Warnmeldungen
|
|
Explosionsgefahr von Gasflaschen nach Feuer |
|
Verlassen Sie den Bereich Sylt/ Westerland von Strandstrasse, Steinmannstrasse, Brandenburger Str., Dr. Nicolas- Str. und den Strand in diesem Bereich. Folgen Sie den Anweisungen von Feuerwehr und Polizei! |
BBK-ISC-004 BBK-ISC-090 BBK-ISC-003 BBK-ISC-001 BBK-ISC-012 BBK-ISC-015 shortCode:BBK-ISC-003 |
25.06.2022 21:13 |
|
|
Entwarnung: Feuer Westerland. Dr. Nicolas Straße |
|
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Feuer Westerland. Dr. Nicolas Straße" vom 25.06.2022 17:42:41 gesendet durch LS Harrislee, Kreis (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben. Feuer, Garagenbrand mit starker Rauchentwicklung |
Halten Sie Fenster und Türen geschlossen! |
25.06.2022 20:32 |
|
|
Großbrand Industriegelände Dresden Albertstadt |
|
Im Dresdner Industriegelände Albertstadt ist es zu einem Großbrand gekommen. Damit einher geht eine starke Rauchentwicklung, welche sich in diesem Bereich niederschlägt. Die Bevölkerung gebeten: - Fenster und Türen geschlossen halten - Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten - den Aufenthalt im Freien auf ein Minimum zu beschränken Der Rauch zieht derzeit in Richtung Dresdner Heide ab. Es kann dennoch zu Geruchsbelästigungen in anderen Stadtteilen der Landeshauptstadt Dresden kommen. Bitte folgen Sie aufmerksam den Informationen der Feuerwehr Dresden unter folgenden Kanälen im Internet und schalten Sie ihr Radio ein! Wenn die Gefahr vorüber ist, erfolgt eine Entwarnung! |
BBK-ISC-082 shortCode:BBK-ISC-082 |
25.06.2022 09:50 |
|
|
Brand im LK Elbe-Elster |
|
Im Landkreis Elbe-Elster befindet sich die Feuerwehr im Einsatz und ist bei der Brandbekämpfung tätig. Es handelt sich um einen Waldbrand mit großem Ausmaß und einer massiven Geruchsbelästigung bis in den Landkreis Teltow-Fläming. |
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen.
Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Ermögli |
25.06.2022 00:19 |
|
|
Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen |
|
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung zunächst bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Alle Regeln, den genauen Wortlaut sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona Damit gelten in Nordrhein-Westfalen folgende Regelungen: Maskenpflicht Die Maskenpflicht gilt weiterhin im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht bestehen. Infektionsschutzmaßnahmen in Krankenhäusern und Pflegeheimen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Quarantäneregelungen Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben unverändert: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich 10 Tage in Isolation, kann sich aber nach 5 Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ mit einem Ct-Wert >30) erforderlich, ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend. |
Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001 http://www.land.nrw/corona 0211/9119-1001 |
Handlungsempfehlungen
Es wird weiterhin dringend empfohlen, das Angebot einer Corona-Impfung sowie e |
23.06.2022 10:00 |
|
|
Coronavirus: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit |
|
Das Infektionsgeschehen in Deutschland unterscheidet sich regional sehr stark. Flächendeckend ist eine Überlastung der Krankenhäuser aktuell nicht zu befürchten, daher gelten die Corona-Schutzmaßnahmen seit dem 3. April 2022 mit einer Ausnahme nicht mehr bundesweit. Die einzige Schutzmaßnahme, die auch weiterhin bundesweit gilt, ist die - Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr sowie im Luftverkehr. Die Länder können in eigener Zuständigkeit eigene Basis-Maßnahmen beschließen. Dazu gehören: - Maskenpflicht im Personennahverkehr - Masken- und Testpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens - Testpflichten in Schulen und Kindertagesstätten. Abhängig von der Situation vor Ort sind auch weitreichendere Maßnahmen möglich. Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten der Landesregierung Ihres Bundeslandes und auf den Webseiten der zuständigen Gesundheitsämter. |
- Helfen Sie mit! Schützen Sie sich und andere durch die Einhaltung der bewährten Maßnahmen: Abstand |
07.04.2022 12:30 |
|
|
Geruchsbelästigung und Verunreinigung durch wassergefährdenden Stoffen - Fluss Rodach |
|
+++ Akutalisierung vom 18.01.2022 ++++ Nach aktueller Meldung des Wasserwirtschaftsamtes besteht für Gartenbrunnen keine Gefahr mehr. Bestehende Warnhinweise behalten ihre Gültigkeit. Aktualisierte Meldung vom 27.09.21: Auf Grund einer Gewässerverunreinigung an der Rodach am 27.09.21 im Bereich Erlabrück, kommt es zu Beeinträchtigungen der Gewässerqualität stromabwärts in der Rodach sowie im Bereich des Mains nach Zufluss der Rodach. Die Schadstoffwelle konnte bisher mindestens bis an die Mündung der Rodach in den Main festgestellt werden . Es handelt sich um ein Teeröl-Stoffgemisch, es riecht stark, verbreitet sich über das abfließende Flusswasser, setzt sich aber auch auf der Gewässersohle ab. Aufgrund der teilw. unbekannten Zusammensetzung kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um einen gesundheitsgefährdenden oder krebserregenden Stoff handelt. Daher empfehlen wir bis zum Vorliegen neuerer Erkenntnisse folgendes für den gesamten Bereich der Rodach von Erlabrück bis zur Mainmündung sowie für den Main im Landkreis Lichtenfels inklusive angeschlossener Seen, Fischteiche, ect.: - Verzehrverbot für Fische - Kontakt zum Gewässer meiden (Menschen und Tiere) Nach Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes Kronach besteht für Gartenbrunnen inzwischen keine Gefahr mehr. Quelle der Meldung: Wasserwirtschaftsamt Kronach |
Teichbesitzer werden gebeten die Teiche zu kontrollieren und diese umgehend gegen eine Frischwasserz |
18.01.2022 16:45 |
|