Zeit ist Leben: Kritik an Verlängerung von Hilfsfristen für Notarzteinsätze

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Warnung Großbrand - Neermoor
Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland meldet: Warnung Großbrand. Gültig ab sofort.
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27.04.2024 22:52

Entwarnung: Bekanntmachung einer Katastrophenschutzübung im Stadtgebiet Warburg - Stadt Warburg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Bekanntmachung einer Katastrophenschutzübung im Stadtgebiet Warburg - Stadt Warburg" vom 27.04.2024 07:10:15 gesendet durch LS Höxter, Kreis (DEU, NW, Brakel). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Stadtgebiet Warburg kann es heute, durch eine groß angelegte Katastrophenschutzübung, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, zu Verkehrsbehinderungen kommen. Während der Katastrophenschutzübung werden vermehrt Einsatzfahrzeuge im Stadtgebiet Warburg zu sehen sein.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 BBK-ISC-016 shortCode:BBK-ISC-004
27.04.2024 20:35

Personensuche - Stadt Bremervörde, OT Elm, Landkreis Stade, SG Oldendorf/Himmelpforten
Aufgrund der aktuellen Personensuche im Bereich der Ortschaft Elm, Landkreis Rotenburg (Wümme) sowie in der Samtgemeinde Oldendorf/Himmelpforten, Landkreis Stade, werden die Landwirte dringend gebeten, in einem Radius von 15 Kilometer um die Ortschaft Elm von Mäharbeiten auf den Feldern abzusehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der vermisste Junge dort Zuflucht gesucht hat.
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
27.04.2024 14:21

Personensuche - Stadt Bremervörde, Ortsteil Elm
Aufgrund der aktuellen Personensuche im Bereich der Ortschaft Elm, Landkreis Rotenburg (Wümme), werden die Landwirte dringend gebeten, in einem Radius von 15 Kilometer um die Ortschaft Elm von Mäharbeiten auf den Feldern abzusehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der vermisste Junge dort Zuflucht gesucht hat.
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
27.04.2024 14:03

Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadt Arnstein - Stadt Arnstein mit Ortsteilen
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet der Stadt Arnstein (mit Ortsteilen Arnstein, Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach, Weiler Dattensoll, Weiler Marbach und Weiler Ruppertzaint) weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich des Parameters „Enterokokken“ auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an. Bitte beachten Sie unten stehende Handlungsempfehlungen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren, sowie wir diese Warnung sodann aufgehoben.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheits
25.04.2024 16:32

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Rettungsdienst

Zeit ist Leben: Kritik an Verlängerung von Hilfsfristen für Notarzteinsätze

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) kritisiert die aktuellen Planungen zu einer Gesetzesänderung im Land Baden-Württemberg, die Hilfsfristen bei einem Notfalleinsatz aufgrund von Personal- und Ressourcenknappheit von zehn auf zwölf Minuten zu verlängern. „Diese Entwicklungen sind rückwärtsgewandt. Wir müssen Überlebenschancen verbessern, nicht minimieren. Die Wahrscheinlichkeit, einen Herz-Kreislauf-Stillstand unbeschadet zu überleben, nimmt ohne Therapie pro Minute um etwa zehn Prozent ab. Im Interesse der Patienten sollte die Hilfsfrist statt verlängert eher auf acht Minuten reduziert werden“, sagt Professor Reinhard Hoffmann, stellvertretender Generalsekretär der DGOU und Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU).

Unter „Hilfsfrist“ versteht man den Zeitraum zwischen Eingang des Notrufes und Eintreffen der Rettungskräfte am Einsatzort. Die Festlegung dieser Hilfsfrist ist Ländersache und damit in 16 unterschiedlichen Rettungsdienstzeitgesetzen geregelt. Tatsächlich reicht sie von acht Minuten in dicht besiedelten Gebieten Nordrein-Westfalens bis hin zu maximal 17 Minuten in ländlichen Gebieten Thüringens. In Baden-Württemberg gab es immer wieder Kritik, weil Retter und Notärzte nicht innerhalb der vorgesehenen zehn Minuten am Einsatztort waren.

„Es wäre im wahrsten Sinne des Wortes lebensgefährlich, wenn man die strukturellen Probleme, die durch Geldmangel und Ressourcenknappheit eigentlich dahinter stecken, mit einer leichtfertigen Verlängerung der Hilfsfrist löst“, sagt Hoffmann, der als Ärztlicher Direktor an der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Frankfurt am Main tätig ist.

Seit mehreren Jahren leidet der Rettungsdienst an Geldmangel und verfügbarer Kompetenz – insbesondere in ländlichen Regionen können die Notarztstandorte häufig nicht mit einer ausreichenden Anzahl an Notärzten abgedeckt werden. Unter anderem diese Problematik führte nach langen Diskussionen 2013 zur Einführung des neuen Berufsbildes Notfallsanitäter. Er löst den bisherigen Rettungsassistenten ab und soll eigenverantwortlich Tätigkeiten auch im invasiven Bereich übernehmen – das schließt beispielsweise auch die intravenöse Medikamentengabe ein. Der Notarzt soll in Baden-Württemberg daher zukünftig bis zu 18 Minuten Zeit bis zum Eintreffen am Einsatzort haben (1). Die Zwischenzeit soll durch qualifizierte Notfallsanitäter überbrückt werden. DGOU und DGU begrüßen diese Qualifikationsmaßnahmen für ehemalige Rettungsassistenten, sehen aber die Gefahr, dass es durch eine Verlängerung von Hilfsfristen und einen zeitlichen Aufschub des Notarzteinsatzes letztlich zu einer schleichenden Substitution des bewährten Notarztsystems in Deutschland durch ein nicht arztgestütztes System (Paramedic-System) kommen könnte, wie es beispielsweise in den USA der Fall ist. Dies nicht zuletzt aus Kostengründen. Die medizinisch-qualitativen Vorteile eines Notarztes am Einsatzort insbesondere für Schwerverletzte sind hingegen in zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt.

Zudem hinken gegenwärtig die Bundesländer bei den neu zu gestaltenden Ausbildungsinhalten für den Notfallsanitäter hinterher – von einer bundesweit einheitlichen Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes ist man derzeit weit entfernt. „Das erfüllt uns mit Sorge“, sagt Hoffmann. Am Einsatzort ist eine qualifizierte Teamarbeit zwischen Notarzt und Notfallsanitäter erforderlich. Hier gilt: Zeit ist Leben. Eine weitere Verlängerung der ohnehin vielerorts schon zu langen Hilfsfristen sei nicht akzeptabel. „Die Argumentation mit einer, wenn auch zeitlich begrenzten, Substitution des Notarztes durch ̕Notfallsanitäter ist eine leicht durchschaubare politische Mogelpackung und aus ärztlicher Sicht im vitalen Interesse der Patienten abzulehnen“, so Hoffmann.  



Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU)
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