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| | | Gefahreninformation Feuerwehreinsatz - Kiel, Gaarden | | In Kiel, Gaarden werden die Bewohner im Bereich der Johannesstraße aufgrund eines Feuerwehreinsatzes gebeten, Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten. Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf, um die Einsatzkräfte nicht zu behindern. | | Integrierte Regionalleitstelle Mitte (Kiel)
Westring 325
24116 Kiel | | 22.11.2025 10:35 |
| | | Entwarnung: Ausfall Festnetztelefonie im gesamten Amt Schenkenländchen - Amt Schenkenländchen | | Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall Festnetztelefonie im gesamten Amt Schenkenländchen - Amt Schenkenländchen" vom 20.11.2025 20:01:46 gesendet durch LS Lausitz, Land BB Red. (DEU, Cottbus). Die Warnung ist aufgehoben. Wegen eines flächendeckenden Ausfalls des Festnetzes im Amt Schenkenländchen, sind die Notrufnummern 112 (Feuerwehr, Rettungsdienst) und 110 (Polizei) ausschließlich über den Mobilfunk zu erreichen. Alles wieder erreichbar. | | Regionalleitstelle Lausitz
Dresdener Straße 46
03050 Cottbus | | 22.11.2025 09:06 |
| | | Trinkwasserverschmutzung - Börfink und Einschiederhof | | | Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung) | | Integrierte Leitstelle Trier (Rheinland-Pfalz)
Sankt-Barbara-Ufer 40
54290 Trier
Tel: 0651 - 824 96- | | 21.11.2025 13:59 |
| | | Gefahr Information - Landkreis Celle | | Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel hat der Landkreis Celle eine Allgemeinverfügung erlassen. Die sofortige Aufstallung von sämtlichen im Landkreis Celle gehaltenem Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Enten und Gänse) wird angeordnet. Diese Maßnahme gilt ab sofort für alle Geflügelhalter im Landkreis.
Was bedeutet die Anordnung?
Ab sofort muss Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (eine Vorrichtung mit festen Seitenwänden und einer dicht schließenden Abdeckung, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert) gehalten werden. Für Tauben gilt diese Regelung bis auf Weiteres nicht, da sie für das Virus weniger empfänglich sind. Geflügelhalter müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu wildlebenden Vögeln haben, da diese als Überträger des Virus gelten. Dies ist besonders wichtig, um eine mögliche Einschleppung der Seuche durch kontaminierte Vogelkotspuren oder direkten Kontakt zu vermeiden.
Hintergrund der Maßnahmen
Die Entscheidung zur Aufstallung wurde nach Feststellung eines hohen Infektionsrisikos durch wildlebende Vögel getroffen. In den letzten Tagen wurde in mehreren benachbarten Regionen sowie im Landkreis Celle der Verdacht auf Infektionen bei Wildvögeln gemeldet und inzwischen auch amtlich bestätigt. Insbesondere bei Kranichen sind erhöhte Sterblichkeitsraten durch das Virus festgestellt worden und diagnostisch bestätigt worden. Die Geflügelpest ist eine hochgradig ansteckende Erkrankung, die es im Sinne des Tierwohls zu vermeiden gilt und zudem zu massiven wirtschaftlichen Schäden führen kann, falls sie auf Nutzgeflügel übergreift. Auch andere Tiere wie Hunde und Katzen können als Überträger fungieren. Bisher sind keine Infektionen beim Menschen bekannt, dennoch kann eine Empfänglichkeit des Menschen nicht völlig ausgeschlossen werden. .
Die Anordnung tritt am 30. Oktober 2025 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.
So können sich Geflügelhalter schützen: - Halten Sie Ihre Tiere in sicheren, geschlossenen Einrichtungen. - Vermeiden Sie den Kontakt zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln. - Achten Sie auf erhöhte Hygiene und kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Bestände auf mögliche Krankheitssymptome.
