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Einrichtung von Schutzzonen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Süd-westlicher Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Informationen über die Afrikanische Schweinepest und der Schutzzonen finden Sie unter https://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/schweinepest/
Leitstelle Waldeck-Frankenberg Südring 2 34497 Korbach
04.03.2026 10:32

4. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE vom 13.01.2026
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
******************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
13.01.2026 12:09

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Mecklenburg-Vorpommern

Musterfeuerwehrhaus-Programm: Startschuss für 58 Gerätehäuser

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stärkt seine Feuerwehren weiter: Mit dem bundesweit beachteten Programm für Musterfeuerwehrhäuser geht eine neue Phase der Modernisierung der Feuerwehrinfrastruktur in die Umsetzung. Insgesamt werden in den kommenden Jahren 58 neue Feuerwehrgerätehäuser in standardisierter Bauweise errichtet. Die Baufirma Goldbeck Nordost GmbH mit Sitz in Rostock wurde am 16. März 2026 für die Umsetzung beauftragt.

„Unsere Feuerwehrkameradinnen und -kameraden leisten Tag für Tag Herausragendes – oft ehrenamtlich und unter Einsatz ihres eigenen Lebens. Es ist unsere Pflicht, ihnen moderne Technik und zeitgemäße Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Mit den Musterfeuerwehrhäusern schaffen wir genau das: schnell, effizient und bezahlbar“, sagte Innenminister Christian Pegel.

Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, betont die Bedeutung des 50-Millionen-Programms für Mecklenburg-Vorpommern: „Die Landesregierung sorgt für eine gute Ausstattung der Feuerwehren im ganzen Land. Mit dem ersten 50-Millionen-Programm konnten 310 neue Feuerwehrfahrzeuge beschafft werden. Die Landesregierung hat ein zweites 50 Millionen-Euro-Programm für moderne Feuerwehrgerätehäuser beschlossen. Es gibt gute Nachrichten für 58 Feuerwehren. Sie erhalten das neue Feuerwehr-Mustergerätehaus. Darüber hinaus haben wir weitere Feuerwehren bei der Modernisierung und beim Neubau von Feuerwehrhäusern unterstützt.“

Und sie sind – gerade im ländlichen Raum – oft auch so etwas wie Dorfgemeinschaftshäuser, in denen Veranstaltungen und Versammlungen stattfinden.“

Volker Huber, Geschäftsführer der Goldbeck Nordost GmbH: „Als regional verankertes Unternehmen freuen wir uns besonders, ein so wichtiges Projekt für unsere Heimat und die Sicherheit der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Mit unserer systematisierten Bauweise liefern wir konsistente Grundrisse, kurze Wege und mitgedachte Erweiterungsoptionen für die beiden Gebäudetypen Langhaus und Kompakthaus. Wir planen einmal und bauen 58-mal. Das senkt die Stückkosten und sorgt für eine schnelle und sehr wirtschaftliche Umsetzung. Zwischen Baubeginn und Übergabe vergehen daher in der Regel nur 200 Tage.“

Erfolgreiches Programm trotz schwieriger Startphase

Nach einem komplexen Vergabeverfahren und notwendigen Anpassungen – unter anderem aufgrund rechtlicher Vorgaben zur Trennung von Planung und Bau – konnte nun der entscheidende Schritt erfolgen: Die Baufirma für die Umsetzung wurde am 16. März 2026 beauftragt. Die Baukosten konnten dabei deutlich unter der ursprünglichen Prognose gehalten werden: Ein Musterfeuerwehrhaus kostet rund 1,1 Millionen Euro – inklusive Bodenplatte.

„Der Weg war anfangs steinig, aber wir haben die Herausforderungen genutzt, um ein rechtssicheres und zugleich innovatives Verfahren auf die Beine zu stellen. Kernstück des Programms ist das Musterfeuerwehrhaus mit zwei Stellplätzen. Die Idee ist so einfach wie genial: Wir bauen kostengünstige Feuerwehrhäuser standardisiert in hoher Zahl. Damit betreten wir Neuland. Und gerade in Zeiten steigender Baupreise ist es ein starkes Signal, mit dem wir zeigen, dass wirtschaftliches Bauen auch im öffentlichen Bereich möglich ist“, so der Innenminister.

Das Projekt baut auf einem bereits erarbeiteten und mit der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse – quasi die Berufsgenossenschaft für die ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder – abgestimmten Raumkonzept auf. Dieses dient als Grundlage für serielle, systemoffene Bauweisen, die eine hohe Qualität bei gleichzeitig verkürzten Planungs- und Bauzeiten ermöglichen. Ziel ist ein kostengünstiges, DIN-gerechtes Feuerwehrhaus für bis zu 35 Kameradinnen und Kameraden inklusive Jugendfeuerwehr.

