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Warnmeldungen
Ausfall der Trinkwasserversorgung in mehreren Stadtteilen - Hildesheim Stadt
Auf Grund des Wasserrohrbruchs Am Propsteihof, Ecke Steinbergstraße kommt es zu Ausfällen, Einschränkungen, Druckminderungen und Trübungen des Trinkwassers in Hildesheim.
Die EVI ist dabei, die vom Trinkwasserausfall betroffenen Orte nach und nach wieder zu versorgen.
Sobald die Trinkwasserversorgung wiederhergestellt ist, weisen die EVI und das Gesundheitsamt Hildesheim vorsorglich darauf hin, das Trinkwasser, welches für die Zubereitung von Speisen, zum Trinken oder zur Mundhygiene verwendet wird, an den drei darauffolgenden Tagen abzukochen.
Mit betroffenen Haushalten sind alle Haushalte gemeint, die entweder kein Trinkwasser oder eine stark eingeschränkte Trinkwasserversorgung hatten (tröpfelndes Wasser). Das Trinkwasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden.
Ebenso wichtig: Bitte beachten Sie, dass alle Wasserhähne (auch im Keller) geschlossen sind.
___________________________________________________________
Archiv:
Aufgrund eines Rohrbruchs im Bereich Probsteihof / Ecke Steinbergstraße ist die Trinkwasserversorgung in einigen Stadtteilen der Stadt Hildesheim beeinträchtigt. Es kommt sowohl zu Druckverlusten, als auch zur kompletten Unterversorgung des Trinkwassers.
Durch Kompensationsmaßnahmen der EVI beschränken sich die Störungen in der Trinkwasserversorgung auf folgende Stadtteile:
- Achtum / Uppen
- Itzum
- Ochtersum
10.09.25 18:00 Uhr Aktualisierte Lagemeldung - Veränderter Standort in Ochtersum sowie Anpassung der Ausgabezeiten
Weiterhin wird an drei Ausgabestandorten in den betroffenen Stadtteilen Wasser an die Bevölkerung ausgegeben. Ab morgen, den 11.09., kann zwischen 7 und 21 Uhr Wasser in Empfang genommen werden. Behältnisse in Form von 20 Liter Kanistern werden ausreichend vorgehalten - gerne kann in mitgebrachten Behältern abgefüllt werden.
An folgenden Standorten befinden sich die Wasserausgabestellen:
- Stadtteil Ochtersum - Feuerwehrhaus Ochtersum - Konrad Adenauer Straße 11
- Stadtteil Itzum - Studentenwohnheim Ecke Rewe-Markt - Hansering 1b
- Stadtteil Achtum - Feuerwehrhaus Achtum - Ringstraße 35
Sollten Sie persönlich betroffen sein oder jemanden aus der Nachbarschaft kennen, der sich nicht selbstständig mit Wasser versorgen kann und auf Hilfe angewiesen ist, bitten wir Sie, sich entweder bei den Einsatzkräften an den Wasserausgabestellen zu wenden oder die Leitstelle der EVI unter folgender Rufnummer zu kontaktieren: : 05121 / 508-301
Außerdem bietet die EVI an mehreren Stellen Duschmöglichkeiten für betroffene Bewohnerinnen und Bewohnern an. Informationen finden Sie hierzu auf der Homepage der EVI oder auf den sozialen Medien der EVI, der Berufsfeuerwehr Hildesheim und der Stadt Hildesheim.
EVI Hildesheim
+49 (0) 5121 508-301
Stadt Hildesheim An der Feuerwache 4-7 31135 Hildesheim
12.09.2025 15:42

Kampfmittelfund MS - Münster -Berg Fidel / Geist
Aufgrund eines Kampfmittelfundes kommt es im Bereich Berg Fidel / Geist zu Evakuierungsmaßnahmen.
Für Betroffene ist eine Betreuungsstelle in der Stadthalle Hiltrup eingerichtet. Ein Shuttle-Bus fährt von der Haltestelle Drachtestraße zur Betreuungsstelle.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Im betroffenen Bereich ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Wenn Sie Ihre Wohnung nicht selbstständig verlassen können, wenden Sie sich an die Leitstelle der Feuerwehr unter der Notrufnummer 0251/19222.
Blockieren Sie nicht den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen. Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Leitstelle Feuerwehr Münster
0251-4929999
Feuerwehr-Leitstelle Münster York-Ring 25 48159 Münster
12.09.2025 13:19

