| Warnmeldungen
 
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| Entwarnung: Großbrand mit extremer Rauchentwicklung - Halfing | 
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| Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Großbrand mit extremer Rauchentwicklung - Halfing" vom 31.10.2025 00:48:01 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben. Aufgrund eines Brandes kommt es im Ortsbereich von Halfing zu einer starken Rauchentwicklung. Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen und meiden Sie den Gefahrenbereich.
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| Leitstellenbereich Rosenheim
 
Wittelsbacherstraße 53
 
83022 Rosenheim | 
| 31.10.2025 00:48 | 
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| Geflügelpest - Vorsorgliche Aufstallung im Landkreis Cuxhaven - Landkreis Cuxhaven | 
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| Der Landkreis Cuxhaven hat aufgrund des aktuellen Gefügelpestgeschehens und zahlreicher positiver Nachweise bei Wildvögeln gestern eine Tierseuchenbehördliche  Allgemeinverfügung herausgegeben. Damit sind alle Geflügelhaltungen mit mehr 50 Tieren im Landkreis Cuxhaven verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen. Ziel ist der Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände. Auch Kleinstgeflügelhaltungen mit bis zu 50 Tieren sind angehalten, auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu kann auch die Aufstallung des Geflügels gehören.
 Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2025 CUX zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen Aviäre Influenza wurde am 29.10.2025 auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven veröffentlicht.
 Verhalten im Umgang mit Hausgeflügel:
 Über die Allgemeinverfügung hinaus sind Tierhalterinnen und Tierhalter aufgefordert, die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen und Tierhaltungen zu überprüfen und konsequent einzuhalten.
 Hausgeflügelbestände, auch Hobbyhaltungen, werden dringend gebeten, bereits einen ersten verdacht von Vogelgrippe in der Geflügelhaltung unverzüglich dem Bereich Veterinärwesen des Landkreises unter der Telefonnummer 04721 66-2132 zu melden. Nachts sowie an den Wochenend- und Feiertagen ist die Rufbereitschaft des Bereichs Veterinärwesens für Notfälle über die Leitstelle unter der Notrufnummer 112 erreichbar.
 Verhalten im Umgang mit Wildvögeln:
 In der Natur verhaltensauffällig erscheinende Wildvögel (Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit, etc.) sollen auf keinen Fall berührt oder gar eingefangen und mitgenommen werden, um so zusätzlichen Stress für die betroffenen Tiere zu vermeiden.
 Der Landkreis bittet darum, Funde von toten oder verhaltensauffälligen Wildvögeln über das Formular auf der Internetseite des Landkreises (in der Kopfseite der Seite) zu melden. Das Virus ist in der Natur verbreitet und hoch ansteckend. Es gibt keine Möglichkeit, infizierten Vögeln zu helfen oder sie zu retten. Da es für infizierte Vögel nachweislich keine Heilungschancen gibt, werden sie zunächst in der Natur belassen. Die Meldungen über Totfunde werden täglich beim Bereich Veterinärwesen erfasst und die Tiere zeitnah von Mitarbeitenden des Bereiches Veterinärwesen eingesammelt sowie fachgerecht entsorgt.
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| Feuerwehr- und Rettungsleitstelle Stade
 
