergeben. Diese können im Voraus betragsmäßig nicht konkretisiert werden, da sie einzelfallabhängig sind.


Der Entwurf ist als PDF-Dokument verfügbar: Drucksache 14/5103




17.09.2009:

BaWü: Kabinett stimmt Änderung des Feuerwehrgesetzes zu

„Der Ministerrat hat in seiner jüngsten Sitzung der Änderung des Feuerwehrgesetzes zugestimmt und dessen Einbringung in den Landtag beschlossen. Damit stellt die Landesregierung sicher, dass die Feuerwehren im Land auch in Zukunft eine solide Basis für ihre erfolgreiche Arbeit haben.“ Das sagte Innenminister Heribert Rech am Mittwoch, 16. September 2009, in Stuttgart.

Unter anderem werde durch die Novellierung die Wirtschaftlichkeit der Gemeindefeuerwehren verbessert und der Verwaltungsaufwand verringert. So würden künftig gemäß einer Forderung des Rechnungshofes und eines darauf beruhenden Landtagsbeschlusses Feuerwehreinsätze bei Fahrzeugbränden und Verkehrsunfällen insgesamt kostenpflichtig sein. Bisher sei der Einsatz nur in Teilen kostenpflichtig gewesen. Es sei gerechter, die Gesamtkosten den Verursachern beziehungsweise deren Versicherung aufzuerlegen, als die Allgemeinheit damit zu belasten. Außerdem sei vorgesehen, dass die Gemeinden Sonderlösch- und Sondereinsatzmittel bei Bränden in Industrie- und Gewerbebetrieben beim Verursacher abrechnen könnten.

Regelungen, beispielsweise zu Ein- und Austritt aus der Feuerwehr oder zur Pflichtbefreiung in bestimmten Lebensphasen oder die Senkung des Eintrittsalters von 18 auf 17 Jahre für den Übergang von der Jugend- in die Einsatzabteilung, würden die Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes steigern beziehungsweise sichern. „Um die Feuerwehr gut für die Zukunft aufzustellen und den Personalbestand zu sichern, wollen wir das Ehrenamt attraktiver machen“, so Rech.

Bei der Novellierung habe das Innenministerium auf größtmöglichen Konsens gesetzt. Deshalb seien eine Vielzahl von Einzelvorschlägen und Anregungen in den Gesetzentwurf aufgenommen worden, die von den Beteiligten des Anhörungsverfahrens gewünscht worden seien. Die wichtigsten Neuerungen zum ursprünglichen Entwurf seien:
  • Eine Ermächtigung für die Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen über Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit und an die Funktionsträger der Gemeindefeuerwehr
  • Private und öffentliche Arbeitgeber werden bei der Freistellung für den Feuerwehrdienst gleichgestellt.
  • Werkfeuerwehren sollen auch künftig grundsätzlich aus Werksangehörigen bestehen. Allerdings sollen auf Antrag beim Regierungspräsidium Ausnahmen zugelassen werden.
  • Kreisbrandmeister müssen künftig ausnahmslos im Hauptamt bestellt werden. Eine Übergangsregelung stelle sicher, dass bereits bestellte Kreisbrandmeister weiterhin als Ehrenbeamte auf jeweils fünf Jahre bestellt werden könnten.
  • Auf eine Neuregelung des Kostenersatzes bei Überlandhilfe wird verzichtet. Die Hilfe leistende Gemeinde behält ihren Anspruch auf vollen Kostenersatz. Ein Verzicht auf Kostenersatz bei so genannten Überlandhilfe mit Löschfahrzeugen wird nicht eingeführt.
  • Der Katalog der so genannten kostenersatzpflichtigen Tatbestände für Leistungen der Feuerwehr wird erweitert und der Kostenbegriff näher definiert.
Mit der Einführung der europaweit einheitlichen Notrufnummern seien Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst künftig als Integrierte Leitstellen in gemeinsamer Trägerschaft zu betreiben. Bisher habe der Gesetzentwurf den Betrieb Integrierter Leitstellen nur für den Regelfall vorgesehen; Ausnahmen wären möglich gewesen. Der Entwurf für Änderungen am Rettungsdienstgesetz sehe ebenfalls eine zwingende Verpflichtung zur Einrichtung Integrierter Leitstellen vor.

Mit dem jetzt vom Kabinett beschlossenen Änderungsgesetz sei sichergestellt, dass sich die Menschen in Baden-Württemberg auch in Zukunft auf „ihre“ Feuerwehr verlassen könnten. „Bei der Novellierung des Feuerwehrgesetzes bleibt Bewährtes erhalten. Gleichzeitig haben wir gesellschaftliche Veränderungen und im Laufe der Jahre aufgetretenen Überarbeitungsbedarf berücksichtigt“, so Rech.

Es ist vorgesehen, dass sich der Landtag erstmals Anfang Oktober mit der Änderung des Feuerwehrgesetz befasst.

