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20.02.2024 13:00

Saarbrücken Dudweiler

Saarland

BPOLI-SB: Bundespolizeiinspektion Saarbrücken unterstützt bei Wohnhausbrand

Am Dienstagmittag, den 20. Februar 2024, kam es in Dudweiler zu einem bislang ungeklärten Brandgeschehen an einem zweistöckigen Wohnhaus in der Straße Am Güterbahnhof, welches unmittelbar an die Bahngleise grenzt. Hierbei wurde eine Person verletzt. Gegen 13:00 Uhr wurde die Bundespolizeiinspektion Saarbrücken von der Einsatzleitstelle der Landespolizei Saarland über das Brandgeschehen informiert. Es wurde um Unterstützung der Bundespolizei gebeten, da sich der dichte Rauch bereits auf der Bahnstrecke ausbreitete und die freie Sicht behinderte. Um die gegenwärtige Gefahr für den Bahnbetrieb abzuwenden, fuhr die Bundespolizeiinspektion Saarbrücken mit mehreren Streifenkommandos zur Einsatzörtlichkeit in der Nähe des Bahnhofes in Dudweiler. Hier räumten - in enger Zusammenarbeit mit der Landespolizei und Feuerwehr - Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei den gefährdeten Bahnhof Dudweiler und veranlassten über die Einsatzzentrale der Bundespolizeiinspektion Saarbrücken eine Gleissperrung der gefährdeten Strecke, da Schaulustige den von Rauch bedeckten Gleisbereich überquerten. Um jedwede Gefahr für Anwohner und Bahnreisende abzuwehren, wurde die Gleissperrung - bis Abschluss der Löscharbeiten durch die Feuerwehr - bis 14:54 Uhr aufrechterhalten. Der Bahnhof Dudweiler wurde gegen 15:45 Uhr wieder für den Zugverkehr freigegeben. Durch die Einsatzmaßnahmen kam es zu Teilausfällen und Umleitungen - insgesamt zu einer Gesamtverspätung von 109 Minuten. Am späten Nachmittag gegen 17:00 Uhr konnten die gemeinsamen Einsatzmaßnahmen beendet werden.

Die Brandermittler der saarländischen Polizei haben die Ermittlungen - die gegenwärtig andauern - zur Aufklärung der Brandursache aufgenommen.

Die Bundespolizei möchte darauf hinweisen, dass sich bei Bränden an Bahnhöfen und in unmittelbarer Gleisnähe auch immerzu Gefahren für den Bahnverkehr und Reisende realisieren. Die Vergangenheit zeigt, dass sich Schaulustige durch den Aufenthalt im Gleisbett oder gar Überqueren von Bahngleisen einer konkreten Lebensgefahr aussetzen. Bei Einsätzen im Zuge von Brandgeschehen sollte deshalb unbedingt den Anweisungen und Hinweisen von Rettungs- und Einsatzkräften Folge geleistet werden.

Bundespolizeiinspektion Saarbrücken

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SR.de

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SOL.DE


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