Feuerwehr-Forum


News


Einsätze


Feuerwehr-Markt


Fahrzeug-Markt


BOS-Firmendatenbank


News aus der Industrie


TV-Tipps


Jobbörse



Datenschutzerklärung
Impressum
Warnmeldungen
| | Entwarnung: Fund einer Weltkriegsbombe in Euskirchen - Kernstadt Euskirchen | | Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Fund einer Weltkriegsbombe in Euskirchen - Kernstadt Euskirchen " vom 02.09.2025 16:39:07 gesendet durch LS Euskirchen, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben. Es folgt eine wichtige Information der Stadt Euskirchen Aufgrund eines Blindgängers / Weltkriegsbombe kommt es im Stadtzentrum Euskirchen zu Evakuierungsmaßnahmen. Betroffen sind unter anderem der Bahnhof und der Busbahnhof. In der Folge ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte. Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notfälle frei. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.euskirchen.de oder unter der Bürgerhotline 02251/14276. | Stadt Euskirchen 0225114276 | Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen | 02.09.2025 22:19 |
| | Trinkwasserverunreinigung - Waldsolms Ortsteil Weiperfelden | | Die Gemeinde Waldsolms Informiert über eine Trinkwasserverschmutzung durch Bakterien im Einzugsgebiet der Wasserversorgung Waldsolms-Weiperfelden. Weitere Ortsteile sind nicht betroffen. Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, das Wasser sprudelnd aufzukochen und 10 Minuten abzukühlen, bevor Sie es zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder für die Zubereitung von Speisen verwenden. Dies gilt bis auf Widerruf. Wir informieren Sie bei einer Änderungen der Situation. Duschen und Händewaschen sind unbedenklich! | Lahn-Dill-Kreis Abteilung Gesundheit Fachdienst 21.2 06441-4071619 | Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Abteilung 22
Franz-Schubert-Str. 4
35578 Wetzlar | 01.09.2025 14:09 |
| | Trinkwasserverschmutzung durch Bakterien - Hausen im Wiesental | | Die Gemeinde Hausen im Wiesental Informiert über eine Trinkwasserverschmutzung durch Bakterien im Gesammten Einzugsgebiet der Wasserversorgung Hausen im Wiersental. Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, das Wasser bitte 3 Minuten abzukochen, bevor Sie es zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder für die Zubereitung von Speisen verwenden. Dies gilt bis mindestens Mittwoch 03.09.2025. Duschen und Händewaschen sind unbedenklich!! | Landkreis Lörrach/ Integrierte Leitstelle Lörrach
DRK Kreisverband Lörrach e.V.
Weiler Str. 6, 7964 | 28.08.2025 18:50 |
| | Trinkwasserverschmutzung - Ortslage Grevenbrück | | In Lennestadt-Grevenbrück ist die Wasserversorgung durch eine Verschmutzung aufgrund von Bauarbeiten beeinträchtigt. Die zuständigen Behörden haben ein Abkochgebot für das Trinkwasser ausgesprochen, da die Leitungen desinfiziert werden müssen. Sie werden informiert wenn die Beeinträchtigung beseitigt worden ist. Blockieren Sie nicht den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen. | Integrierte Leitstelle Kreis Olpe
Westfälische Straße 75
57462 Olpe | 28.08.2025 17:16 |
| | Abkochgebot Trinkwasser - Ortsteile | | Die Verwendungseinschränkung " Abkochgebot" umfasst folgende Ortsteile: Barkhausen, Brokhausen,Diestelbruch, Hakedahl, Mosebeck, Niederschönhagen, Oberschönhagen, Remmighausen, Schönemark, Spork-Eichholz, Vahlhausen Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden - Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser ( nach Aufkochen, 10 minuten abkühlen). Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen / Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - ein Verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht / Kontaktvermeidung bei offenen Wunden. | Feuerschutz und Rettungsleitstelle Kreis Lippe
Blomberger Weg 60
32657 Lemgo | 21.08.2025 18:36 |
| | Geruchsbelästigung in Märkisch-Oderland - Neulietzegöricke | | Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Neulietzegöricke zu einer Geruchsbelästigung. Es besteht keine Gesundheitsgefahr. Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei. | Regionalleitstelle Oderland
Heinrich-Hildebrandt-Straße 21
15232 Frankfurt (Oder) | 21.08.2025 18:34 |
| | 2. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot aufgehoben! - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg | | UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025: 21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben. Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben. Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden. Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich. Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden. Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben. Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden. Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 *************************************************************************** UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025: Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers: Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben. Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen. Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ****************************************************************************** Frühere Meldung vom 14.08.2025 Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Berei
ch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen! Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen. Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet. Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen: • Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke • Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst • Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken • Zähneputzen • medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.) Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann. | TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH 06835 501933 | Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis
Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6
66740 Saarlouis | 21.08.2025 15:31 |
| | Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach | | Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach. In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich! | Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach | Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung
Willy-Brandt- | 11.07.2025 18:08 |
| | Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau | | Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de | Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau 06152 989-0 | BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011 | 17.04.2025 12:52 |
| | Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt | | Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar. | Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar. 06151 / 115 | Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de).
In den R | 23.07.2024 14:28 |
|

