Rheinland-Pfalz: Land stärkt Feuerwehren durch Änderung der Feuerwehrverordnung

Rheinland-Pfalz hat eine neue Feuerwehrverordnung. Sie ist am 29. Juli 2010 mit Mitteilung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft getreten. „Damit stellen wir die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz noch besser für die Herausforderungen der Zukunft auf. Davon profitiert die Bevölkerung“, sagte Innenstaatssekretär Roger Lewentz.

Die Landesverordnung zur Änderung der Feuerwehrverordnung enthält Regelungen, mit denen die Gefahrenabwehr im Bereich der Feuerwehr an die neueste technische Entwicklung angepasst wird. Die bisherige Regelung stellt auf die Feuerwehrfahrzeuge der neunziger Jahre ab. In den vergangenen Jahren gab es eine grundlegende Überarbeitung der nationalen Normen und landesspezifischen Technischen Richtlinien mit dem Ziel der Anpassung an die technischen Entwicklungen. „Dadurch können leistungsfähige sowie preiswertere Einsatzfahrzeuge hergestellt und beschafft werden, woraus sich ein enormes Einsparpotenzial auf kommunaler Ebene ergibt“, sagte Lewentz. Weiterhin werden geänderte Rechtsgrundlagen im Brand- und Katastrophenschutzgesetz und bei den Feuerwehrdienstvorschriften sowie Verbesserungen bei der persönlichen Schutzausrüstung für die Feuerwehrangehörigen in der novellierten Feuerwehrverordnung berücksichtigt. Darüber hinaus werden Formen der kommunalen Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Verwaltungsebenen und die fachdienstübergreifende Zusammenarbeit – beispielsweise mit dem Technischen Hilfswerk – verstärkt hervorgehoben und unterstützt. Auch hier ließen sich Synergieeffekte nutzen, die den Aufgabenträger finanziell entlasten, sagte der Staatssekretär.

An der Entstehung der geänderten Verordnung haben die kommunalen Spitzenverbände, der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz e.V., die Kreis- und Stadtfeuerwehrinspekteure, die Unfallkasse sowie die Vertreter der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in einer vom Ministerium initiierten Projektgruppe mitgewirkt. Die novellierte Feuerwehrverordnung sei ein Produkt der konstruktiven und zielorientierten Zusammenarbeit aller dem rheinland-pfälzischen Feuerwehrwesen verbundenen Interessensvertreter, so Lewentz.

„Angesichts der demografischen Entwicklung wird es immer schwieriger, die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren sicher zu stellen. Wir müssen auf die unterschiedlichsten Herausforderungen und technischen Veränderungen reagieren“, sagte der Staatssekretär. Es gelte, die darin enthaltenen Chancen zu nutzen. „Starke Feuerwehren bedeuten mehr Sicherheit für die Menschen in Rheinland-Pfalz“, betonte Roger Lewentz.


Feuerwehrverordnung vom 29.07.2010

Gegenüberstellung der Änderungen

30.07.2010

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Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:

14.06.2010 15:58 Seba7sti7an 7K., Grafschaft Gründe für MTW-Beschaffung
29.07.2010 13:35 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
29.07.2010 14:28 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
29.07.2010 14:35 Flor7ian7 Z.7, Waldrach
29.07.2010 16:08 Mich7ael7 B.7, Landau in der Pfalz
29.07.2010 17:31 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
29.07.2010 18:08 Flor7ian7 Z.7, Waldrach
30.07.2010 20:21 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
30.07.2010 20:52 Juli7an 7G., Hennweiler
30.07.2010 21:25 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
30.07.2010 23:07 Dani7el 7B., Worms
30.07.2010 23:43 Stef7an 7J., Birlenbach

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