Warnmeldungen
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Entwarnung Sirenenauslösung - Hamburger Elbgebiet |
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Entwarnung der Sirenenauslösung |
Entwarnung |
Feuerwehr Hamburg
Wendenstraße 251
20537 Hamburg |
05.10.2025 22:01 |
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Entwarnung: Rauchentwicklung durch Brandereignis - Nägelstedt |
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Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchentwicklung durch Brandereignis - Nägelstedt" vom 05.10.2025 19:25:11 gesendet durch LS Unstrut-Hainich-Kreis vS/E (DEU, TH, Mühlhausen). Die Warnung ist aufgehoben. Durch einen Wohngebäudebrand kommt es im Bereich der Kleinen Quergasse in Nägelstedt zur Geruchsbelästigung durch Rauchgase |
Rettungsleitstelle Unstrut Hainich Kreis 03601408030 |
Rettungsleitstelle Unstrut-Hainich-Kreis
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen |
05.10.2025 20:51 |
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Entwarnung: Feuerwehreinsatz - Lauenburg |
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Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Feuerwehreinsatz - Lauenburg" vom 05.10.2025 19:47:05 gesendet durch LS Bad Oldesloe, Kreis (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben. Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde/Stadt -Lauenburg- gibt bekannt: In Lauenburg-,Kreis - Herzogtum Lauenburg- , werden die Bewohner im Bereich der Straße -Bahnhofstraße- aufgrund eines Feuerwehreinsatzes gebeten Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten!! |
Integrierte Regionalleitstelle Süd
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe |
05.10.2025 20:25 |
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Sturmflut um 04:37 Uhr (06.10.) zw. +3,6 und +4,1 m üb. NHN - Hamburger Elbegebiet |
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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Verlaufe des Montagmorgens. Der Hochwasserscheitel wird am Montag, den 06.10.2025 gegen 04:37 Uhr am Pegel St. Pauli mit einer Höhe von +3,6 bis +4,1 Metern über Normalhöhennull, das entspricht 1,50 Meter bis 2,00 Meter über dem mittleren Hochwasser, erwartet. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. |
Polizei Hamburg
Lagezentrum
Tel.: 040 428 66 60 55 |
05.10.2025 19:18 |
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Entwarnung: Sturmflut heute um 16:03 Uhr mit ca. 4,1 Metern über Normalhöhennull - Hamburger Elbegebiet |
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Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sturmflut heute um 16:03 Uhr mit ca. 4,1 Metern über Normalhöhennull - Hamburger Elbegebiet" vom 05.10.2025 04:47:39 gesendet durch LZ Land HH (DEU, Hamburg). Die Warnung ist aufgehoben. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie warnt vor einer Sturmflut im Verlaufe des Sonntagnachmittags. Der Hochwasserscheitel wird am Sonntag, den 05.10.2025 gegen 16:03 Uhr am Pegel St. Pauli mit einer Höhe von 3,9 bis 4,4 Metern über Normalhöhennull, das entspricht 1,75 Meter bis 2,25 Meter über dem mittleren Hochwasser, erwartet. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. |
Polizei Hamburg
Lagezentrum
Tel.: 040 428 66 60 55 |
05.10.2025 19:05 |
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Rauchgase in Lüdenscheid - Lüdenscheid Innenstadt |
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Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Lüdenscheid In/Im Märkischen Kreis im Bereich Lüdenscheid Stadtmitte kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden. Bitte begeben Sie sich im betroffenen Bereich sofort in geschlossene Räume. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab. Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen. Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn. Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter [Internetadresse eintragen] oder unter [Rufnummer Gefahrentelefon eintragen] oder bei [Radiosender eintragen]. |
Märkischer Kreis - Integrierte Leitstelle Mark
Richard-Schirrmann-Strasse 8
58762 Altena |
05.10.2025 18:18 |
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Warnung vor einer Sturmflut - Hamburger Elbegebiet |
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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Hamburger Elbegebiet: In der Nacht von Sonntag zu Montag wird das Hochwasser 1,5 bis 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis 05:40 Uhr. |
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg |
05.10.2025 18:06 |
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Warnung vor einer Sturmflut - Elbegebiet |
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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Elbegebiet: In der Nacht von Sonntag zu Montag wird das Hochwasser etwa 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis 04:20 Uhr. |
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg |
05.10.2025 18:03 |
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Warnung vor einer Sturmflut - Nordfriesische Küste |
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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der nordfriesischen Küste: In der Nacht von Sonntag zu Montag wird das Hochwasser 1,5 bis 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis 02:40 Uhr. |
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg |
05.10.2025 17:58 |
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Entwarnung: Trinkwasserunterbrechung - Gemeinde Buttstädt Ortsteile Großbrembach und Kleinbrembach |
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Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserunterbrechung - Gemeinde Buttstädt Ortsteile Großbrembach und Kleinbrembach" vom 05.10.2025 17:54:11 gesendet durch LS Erfurt vS/E, Kreis (DEU,TH). Die Warnung ist aufgehoben. Hiermit informieren wir Sie, dass die Trinkwasserversorgung in Kleinbrembach und Großbrembach, am Sonntag, den 05.10.2025 von ca. 8 Uhr bis 13 Uhr kurzfristig abgestellt werden muss.