Datenschutzerklärung
Impressum
| Themengruppe: Recht & FeuerwehrDeutscher Feuerwehrverband e.V.„Diese Änderungen entsprechen unseren Forderungen seit der Gewalteskalation der Silvesternacht 2022/23“, ordnet Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), den Beschluss der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches ein. Die „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten“ waren das Ziel des Änderungsgesetzes.
[ ... ]Kinder verursachten Brand in einer Lagerhalle Die 10. Kammer hat am Mittwoch, den 18. November 2020, die Klage einer Mutter gegen einen Kostenbescheid der Stadt Elze abgewiesen. Die Kosten in Höhe von etwa 38.000,00 Euro waren entstanden, weil zwei Kinder im Alter von 11 und 13 Jahren im Juni 2019 auf einem brachliegenden Industriegelände in Elze ein Großfeuer verursacht hatten, bei dem eine Lagerhalle vollständig abgebrannt ist. Die Freiwillige Feuerwehr Elze war mit allen verfügbaren Einheiten mit mehr als 100 Personen über mehrere Stunden mit den Löscharbeiten beschäftigt und wurde dabei von der Ortswehr der Nachbargemeinde Alfeld unterstützt.
[ ... ]
Landgericht Köln Das LG Köln hat entschieden, dass der Fahrer eines Feuerwehrfahrzeugs auch im Einsatz mit Martinshorn und Blaulicht aufpassen muss, dass Schäden an Kraftfahrzeugen anderer Verkehrsteilnehmer vermieden werden.
[ ... ]Oberlandesgericht Nürnberg Das Landgericht Nürnberg-Fürth - und ihm folgend das Oberlandesgericht Nürnberg - hat entschieden, dass ein Tierhalter, welcher bei großer Hitze seinen Hund in einem Wohnmobil zurücklässt, keinen Ersatz für Schäden verlangen kann, welche dadurch entstanden sind, dass Rettungskräfte gewaltsam das Wohnmobil geöffnet haben.
[ ... ]Verwaltungsgericht Trier Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat einen hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen, der mehr als 16 Monate unerlaubt dem Dienst ferngeblieben ist, aus dem Dienst entfernt.
[ ... ]Feuerwehr Bremerhaven Ein Zivilprozess mit einem Einsatzbeamten der Feuerwehr Bremerhaven wird am Montag, den 15.04.2019 um 15.30 Uhr am Landgericht Bremen fortgesetzt.
Der Rettungsassistent und Feuerwehrbeamte der Feuerwehr Bremerhaven wurde am 10.04.2017 bei einem Rettungsdiensteinsatz in einem Rettungswagen von einem Patienten angegriffen. Er wurde durch Schläge und Tritte so schwer verletzt, dass der Einsatzbeamte bis heute dienstunfähig ist. Der Mitarbeiter erlitt unter anderem eine Rippenserienfraktur.
[ ... ]Bundesrat stimmt zu: bis zu 320 Bußgeld und ein Monat Fahrverbot „Eine Rettungsgasse ermöglicht es unseren Einsatzkräften, zügig Hilfe zu leisten. Wer sie blockiert, gefährdet unter Umständen Menschenleben!“, kommentiert Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), die heutige Entscheidung des Bundesrates. Das Gremium hatte in der letzten Sitzung der Legislaturperiode des Bundestages dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung für höhere Bußgelder für Rettungsgassen-Blockierer zugestimmt (Drucksache 556/1/17). Wer einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet, nicht sofort freie Bahn schafft, muss nun mit Bußgeld von bis zu 200 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Kommen Gefährdung bzw. Sachbeschädigung hinzu, steigen die Bußgelder um bis zu 120 Euro.
[ ... ]Hessische Verwaltungsgerichtshof Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute in einem Berufungsverfahren den Anspruch eines Arbeitgebers auf Ersatz von Lohnfortzahlungen gegen die Gemeinde wegen der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers bejaht, der als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr an Abrissarbeiten am Feuerwehrgerätehaus teilnahm.
[ ... ] | Feuerwehr-Forum

Feuerwehr-Markt

Einsätze

|