Rheinland-Pfalz: Verbesserung für das Ehrenamt: Feuerwehrführerschein

Das rheinland-pfälzische Kabinett hat am 10.01.2012 eine Änderung der Landesverordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der Technischen Hilfsdienste beschlossen.

„Diese dient den Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und Technischen Hilfsdiensten, denn die Einsatzkräfte können nunmehr auch Sonderfahrberechtigungen für Fahrzeuge von bis zu 7,5 Tonnen und Fahrzeugkombinationen fahren“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Das rheinland-pfälzische Kabinett hat heute eine Änderung der Landesverordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der Technischen Hilfsdienste beschlossen. „Diese dient den Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und Technischen Hilfsdiensten, denn die Einsatzkräfte können nunmehr auch Sonderfahrberechtigungen für Fahrzeuge von bis zu 7,5 Tonnen und Fahrzeugkombinationen fahren“, sagte Innenminister Roger Lewentz.

Seit der Umsetzung der 2. EG-Führerscheinrichtlinie im Jahre 1999 dürfen mit einer Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden. „Den Freiwilligen Feuerwehren, dem Rettungsdienst und den anderen Hilfsorganisationen standen immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge über 4,75 Tonnen zulässiger Gesamtmasse zur Verfügung, die die notwendige Fahrerlaubnis besitzen. Das wird sich nun ändern“, sagte der Minister. Der Bund habe im vergangenen Jahr die Voraussetzungen geschaffen, eine vereinfachte Fahrberechtigung auch für Einsatzfahrzeuge von 4,75 bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse zu erteilen. Rheinland-Pfalz setze dies nun um.

„Im Land können zudem künftig die ehrenamtlichen Angehörigen, die ihr freiwilliges ökologisches, ihr freiwilliges soziales Jahr oder aber den Bundesfreiwilligendienst absolvieren, entsprechende Sonderfahrberechtigungen erwerben. Damit vereinfachen und verbessern wir die Einsatzfähigkeit aller Dienste und die rechtliche Situation für die vielen Ehrenamtlichen zusätzlich“, sagte Roger Lewentz.

13.01.2012

banner

weitere News:

7537 neue Lebensretter für Mecklenburg-Vorpommern - Björn Steiger Stiftung fordert Wiederbelebungskurse als Pflichtlernstoff an Schulen

Düsseldorf: Kabelbrand im Löschfahrzeug

Iveco plant Neuordnung des Deutschlandgeschäfts

NRW: Betriebskonzept für den Digitalfunk

Zwickau / Aue: 200 Feuerwehren zugleich alarmiert - aus Versehen

HelfenKannJeder.de: Mit nur wenigen Mausklicks zur passenden Hilfsorganisation

TLF: aus dem Kreisverkehr in den Graben, Fahrer leicht verletzt

Bestensee: Zwei Feuerwehrfahrzeuge aus Feuerwehrgerätehaus gestohlen

Bergische Universität Wuppertal: Forschungsprojekt zur Zukunftsfähigkeit der Feuerwehr

Hilter: LF 16/12 fuhr in Rathaus-Anbau. Keine Verletzte!

Arbeitszeitrichtlinie: Feuerwehren fordern Klarheit ohne Wenn und Aber

Ziegler: Zeit der Ausgrenzung vorbei

Verden: Feuerwehrmann wird während eines Einsatzes bestohlen

EU-Arbeitszeitrichtlinie: Kommission betont Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren

Gartenlaube brennt - Druckgefäßzerknall: zwei verletzte Feuerwehrangehörige

Hessen: Anerkennungsprämie für Freiwillige Feuerwehr erweitert

Kleiner Fahrfehler mit großen Folgen: LF 10/6 umgestürzt

Objektversorgung: BOS-Digitalfunk: BODeV und PMeV unterzeichnen Zusammenarbeitsvereinbarung

Kontakt zur Redaktion

© www.FEUERWEHR.de, Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Mayer


Feuerwehr-Forum * News * Newsletter * Magazin * Einsätze * Feuerwehr-Markt * Feuerwehrfahrzeug-Markt * Feuerwehrfahrzeug-Datenbank * News aus der Industrie * TV-Tipps * Termine * Job-Börse

© www.FEUERWEHR.de, Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Mayer