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Warnmeldungen
Ausfall Stromversorgung in Teilen der Stadt Bad Gandersheim - Bad Gandersheim
Es folgt eine wichtige Information der Kreisfeuerwehr des Landkreises Northeim.
In Teilen des Stadtgebietes Bad Gandersheim ist der Strom ausgefallen. Die zuständigen Behörden sind informiert, der Energieversorger arbeitet an der Lösung des Problems.
Im Notfall erreichen Sie Feuerwehr und Polizei an ihren Standorten, die Feuerwehrhäuser der betroffenen Ortschaften werden zur Minute besetzt.
Informieren Sie Ihre Nachbarn und leisten Sie bei Bedarf Hilfe. Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.kfv-nom.de und auf den Social-Media-Kanälen der Kreisfeuerwehr Northeim.
BBK-ISC-010 BBK-ISC-097 BBK-ISC-008 BBK-ISC-099 BBK-ISC-102 BBK-ISC-017 BBK-ISC-095 shortCode:BBK-IS
03.10.2024 21:11

Entwarnung: Starke Rauchentwicklung durch Brand - Lünne
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung durch Brand - Lünne" vom 03.10.2024 17:02:04 gesendet durch LS Ems-Vechte vS/E, Kreis (DEU, NI, Meppen). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Feuerwehr- & Rettungsleitstelle Ems - Vechte warnt:
Durch einen Brand im Bereich Lünne kommt es zu einer starken Rauchentwicklung.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz und nimmt Messungen im Umfeld der Einsatzstelle vor.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-004 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-087 shortCode:BBK-ISC-001
03.10.2024 18:19

Entwarnung: Warnung Großbrand - 26670 Uplengen - Bühren
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung Großbrand - 26670 Uplengen - Bühren" vom 03.10.2024 15:56:08 gesendet durch LS Ostfriesland vS/E, Kreis (DEU, NI, Wittmund). Die Warnung ist aufgehoben.
Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland meldet: Warnung Großbrand. Gültig ab sofort.
Es brennen mehrere Rundballen - starke Rauchentwicklung.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien. Bitte sch
03.10.2024 17:47

Abkochgebot Trinkwasser im Versorgungsbereich der Eichstätter Berggruppe - Trinkwasserversorgungsbereich Eichstätter Berggruppe
Update: Das Abkochgebot für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Eichstätt wird hiermit aufgehoben.
Für das Versorgungsgebiet der Eichstätter Berggruppe wurde das Abkochgebot mit Ausnahme der Ortschaften
Rapperszell, Sornhüll, Götzelshard, Hirnstetten, Furthof und Heglohe ebenfalls aufgehoben.
In den genannten Ortschaften konnte leider noch kein ausreichender Chlorgehalt erreicht werden.
Sobald dies dort ebenfalls der Fall ist wird das Abkochgebot auch hier aufgehoben.
Die Desinfektionsmaßnahme (Chlorung) wird weiter in beiden Versorgungsgebieten aufrecht erhalten.
Abkochgebot Trinkwasser für einzelne Bereiche der Eichstätter Berggruppe.
Vorsorglich ist das Trinkwasser in einzelnen Ortschaften der Eichstätter Berggruppe wegen coliformer Bakterien bis auf weiteres abzukochen. Im Versorgungsgebiet wurden die Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung für coliforme Bakterien überschritten. Zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren sollen Sie das Trinkwasser vorsichtshalber mindestens fünf Minuten lang sichtbar abkochen. Nach dieser Maßnahme kann es abgekühlt zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen verwendet werden.
Abkochgebot für folgende Orte weiterhin:
Gde Pollenfeld:
Götzelshard, Sornhüll
Gde Walting:
Rapperszell
Markt Kipfenberg:
Hirnstetten
Gde Titting:
Hegelohe
Markt Kinding:
Furthof
BBK-ISC-014 BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
30.09.2024 16:13

Aufhebung Abkochgebot Stadt Leipheim, Achtung: Abkochgebot für Ortsteile bleibt - Stadt Leipheim
Das Abkochgebot für die Stadt Leipheim wurde aufgehoben.
Achtung: Das Abkochgebot für die Ortsteile Riedheim und Weißingen bleibt weiterhin bestehen.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-017 BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
27.09.2024 13:10

Abkochgebot Trinkwasser - 55624 Schwerbach + 55624 Gösenroth
Infolge einer betrieblichen Störung am 26.09.2024 gegen 18:00 Uhr in 55624 Schwerbach und 55624 Gösenroth kam es zur Keimbelastung des Leitungswassers. Die Bewohner der betroffenen Gebiete werden aufgefordert, das Trinkwasser abzukochen.
Abkochen des Trinkwassers
26.09.2024 19:39

Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindeste ns 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Information zum Abkochgebot - Stand: 12.09.2024
Bei den letzten Untersuchungen kam es wieder zu Befunden von Enterokokken an 4 Probenahmestellen. Kissendorf Friedhof, Bühl Friedhof, Happach und der Übergabeschacht Anhofen waren hiervon betroffen. Es wird weiter mit Hochdruck an der Ursachenforschung mit allen Beteiligten gearbeitet. Das Abkochgebot im gesamten Trinkwassernetz der Wasserversorgung Bibertal sowie die zusätzliche Desinfektion durch Chlor im Trinkwassernetz von Bühl, Opferstetten, Echlishausen, Anhofen und Happach bleibt bis auf weiteres bestehen.
Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH
Herr Sascha Bauer
Telefon Hotline SWUN Bibertal – Ihre Anfrage wird aufgezeichnet – wir rufen Sie zurück.
0731/166-1799
BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
12.09.2024 15:13

