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Warnmeldungen
Entwarnung: Kampfmittelfund Braunsbedra/ Neumark - Braunsbedra
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kampfmittelfund Braunsbedra/ Neumark - Braunsbedra" vom 18.08.2025 21:08:53 gesendet durch LS Saalekreis vS/E, (DEU, ST, Merseburg ). Die Warnung ist aufgehoben.
In Braunsbedra, OT Neumark, wurde eine 5 Zentner schwere Bombe aus dem 2. Weltkrieg gefunden. Aufgrund der Gefahrenlage ist
am Dienstag, 19. August 2025,
die Entschärfung erforderlich. Dabei können Gefahren für die Bevölkerung, Tiere und Sachwerte nicht ausgeschlossen werden. Zu Ihrer Sicherheit wird deshalb hiermit angeordnet:
Die Einwohner und Anlieger der Bereiche
Ortsteil Neumark (siehe Kartenausschnitt)
- Schiefweg
- Bergmannsring
- Lindenstraße
- Neumarker Weg
- Kurze Straße
- Eisvogelweg
- Geiseltalstraße
- Seeweg
- Gartenanlage „Fortschritt“ e. V.
- Marina Braunsbedra
- Lachmöwenweg
- Stockentenweg
- An der Leiha
- Petzkendorfer Straße
- Lützkendorfer Straße
- Neumarker Straße
- Kämmeritzer Straße
- An der Seebrücke
- Gartenanlage „Einheit“ e. V.
haben diesen Gefahrenbereich ab 08:00 Uhr zu verlassen. Die Sperrung des Bereiches beginnt um 10:00 Uhr und dauert voraussichtlich bis 16:00 Uhr an.
Der Kindergarten „Glück Auf“ öffnet am 19.08.2025 nicht.
Bürger, die keine anderweitige Möglichkeit der Unterbringung haben, können für den Evakuierungszeitraum die
- St. Barbarahalle, Am Stadion 5, 06242 Braunsbedra
zur Unterbringung nutzen.
Für pflegebedürftige Personen, die den Gefahrenbereich nicht selbstständig verlassen können, werden am 18.08.2025 bis 22:00 Uhr und am 19.08.2025 ab 06:00 Uhr Transportanmeldungen durch den Landkreis Saalekreis unter der Telefonnummer 03461 40-1258 entgegengenommen. Für Anwohner, welche durch einen Pflegedienst betreut werden, werden die (ambulanten) Pflegedienste gebeten, sich ebenfalls bei der genannten Telefonnummer melden, um weitere Absprachen treffen zu können.
Bevor Sie Ihr Eigenheim verlassen, sind vorher:
- offene Feuerstellen zu löschen, Gashähne abzusperren, Heiz- und Kochgeräte auszuschalten,
- Fenster und Türen zu schließen.
Haustiere sind zu versorgen und möglichst von Freiflächen in geschlossene Räume zu verbringen.
Die Ordnungsbehörden (Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt) sperren und sichern das gesamte Territorium.
Für den Zeitraum des Verlassens Ihrer Wohnung bis zur Rückkehr in diese nehmen Sie bitte folgende persönliche Dokumente mit:
- Personalausweis
- medizinische Dokumente.
Auch wichtige Medikamente, Spezialverpflegung und, im Falle von Familien mit kleinen Kindern, Wickelutensilien und Babynahrung sollten mitgenommen werden.
Bitte verständigen Sie über alle Maßnahmen auch Ihre hör- und sehbehinderten
Nachbarn und die Personen, für die auf Grund mangelnder deutscher Sprachkenntnisse Erläuterungen zweckmäßig wären.
Landkreis Saalekreis
03461/401258
Landkreis Saalekreis, Ordnungsamt Domplatz 2 06217 Merseburg
19.08.2025 12:09

Entwarnung: Gasaustritt - Grevesmühlen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gasaustritt - Grevesmühlen" vom 19.08.2025 11:10:20 gesendet durch LS Schwerin, Land MV Red. (DEU, MV). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufhebung der Warnung! Alle Maßnahmen der Gefahenabwehr sind beendet.
Integrierte Feuer- und Rettungsleitstelle Schwerin Graf-Yorck-Straße 21 19061 Schwerin
19.08.2025 12:07

Sirenenprobealarmierung - Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim Thierstein Höchstädt
Im Rahmen der Umstellung auf die digitale Alarmierung werden die Sirenen in der Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim / Thierstein / Höchstätdt getestet. Hierzu werden verschiedene Sirenentöne ausprobiert. Die Tests erfolgen bis auf Widerruf dieser Information.
Integrierte Leitstelle Hochfranken Alsenberg 4 95032 Hof
19.08.2025 10:43

