Leiter einer Hilfsorganisation wegen Besitz von Funkscannern vor Gericht

 Vor dem Frankfurter (Oder) Amtsgericht wurde gestern das Verfahren gegen den Kreisverbandschef einer Hilfsorganisation gegen die Auflage eingestellt, dass der 41-Jährige 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten werde. Außerdem erkläre sich der Mann mit der außergerichtlichen Einziehung von zwei Funkscannern einverstanden.

Um diese zwei Funkscanner ging es in dem Verfahren. Die Staatsanwaltschaft warf dem Kreischef nach einer Strafanzeige einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz vor. Zum Tatzeitpunkt war er Leiter des inzwischen insolventen Ortsverbands. Der Chef, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, soll seine Mitarbeiter angewiesen haben zwischen März 2008 und März 2009 den Funkverkehr im Rettungsdienst abzuhören um an Einsatzaufträge für seine Organisation zu gelangen.


Die Staatsanwaltschaft erließ daraufhin einen Strafbefehl über 6000 Euro gegen den Mann - gegen diesen legte der Mann Widerspruch ein, so dass der Fall nun vor das Amtsgericht kam.

Als Angeklagter räumte er dort das illegale Abhören des Funks ein. Anfangs sei ihm jedoch nicht bewusst gewesen, dass das nicht erlaubt sei. Ein Vertreter einer anderen Hilfsorganisation habe ihm überhaupt erst von diesen technischen Geräten berichtet. Ohnehin sei die Konkurrenz - und auch der Neid unter den Helfern groß. "In Frankfurt gibt es mindestens 50 dieser Scanner." Er wisse auch von anderen einschlägigen Verfahren, erwiderte der Staatsanwalt. In diesem gehe es jedoch um den Angeklagten und nicht um das Fehlverhalten anderer, berichtete die Märkische Oderzeitung

Der Angeklagte wies den Vorwurf zurück, dass er anderen Rettern zuvorkommen wollte, ihm ging es nur um die Koordination des Rettungsdienstes. Früher hatte die Organisation mit der Stadt kooperiert, sobald die drei RTW der Stadt nicht ausreichen, wurde die Organisation alarmiert. Die Kommunalaufsicht rügte jedoch, dass diese Beteiligung nicht ausgeschrieben worden war - daraufhin wurde die Vereinbarung aufgelöst.

Seither wurde die Organisation immer wieder vertröstet, so der Angeklagte. Im Übrigen halte er den RD  in Frankfurt (Oder) für nicht ausreichend. Allerdings lag dem Gericht ein Gutachten vor, in dem bescheinigt wurde, dass man 98,5 Prozent der Fälle in weniger als den gesetzlich verlangten 15 Minuten am Einsatzort sei. Sind die Frankfurter RTW im Einsatz wird über die Leitstelle um Unterstützung aus anderen RD-Bezirken gebeten. "In anderen Fällen fahre der Notarzt schon einmal voraus, um erste Hilfe zu leisten", zitiert die Märkische Oderzeitung den Vertreter der Stadt.

Richterin und Staatsanwaltschaft einigten sich auf Einstellung des Verfahrens. Anklagevertreter und Urteilsbehörde gingen dabei davon aus, dass der Angeklagte nicht aus wirtschaftlichen Interessen handelte. Dieser Verdacht habe sich nicht bestätigt, sagte die Richterin. "Ob der Rettungsdienst in der Stadt ausreicht, darüber kann ich mir kein Urteil erlauben." Die Kosten des Verfahrens zahlt die Staatskasse.

02.12.2009

Markus Weber

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