Die Abstellung erfolgt auf Grund einer Havariebeseitigung an der Trinkwasserhauptleitung zwischen Vogelsberg und Kleinbrembach. Wir stellen zur Sicherung des Brauchwasserbedarfs je einen Wasserwagen im Bereich der Feuerwehren in den genannten Ortschaften ab. Bevorraten Sie sich dennoch rechtzeitig eigenverantwortlich mit ausreichend Brauchwasser.
Nach Beendigung der Baumaßnahme kann es in den Ortsnetzen kurzzeitig zu Druckschwankungen, Trübungen und Braunfärbungen kommen. Diese sind gesundheitlich unbedenklich. Unser Havariedienst steht Ihnen unter: 0800/ 0725 175 für weitere Rückfragen zur Verfügung. |
Havariedienst der Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser mbH Sömmerda (BEWA) 08000725175 |
Zentrale Leitstelle Erfurt
St.-Florian-Str. 4
99092 Erfurt |
05.10.2025 17:55 |
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Warnung vor einer Sturmflut - Wesergebiet |
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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Wesergebiet: In der Nacht von Sonntag zu Montag wird das Hochwasser etwa 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis 03:30 Uhr. |
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg |
05.10.2025 17:54 |
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Warnung vor einer Sturmflut - Ostfriesische Küste |
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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der ostfriesischen Küste: In der Nacht von Sonntag zu Montag wird das Hochwasser an der ostfriesischen Küste etwa 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis 01:20 Uhr. |
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg |
05.10.2025 17:48 |
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Entwarnung: Warnung vor einer Sturmflut - Elbegebiet |
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Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor einer Sturmflut - Elbegebiet" vom 05.10.2025 00:54:38 gesendet durch BSH (DEU, Hamburg). Die Warnung ist aufgehoben. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Elbegebiet: Am Sonntag wird das Nachmittag-Hochwasser etwa 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis 16:30 Uhr. |
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg |
05.10.2025 16:54 |
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Entwarnung: Warnung vor einer Sturmflut - Hamburger Elbegebiet |
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Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor einer Sturmflut - Hamburger Elbegebiet" vom 05.10.2025 04:17:45 gesendet durch BSH (DEU, Hamburg). Die Warnung ist aufgehoben. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Hamburger Elbegebiet: Am Sonntag wird das Nachmittag-Hochwasser etwa 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis 16:30 Uhr. |
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg |
05.10.2025 16:53 |
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Abkochgebot - Gemeindegebiet Himmelstadt |
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Das Trinkwasser darf ab sofort und bis auf Weiteres ausschließlich in abgekochtem Zustand verwendet werden. Dies gilt für sämtliche Anwendungen mit direktem Kontakt zum menschlichen Körper – insbesondere beim Trinken, Kochen, Zubereiten von Speisen sowie bei der Reinigung von Lebensmitteln und Küchenutensilien. Das Abkochgebot darf nur vom Gesundheitsamt wieder aufgehoben werden. Hierfür ist ein Nachweis einer wirksamen Chlordesinfektion (s.2.) erforderlich |
Integrierte Leitstelle Würzburg
Hofstallstr. 3
97070 Würzburg |
29.09.2025 20:14 |
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Vorübergehende Beeinträchtigung Ihrer Trinkwasserqualität - Abkochgebot - Kaufbeuren, Pforzen, Rieden, Zellerberg, Friesenried |
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Vorübergehende Beeinträchtigung Ihrer Trinkwasserqualität - Abkochgebot im Rahmen der regelmäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurde festgestellt, dass in einem Teilbereich der Stadt Kaufbeuren eine mikrobiologische Verunreinigung im Trinkwasser in geringem Maße gegenüber den Grenzwerten vorhanden ist. In der genommenen Probe wurde der Grenzwert von Enterokokken um fünf koloniebildende Einheiten pro 100ml überschritten. Aus diesem Grund wurde heute am 29.09.2025 durch das Gesundheitsamt am Landratsamt Ostallgäu eine Abkochanordnung für die Stadt Kaufbeuren, die Gemeinde Pforzen, die Gemeinde Rieden/Zellerberg und die Gemeinde Friesenried erlassen. Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führen wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits umfangreiche Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen durch. Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 10 Minuten abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden. Nähere Informationen zum Abkochen von Trinkwasser finden Sie hier weiter unten. Sobald die Trinkwasserqualität wiederhergestellt ist, werden Sie hiervon informiert. Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Das Leitungswasser muss bis auf weiteres abgekocht werden. Hierbei sollten folgende Punkte beachtet werden: Abgekochtes Wasser ist zum Waschen von Obst, Salaten, Gemüse und dergleichen zu verwenden, die in rohem Zustand verzehrt werden. Auch sonstige Lebensmittel, die nicht durchgekocht werden, dürfen nur mit abgekochtem Wasser zubereitet werden. Ebenso muss das Wasser zur Herstellung und Zubereitung von Lebensmitteln abgekocht werden, falls anschließend keine ausreichende Erhitzung stattfindet. Wasser zum Zähneputzen sollte ebenfalls abgekocht sein. Beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen) besteht nur ein sehr geringes Restrisiko. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass kein Wasser geschluckt wird. Beim Spülen von Hand ist das Infektionsrisiko sehr gering. Jedoch sollte auch hier vorsichtshalber das Wasser abgekocht werden. In landwirtschaftlichen Betrieben, die das Wasser zur Reinigung von Milchgeschirr usw. verwenden, ist das Wasser ebenfalls nur abgekocht zu verwenden. Ebenso ist das Wasser für Lebensmittelbetriebe, das zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln dient abzukochen. Auch zur Reinigung von Gegenständen und Anlagen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, darf nur abgekochtes Wasser verwendet werden. Zur Desinfektion des Leitungswassers empfiehlt es sich, das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen zu lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Leitungswasser kann dagegen ohne Vorbehandlung für folgende Zwecke verwendet werden: Kaffeemaschinen Geschirrspülmaschinen Waschmaschinen An allen öffentlich zugänglichen Zapfstellen und Wasserentnahmestellen sind Hinweisschilder mit der Aufschrift „kein Trinkwasser“, „Nur abgekocht zu verwenden“ oder mit einem entsprechenden Symbol gut sichtbar anzubringen. Nach Aufhebung der Abkochanordnung erhalten Sie eine erneute Mitteilung. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Städtisches Wasserwerk Kaufbeuren Telefon: 08341 437-500 |