Für weitere Informationen stehen die Website des Landkreises Celle oder das Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz unter 05141.916 5900 zur Verfügung. | | Feuerwehr und Rettungsleitstelle Landkreis Celle
Trift 26
29221 Celle | | 04.11.2025 10:50 |
| | | Geflügelpest - Vorsorgliche Aufstallung im Landkreis Cuxhaven - Landkreis Cuxhaven | | Der Landkreis Cuxhaven hat aufgrund des aktuellen Gefügelpestgeschehens und zahlreicher positiver Nachweise bei Wildvögeln gestern eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung herausgegeben. Damit sind alle Geflügelhaltungen mit mehr 50 Tieren im Landkreis Cuxhaven verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen. Ziel ist der Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände. Auch Kleinstgeflügelhaltungen mit bis zu 50 Tieren sind angehalten, auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu kann auch die Aufstallung des Geflügels gehören. Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2025 CUX zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen Aviäre Influenza wurde am 29.10.2025 auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven veröffentlicht. Verhalten im Umgang mit Hausgeflügel: Über die Allgemeinverfügung hinaus sind Tierhalterinnen und Tierhalter aufgefordert, die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen und Tierhaltungen zu überprüfen und konsequent einzuhalten. Hausgeflügelbestände, auch Hobbyhaltungen, werden dringend gebeten, bereits einen ersten verdacht von Vogelgrippe in der Geflügelhaltung unverzüglich dem Bereich Veterinärwesen des Landkreises unter der Telefonnummer 04721 66-2132 zu melden. Nachts sowie an den Wochenend- und Feiertagen ist die Rufbereitschaft des Bereichs Veterinärwesens für Notfälle über die Leitstelle unter der Notrufnummer 112 erreichbar. Verhalten im Umgang mit Wildvögeln: In der Natur verhaltensauffällig erscheinende Wildvögel (Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit, etc.) sollen auf keinen Fall berührt oder gar eingefangen und mitgenommen werden, um so zusätzlichen Stress für die betroffenen Tiere zu vermeiden. Der Landkreis bittet darum, Funde von toten oder verhaltensauffälligen Wildvögeln über das Formular auf der Internetseite des Landkreises (in der Kopfseite der Seite) zu melden. Das Virus ist in der Natur verbreitet und hoch ansteckend. Es gibt keine Möglichkeit, infizierten Vögeln zu helfen oder sie zu retten. Da es für infizierte Vögel nachweislich keine Heilungschancen gibt, werden sie zunächst in der Natur belassen. Die Meldungen über Totfunde werden täglich beim Bereich Veterinärwesen erfasst und die Tiere zeitnah von Mitarbeitenden des Bereiches Veterinärwesen eingesammelt sowie fachgerecht entsorgt. | | Feuerwehr- und Rettungsleitstelle Stade
Ohle Kamp 3
21684 Stade | | 30.10.2025 20:28 |
| | | Aufstallung von Geflügel und Untersagung von Geflügelausstellungen - Landkreis Helmstedt | | Im Landkreisgebiet sind vermehrt tote Vögel gefunden und positiv auf Vogelgrippe getestet worden. Aufgrund der Art. 70 Abs. 2 i. V. m. Art. 55 Abs. 1 d) der VO (EU) 2016/429 i. V. m. § 13 Abs. 1 und 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt: 1. Sämtliche Tierhalter, die mehr als 50 Stück Geflügel halten, haben ihre Tiere (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab sofort ausschließlich a. in geschlossenen Ställen b. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein muss (Schutzvorrichtung), zu halten. 2. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist auf dem gesamten Gebiet des Landkreises Helmstedt untersagt. 3. Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme ordne ich im öffentlichen Interesse an. 4. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung. | Das Veterinäramt des Landkreises Helmstedt ist zuständige Behörde zur Bekämpfung der Vogelgrippe im Gebiet des Landkreises. Bei Verdachtsfällen sollte das Veterinäramt informiert werden. Die Kolleginnen und Kollegen sind werktäglich zu den üblichen Arbeitszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. E-Mail: veterinaeramt@landkreis-helmstedt.de 05351 / 121-1555 | | Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt
Dieselstrasse 24
38440 Wolfsburg | | 30.10.2025 18:24 |
| | | Tierseuchengefahr - Landkreis Sömmerda | | Seit dem 16. Oktober 2025 wurden vermehrt tote Wildvögel (u.a. Kraniche, Schwäne, Ente, Möwe) insbesondere im Bereich von stehenden Gewässern an verschiedenen Fundorten im Bereich des Landkreises Sömmerda (u.a. Alperstedt, Frohndorf, Walschleben und am Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt) gemeldet. An den benannten Standorten konnten Tierkörper verendeter Wildvögel aufgefunden, geborgen und beprobt werden. Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass das HPAI-Virus in der Wildvogelpopulation in Thüringen zirkuliert bzw. über den Vogelzug präsent ist. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat bislang bei sechs eingesandten Tierkörpern des Landratsamts Sömmerda das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen. | | Landratsamt Sömmerda | | Zentrale Leitstelle Erfurt
St.-Florian-Str. 4
99092 Erfurt | | 23.10.2025 11:00 |
| | | giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd | | | durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen | | Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt
Dieselstrasse 24
38440 Wolfsburg | | 26.09.2025 04:14 |