Mögliche Beeinträchtigung des Notrufes - Remscheid
In Remscheid kann es zu Ausfällen des Notrufes über Festnetztelefonie kommen.
Über das Mobilfunknetz ist der Notruf erreichbar.
Die Netzanbieter arbeiten an dem Problem.
Feuerwehr Remscheid
12.09.2025 12:20

Mögliche Beeinträchtigung des Notrufs in Wermelskirchen - Wermelskirchen
Im Bereich Wermelskirchen kann es zu Ausfällen des Notrufs über Festnetztelefonie kommen.
Über das Mobilfunknetz ist der Notruf erreichbar.
Die Telekom arbeitet an dem Problem.
Leitstelle Rheinisch-Bergischer Kreis Rübezahlwald 7 51465 Bergisch Gladbach
12.09.2025 11:47

Störung Festnetztelefonie - Stadt Radevormwald, Stadt Hückeswagen
Die Leitstelle des Oberbergischen Kreises informiert.
Aufgrund einer technischen Störung ist die Telefonie über Festnetz in der Stadt Radevormwald und in Teilen der Stadt Hückeswagen nicht möglich.
Mobilfunkgeräte sind hiervon nicht betroffen.
Bürgertelefon Oberbergischer Kreis
0 22 61 / 88 38 88
Oberbergischer Kreis - Integrierte Leitstelle Oberberg Lockenfeld 12 51709 Marienheide
12.09.2025 10:42

Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung - 17268 Thomsdorf
Es kommt durch einen Brand und damit verbundene Aufräumarbeiten zu einer Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung.
Integrierte Leitstelle Nordost Eberswalder Straße 41 16225 Eberswalde
11.09.2025 10:14

Trinkwasserunterbrechung - Landkreis Sömmerda und Stadtgebiet Erfurt
Aufgrund von Bauarbeiten an einer Versorgungsleitung der Thüringer Fernwasserversorgung kommt es in den Gemeinden des Landkreises Sömmerda: Eckstedt, Großrudestedt, Kleinrudestedt, Schwansee, Ollendorf, Schloßvippach und Dielsdorf vom 12. September 2025 ab 22:00 Uhr bis 14. September 2025, ca. 12:00 Uhr zur Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Im Erfurter Ortsteil Schwerborn führen die Arbeiten am 13. September 2025, von 03:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung bis hin zum Totalausfall.
Zentrale Leitstelle Erfurt St.-Florian-Str. 4 99092 Erfurt
10.09.2025 18:02