Entwarnung: Geruchsbelästigung durch Brandrauch - Bad Oeynhausen Rehme
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung durch Brandrauch - Bad Oeynhausen Rehme" vom 19.08.2025 06:09:19 gesendet durch LS Minden-Lübbecke, Kreis (DEU, NW, Minden). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Geruchsbelästigung durch Brandrauch in Bad Oeynhausen Rehme hat sich minimiert. Die Warnung wird hiermit aufgehoben.
Die Kreisleitstelle Minden-Lübbecke wünscht einen schönen Tag.
Integrierte Leitstelle Kreis Minden-Lübbecke Marienstraße 75 32425 Minden
19.08.2025 08:24

länger andauerndes Brandereignis, Feuerwehr ist vor Ort - Plaidt
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Integrierte Leitstelle Koblenz Schlachthofstraße 2-12 56073 Koblenz Tel.: +49 261 40404-0
18.08.2025 17:15

Aktualisierung! - Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
*********************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
18.08.2025 11:42

Trinkwasser belastet - Bad König - Gumpersberg, Ober-Kinzig
Ein Abkochen des Trinkwassers in den Stadtteilen Gumpersberg und Teilen von Ober-Kinzig
ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung der Stadtteile Gumpersberg und Ober-Kinzig sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen sind das komplette Ortsnetz von Gumpersberg sowie Teile von Ober-Kinzig.
In Ober Kinzig betrifft es das Ortsnetz ab der Straße „Am Berg“; „Am Kalkofen“; „Im Strietchen“; „Hummetröther Straße“ 20 – 52; sowie „Außerhalb“ 3.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Stadt Bad König
Kreissausschuss des Odenwaldkreises Michelstädter Straße 12 64711 Erbach
15.08.2025 12:54

Trinkwasser belastet - Bad König - Momart
Ein Abkochen des Trinkwassers in den Stadtteilen Momart ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung des Stadtteils Momart sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Momart.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Stadt Bad König
Kreissausschuss des Odenwaldkreises Michelstädter Straße 12 64711 Erbach
15.08.2025 12:50

Abkochgebot des Leitungswassers - Gemeinde Burbach - Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe u. Lützeln
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe und Lützeln an. Das Gebot umfasst auch das Gewerbegebiet Burbach, den Gewerbepark Siegerland (ehemalige Siegerlandkaserne) sowie den Siegerland-Flughafen und die angrenzenden Gewerbegebiete. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlageder der einwandfreien Nachuntersuchungen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitungen
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
- Zähneputzen, Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr

So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
- Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
- Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
- Waschmaschine
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
- Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
- Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger ab Donnerstagmorgen (14.08.2025), 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 - 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Integrierte Leitstelle Kreis Siegen-Wittgenstein Weidenauerstraße 270 57076 Siegen
13.08.2025 16:49

Waldbrandgebiet Gösselsdorf - Verletzungsgefahr - Waldgebiet zwischen Gösselsdorf, Großneundorf, Marktgölitz und Königsthal
Betreten des Waldes im ehemaligen Waldbrandgebiet Gösselsdorf verboten – Lebensgefahr!
Das zuständige Forstamt hat ein Betretungsverbot für das Gebiet erlassen. Dieses gilt bis zum 31.08.2025!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Landkreis Saalfeld-Rudolfstadt Zum Eckardtsanger 34 07318 Saalfeld
30.07.2025 15:16

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Themengruppe: Strafrecht

Politik

Bundesrat billigt verstärkten Schutz für Rettungskräfte

Bei tätlichen Angriffen auf Polizisten und Rettungskräfte gelten künftig härtere Strafen: Der Bundesrat hat am 12.05.2017 einen vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetzesbeschluss gebilligt.



Er enthält einen neuen Straftatbestand, wonach bei Übergriffen während einfacher Diensthandlungen wie Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen Haftstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden können. Bisher gelten Haftstrafen nur bei Angriffen während einer Vollstreckungshandlung beispielsweise einer Festnahme.


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Angriff auf Einsatzkräfte

Umdenkprozess nötig

„Eine Vielzahl der Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner in Deutschland hat schon einmal Erfahrungen mit gegen sie gerichteter Gewalt gemacht. Wir begrüßen grundsätzlich die geplante Strafrechtsverschärfung. Diese reicht aber nicht aus, da wir zudem einen Umdenkprozess in der Bevölkerung schaffen müssen. Daher braucht es präventive Maßnahmen, um Gewalt gegen Einsatzkräfte zu verhindern“, bewertet Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), den nun durch das Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf.


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Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs

Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften

Polizisten und Rettungskräfte werden künftig besser geschützt. Ein Angriff auf Vollstreckungsbeamte im Dienst richtet sich gegen sie als Repräsentanten der staatlichen Gewalt. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Strafen für Angreifer verschärft.


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Landau (Pfalz)

Feuerwehrmänner beleidigt

Am Montagabend ereignete sich in der Mozartstraße ein Verkehrsunfall, bei dem Betriebsstoffe ausliefen. Die Feuerwehr sicherte die Unfallstelle ab.



Ein BMW-Fahrer fuhr bis zur Absperrung vor und fragte zwei Feuerwehrmänner, die dort ihren Dienst versahen, weshalb er nicht durchfahren könne.


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Deutscher Feuerwehrverband e.V.

Gewalt gegen Retter gesellschaftlich ächten

DFV-Präsident Hartmut Ziebs unterstützt Initiative zur Strafverschärfung



Anlässlich der am Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz im Saarland mahnt der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) nochmals mehr Schutz und gesellschaftliche Unterstützung an, um Einsatzkräfte vor Gewalt zu schützen.


