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22.03.2022 23:10

Neubrandenburg Oststadt Mecklenburgische Seenplatte

Mecklenburg-Vorpommern

Zeuge nach Kellerbrand gesucht

Am gestrigen 22.03.2022 gegen 23:10 Uhr informierte die Integrierte Rettungsleitstelle des Landkreises die Polizei in Neubrandenburg über einen gegenwärtig laufenden Einsatz der städtischen Berufsfeuerwehr in der Oststadt. Diese war ausgerückt, da es erneut zu einem Brand im Keller eines Mehrfamilienhauses in der Koszaliner Straße kam. Die Einsatzleitstelle der Polizei informierte hierüber bereits in folgender Pressemitteilung: https://bit.ly/3ixGZns

Im Rahmen der Zeugenbefragungen gaben Anwohner übereinstimmend an, einen etwa 30 bis 35 Jahre alten, etwa 180 cm großen Mann mit Glatze und Vollbart gesehen zu haben. Dieser soll sich nahe dem betreffenden Hausaufgang entlang der Straße bewegt und mit einem großen Mobiltelefon telefoniert haben. Darüber hinaus soll er "Feuer, Feuer!" gerufen haben. Der noch unbekannte Mann soll mit einer beigen Jacke und einer dunklen Jeans bekleidet gewesen sein.

Wir bitten den Mann sich im Polizeihauptrevier in Neubrandenburg unter 0395/55825224 zu melden. Er gilt als Zeuge, der womöglich Beobachtungen im Zusammenhang mit dem Brand gemacht hat und hierzu befragt werden soll. Außerdem bittet die Polizei jeden sich in der Dienststelle zu melden, der Hinweise auf die Identität des Mannes oder auf die Tat geben kann.

Der Einsatz eines Brandursachenermittlers ergab, dass das Feuer vermutlich auf Brandstiftung zurückzuführen ist. Ein Zusammenhang zu den drei Bränden der vergangenen Tage kann nicht ausgeschlossen werden und ist Gegenstand der intensiven Ermittlungen des Kriminalkommissariats Neubrandenburg, die wegen schwerer Brandstiftung geführt werden. Gegenwärtig werden Zeugen zu den Bränden in der Koszaliner Straße befragt, um Hinweise auf den Täter zu erlangen. Außerdem werden weitere Ermittlungsansätze verfolgt, auf die aus taktischen Gründen nicht eingegangen werden kann.

Um weitere Straftat, auch in anderen Häusern, zu vermeiden, rät die Polizei, die Hauseingangs- und alle weiteren, gemeinschaftlich genutzten Türen, stets ge- und verschlossen zu halten, um ein Betreten durch Unbefugte zu verhindern. Außerdem sollten die Fenster in den Kellern verschlossen gehalten oder zusätzlich gesichert werden, um ein Eindringen von Personen oder Einwerfen von Gegenständen zu verhindern.

Polizeiinspektion Neubrandenburg


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