Unterstützung insbesondere für kleine Gemeinden

Das Programm richtet sich gezielt an kleinere Kommunen, für die der Neubau eines Feuerwehrhauses oft eine große finanzielle Herausforderung darstellt. Insgesamt erfolgten 73 Bewerbungen auf die 58 vertraglich abrufbaren Bauten.

Die ausgewählten Gemeinden werden rund um Ostern informiert, erste Baumaßnahmen sollen spätestens im letzten Quartal 2026 beginnen können. Nicht berücksichtigte Gemeinden bleiben auf einer Warteliste und können nachrücken, falls geplante Vorhaben zunächst ausgewählter Gemeinden nicht umgesetzt werden können. Gemeinden können selbstverständlich zudem auch unabhängig vom offiziellen Landesprogramm mit dem Planer und/oder der Baufirma eigene Verträge abschließen und das „Musterfeuerwehrhaus“ realisieren.

„Feuerwehrdeutschland blickt mit großem Interesse auf unser Programm. Wir haben wahrlich Pionierarbeit geleistet. Ich danke allen Beteiligten für ihren unermüdlichen Einsatz. Nur mit der Kreativität und dem Innovationswillen von Kolleginnen und Kollegen im Innenministerium, dem Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz, dem Landesfeuerwehrverband und den Kreisfeuerwehrverbänden, den Brandschutzdienststellen sowie dem fachlichen Verständnis der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) konnte diese vage Idee in die Realität umgesetzt werden“, ergänzt Minister Christian Pegel.

Ergänzende Förderprogramme für weitere Standorte

„Dass wir so viele Gemeinden mit dem ‚Musterfeuerwehr-Programm‘ berücksichtigen können, ist ein großer Erfolg der Landesregierung. Gleichzeitig wissen wir, dass der Bedarf weiterhin hoch ist – deshalb sind die nächsten Schritte bereits in Planung. Beispielsweise werden wir mit 50 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur die Landesbrandschule in Malchow erneuern. Die nächsten Schritte sind bereits in Planung. “, unterstreicht Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Das Land investiert neben dem Musterprogramm aus dem 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm für Feuerwehrgerätehäuser weitere rund 15 Millionen Euro in 32 Projekte – darunter Sanierungen, Erweiterungen und kleinere Neubauten. Darüber hinaus stellt das Land aus dem Infrastruktur-Sondervermögen weitere 45 Millionen Euro für größere Feuerwehrhäuser mit mindestens drei Stellplätzen bereit. Den entsprechenden Programmaufruf hat das Ministerium für Inneres und Bau am Freitag veröffentlicht.

Bei der Auswahlentscheidung für dieses weitere 45-Millionen-Euro-Förderprogramm für große und größere Feuerwehren wird besonderes Augenmerk unter anderem auf finanzschwachen Kommunen, Feuerwehrwehren mit besonderen Aufgaben und der Einbindung der Feuerwehren in den Katastrophenschutz gelegt werden. Die Anträge für dieses weitere Sonderprogramm müssen bereits bis 30. April 2026 im Innenministerium gestellt werden. Bereits Mitte des Jahres sollen die antragstellenden Kommunen dann wissen, welche Förderungen aus diesem weiteren Programm sie erwarten können.

Auch außerhalb der Sonderförderprogramme fördert das Land weiterhin regulär die Feuerwehrinfrastruktur: Allein 2025 waren es 33 Feuerwehrfahrzeuge und zwölf Investitionen in Feuerwehrgerätehäuser.

Fortsetzung der Modernisierungsoffensive

Das Musterfeuerwehrhausprogramm ist eine Ergänzung zur umfassenden Modernisierungsoffensive „Zukunftsfähige Feuerwehr“. Mit dem bislang größten Beschaffungsprogramm des Landes konnten seit 2020 Fahrzeuge und Infrastruktur gestärkt werden.

Basierend auf den Lehren aus dem Großfeuer bei Lübtheen im Sommer 2019 wurden elf geländegängige Tanklöschfahrzeuge für die Landkreise und kreisfreien Städte beschafft. Im bereits abgeschlossenen ersten Projektteil wurden insbesondere für kleine Feuerwehren 265 Tragkraftspritzenfahrzeuge Wasser (TSF-W) beschafft. Der zweite Teil umfasste die Auslieferung von 21 Löschgruppenfahrzeugen (LF 20) und 17 Tanklöschfahrzeugen (TLF 3000).

Nr. 65_Liste Musterfeuerwehrhäuser.pdf (PDF, 0,02 MB)



Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
Jürg7en 7M., Weinstadt
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