Evakuierungsmaßnahme auf Grund einer Bombenentschärfung - Eberwalde - Innenstadt
Am Samstag, den 09.05.2026, wird im Bereich der Ludwig-Sandberg-Straße (Pfarrkirsche S. Johannis) in Eberswalde eine Fliegerbombe entschärft. Hierfür wird ab 08:00 Uhr ein Sperrrkreis von 350 Metern um die Fundstelle eingerichtet. Alle innerhalb des Sperrkreises befindlichen Bereiche sind auf Grundlage einer Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung Eberswalde bis spätestens 08:00 Uhr vollständig zu verlassen. Fahrzeuge jeglicher Art sind rechtzeitig aus der Sperrzone zu entfernen. Den Weisungen der eingesetzten Ordnungskräfte (Stadtverwaltung, Polizei, Feuerwehr, u. a.) ist unbedingt Folge zu leisten. Von der Evakuierung betrofffene Bereiche: - nördliche Richtung: Gebiet bis zur Bergerstraße - östliche Richtung: Gebiet bis zu Ammonstraße/Puschkinstraße - südliche Richtung: Gebiet Schicklerstraße und angrenzende Teile des Parks am Weidendamm bis Lessingstraße - westliche Richtung: Gebiet bis Grabowstraße Von der Maßnahme ist auch die Eisenbahnstraße (B 167) in den Abschnitten zwischen Grabow- und Puschkinstraße betroffen.
Stadtverwaltung Eberswalde Breite Str. 41-44 16225 Eberswalde 03334 64-888
Abkochgebot für Trinkwasser in Gössenheim, inkl. OT Sachsenheim (MSP) - Gössenheim inkl. OT Sachsenheim, Lkr MSP
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet Gössenheim, inklusive des Ortsteils Sachsenheim, Landkreis Main-Spessart weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich des Parameters „Enterokokken“ auf. Eine Desinfektion wird eingerichtet und das Trinkwasser umfassend beprobt. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an. Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden: • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser • Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen. Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden. Das Abkochgebot gilt für Gössenheim und den Ortsteil Sachsenheim. In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen, das Wasser wird gechlort. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren
Das Landratsamt Traunstein und die Feuerwehr geben bekannt: In der Gemeinde Ruhpolding brennt der Bergwald am Saurüsselkopf. Im Gemeindebereich Ruhpolding kann es weiterhin zu Rauch- und Geruchswahrnehmungen kommen. Nach derzeitigem Stand besteht weiterhin keine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung. Vorsorglich wird empfohlen, bei wahrnehmbarem Rauch Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungsanlagen nach Möglichkeit vorübergehend auszuschalten. Personen mit Atemwegserkrankungen sollten körperliche Anstrengungen im Freien in den betroffenen Bereichen vorsorglich vermeiden. Die Lage wird fortlaufend beobachtet und bewertet. Die Warnung wird ab sofort nur noch für den Gemeindebereich Ruhpolding aufrechterhalten. Die bisherige Allgemeinverfügung wurde um Mitternacht (8. Mai 2026 um 0:00 Uhr) wie folgt angepasst: Der Verbotsbereich wird auf den weiterhin erforderlichen Gefahren- und Einsatzbereich begrenzt. Er umfasst künftig die Forst- und Wanderwege ab dem Bereich der Wildbachfurt der B305 nordöstlich folgend bis zum Ortsteil Fuchsau in der Gemeinde Ruhpolding einschließlich aller darin liegenden südlichen Bereiche bis zur Landesgrenze. Die genaue Begrenzung ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil der Allgemeinverfügung ist. Diese finden Sie auf der Homepage des Landkreises Traunstein. Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Traunstein unter www.traunstein.com. Für telefonische Rückfragen steht Ihnen das Bürgertelefon des Landkreises Traunstein unter +49 861 58 411 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch zur Verfügung.