| | | 3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg | | UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025 Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt. Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ************************************************************ UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025: 21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben. Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben. Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden. Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich. Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden. Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben. Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden. Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ************************************************************************ UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025: Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers: Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Tr
inkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben. Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen. Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ****************************************************************************** Frühere Meldung vom 14.08.2025 Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen! Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen. Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet. Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen: • Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke • Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst • Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken • Zähneputzen • medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.) Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann. | TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH 06835 501933 | | Integrierte Leitstelle Saarland
Winterberg 5
66119 Saarbrücken | | 25.09.2025 14:10 |
| | | 3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg | | UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025 Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt. Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ****************************************************************** UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025: 21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben. Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben. Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden. Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich. Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden. Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben. Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden. Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ************************************************************************ UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025: Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers: Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigun
g des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben. Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen. Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ****************************************************************************** Frühere Meldung vom 14.08.2025 Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen! Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen. Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet. Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen: • Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke • Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst • Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken • Zähneputzen • medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.) Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann. | TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH 06835 501933 | | Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis
Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6
66740 Saarlouis | | 25.09.2025 14:08 |
| | | Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach | | Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach. In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich! | | Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach | | Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung
Willy-Brandt- | | 11.07.2025 18:08 |
| | | Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau | | | Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de | Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau 06152 989-0 | | BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011 | | 17.04.2025 12:52 |
| | | Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt | | | Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar. | Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar. 06151 / 115 | | Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de).
In den R | | 23.07.2024 14:28 |
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| Themengruppe: AusbildungFür kommende Krisen wappnen Die Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) stärkt weiter ihre Expertise und ihr Engagement im Bereich Krisenmanagement: Ab dem Sommersemester 2023 bereitet die Hochschule ihre Bachelor-Studierenden in Zusammenarbeit mit Experten aus der Praxis im Interdisziplinären Studium Generale (!SG), genauer im Modulexemplar „Krisenmanagement“, auf das Handeln in Krisensituationen vor.
[ ... ]Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz Seit einer Woche sind die „Übungen für daheim“ für Einsatzkräfte in Rheinland-Pfalz im Portal für den Brand- und Katastrophenschutz (BKS-Portal) veröffentlicht. Eine erste Ergänzung fand bereits statt.
Bereits über 5000-mal wurde die entsprechende Seite aufgerufen und die Leute beschäftigten sich mit den Übungen.