Ohle Kamp 3
 
21684 Stade | 
| 30.10.2025 20:28 | 
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| Entwarnung: Kampfmittelfund Stadtbahn-Haltestelle " Schulte Rödding" - Dortmund | 
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| Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kampfmittelfund Stadtbahn-Haltestelle " Schulte Rödding" - Dortmund" vom 30.10.2025 15:48:58 gesendet durch LS Dortmund, krsfr. Stadt (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben. An der Stadtbahn-Haltestelle "Schulte Rödding" ist ein britischer 250-KG-Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden worden. Dieser muss heute noch entschärft werden. Das umliegende Gebiet wird in einem Radius von 225 Metern ab 16:30 Uhr evakuiert. Rund 500 Anwohner*innen müssen ihre Häuser und Wohnungen verlassen. Die Stadt Dortmund richtet in der Sporthalle des Heisenberg-Gymnasiums, Preußische Straße 225, eine Betreuungsstelle ein. Die Derner Straße  wird komplett gesperrt. Im Linienbetrieb von DSW21 kommt es ebenfalls zu Einschränkungen. Mehr Infos finden Sie unter www.dortmund.de
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| Feuerwehr Dortmund | 
| 30.10.2025 19:30 | 
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| Aufstallung von Geflügel und Untersagung von Geflügelausstellungen - Landkreis Helmstedt | 
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| Im Landkreisgebiet sind vermehrt tote Vögel gefunden und positiv auf Vogelgrippe getestet worden. Aufgrund der Art. 70 Abs. 2 i. V. m. Art. 55 Abs. 1 d) der VO (EU) 2016/429 i. V. m. § 13 Abs. 1
 und 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) werden
 nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
 1. Sämtliche Tierhalter, die mehr als 50 Stück Geflügel halten, haben ihre Tiere (Hühner,
 Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab
 sofort ausschließlich
 a. in geschlossenen Ställen
 b. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge
 gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer gegen das Eindringen von
 Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein muss
 (Schutzvorrichtung), zu halten.
 2. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen
 ähnlicher Art ist auf dem gesamten Gebiet des Landkreises Helmstedt untersagt.
 3. Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme ordne ich im öffentlichen Interesse an.
 4. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt bis
 zu ihrer Aufhebung.
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| Das Veterinäramt des Landkreises Helmstedt ist zuständige Behörde zur Bekämpfung der Vogelgrippe im Gebiet des Landkreises. Bei Verdachtsfällen sollte das Veterinäramt informiert werden. Die Kolleginnen und Kollegen sind werktäglich zu den üblichen Arbeitszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
 E-Mail: veterinaeramt@landkreis-helmstedt.de
 05351 / 121-1555
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| Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt
 
Dieselstrasse 24
 
38440 Wolfsburg | 
| 30.10.2025 18:24 | 
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| Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau - Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld | 
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| Im Bereich der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau kam es zu einer mikrobiologischen Belastung des Trinkwassers durch coliforme Keime. Daher wurde durch das Gesundheitsamt Dachau ein Abkochgebot erlassen. Bis zur Entwarnung ist in folgenden Bereichen das Trinkwasser abzukochen: Stadt Dachau mit den Ortsteilen Obergrashof, Webling und Steinkirchen, Gemeinde Bergkirchen (Ortsteile Günding, Im Lus, Kienaden, Feldgeding, Neuhimmelreich, Gröbenried) und Karlsfeld (Alte Bayernwerkstraße, Am Tiefen Graben, Bajuwarenstraße 6 und 8)
 Im betroffenen Versorgungsgebiet wird derzeit mit Hochdruck nach der Ursache für die Keimbelastung gesucht.
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| Stadtwerke Dachau Brunngartenstr. 3, 85221 Dachau
 Ansprechpartner: Herr Rumberg
 
 08131 700 9966
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| Integrierte Leitstelle Fürstenfeldbruck
 
Münchner Straße 29
 
82256 Fürstenfeldbruck | 
| 30.10.2025 17:31 | 
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| Abkochgebot aufgr. Trinkwasserverschmutzung - Versorgungsbereich Markt Wiesenttal - Markt Wiesenttal | 
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| An alle Haushalte im Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Markt Wiesenttal (AUßER Rauhenberg, Draisendorf, Wüstenstein, Gößmannsberg, Voigendorf, Wohlmannsgesees) Wichtige Bekanntmachung - Abkochgebot!
 Im Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Markt Wiesenttal wurden bei Wasseruntersuchungen mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen (Keimbelastung) festgestellt.
 Befolgen Sie als Sofortmaßnahme bis auf Widerruf unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes Forchheim:
 Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
 Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
 Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
 Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
 Mikrobiologische Kontrolluntersuchungen sind bereits veranlasst!
 Wenn das Wasser wieder uneingeschränkt als Trinkwasser verwendet werden kann, werden Sie umgehend informiert!
 Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
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| Markt Wiesenttal Forchheimer Str. 8
 91346 Wiesenttal
 09196/9299-0
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| Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim
 