Bürgertelefon des Landkreises Traunstein +49 861 58 411
Ausfall der Trink- und Löschwasserversorgung - westliche Ortsteile Stadt Erfurt und Witterda mit OT Friedrichsdorf (SÖM)
Aufgrund von Bauarbeiten am Versorgungsnetz der Thüringer Fernwasserversorgung, kommt es in den Gemeinden Töttelstädt, Witterda und dem Ortsteil Friedrichsdorf vom 9. Mai 2026 ab 02:00 Uhr bis 10. Mai 2026 ca. 12:00 Uhr zu Unterbrechung der Trinkwasserversorgung. Darüber hinaus kommt es für die Ortsteile Bindersleben, Alach, Salomonsborn und Schaderode zur Änderung der Versorgungssituation hinsichtlich des Versorgungsdruckes. In den genannten Orten kommt es zu Einschränkungen der Löschwasserversorgung, Kompensationsmaßnahmen sind vorgesehen. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Nachbarn weiter.
4. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE vom 13.01.2026 Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt. Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ************************************************************ UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025: 21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben. Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben. Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden. Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich. Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden. Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben. Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden. Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ************************************************************************ UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025: Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers: Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch
eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben. Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen. Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ****************************************************************************** Frühere Meldung vom 14.08.2025 Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen! Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen. Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet. Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen: • Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke • Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst • Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken • Zähneputzen • medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.) Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH 06835 501933
Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach. In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
„Diese Änderungen entsprechen unseren Forderungen seit der Gewalteskalation der Silvesternacht 2022/23“, ordnet Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), den Beschluss der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches ein. Die „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten“ waren das Ziel des Änderungsgesetzes.
Die 10. Kammer hat am Mittwoch, den 18. November 2020, die Klage einer Mutter gegen einen Kostenbescheid der Stadt Elze abgewiesen. Die Kosten in Höhe von etwa 38.000,00 Euro waren entstanden, weil zwei Kinder im Alter von 11 und 13 Jahren im Juni 2019 auf einem brachliegenden Industriegelände in Elze ein Großfeuer verursacht hatten, bei dem eine Lagerhalle vollständig abgebrannt ist. Die Freiwillige Feuerwehr Elze war mit allen verfügbaren Einheiten mit mehr als 100 Personen über mehrere Stunden mit den Löscharbeiten beschäftigt und wurde dabei von der Ortswehr der Nachbargemeinde Alfeld unterstützt.
Das LG Köln hat entschieden, dass der Fahrer eines Feuerwehrfahrzeugs auch im Einsatz mit Martinshorn und Blaulicht aufpassen muss, dass Schäden an Kraftfahrzeugen anderer Verkehrsteilnehmer vermieden werden.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth - und ihm folgend das Oberlandesgericht Nürnberg - hat entschieden, dass ein Tierhalter, welcher bei großer Hitze seinen Hund in einem Wohnmobil zurücklässt, keinen Ersatz für Schäden verlangen kann, welche dadurch entstanden sind, dass Rettungskräfte gewaltsam das Wohnmobil geöffnet haben.
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat einen hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen, der mehr als 16 Monate unerlaubt dem Dienst ferngeblieben ist, aus dem Dienst entfernt.
Ein Zivilprozess mit einem Einsatzbeamten der Feuerwehr Bremerhaven wird am Montag, den 15.04.2019 um 15.30 Uhr am Landgericht Bremen fortgesetzt.
Der Rettungsassistent und Feuerwehrbeamte der Feuerwehr Bremerhaven wurde am 10.04.2017 bei einem Rettungsdiensteinsatz in einem Rettungswagen von einem Patienten angegriffen. Er wurde durch Schläge und Tritte so schwer verletzt, dass der Einsatzbeamte bis heute dienstunfähig ist. Der Mitarbeiter erlitt unter anderem eine Rippenserienfraktur.
„Eine Rettungsgasse ermöglicht es unseren Einsatzkräften, zügig Hilfe zu leisten. Wer sie blockiert, gefährdet unter Umständen Menschenleben!“, kommentiert Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), die heutige Entscheidung des Bundesrates. Das Gremium hatte in der letzten Sitzung der Legislaturperiode des Bundestages dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung für höhere Bußgelder für Rettungsgassen-Blockierer zugestimmt (Drucksache 556/1/17). Wer einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet, nicht sofort freie Bahn schafft, muss nun mit Bußgeld von bis zu 200 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Kommen Gefährdung bzw. Sachbeschädigung hinzu, steigen die Bußgelder um bis zu 120 Euro.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute in einem Berufungsverfahren den Anspruch eines Arbeitgebers auf Ersatz von Lohnfortzahlungen gegen die Gemeinde wegen der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers bejaht, der als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr an Abrissarbeiten am Feuerwehrgerätehaus teilnahm.