Biete: AGT-Grundausbildung nach FwDV 7 | |||
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AGT-Grundausbildung nach FwDV 7Atemschutzgeräteträger-LehrgangAusbildung Atemschutzgeräteträger nach FwDV 2 / FwDV 7Termin / Ausbildungszeitraum: 05.-07.09.2025Ausbildungsort: Rötha Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme (gemäß FwDV 2 und FwDV 7)Erfolgreich abgeschlossener Truppmann Teil 1 (Grundausbildungslehrgang), der Sprechfunkerlehrgang soll vor dem Atemschutzgeräteträger-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen sein, Mindestalter 18 Jahre und Atemschutztauglichkeit nach DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte Vorsorge" bzw. DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte Eignung" (früher Grundsatz „Atemschutzgeräte“ G 26.3). Weitere Beachtung: Bartträger gemäß FwDV 7, - (2002) Ausbildungsziel (gem. FwDV 2 - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren)Ziel der Ausbildung ist es, dass sich die Einsatzkräfte an die mit dem Tragen von Atemschutzgeräten verbundenen erschwerten Einsatzbedingungen gewöhnen, sich gemäß der Einsatzgrundsätze richtig verhalten und die Geräte fehlerfrei handhaben können. Dauer des Lehrgangsgemäß FwDV 2 sowie der Feuerwehrverordnung § 16 (FwVO): mindestens 25 Stunden (je 45 Min.) Die o.g. Stundenanzahl stellt eine Mindestforderung dar. Weitere Infos und Anmeldung hier:https://www.atemschutz-roeser.de/seminare/atemschutzger%C3%A4tetr%C3%A4ger-fwdv-2/ 12.08.2025 Anzeige-Nr.: 98608 | |||
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© 1996-2018 www.FEUERWEHR.de, Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Mayer