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11.08.2012 13:15

Düsseldorf Flingern-Nord

Nordrhein-Westfalen

Bei Renovierung Gasleitung angebohrt – gut reagiert

Vor dem Bezug seiner neuen Wohnung renovierte ein Mieter diese. Unter anderem bohrte er in der Küche Löcher in die Wand um Kücheneinrichtungen zu befestigen. Dabei durchbohrte er eine Gasleitung. Geistesgegenwärtig alarmierte er die Feuerwehr, veranlasste die Räumung des gesamten Hauses und lief in den Keller um den Gasabsperrhahn zu betätigen.

Die Feuerwehr ging mit Gasmeßgeräten vor, konnte aber keine gefährliche Gaskonzentration feststellen. Die betroffen Wohnung wurde durch die Feuerwehr quergelüftet, zeitgleich schaltete die ebenfalls alarmierten Stadtwerke die Wohnung gasfrei.

Die Einsatzleiter der Feuerwehr lobte das umsichtige Handeln des Mieters, der durch das Absperren des Gases und durch die Räumung des Hauses beherzt und umsichtig gehandelt hatte.


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