1. Aktualisierung - Fund einer Fliegerbombe in Saarlouis - Stadt Saarlouis - Ortsteile Innenstadt + Lisdorf
Straßenverzeichnis zur Evakuierung am 14.09.2025
- Admiral-Knorr-Straße (alle Hausnummern)
- Adolf-Hetzler-Straße (alle Hausnummern)
- Albrecht-Dürer-Straße (alle Hausnummern)
- Alte-Brauerei-Straße (alle Hausnummern)
- Am Kleinbahnhof (alle Hausnummern)
- Am Wallgraben (alle Hausnummern)
- Auf der Wies (alle Hausnummern)
- Asterstraße (alle Hausnummern)
- Augustinerstraße (alle Hausnummer, außer Hausnummern 1 und 3)
- Bei der Stadt (alle Hausnummern)
- Bibelstraße (alle Hausnummern)
- Bierstraße (alle Hausnummern)
- Breiningerstraße (alle Hausnummern)
- Deichlerstraße (alle Hausnummern)
- Ensdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Feldstraße (gerade Hausnummern 2 bis 40 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Fort Rauch (alle Hausnummern)
- Französische Straße (alle Hausnummern)
- Gatterstraße (alle Hausnummern)
- Gerichtsstraße (alle Hausnummern)
- Gloriastraße (alle Hausnummern)
- Großer Markt (Hausnummern 8 bis 21)
- Großstraße (gerade Hausnummern bis 26 / ungerade Hausnummern bis 27)
- Gutenbergstraße (alle Hausnummern)
- Gymnasiumstraße (alle Hausnummern)
- Handwerkerstraße (Hausnummer 1)
- Hohenzollernring (alle Hausnummern)
- Holzmühler Straße (gerade Hausnummern bis 36 / ungerade Hausnummern bis 33)
- I. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- II. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- III. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- IV. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- V. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- Im Fischerfeld (alle Hausnummern)
- Im Glacis (alle Hausnummern)
- Im Touvening (alle Hausnummern)
- Johann-Sebastian-Bach-Straße (alle Hausnummern)
- Kaiser-Friedrich-Ring (alle Hausnummern)
- Kaiser-Wilhelm-Straße (alle Hausnummern)
- Kapuzinerstraße (alle Hausnummern)
- Karcherstraße (alle Hausnummern)
- Kavalleriestraße (gerade Hausnummern 16 bis 24)
- Kleiner Markt (alle Hausnummern)
- Kleinstraße (gerade Hausnummern 2 bis 38 / ungerade Hausnummern 1 bis 53)
- Kreuzstraße (alle Hausnummern)
- Lisdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Lothringer Straße (alle Hausnummern)
- Ludwigstraße (alle Hausnummern)
- Machesstraße (alle Hausnummern)
- Marxstraße (alle Hausnummern)
- Metzer Straße (gerade Hausnummern 2 bis 26 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Oberförstereistraße (alle Hausnummern)
- Postgäßchen (alle Hausnummern)
- Prälat-Subtil-Ring (gerade Hausnummern 2 bis 16 / ungerade Hausnummern 1 bis 9)
- Professor-Notton-Straße (alle Hausnummern)
- Provinzialstraße (gerade Hausnummern 4 bis 84 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Rosenstraße (Hausnummern 62 und 64)
- Silberherzstraße (alle Hausnummern)
- Sonnenstraße (alle Hausnummern)
- Stiftstraße (alle Hausnummern)
- Titzstraße (alle Hausnummern)
- Viktoria-Luisen-Straße (ungerade Hausnummern 1 bis 7)
- Wallerfanger Straße (gerade Hausnummern 4 bis 14 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Walter-Bloch-Straße (gerade Hausnummern 2 bis 8 / ungerade Hausnummer 9a)
- Weinstraße (alle Hausnummern)
- Weißkreuzstraße (alle Hausnummern)
- Wolffstraße (ungerade Hausnummern 1 bis 13)
- Zeughausstraße (gerade Hausnummern 2 bis 16)
- Zeughaus Parkplatz
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Allgemeinverfügung:
Die Ortspolizeibehörde der Kreisstadt Saarlouis erlässt aufgrund der §§ 8 Abs. 1, 4 und 12 des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG) in Verbindung mit §§ 76 Abs. 3, 80 Abs. 1 und 2 und 81 Abs. 1 SPolG und §§ 44 Abs. 1, 45 Abs. 1 Nr. 3 , 49 und 50 SPolG sowie § 35 Satz 2 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetze s (SVwVfG) folgende
Allgemeinverfügung:
(1) Am Sonntag, dem 14.09.2025 wird ab 08:00 Uhr rund um die Fundstelle einer Fliegerbombe in Höhe der Gatterstraße 4 in 66740 Saarlouis eine Sperrzone mit einem Radius von ca. 800 Metern, gerechnet ab dem Entschärfungsobjekt, eingerichtet.
(2) Es ist verboten, sich am Sonntag, dem 14.09.2025 ab 08:00 Uhr im Bereich dieser Sperrzone sowohl innerhalb, als auch außerhalb von Gebäuden sowie auf Straßen, Wegen und Plätzen gemäß der in der Anlage beigefügten Karte aufzuhalten oder sie zu betreten. Die Sperrzone ist der in der Anlage beigefügten Karte zu entnehmen, die Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist.
