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Entwarnung: Brand leerstehendes Gebäude - Dresden, Straße des 17. Juni
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Brand leerstehendes Gebäude - Dresden, Straße des 17. Juni" vom 10.05.2024 06:20:57 gesendet durch LS Dresden vS/E, Kreis (DEU, SN). Die Warnung ist aufgehoben.
Bei einem Gebäudebrand kommt es erneut zu einer Rauchentwicklung. Der Brandrauch sowie der Brandgeruch können auch in benachbarten Stadtteilen wahrnehmbar sein. Es erfolgt erneut eine Information, wenn die Gefahr vorüber ist.
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10.05.2024 08:18

Großbrand in der Gemeinde Westerstede Ortsteil Linswege - Westerstede
Auf Grund eines Großbrandes in der Stadt Westerstede Ortsteil Linswege, werden die Anwohner gebeten Türen geschlossen zu halten.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-087 BBK-ISC-016 BBK-ISC-017 shortCode:BBK-ISC-001
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Mecklenburg-Vorpommern

Neue Entschädigungsverordnung für Feuerwehrleute in der letzten Phase

Laut Innenminister Christian Pegel läuft aktuell die letzte Phase auf dem Weg zu einer überarbeiteten Feuerwehr-Aufwandsentschädigungsverordnung. "Wir haben als Innenministerium am 7. September die Verbandsanhörung - also beispielsweise des Landesfeuerwehrverbandes und des Städte- und Gemeindetages - eingeleitet und werden diese am Donnerstag nach vier Wochen abschließen", so der Minister.

Dem seien in den vergangenen Monaten Gespräche mit dem Landesfeuerwehrverband vorausgegangen, ebenso hätten für eine Einzelfrage sogenannte Fragen einer möglichen Konnexität geklärt werden müssen, bevor die jetzige abschließende Verbändebeteiligung habe eingeleitet werden können, so Pegel.

Er bedaure, dass das langfristige Ziel des Innenministeriums, bis zum Ende des Sommers die Aufwandsentschädigungsverordnung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren überarbeitet zu haben, knapp verfehlt werde. "Am Ende geht es nach einem intensiven Prozess jetzt darum, die erforderlichen Verfahrensschritte ordnungsgemäß zu Ende zu führen, um die neue Verordnung auf rechtssichere Beine zu stellen", so Pegel. "Wir warten die Rückmeldungen ab und hoffen, dass nach unseren intensiven Gesprächen mit den Beteiligten weitgehend zugestimmt wird, dann werden wir den Überarbeitungsprozess zeitnah im Interesse der ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden erfolgreich abschließen und nach knapp zehn Jahren die dringend gebotene Anpassung der Aufwandsentschädigungsverordnung in Kraft setzen können", skizziert der Innenminister das weitere Vorgehen. Damit werde die gebotene Wertschätzung und Dankbarkeit für dieses "extrem wichtigen Ehrenamt Freiwillige Feuerwehr" zeitnah in Verordnungskraft erwachsen, so Pegel.

Mit der Aufwandsentschädigungsverordnung für die Freiwilligen Feuerwehren werden die durch die Kommunen maximal festsetzbaren Beträge für die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren festgesetzt. "Die tatsächlich in der jeweiligen Kommune zu zahlende Aufwandsentschädigung wird aber in jeder Kommune durch eine eigene kommunale Satzung festgelegt - sie darf maximal die Höchstbeträge aus dieser Landesverordnung vorsehen oder sich für einen Wert bis zu diesem Höchstbetrag entscheiden", erläutert der Innenminister. Dabei werde für verschiedene besondere Ämter eine funktionsbezogene Pauschale ermöglicht, so für die Kreis-, Amts-, Orts-, Stadt- und Gemeindewehrführer.

Nach einem längeren Erörtertungsprozess mit den Kreis- und dem Landesfeuerwehrverband sowie den Praktikern des Ehrenamtes Freiwillige Feuerwehr wird eine solche pauschalierte Funktionsaufwandsentschädigung künftig auch für die Jugendwarte der Freiwilligen Feuerwehren ermöglicht. Deutlich angehoben werden sollen nach dem Verordnungsentwurf auch die Verdienstausfallentschädigungsmöglichkeiten für Selbständige. Wenn beispielsweise selbständige Handwerker als Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren ausrücken, können diese für die dadurch eingebüßten Einnahmen ihrer selbständigen Tätigkeit künftig bis zu 40 Euro Verdienstausfallentschädigung je ehrenamtlich im Feuerwehrdienst eingesetzter Stunde, doppelt so viel wie bislang, erhalten. "Auch hier gilt aber: Die Kommune regelt in einer eigenen Satzung welcher Betrag - maximal aber der Höchstbetrag aus der Landesverordnung - in der jeweiligen Gemeinde geleistet wird", ergänzt Pegel.

Die neue Aufwandsentschädigungsverordnung sieht Anpassungen der Aufwandspauschalen für Kreiswehrführer von bislang maximal 700 Euro auf künftig maximal 1.200 Euro, bei den Stadtwehrführern von 270 Euro auf 400 Euro und in den Gemeinden von 200 Euro auf 400 Euro vor. Die maximale Verdienstausfallentschädigung soll von bislang 20 Euro auf künftig maximal 40 Euro je Stunde, maximal 320 Euro am Tag (bislang: maximal 160 Euro), in Ausnahmefällen maximal 500 Euro je Tag (bislang: maximal 250 Euro je Tag), angehoben werden.



Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
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