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10.08.2016 16:17

Mönchengladbach Holt

Nordrhein-Westfalen

Angebranntes Essen, Rauchmelder verhindern Schlimmeres

Heute Nachmittag hörten Bewohner in einem Mehrfamilienhauses auf der Straße "An der Holterheide" ausgelöste Rauchmelder in einer Wohnung im 3. Obergeschoss. Da die Bewohner nicht zuhause waren alarmierten sie über den Notruf die Feuerwehr. Personen kamen keine zu Schaden.

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte konnte im Hausflur leichter Brandgeruch und der ausgelöste Rauchmelder festgestellt werden. Mit Spezialwerkzeug wurde sich Zugang zur Wohnung verschafft. Die Wohnung war leicht verraucht. In der Küche stand auf einem eingeschalteten Herd Essen, welches bereits angebrannt war. Personen befanden sich keine in der Wohnung. Der Topf mit dem angebrannten Essen wurde durch einen Trupp mit Pressluftatmern auf den Balkon gebracht, der Herd ausgeschaltet und die Wohnung mit einem Hochleistungslüfter vom Rauch befreit. Weitere Maßnahmen waren zum Glück aufgrund der frühen Meldung durch die Rauchmelder nicht notwendig.

Im Einsatz waren der Löschzug der Feuer- und Rettungswache II, ein Löschfahrzeug der Feuer- und Rettungswache I, ein Rettungswagen, ein Notarzteinsatzfahrzeug und der Führungsdienst der Feuerwehr Mönchenggladbach mit insgesamt 22 Einsatzkräften.

Die Feuerwehr weist in diesem Zusammenhang auf die Wichtigkeit und die immer wieder lebensrettende Funktion von Rauchwarnmeldern hin. Im Übrigen müssen nach der Bauordnung NRW (§49 Abs. 7) spätestens bis zum 01.01.2017 alle Wohnungen in Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren ausgestattet sein.

Feuerwehr Mönchengladbach


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