(3) Der Betrieb von Flugdrohnen innerhalb der Sperrzone ist verboten, soweit dieser nicht ohnehin gesetzlich verboten ist. Das gilt auch dann, wenn die die Drohne steuernde Person sich außerhalb der Sperrzone aufhält. Hiervon ausgenommen sind die an der Evakuierung und Entschärfung beteiligten Personen, insbesondere die Einsatzkräfte der Polizei, des Katastrophenschutzes und berechtigte Bedienstete der Kreisstadt Saarlouis, sowie der Feuerwehr.
(4) Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird hiermit die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 bis 3 dieser Verfügung aus Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses angeordnet.
(5) Bei Zuwiderhandlungen gegen das unter Ziffer 2 verfügte Betretungs- und Aufenthaltsverbot wird hiermit dessen Durchsetzung mittels unmittelbaren Zwangs angedroht.
(6) Ausgenommen von dem Betretungs- und Aufenthaltsverbot und somit Zutritt zur Sperrzone haben nur die an der Evakuierung und Entschärfung beteiligten Personen, die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und berechtigte Bedienstete der Kreisstadt Saarlouis, in Absprache mit der Einsatzleitung
sowie von der Einsatzleitung beauftragte Personen.
(7) Ebenfalls ausgenommen von dem Betretungs- und Aufenthaltsverbot innerhalb der Sperrzone sind Bewohner und Mitarbeiter der AWO Seniorenresidenz im Prälat-Subtil-Ring, sowie Patienten und Mitarbeiter des Marienhausklinikums in der Kapuzinerstraße, die sich zum Zeitpunkt der Evakuierung bereits in diesen Gebäuden aufhalten. Sämtliche Personen dürfen diese Gebäude dann nicht mehr verlassen, bis die Entschärfung abgeschlossen ist.
(8) Der Abschluss der Entschärfung und die Aufhebung der Sperrzone werden durch die Einsatzkräfte der Polizei, die Pressestelle der Kreisstadt Saarlouis und die Untere Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Saarlouis mittels WarnApp bekannt gegeben.
(9) Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Allgemeinverfügung kann mit Begründung bei der Kreisstadt Saarlouis, Ortspolizeibehörde, Großer Markt 1, 66740 Saarlouis zu den üblichen Sprechzeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ortspolizeibehörde der Kreisstadt Saarlouis, Großer Markt 1, 66740 Saarlouis, zu erheben.
Die Frist zur Einlegung dieses Rechtsbehelfs wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig beim Kreisrechtsausschuss, Landratsamt Saarlouis, Kaiser-Wilhelm-Str. 4-6, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird.
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO hat ein Widerspruch in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse besonders angeordnet wird, keine aufschiebende Wirkung. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Str. 15, 66740 Saarlouis, kann auf Ihren Antrag die aufschiebende Wirkung Ihres Widerspruchs wiederherstellen.
Saarlouis, den 09.09.2025
Marc Speicher
Oberbürgermeister
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Die bei Tiefbauarbeiten im Grenzbereich zwischen Saarlouis-Innenstadt und dem Stadtteil Lisdorf entdeckte Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg soll am 14. September 2025 durch den Kampfmittelräumdienst der Landespolizeiinspektion entschärft werden.
Um die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten muss ein Sperrbereich im Umkreis von 800 Metern um die Fundstelle vollständig geräumt werden. Dazu sind umfassende Straßensperrungen notwendig. Das betroffene Straßenverzeichnis wird noch veröffentlich.
„Wir sind mit einer besonderen Situation konfrontiert. Ich danke schon jetzt allen Saarlouiserinnen und Saarlouisern für Ihre Unterstützung und Kooperation. Es ist eine außergewöhnliche Lage, die wir gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden, hauptamtlichen Mitarbeitern sowie insbesondere den vielen ehrenamtlichen Helfern zusammen stemmen werden.“, so Oberbürgermeister Marc Speicher.
Bürgertelefon eingerichtet
Für Fragen rund um die Evakuierung ist ab Montag (08.09.2025) 12:00 Uhr ein Bürgertelefon unter der
Nummer 06831/443-443 eingerichtet.
Außerdem können sich Bürgerinnen und Bürger per Mail an hilfe@saarlouis.de wenden.
Erreichbarkeit des Bürger-Telefons: Montag 12:00 bis 16:00 Uhr und Dienstag bis Samstag von 10:00 bis 16:00 Uhr sowie am Evakuierungstag selbst ab 7:00 Uhr bis zur Aufhebung der Sperrung.
Auch Personen die Hilfe bei der Evakuierung benötigen können sich beim Bürger-Telefon oder per Mail melden.
Zeitplan der Evakuierung
Am Morgen des 14. Septembers müssen alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner den Sperrbereich aus Sicherheitsgründen bis spätestens 08:00 Uhr verlassen haben. Erst nach vollständiger Räumung kann der Kampfmittelräumdienst mit der Entschärfung beginnen.

