Regierungspräsidium bestätigt Preisgestaltung bei Ziegler

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Preisgestaltung beim Feuerwehrautohersteller Ziegler geprüft. Ergebnis der bisherigen Prüfungen: Ziegler kalkulierte auch in der Vergangenheit seine Preise im Rahmen der preisrechtlich erlaubten Grenzen; die geforderten Preise liegen stellenweise sogar deutlich unter den erwarteten Konditionen.

Die Prüfung der Preise fand auf Antrag baden-württembergischer Kommunen im Rahmen laufender Ausschreibungen statt. Die Kommunen wollten damit kontrollieren, ob die angebotenen Preise marktgerecht sind.

„Das Ergebnis dieser Prüfung ist ein wichtiges Signal an die Ziegler-Kunden“, betonte Ziegler-Insolvenzverwalter Bruno M. Kübler. „Zwar wird im Rahmen einer Preisprüfung nicht die Auswirkung des Kartells auf den allgemeinen Markt der Feuerwehrfahrzeuge geprüft, jedoch wird ein klares Bild der bisherigen Preispolitik des Unternehmens erkennbar. Und dieses Bild bestätigt unsere bisherige Einschätzung: Bisher konnten im Rahmen unserer eigenen Ermittlungen keine Preiserhöhungen durch das Kartell festgestellt werden. Selbst nach strengsten Maßstäben war die Preisfindung seriös und transparent gestaltet.“ Bereits im vergangenen Herbst hatte auch die hessische Oberfinanzdirektion offiziell bestätigt, dass Ziegler alle nötigen Maßnahmen zur Selbstreinigung umgesetzt hat und nun wieder zu Ausschreibungen zugelassen ist.

Die ersten Preisprüfungen durch das Stuttgarter Regierungspräsidium hatten bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren zwischen August und Oktober 2011 stattgefunden. Ziegler legte dafür von Anfang an sämtliche Unterlagen offen und gewährte den staatlichen Prüfern jede Unterstützung. „Bisher gab es keine einzige Beanstandung“, sagte Kübler. „Weitere Prüfungen laufen bereits; Ziegler garantiert dabei auch in Zukunft volle Transparenz.“

Der besondere Charakter der Preisprüfungen durch Regierungspräsidien liegt zum einen in der hoheitlichen Funktion und der großen Unabhängigkeit. Zum anderen wird jedes Mal eine konkrete Einzelprüfung des Preises vorgenommen. Das bedeutet: Der Prüfungsumfang ist weit konkreter und detaillierter, als etwa das privatrechtliche Gutachten leisten könnte, das der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) vorgeschlagen hatte. „Die Preisprüfung durch die erfahrenen Prüfer der Regierungspräsidien gewährleistet hingegen ein größtmögliches Maß an Aufklärung und Präzision“, so Kübler abschließend.

Albert Ziegler GmbH & Co KG

30.01.2012


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