Paradiesweg 1
 
96049 Bamberg | 
| 29.10.2025 14:48 | 
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| Trinkwasserverschmutzung durch tech. Störung - Stadt Kusel | 
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| Das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz ist derzeit nur begrenzt, d.h. abgekocht für den menschlichen Gebrauch nutzbar. Die Maßnahmen wurden mit dem Gesundheitsamt Kusel abgestimmt und gelten bis zur offiziellen Entwarnung. | 
| Integrierte Leitstelle Kaiserslautern
 
An der Feuerwache 6
 
67663 Kaiserslautern
 
Tel.: +49 631 316052- | 
| 23.10.2025 18:59 | 
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| Tierseuchengefahr - Landkreis Sömmerda | 
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| Seit dem 16. Oktober 2025 wurden vermehrt tote Wildvögel (u.a. Kraniche, Schwäne, Ente, Möwe) insbesondere im Bereich von stehenden Gewässern an verschiedenen Fundorten im Bereich des Landkreises Sömmerda (u.a. Alperstedt, Frohndorf, Walschleben und am Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt) gemeldet. An den benannten Standorten konnten Tierkörper verendeter Wildvögel aufgefunden, geborgen und beprobt werden. Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass das HPAI-Virus in der Wildvogelpopulation in Thüringen zirkuliert bzw. über den Vogelzug präsent ist. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat bislang bei sechs eingesandten Tierkörpern des Landratsamts Sömmerda das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen.
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| Landratsamt Sömmerda | 
| Zentrale Leitstelle Erfurt
 
St.-Florian-Str. 4
 
99092 Erfurt | 
| 23.10.2025 11:00 | 
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| Trinkwasserverunreinigung durch PFAS - Sinzheim : Ortsteile Schiftung ,Leiberstung, Halberstung und Müllhofen | 
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| Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Gemeinde Sinzheim: Trinkwasserhinweis: Erhöhter PFOA-Wert in vier Ortsteilen in Sinzheim - Vorsichtsmaßnahme für empfindliche Gruppen
 Bei einer amtlichen Wasserprobe wurde in den Ortsteilen Schiftung, Leiberstung, Halberstung und Müllhofen ein erhöhter Wert der Substanz PFOA (0,059 µg/L) festgestellt. Der Vorsorgewert liegt bei 0,050 µg/L.
 Besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen (Schwangere, Stillende, Säuglinge und Kleinkinder bis 2 Jahre) sollten das Leitungswasser vorsorglich nicht zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen verwenden.
 Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt unter 07222 381 2300.
 Für allgemeine Informationen und Maßnahmen stehen die Gemeindewerke Sinzheim unter 07221 806 517 zur Verfügung.
 Weitere Informationen finden Sie unter:
 www.sinzheim.de
 www.gw-sinzheim.de
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| Landratsamt Rastatt
 