Besonderheit: Krankenhaus
Das im Grenzbereich zur Sperrung liegende Marienhausklinikum ist von der Evakuierung ausgenommen, gleichwohl hat der Kampfmittelräumdienst für das Krankenhaus Verhaltensvorgaben definiert, die aktuell mit dem Marienhausklinikum abgestimmt werden.
Not-Aufenthaltsmöglichkeiten
Die Stadt Saarlouis richtet für alle, denen es nicht möglich ist am Evakuierungstag selbst eine Ausweichmöglichkeit zu organisieren, Aufenthaltsstellen ein. Hierzu erhalten die von der Evakuierung betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in der nächsten Woche konkrete Informationen.

Aktuelle Informationen werden zudem laufend auf der Website der Stadt www.saarlouis.de und über die Social-Media-Kanäle veröffentlicht.
Bürgertelefon der Stadt Saarlouis (ab Montag, 08.09.2025) 12:00 Uhr eingerichtet.

Telefon: 06831/443-443 oder per E-Mail: hilfe@saarlouis.de

Erreichbarkeit des Bürger-Telefons: Montag 12:00 bis 16:00 Uhr und Dienstag bis Samstag von 10:00 bis 16:00 Uhr sowie am Evakuierungstag selbst ab 7:00 Uhr bis zur Aufhebung der Sperrung.
Auch Personen die Hilfe bei der Evakuierung benötigen können sich beim Bürger-Telefon oder per Mail melden.

06831/443-443
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
10.09.2025 10:32

Defekt an der Trinkwassergewinnung - Mühltal -Nieder-Beerbach
Aufgrund eines technischen Defekts im Bereich der Trinkwassergewinnung für den Ortsteil Nieder-Beerbach bitten wir alle Bürger von unnötigen Trinkwasserentnahmen abzusehen um die Versorgungssituation zu entlasten. Die Trinkwasserampel wurde umgehend "auf Rot" gesetzt.
Sobald weitere Informationen vorliegen, oder der Normalzustand wiederhergestellt ist, wird dieser Artikel aktualisiert.
Gemeinde Mühltal
+49 6151 1417-0
Integrierte Leitstelle Landkreis Darmstadt Dieburg Am Altstädter See 7 64807 Dieburg
07.09.2025 16:40

2. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot aufgehoben! - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Ge meinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
21.08.2025 15:31

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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KFV Bodenseekreis

Sparkasse Bodensee als „Partner der Feuerwehr“ ausgezeichnet

Die Sparkasse Bodensee ist vom Deutschen Feuerwehrverband in Zusammenarbeit mit dem Kreisfeuerwehrverband Bodenseekreis (KFV) mit der Auszeichnung "Partner der Feuerwehr" geehrt worden. Mit dieser besonderen Würdigung werden Arbeitgeber ausgezeichnet, die ihre Mitarbeitenden bei deren ehrenamtlichem Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr in besonderer Weise unterstützen.

"Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung", sagte Lothar Mayer, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Bodensee, bei der Übergabe der Plakette. "Die Freiwillige Feuerwehr leistet einen unverzichtbaren Dienst für unsere Gesellschaft - freiwillig, kompetent und mit großem persönlichen Einsatz. Auch wir als Sparkasse fühlen uns dem Gemeinwohl verpflichtet und sehen es daher als unsere Verantwortung, dieses Engagement aktiv zu fördern."

Ein besonders authentisches Beispiel für gelebte Unterstützung ist Thomas Bals, Personaldirektor der Sparkasse Bodensee und selbst aktives Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr: "Ich weiß, was es bedeutet, plötzlich während eines Arbeitstags zum Einsatz gerufen zu werden. Umso wichtiger ist es, dabei auf das Verständnis und die Unterstützung des Arbeitgebers zählen zu können. Diese Auszeichnung ist für mich als Feuerwehrmann eine große Freude - und ein starkes Signal für unsere Unternehmenskultur."

