|
Baden-Württemberg: Hilfsfristen im Rettungsdienst verbessert - Landesausschuss legt Qualitätsziele fest
Die gemeinsamen Anstrengungen im Rettungswesen beginnen nunmehr
Früchte zu tragen. Im vergangenen Jahr haben sich bei der
notärztlichen Hilfsfrist sogar in 30 und bei der Hilfsfrist für
Rettungswagen in 29 von 37 Rettungsdienstbereichen Verbesserungen
ergeben. „Dies ist ein Erfolg der Bereichsausschüsse als örtlich
zuständige Planungsorgane, aber auch der Leistungserbringer“,
stellte Innenminister Reinhold Gall am Mittwoch, 11. Juli 2012, in
Stuttgart nach der 65. Sitzung des Landesausschusses für den
Rettungsdienst fest.
Die Einhaltung der Hilfsfrist nach dem Landes-Rettungsdienstgesetz
von möglichst nicht mehr als zehn, höchstens 15 Minuten in 95
Prozent aller Einsätze innerhalb eines Rettungsdienstbereichs habe
für ihn weiter hohe Priorität. Strukturelle Veränderungen wie die
anhaltende Konzentration und Spezialisierung im Krankenhaussektor,
steigende Einsatzzahlen durch die demografische Entwicklung sowie
nicht zuletzt das EU- Arbeitszeitrecht stellten hierbei eine
besondere Herausforderung dar.
Gleichwohl gibt es Fortschritte zu verzeichnen. So wurde 2011 die
notärztliche Hilfsfrist nunmehr in sieben von 37
Rettungsdienstbereichen und die Hilfsfrist für Rettungswagen in 24
von 37 Rettungsdienstbereichen eingehalten. „Allerdings kann
niemand zufrieden sein, solange die Hilfsfrist nicht in allen
Bereichen eingehalten wird“, unterstrich der Innenminister. Denn
die Bürgerinnen und Bürger hätten Anspruch auf ein gleichmäßiges
Versorgungsniveau. Deswegen müssten die Bereichsausschüsse weitere
Anstrengungen unternehmen. Die Instrumente reichen von einer
Überprüfung der Alarm- und Ausrückzeiten über Standortverlegungen
bis hin zur Beschaffung zusätzlicher Einsatzfahrzeuge.
Allerdings müssten auch die Rahmenbedingungen ständig überprüft
und gegebenenfalls weiterentwickelt werden. Reinhold Gall:
„Insoweit begrüße ich, dass der Landesausschuss für den
Rettungsdienst als oberstes Gremium der Selbstverwaltung im
Rettungsdienst beschlossen hat, bis zur nächsten Sitzung Ende
November ein Konzept für ein landeseinheitliches GPS-gestütztes
Flottenmanagementsystem vorzulegen.
Der Minister tritt freilich auch dafür ein, die gesamte
Rettungskette vom Notfall bis zur effizienten Behandlung im
Krankenhaus zu betrachten. „Dazu gehört die Fähigkeit der
Bevölkerung zur Selbsthilfe, die Arbeitsweise in den Leitstellen,
die Qualifikation der Rettungsassistenten und Notärzte sowie
letztendlich der richtige Zeitpunkt zum Start des Transports bis
zur optimierten Aufnahme im Krankenhaus“, so Gall weiter.
Vor diesem Hintergrund hat der Landesausschuss für den
Rettungsdienst bei seiner jüngsten Sitzung in Heidelberg
Qualitätsziele für den Rettungsdienst beschlossen. Dies sei ein
wichtiger Rahmen für die Weiterentwicklung der Qualität im
Rettungsdienst sowie für den Aufbau und die Umsetzung einer
landesweiten, bereichsübergreifenden Qualitätssicherung, stellte
der Innenminister fest.
Die vom Landesausschuss für den Rettungsdienst beschlossenen
obersten Qualitätsziele umfassen:
Strukturqualität
• Hohe Qualität der Leitstellenstrukturen
• Hohe Qualität der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter im
Rettungsdienst
Prozessqualität
• Schnellstmögliche Versorgung von Patienten im Rettungsdienst
• Optimaler Einsatz der Rettungsmittel
• Hohe Prozessqualität der notfallmedizinischen Diagnostik und
Therapie
• Optimale Weiterversorgung von Patienten des Rettungsdienstes
Ergebnisqualität
• Hohe Ergebnisqualität der notfallmedizinischen Versorgung
Auf der Grundlage dieser Qualitätsziele können nun gezielt
wissenschaftlich fundierte Qualitätsindikatoren entwickelt werden,
die die Erfüllung dieser Ziele sichtbar machen. Damit kann eine
umfassende Transparenz der Stärken und Verbesserungspotentiale im
Rettungsdienst Baden- Württemberg hergestellt werden und es wird
möglich, gezielte Verbesserungsmaßnahmen vorzunehmen. Mit der
Entwicklung solcher Qualitätsindikatoren ist die im Jahr 2011/
2012 neu eingerichtete „Stelle zur trägerübergreifenden
Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW)“
beauftragt.
Die SQR mit Sitz in Stuttgart ist ein Kompetenzzentrum für
Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg, in dem
notärztlicher, rettungsdienstlicher und betriebswirtschaftlicher
Sachverstand gebündelt ist. Sie ist beim Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung Baden- Württemberg organisatorisch angesiedelt
und hat eigene Fachkräfte; sie ist aber unabhängig vom MDK und den
Trägern des Rettungsdienstes.
Die Finanzierung der SQR wird durch alle Kostenträger im
Rettungsdienst getragen. Sie wird von einem Beirat unterstützt, in
dem die gesetzlichen Krankenversicherungen, die
Rettungsdienstorganisationen und die Arbeitsgemeinschaft der
südwestdeutschen Notärzte vertreten sind.
Das Kompetenzzentrum nimmt landesweit die Rettungsdienststrukturen
sowie den gesamten Versorgungsablauf der Notfallpatienten in den
Blick. In der Aufbauphase der SQR liegen die Arbeitsschwerpunkte
aktuell in der wissenschaftlich fundierten Entwicklung von
Qualitätsindikatoren und im Aufbau einer Datenstruktur und
Datenerfassung, um künftig die erforderlichen Daten von
Leitstellen, Notärzten sowie Rettungs- und Krankenwageneinsätzen
zu erhalten.
Weitere Informationen zur SQR finden Sie auf der neu
eingerichteten Homepage www.sqrbw.de.
11.07.2012
|
Innenministerium Baden-Württemberg |
|

|
weitere News:
|