[ ... ]
Neuerscheinung Dieses Standardwerk der Feuerwehrausbildung erläutert, orientiert an den Lernzielkatalogen für die Ausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes und der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren", die vollständige Feuerwehr-Grundausbildung für Berufs- und Werkfeuerwehren sowie für Freiwillige Feuerwehren.
[ ... ]Feuerwehr Stolberg Drei neue Brandmeisteranwärter traten zum 01.04.2018 ihren Dienst bei der Feuerwehr der Kupferstadt Stolberg an. Innerhalb der nächsten 18 Monate durchlaufen die gelernten Rettungsassistenten ihre Ausbildung zum Brandmeister.
[ ... ]„Akademie für Gefahrenabwehr“ an der Landesfeuerwehrschule (LFS) Baden-Württemberg Vor rund 90 Führungskräften der Feuerwehren aus ganz Baden-Württemberg erläuterte Gastreferent Dr. Dietmar Schelb, Leiter der Forschungsstelle für Brandschutztechnik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), die Besonderheiten und Risiken von Lithium-Ionen Batterien und wies dabei besonders auf die Gefahr einer Überhitzung eines sogenannten „Thermal Runaway“ hin.
[ ... ]Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Die „Akademie für Gefahrenabwehr“ an der Landesfeuerwehrschule ist ab sofort mit einer eigenen Rubrik auf der Homepage der LFS vertreten. Umfassende Informationen zu kommenden Veranstaltungen, Seminaren und Ansprechpartnern sind künftig im Internet verfügbar.
[ ... ]Startschuss zur Überarbeitung In seiner Frühjahrssitzung am 24./25. Februar 2016 in Hamburg hat der Ausschuss "Feuerwehrange-legenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung" des Arbeitskreises V der Ständigen Konfe-renz der Innenminister und -senatoren der Länder (AFKzV) der Projektgruppe Feuerwehrdienstvor-schriften (PG FwDV) den Auftrag zur Überarbeitung der FwDV 2 erteilt.
Die Projektgruppe hat eine Arbeitsgruppe (AG FwDV 2) unter der Leitung von Ltd. Branddirektor Oli-ver Moravec1 (Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz) eingerichtet.
[ ... ]Ausbildung Während Ihrer Ausbildung werden angehende Feuerwehrmänner und Frauen in der Akademie der Feuerwehr Hamburg auf ihren zukünftigen Job gut vorbereitet. Unter anderem durchlaufen sie im Rahmen der Atemschutzausbildung auch die Brandgewöhnungsanlage.
[ ... ]Feuerwehr Dortmund Am 24.03.2016 erhielten 22 Feuerwehrmänner nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung ihre Ernennungsurkunden zum Brandmeister. Gleichzeitig wurden 23 neue Brandmeisteranwärter, drei Brandoberinspektorenanwärter sowie ein Brandreferendaranwärter formell vereidigt.
Nach der Begrüßung durch die Brandschutzdezernentin Diane Jägers und den Feuerwehrchef Dirk Aschenbrenner wurden den Lehrgangsteilnehmern die Urkunden zur Ernennung zum Brandmeister feierlich überreicht.
[ ... ]THW Manchmal benötigen Helferinnen und Helfer, die Menschen in Not beistehen, etwas Hilfe. Das wissen auch die THW-Ortsverbände Göttingen, Ludwigsburg und Northeim. Bei einer Ausbildung und einem Führungskräfteseminar zeigten sie den Feuerwehren der Region am vergangenen Wochenende die Einsatzoptionen des THW – darunter Systeme, die die Sicherheit von Einsatzkräften an den Gefahrenstellen steigern.
[ ... ]Ausbildung bei der Feuerwehr Bedburg-Haufür den Einstieg in die BerufsfeuerwehrLandesfeuerwehrschule Baden-WürttembergStartschuss für BewerbungenAuftaktveranstaltung in SchalksmühleLandesfeuerwehrschule Baden-WürttembergBundesweites Pilotprojekt im Katastrophenschutz Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg | Feuerwehr-Forum

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