Am Schlossplatz 5
 
76437 Rastatt | 
| 21.10.2025 15:12 | 
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| Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - 53947 Nettersheim-Tondorf - 53947 Nettersheim-Tondorf | 
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| Aktualisierung Abkochgebot 17.10.2025 Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers in der Gemeinde Nettersheim, Ortslage Tondorf, wurde an mehreren Probeentnahmestellen eine Belastung mit Enterokokken und Coliformen Bakterien festgestellt.
 Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen zeigen noch nicht die erforderliche Wirkung, daher wird nun zusätzlich eine Sicherheitschlorung durchgeführt.
 Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen.
 Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
 Im einzelnen bedeutet dies:
 Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
 Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung (insbesondere für Babys, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen) sollte einmalig sprudelnd abgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden oder Minaralwasser verwendet werden.
 Für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
 Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
 Ein Merkblatt zur Sicherheitschlorung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Nettersheim unter www.nettersheim.de
 Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
 Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen und Desinfektionsmaßnahmen im Trinkwassernetz in der Gemeinde Nettersheim durchgeführt.
 Als Ansprechpartner in dringenden Fällen stehen Ihnen zur Verfügung:
 Gemeinde Nettersheim
 Bürgerhotline: 02486-78800  -  www.nettersheim.de
 | 
| Gemeinde Nettersheim 02486-78800
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| Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen
 
Jülicher Ring 32
 
53879 Euskirchen | 
| 17.10.2025 12:00 | 
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| Abkochgebot für den Bereich Markt Cadolzburg - Markt Cadolzburg mit Ortsteile | 
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| Im Reinwasser der Wasserversorgungsanlagen des gesamten Versorgungsgebietes der Gemeindewerke Cadolzburg wurde eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers mit dem Keim "Pseudomonas aeruginosa" festgestellt. Als Vorsichtsmaßnahme zum Gesundheitsschutz wurde vorsorglich ab sofort vom Gesundheitsamt Fürth ein Abkochgebot des Trinkwassers angeordnet. Dies gilt insbesondere für den Hauptort Cadolzburg, Steinbach, Egersdorf, Egersdorf-Waldsiedlung und Wachendorf. Die Gemeinde Seukendorf ist von der Maßnahme NICHT betroffen. | 
| Gemeindewerke Cadolzburg 09103/79010
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| Leitstelle Nürnberg | 
| 10.10.2025 15:27 | 
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| giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd | 
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| durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen | 
| Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt
 
Dieselstrasse 24
 
38440 Wolfsburg | 
| 26.09.2025 04:14 | 
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| 3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg | 
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| UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025 Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
 Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
 das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
 Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
 Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
 Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
 06835 501933
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 UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
 21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
 Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
 Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
 In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
 Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
 Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
 Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
 Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
 Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
 Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
 Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
 Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
 Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
 Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
 06835 501933
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 UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
 Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
 Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
 Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
 Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
 Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Tr 
inkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
 Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
 Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
 Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
 06835 501933
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 Frühere Meldung vom 14.08.2025
 Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
 Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
 
 Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
 Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
 Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
 Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
 In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
 Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
 
 Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
 • Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
 • Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
 • Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
 • Zähneputzen
 • medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
 Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
 Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
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| TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH 06835 501933
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| Integrierte Leitstelle Saarland
 
Winterberg 5
 
66119 Saarbrücken | 
| 25.09.2025 14:10 | 
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| 3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg | 
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| UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025 Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
 Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
 das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
 Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
 Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
 Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
 06835 501933
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 UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
 21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
 Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
 Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
 In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
 Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
 Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
 Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
 Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
 Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
 Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
 Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
 Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
 Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
 Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
 06835 501933
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 UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
 Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
 Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
 Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
 Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
 Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigun 
g des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
 Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
 Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
 Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
 06835 501933
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 Frühere Meldung vom 14.08.2025
 Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
 Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
 
 Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
 Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
 Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
 Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
 In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
 Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
 
 Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
 • Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
 • Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
 • Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
 • Zähneputzen
 • medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
 Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
 Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
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| TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH 06835 501933
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| Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis
 
Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6
 
66740 Saarlouis | 
| 25.09.2025 14:08 | 
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| Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach | 
|  | 
| Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach. In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
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| Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach | 
| Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung
 
Willy-Brandt- | 
| 11.07.2025 18:08 | 
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| Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau | 
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| Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de | 
| Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau 06152 989-0
 | 
| BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011 | 
| 17.04.2025 12:52 | 
| 
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|  | 
| Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt | 
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| Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar. | 
| Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar. 06151 / 115
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| Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de).
 
 
In den R | 
| 23.07.2024 14:28 | 
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