Integrierte Leitstelle Allgäu
Rottachstraße 2
87439 Kempten |
29.09.2025 13:58 |
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giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd |
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durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen |
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt
Dieselstrasse 24
38440 Wolfsburg |
26.09.2025 04:14 |
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3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg |
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UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025 Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt. Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ************************************************************ UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025: 21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben. Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben. Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden. Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich. Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden. Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben. Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden. Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ************************************************************************ UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025: Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers: Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Tr
inkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben. Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen. Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ****************************************************************************** Frühere Meldung vom 14.08.2025 Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen! Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen. Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet. Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen: • Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke • Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst • Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken • Zähneputzen • medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.) Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann. |
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH 06835 501933 |
Integrierte Leitstelle Saarland
Winterberg 5
66119 Saarbrücken |
25.09.2025 14:10 |
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3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg |
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UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025 Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt. Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ****************************************************************** UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025: 21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben. Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben. Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden. Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich. Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden. Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben. Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden. Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ************************************************************************ UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025: Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers: Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigun
g des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben. Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen. Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ****************************************************************************** Frühere Meldung vom 14.08.2025 Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen! Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen. Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet. Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen: • Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke • Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst • Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken • Zähneputzen • medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.) Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann. |
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH 06835 501933 |
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis
Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6
66740 Saarlouis |
25.09.2025 14:08 |
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Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach |
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Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach. In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich! |
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach |
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung
Willy-Brandt- |
11.07.2025 18:08 |
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Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau |
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Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de |
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau 06152 989-0 |
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011 |
17.04.2025 12:52 |
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Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt |
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Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar. |
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar. 06151 / 115 |
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de).
In den R |
23.07.2024 14:28 |
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