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Landkreis Groß-Gerau
Das Infotelefon des Kreises Groß-Gerau ist Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06152 / 98984000 erreichbar.
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
0615298984000
Behördliche Absperrmaßnahmen sind zu beachten.
04.09.2024 15:50

Blaualgenbefall im Lippesee - Paderborn Sande
Aufgrund eines Befall durch Blaualgen, ist das Baden im Lippesee durch das Kreisamt für Umwelt-und Naturschutz verboten. Der Kontakt mit dem Wasser muss unbedingt vermieden werden.
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
29.08.2024 14:27

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Deutscher Feuerwehrverband e.V.

Änderung des Strafgesetzbuches erfüllt DFV-Forderungen

Feuerwehr-Tätigkeit ist Aspekt der Strafzumessung / Hinterlistiger Überfall auf Einsatzkräfte wird schärfer geahndet

„Diese Änderungen entsprechen unseren Forderungen seit der Gewalteskalation der Silvesternacht 2022/23“, ordnet Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), den Beschluss der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches ein. Die „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten“ waren das Ziel des Änderungsgesetzes.

Die aktuell beschlossene Ergänzung des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB mit der Feststellung auf die „Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“ dient der Klarstellung und Bekräftigung der geltenden Rechtslage. „Bei der Änderung in § 46 StGB wird den Richterinnen und Richtern ein Aspekt der Strafzumessung an die Hand gegeben. Jetzt ist eine Körperverletzung gegen Einsatzkräfte schärfer zu ahnden als eine ,normale‘ Körperverletzung“, begrüßt Banse die Umsetzung der Forderung, die auch beim DFV-Bundesfachkongress zum Thema „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ aufgestellt worden war.

Die zweite Änderung betrifft die Erweiterung der Regelbeispiele des § 113 Absatz 2 Satz 2 StGB: Künftig wird auch die Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls in der Regel einen besonders schweren Fall darstellen. „Damit wird schärfer geahndet, wenn Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt wurden, wie es in der Silvesternacht mehrfach passiert ist – auch dies war eine Forderung des Deutschen Feuerwehrverbandes“, so der DFV-Präsident.

„Trotz oder gerade wegen ihres Beitrags zum gesellschaftlichen Leben werden Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, immer wieder zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Natur“, hieß es zum Hintergrund im Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches. Hier wurde auch auf die erste vom Deutschen Feuerwehrverband und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchgeführte Umfrage zur Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren Bezug genommen. Hier hatten 49,5 Prozent der teilnehmenden Feuerwehrangehörigen angegeben, in den vergangenen zwei Jahren bereits Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen oder tätliche Angriffe erlebt zu haben. Mehr als ein Drittel der Befragten hatte davon berichtet, dass ihnen angedroht wurde, sie mit Fahrzeugen anzufahren; 14 Prozent hatten angegeben, mit Feuerwerkskörpern beworfen worden zu sein.

DFV und DGUV starten zum Parlamentarischen Abend der deutschen Feuerwehren am Mittwoch, 11. September, eine zweite Umfrage zur Gewalt gegen Einsatzkräfte. Zielgruppe sind diesmal alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, Berufsfeuerwehr und Werkfeuerwehr. Der Link zur Umfrage wird auf https://www.feuerwehrverband.de/kampagnen/keine-gewalt/ veröffentlicht.



Deutscher Feuerwehrverband e.V.
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Angriff auf Rettungskräfte - Randalierer greift Rettungswagenbesatzung an

Fahrer nach Zusammenprall eingeklemmt - Rettung unter erschwerten Bedingungen

Land schließt weiteren Vertrag zur Treibstoffversorgung

Fahrzeug der Feuerwehr verursacht zwei Verkehrsunfälle

Befreiungsaktion nimmt ungeahnte Ausmaße

Verkehrsunfall mit Drehleiter

Umfangreiche Ermittlungen führen zu weiteren Festnahmen

Einsatz dauert zu lange - Feuerwehrmann beleidigt

Kleinlaster unter Vordach festgefahren

Industriebrand

Informationssicherheit bei Feuerwehren und in Leitstellen schützen

Brand eines Smartphone-Akku - glücklicher Zufall verhindert Wohnungsbrand

Notfallsanitäter wird angegriffen und schwer verletzt

Einbruch bei Freiwilliger Feuerwehr Münchsteinach

Feuerwehrboot kentert bei Rettungseinsatz auf der Elbe

Mehrzweckboot der Feuerwehr bei Wasserrettungseinsatz auf dem Rhein gekentert

Emotionale Momente auf der Feuerwache 3 (Theresienhöhe)

Feuerwehruniform entwendet, um Karneval feiern zu können

Doppelhaus bei Brand vollständig zerstört - rund 400.000 Euro Schaden

Landwirtschaftliches Gebäude von Vollbrand

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Feuerwehr verlässt den Kurznachrichtendienst „X“ und wechselt zu „Threads“

Neue Studie gibt Marktüberblick über Software-Unterstützung in der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr

Dramatischer Dachstuhlbrand mit einer schwerverletzten Person

Sachbeschädigung an Feuerwehrfahrzeug

Keine Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 7,5 Tonner

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