Die Sparkasse Bodensee ermöglicht ihren Mitarbeitenden den Einsatz im Feuerwehrdienst auch während der Arbeitszeit. Darüber hinaus fördert sie regelmäßig Projekte der Feuerwehren im Geschäftsgebiet - beispielsweise beim Aufbau einer Drohnengruppe im Bodenseekreis oder mit der Bereitstellung von Übungspuppen.

Die Ehrung wurde durch eine Delegation des Kreisfeuerwehrverbands überbracht. In seiner Laudatio betonte Martin Schweitzer, Verbandsvorsitzender Kreisfeuerwehrverband Bodenseekreis, die Bedeutung engagierter Arbeitgeber: "Ohne das Rückgrat der Wirtschaft - die Unterstützung von Arbeitgebern wie der Sparkasse Bodensee - wäre ein leistungsfähiger Brandschutz in unserer Region nicht denkbar."

Mit der Auszeichnung "Partner der Feuerwehr" setzt die Sparkasse Bodensee ein sichtbares Zeichen für ihre gesellschaftliche Verantwortung - und für die Wertschätzung des Ehrenamts in der Region.

Lothar Mayer, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Bodensee (2. von links) bekommt vom KFV-Vorsitzenden Martin Schweitzer (1. von links) das Schild "Partner der Feuerwehr" überreicht.



Sparkasse Bodensee / Kreisfeuerwehrverband Bodenseekreis e. V.
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Feuerwehr-Gebäude mit Paintballkugeln beschossen

Auf der Kippe ...

Gestohlener Außenbordmotor gefunden

Bei Einsatzfahrt: Feuerwehrwagen zu spät bemerkt

Brand in Kernkraftwerk - Keine Gefahr für die Bevölkerung

Zivil und Militär kooperieren beim Schutz gegen Gefahrstoffe

Fahrer eines Feuerwehrfahrzeuges muss aufgrund von Gegenverkehr ausweichen - Verursacher flüchtet

Mann entwendet Feuerwehrfahrzeug - Polizei stoppt Tatverdächtigen nach Verfolgung

Feuerwehr rettet zwei Kinder bei Hochhausbrand

Einbruch in Feuerwehrgerätehaus

„Wir müssen Feuerwehren und Katastrophenschutz schnellstmöglich technisch ertüchtigen“

Feuerwehrfahrzeug stößt auf Einsatzfahrt in Karlsruhe mit Auto zusammen

Tausende Spenden für krebskranken Karlsruher

Sicherheitslücke bei Feuerwehr-Verwaltungssoftware?

200 Jahre Conrad Dietrich Magirus & 160 Jahre Magirus

Änderung des Strafgesetzbuches erfüllt DFV-Forderungen

Entwendung und unbefugte Ingebrauchnahme eines Einsatzleitwagens der Feuerwehr

Dachstuhlbrand

Brennendes Benzin auf Gartenpool

Diebstahl aus dem Umkleideraum der Feuerwehr

Lebenswichtiges Know-how für Feuerwehr und THW: Spannungswarner für überflutete Keller & Co. richtig einsetzen!

Rettungswagen mit Stein beworfen

Gewalt gegen Einsatzkräfte muss härter bestraft werden

Feuer im Feuerwehrhaus

Zur richtigen Zeit am richtigen Ort

Feuer in Kfz-Werkstatt führt zu Explosionen und NINA-Warnung

Versuchter Einbruch in die Feuerwehr in Brohm

Tätlicher Angriff auf Feuerwehrmann

Grossbrand: mehr als 100 Einsatzkräfte löschten das Feuer

Feuerwehr fängt Bienenschwarm in der MHP-Arena ein

Land erteilt Zuschlag für den Bau von 71 neue Feuerwehrfahrzeugen

Feuerwehr entleert tausende Sandsäcke mit freiwilliger Unterstützung von Asylsuchenden

Brennende S-Bahn: Großeinsatz von Feuerwehr und Polizei

Einbruch in Feuerwehrgerätehaus

Explosion und Brand in einem Wohnhaus / 67-jährige Frau erlitt schwerste Verletzungen

Personenrettung aus luftiger Höhe