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2000 Euro Geldstrafe & Führerschein 3 Monate weg

Rowdy bremst Rettungswagen aus

Trotz Blaulicht und Sirene wollte ein 22-jähriger Autofahrer einen Rettungswagen partout nicht vorbeilassen und bremste dieses sogar noch aus. Dafür muss er sich jetzt vor Gericht verantworten.



Autofahrer wissen es eigentlich: Taucht ein Rettungswagen mit Martinshorn im Rückspiegel auf, fährt man rechts ran und macht Platz. Ein 22-jähriger Tiefenbronner scheint in der Fahrschule gepennt zu haben. Denn trotz Blaulicht und Sirene wollte der Autofahrer das Einsatzfahrzeug partout nicht vorbeilassen und bremste dieses sogar noch aus.


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ganz schön dreist!

Gefälschte Rechnungen der Stadtverwaltung Landau in Umlauf!

Wie der Stadtverwaltung Landau in der Pfalz heute bekannt wurde, sind gefälschte Rechnungen auf dem Kopfbogen der Stadtverwaltung Landau in der Pfalz aus dem Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes („Kostenersatz und Gebührenerhebung für die Hilfeleistung der Freiwilligen Feuerwehr Landau“) an Bürgerinnen und Bürger im Umlauf


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Storkow (Brandenburg)

Ohne Führerschein im Einsatz

Die Ausbildung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr wird ständig aufgefrischt und kontrolliert - wer aber kontrolliert eigentlich die Kontrolleure? Unter Umständen niemand, wie sich in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Storkow zeigte.



Dort ist Daniel F. seit mehr als 22 Jahren Mitglied und als Stellvertretender Ortswehrführer in so einer Kontrollposition. In dieser oblag es ihm, zusammen mit dem Ortswehrführer Ingo Kittler, eine einsatzfähige Ortswehr zu leiten und zu führen sowie für die Ausbildung der Mitglieder zu sorgen. Auch die Kontrolle der Führerscheine zählte zu seinen Aufgaben. Nur einen vergaß die Führungskraft dabei: sich selbst.


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Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt

Freispruch für Feuerwehrmann










Bild: Tim Reckmann  / pixelio.de




Das Amtsgericht Speyer hat einen Feuerwehrmann, der mit seinem Privatauto zu schnell zu einem Einsatz unterwegs war, frei gesprochen. Der Mann war geblitzt worden und hatte sich gegen das Bußgeld gewehrt.




Der Feuwerwehrmann war im März vergangenen Jahres auf der B9 in Ludwigshafen mit Tempo 150 unterwegs zu einem Einsatz. Erlaubt waren aber nur 100 Stundenkilometer.



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Lahn-Dill-Kreis (Hessen)

Digitalfunk-Kurse: Staatsanwalt ermittelt

Die Polizei hat am Dienstag Akten in der Kreisverwaltung in Wetzlar abgeholt, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Anfangsverdachts der Untreue. Es geht um die Abrechnung der Digitalfunk-Kurse für Feuerwehrleute.



Der Kreis erhielt für die Kurse Geld von der Landesfeuerwehrschule in Kassel, darunter insgesamt 17 600 Euro als Verpflegungsgeld für die rund 2500 teilnehmenden Feuerwehrleute aus dem Lahn-Dill-Kreis. Allerdings wollte Kreisbrandinspektor Rupert Heege diesen Betrag zunächst nicht an die Wehrleute auszahlen. Er wollte es für einen anderen Zweck verwenden und damit die Digitalfunk-Ausbilder bezahlen. Er war nach eigenen Angaben zunächst davon ausgegangen, dass ein weiterer Betrag der Landesfeuerwehrschule für die Ausbilder nicht ausreiche, um deren Kosten zu decken. Zuletzt hatte der Kreisbrandinspektor jedoch in einer Sitzung vor Kreistagsabgeordneten Fehler eingeräumt und gesagt: "Wir haben unsere Grundkalkulation nicht kontrolliert."


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Feuerwehr-Forum

Entwicklungen / Mitgliederwerbungen / Zusammenlegungen / Schließungen

Waldbrand-Saison 2025

Radfahrer tot - VW-Logo führt zu Feuerwehrmann

Spendengelder für krebskranken Feuerwehrmann sind weg

Magazin Bevölkerungsschutz: Warnung der Bevölkerung

Feuerwehr-Markt

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Einsätze
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Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten - Rettung durch unbefugte Personen erheblich behindert [ Schwalmtal ]

Gemeldeter LKW-Brand auf der A1 [ Werne ]

Schwerer Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn A1 [ Remscheid ]

Gasbrenner setzt Hecke in Brand [ Lehrte ]

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Balkonbrand [ Stuttgart ]

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Zimmerbrand: schneller Einsatz der Feuerwehr verhindert Schlimmeres [ Ratingen ]

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Auto stürzt in Diemelsee, Fahrer verstorben [ Diemelsee ]