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Leiter einer Hilfsorganisation wegen Besitz von Funkscannern vor Gericht
Vor dem Frankfurter (Oder) Amtsgericht wurde gestern das Verfahren gegen den
Kreisverbandschef einer Hilfsorganisation gegen die Auflage eingestellt, dass der 41-Jährige 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten werde. Außerdem erkläre sich der Mann mit der
außergerichtlichen Einziehung von zwei Funkscannern einverstanden.
Um diese zwei Funkscanner ging es in dem Verfahren.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Kreischef nach einer Strafanzeige einen
Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz vor. Zum Tatzeitpunkt war er Leiter des
inzwischen insolventen Ortsverbands. Der Chef, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, soll seine Mitarbeiter
angewiesen haben zwischen März 2008 und März 2009 den Funkverkehr im Rettungsdienst abzuhören um an Einsatzaufträge für seine Organisation zu gelangen. Die Staatsanwaltschaft erließ
daraufhin einen Strafbefehl über 6000 Euro gegen den Mann - gegen diesen legte der Mann Widerspruch
ein, so dass der Fall nun vor das Amtsgericht kam. Als Angeklagter
räumte er dort das illegale Abhören des Funks ein. Anfangs sei ihm
jedoch nicht bewusst gewesen, dass das nicht erlaubt sei. Ein Vertreter
einer anderen Hilfsorganisation habe ihm überhaupt erst von diesen
technischen Geräten berichtet. Ohnehin sei die Konkurrenz - und auch
der Neid unter den Helfern groß. "In Frankfurt gibt es mindestens 50
dieser Scanner." Er wisse auch von anderen einschlägigen Verfahren,
erwiderte der Staatsanwalt. In diesem gehe es jedoch um den Angeklagten
und nicht um das Fehlverhalten anderer, berichtete die Märkische Oderzeitung Der Angeklagte wies den Vorwurf zurück, dass er anderen
Rettern zuvorkommen wollte, ihm ging es nur um die Koordination des Rettungsdienstes. Früher hatte die Organisation mit der
Stadt kooperiert, sobald die drei RTW der Stadt nicht ausreichen, wurde die Organisation alarmiert. Die
Kommunalaufsicht rügte jedoch, dass diese Beteiligung nicht ausgeschrieben
worden war - daraufhin wurde die Vereinbarung aufgelöst.
Seither wurde die Organisation immer wieder vertröstet, so der Angeklagte. Im Übrigen halte er den RD in Frankfurt (Oder) für nicht ausreichend. Allerdings lag dem Gericht ein Gutachten vor, in dem bescheinigt wurde, dass man
98,5 Prozent der Fälle in weniger als den gesetzlich verlangten 15 Minuten
am Einsatzort sei. Sind die Frankfurter RTW im Einsatz wird über die Leitstelle um
Unterstützung aus anderen RD-Bezirken gebeten. "In anderen Fällen fahre der Notarzt schon einmal
voraus, um erste Hilfe zu leisten", zitiert die Märkische Oderzeitung den Vertreter der Stadt. Richterin und Staatsanwaltschaft einigten
sich auf Einstellung des Verfahrens. Anklagevertreter und
Urteilsbehörde gingen dabei davon aus, dass der Angeklagte nicht aus
wirtschaftlichen Interessen handelte. Dieser Verdacht habe sich nicht
bestätigt, sagte die Richterin. "Ob der Rettungsdienst in der Stadt
ausreicht, darüber kann ich mir kein Urteil erlauben." Die Kosten des
Verfahrens zahlt die Staatskasse. 02.12.2009
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© www.FEUERWEHR.de, Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Mayer
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