09.02.2019 11:51

Stuttgart Asemwald

Baden-Württemberg

Ausgelöster Heimrauchmelder – Einsatz der Höhenrettungsgruppe

Das Führungs- und Lagezentrum der Polizei meldete der Integrierten Leitstelle Stuttgart (ILS) um 11:51 Uhr einen piepsenden Heimrauchmelder im 12. OG eines Hochhauses. Die ILS alarmierte daraufhin den Löschzug der Feuer- und Rettungswache 5, den Löschzug der Feuerwache 1, den Inspektionsdienst, das Kleineinsatzfahrzeug Türöffnen (Kef-T) sowie die Freiwillige Feuerwehr Birkach. Vor Ort bestätigte sich die Lage. Feuer oder Rauch waren jedoch nicht zu erkennen.

Da ein Brand nicht auszuschließen war, ging die Feuerwehr nach der Taktik der Hochhausbrandbekämpfung vor. Nach dem Eintreffen des Kef-T`s versuchte die Besatzung mit einfachen Mitteln des Türöffnungswerkzeugs, die Türe beschädigungsfrei zu öffnen. Hierbei stellte sich heraus, dass es sich um eine abgeschlossene und hochwertige Sicherheitstüre handelte.

Durch die drohende, aufwendige und mit einem hohen Sachschaden einhergehende Türöffnung, wurden alternative Zugangsmöglichkeiten gesucht. Schon bei der Erkundung wurde ein offenes Fenster entdeckt. Der Einsatzleiter sowie der Leitungsdienst 5 waren sich einig, dass eine Erkundung über das Fenster zügiger durchzuführen ist als eine sehr aufwendige Türöffnung. Deshalb entschied sich der Einsatzleiter, auch unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand, Nutzen und Kosten sowie der Tatsache, dass kein Brandgeruch wahrnehmbar war die Höhenrettungsgruppe der Feuerwehr Stuttgart zu alarmieren. Diese sollte dann durch Abseilen vom 13. OG ins 12. OG in die Wohnung eindringen. Aufgrund der großen Höhe kam die Drehleiter als weitere Möglichkeit nicht infrage.

Nach dem Eintreffen der Höhenrettungsgruppe baute diese in der Wohnung im 13. OG mit Seilen und Anschlagmittel eine Sicherungsstrecke auf. Anschließend stieg ein Höhenretter aus dem Fenster, ließ sich an der Fassade ab und stieg in das geöffnete Fenster im 12. OG ein. Dort wurde der ausgelöste Heimrauchmelder vorgefunden. Dieser löste ohne ersichtlichen Grund aus. Er wurde außer Betrieb genommen. Da sich in der Wohnung keine Person aufhielt und sich die Wohnungstüre weiterhin nicht öffnen ließ, musste der Höhenretter über eine Strickleiter wieder ins 13. OG aufsteigen.

Bei einer Auslösung eines Heimrauchmelders hat die Feuerwehr die Verpflichtung, durch Erkundungsmaßnahmen einen gefahrdrohenden Zustand zu erkennen beziehungsweise auszuschließen. Hierbei muss die sogenannte Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Das heißt, dass der Sachschaden so gering wie möglich gehalten werden muss und sich der Aufwand in Grenzen halten sollte. Dies führt bei besonderen Objekten gelegentlich zu alternativen Vorgehensweisen.

Kräfte Berufsfeuerwehr:

1 Löschzug der Feuer- und Rettungswache 5

1 Löschzug der Feuerwache 1

1 Kleineinsatzfahrzeug Türöffnung

1 Inspektionsdienst

Kräfte Freiwillige Feuerwehr:

Abteilung Birkach

Kräfte Rettungsdienst:

Keine

Eingesetzte Geräte:

Türöffnerwerkzeug

Material der Höhenrettung

Feuerwehr Stuttgart


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