Innenministerium Baden-Württemberg

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Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:

14.12.2008 21:28 Matt7hia7s M7., Eislingen
14.12.2008 22:19 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
14.12.2008 22:25 Alex7and7er 7H., Weissach
14.12.2008 22:28 Chri7sti7an 7F., Wernau
14.12.2008 22:34 Alex7and7er 7H., Weissach
14.12.2008 22:30 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
14.12.2008 22:34 Matt7hia7s M7., Eislingen
14.12.2008 22:41 Chri7sti7an 7F., Wernau
17.09.2009 16:14 Eric7 M.7, Reinheim
17.09.2009 16:57 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
14.12.2008 22:35 Alex7and7er 7H., Weissach
20.12.2008 17:30 Joac7him7 E.7, Reilingen
20.12.2008 17:47 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
20.12.2008 23:36 Henn7ing7 K.7, Dortmund
20.12.2008 23:45 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
21.12.2008 15:51 Hein7ric7h B7., Osnabrück
30.12.2008 01:43 Marc7o D7., Korntal-Münchingen
03.01.2009 12:51 Oliv7er 7S., Walldorf
17.09.2009 15:15 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
04.10.2009 17:28 Jürg7en 7M., Weinstadt
07.10.2009 10:00 Jürg7en 7M., Weinstadt
04.11.2009 13:43 Jürg7en 7M., Weinstadt
04.11.2009 16:11 Jürg7en 7M., Weinstadt
04.11.2009 16:37 Eric7 P.7, Hohentengen a.H.
04.11.2009 16:50 Jürg7en 7M., Weinstadt
04.11.2009 17:00 Eric7 P.7, Hohentengen a.H.
04.11.2009 17:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
04.11.2009 17:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
04.11.2009 17:18 Tobi7as 7M., Stuttgart
04.11.2009 17:27 Jürg7en 7M., Weinstadt
04.11.2009 17:29 Tobi7as 7M., Stuttgart
04.11.2009 18:17 Andr7eas7 K.7, Jardinghausen
04.11.2009 21:20 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
10.11.2009 11:07 Dani7el 7H., Schriesheim
10.11.2009 11:14 Step7han7 M.7, Karlsruhe/Lörrach
10.11.2009 11:40 Thom7as 7E., Nettetal
10.11.2009 11:52 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
10.11.2009 12:04 Dani7el 7H., Schriesheim
10.11.2009 12:09 Jörg7 A.7, Stuttgart
10.11.2009 12:19 Dani7el 7H., Schriesheim
10.11.2009 12:25 Thom7as 7E., Nettetal
10.11.2009 12:32 Dani7el 7H., Schriesheim
10.11.2009 12:36 Dani7el 7H., Schriesheim
10.11.2009 14:13 Jörg7 A.7, Stuttgart
10.11.2009 12:09 Thom7as 7E., Nettetal
10.11.2009 12:27 Dani7el 7H., Schriesheim
10.11.2009 13:28 Thom7as 7E., Nettetal
10.11.2009 13:45 Dani7el 7H., Schriesheim
10.11.2009 13:58 Thom7as 7E., Nettetal
10.11.2009 14:04 Dani7el 7H., Schriesheim
10.11.2009 14:15 Thom7as 7E., Nettetal
10.11.2009 12:58 Fran7z -7 Ge7org7 B.7, Lippetal
10.11.2009 13:08 Dani7el 7H., Schriesheim
10.11.2009 14:11 Fran7z -7 Ge7org7 B.7, Lippetal
10.11.2009 19:03 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
10.11.2009 19:59 Dani7el 7H., Schriesheim
11.11.2009 07:29 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
11.11.2009 07:38 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
10.11.2009 11:57 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
10.11.2009 22:30 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
11.11.2009 07:32 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
05.11.2009 19:18 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
10.11.2009 11:19 Eric7 P.7, Hohentengen a.H.
10.11.2009 12:17 Jürg7en 7M., Weinstadt
10.11.2009 17:24 Stef7an 7H., Essen
10.11.2009 17:28 Eric7 P.7, Hohentengen a.H.
10.11.2009 17:47 Stef7an 7H., Essen
10.11.2009 17:54 Eric7 P.7, Hohentengen a.H.
10.11.2009 18:08 Stef7an 7H., Essen
10.11.2009 22:31 Mich7ael7 B.7, Münsingen
10.11.2009 22:58 Chri7sti7an 7F., Wernau
14.11.2009 23:12 Stef7an 7H., Essen
10.11.2009 22:41 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
10.11.2009 17:52 Fran7z -7 Ge7org7 B.7, Lippetal
19.11.2009 09:34 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
19.11.2009 14:28 Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ
19.11.2009 14:31 Mark7us 7H., Knittlingen
19.11.2009 14:57 Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ
19.11.2009 15:38 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen

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