Abbrucharbeiten am Feuerwehrgerätehaus können im Einzelfall Feuerwehrdienst sein

Feuerwehr-Forum


News


Einsätze


Feuerwehr-Markt


Fahrzeug-Markt


BOS-Firmendatenbank


News aus der Industrie


TV-Tipps


Jobbörse


p

Datenschutzerklärung Impressum


Warnmeldungen
Giftige Rauchwolke durch Großbrand - Woringen
In dem Gemeindegebiet Woringen kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Integrierte Leitstelle Donau-Iller Burgauer Straße 3 86381 Krumbach
13.07.2025 08:04

Entwarnung: Rauchgase in Rietberg - Rietberg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchgase in Rietberg - Rietberg" vom 13.07.2025 03:08:15 gesendet durch LS Gütersloh, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Stadt Rietberg.
In der Stadt Rietberg im Bereich der Industriestr., im dortigen Industriegebiet kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Bitte begeben Sie sich im betroffenen Bereich sofort in geschlossene Räume. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab.
Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Leitstelle Kreis Gütersloh Friedrich-Ebert-Straße 10 33330 Gütersloh
13.07.2025 05:44

Entwarnung: Rauchwolke und Brandgeruch - Lübeck
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchwolke und Brandgeruch - Lübeck " vom 13.07.2025 04:16:38 gesendet durch LS Lübeck, krsfr. Stadt (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben.
Rauchentwicklung mit Ausbreitung in südwestliche Richtung durch Brand in einem Gebäude in der Schwartauer Allee
Leitstelle Lübeck Bornhövedstraße 10 23554 Lübeck Tel.: +49 451 122 3800
13.07.2025 04:17

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Waldbrandgebiet Gösselsdorf - Verletzungsgefahr - Waldgebiet zwischen Gösselsdorf, Großneundorf, Marktgölitz und Königsthal
Betreten des Waldes im Waldbrandgebiet Gösselsdorf verboten – Lebensgefahr!
Aufgrund der aktuellen Lage im Waldbrandgebiet ist das Betreten des betroffenen Waldes (in der Stadt Saalfeld/Ortsteil Gösselsdorf, Stadt Gräfenthal/Ortsteil Großneundorf, Gemeinde Probstzella/Ortsteil Königsthal und Marktgölitz) ab sofort untersagt. Es besteht akute Lebensgefahr durch umstürzende und beschädigte Bäume und unvorhersehbare Lageentwicklungen. Zwar befindet sich das Feuer unter Kontrolle, es ist jedoch noch nicht vollständig gelöscht.
Diese Maßnahme erfolgt auf Grundlage des §§ 30 und?61 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG).
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Landkreis Saalfeld-Rudolfstadt Zum Eckardtsanger 34 07318 Saalfeld
07.07.2025 19:45

Abkochgebot - Langeringen, Gennach, Schwabmühlhausen, Schwabaich und Falkenberg
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot!
Das Trinkwasser im Bereich Langeringen, Gennach, Schwabmühlhausen, Schwabaich und Falkenberg weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser zum Duschen, Baden und Waschen nutzen.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
08232/9603-33
Stadt Augsburg Amt für Brand- und Katastrophenschutz; Integrierte Leitstelle Berliner Allee 30 86153
03.07.2025 22:57

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


p

Datenschutzerklärung

Impressum

banner

Hessische Verwaltungsgerichtshof

Abbrucharbeiten am Feuerwehrgerätehaus können im Einzelfall Feuerwehrdienst sein

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute in einem Berufungsverfahren den Anspruch eines Arbeitgebers auf Ersatz von Lohnfortzahlungen gegen die Gemeinde wegen der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers bejaht, der als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr an Abrissarbeiten am Feuerwehrgerätehaus teilnahm.

Die Klägerin ist die Arbeitgeberin eines Mitglieds der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der beklagten Gemeinde Wohratal (Ortsteilfeuerwehr Langendorf). Die Gemeinde wehrt sich mit ihrer vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung gegen die in erster Instanz erfolgreiche Klage der Klägerin auf Ersatz von Lohnfortzahlungen wegen der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit dieses Arbeitnehmers.

Am Samstag, dem 3. Mai 2014, hatte der Arbeitnehmer bei Bau- bzw. Abrissarbeiten am Feuerwehrgerätehaus Langendorf einen Unfall, bei dem er Rippenbrüche erlitt und in dessen Folge er für sechs Wochen arbeitsunfähig war. Die feuerwehrdienstliche Veranlassung der Arbeiten ist zwischen den Beteiligten streitig. Die Kosten der Heilbehand lung des Arbeitnehmers übernahm die kommunale Unfallversicherung, nicht jedoch die Kosten, die der Klägerin für die Lohnfortzahlung (5.860,33 Euro) entstanden.

Die Gemeinde lehnte gegenüber der Klägerin die Erstattung mit der Begründung ab, der Unfall habe sich nicht während des Feuerwehrdienstes, sondern bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Rahmen des Umbaus des Gerätehauses durch Bürgerinnen und Bürger sowie durch den Feuerwehrverein ereignet.

Mit Urteil vom 25. Februar 2016 hatte das Verwaltungsgericht Gießen die Gemeinde verurteilt, an die Klägerin 5.860,33 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Der Klägerin stehe der geltend gemachte Anspruch auf Ausgleich der Lohnfortzahlungskosten für den Arbeitnehmer aus übergegangenem Recht zu.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen im Ergebnis bestätigt und die Berufung der Gemeinde zurückgewiesen.

Die Klägerin kann nach Auffassung des Senats von der Klägerin Zahlung in Höhe der Klageforderung aus § 11 Abs. 8 Satz 2 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG -" verlangen.

Nach den zwischen den Beteiligten unstreitigen und den vom Verwaltungsgericht festgestellten Tatsachen stehe für den Senat fest, dass die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers im Sinne von § 11 Abs. 8 Satz 2 HBKG auf den Dienst in der Feuerwehr zurückzuführen ist. Die von ihm geleistete Arbeit im Zuge von Abbruch- und Umbauarbeiten am Feuerwehrhaus, die - insoweit unstreitig - die Arbeitsunfähigkeit bedingt hat, gehört zum Dienst in der Feuerwehr.

Der Begriff des Dienstes in der Feuerwehr bzw. des Feuerwehrdienstes ist im hessischen Brand" und Katastrophenschutzrecht nicht genauer definiert.

Als Dienst in der Feuerwehr können im Einzelfall und zusätzlich zum enger definierten Bereich der nach außen gerichteten Tätigkeiten der Einsätze, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen alle Tätigkeiten zählen, die intern zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Feuerwehrbetriebs erforderlich sind. Dies können nach den maßgeblichen Umständen des Einzelfalles neben der Pflege und Wartung von Ausrüstungsgegenständen, Fahrzeugen, Geräten und der Unterkunft auch Abbruch- und Umbaumaßnahmen am Feuerwehrhaus sein.

Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision ist die Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hätte.

Aktenzeichen: 5 A 911/16

 

Hinweis:

Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz " HBKG) in der Fassung vom 14. Januar 2014

§ 11

Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen

(1) Die Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind durch Ortssatzung zu regeln, soweit sich nichts anderes aus diesem Gesetz ergibt. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen haben an Einsätzen und an angeordneten oder
genehmigten Übungen und Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen und Weisungen vorgesetzter Personen nachzukommen.

(2) Beschäftigte, die während der Arbeitszeit an Einsätzen, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, sind für die Dauer der Teilnahme unter Gewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung
freizustellen. Bei Einsätzen erstrecken sich Freistellungs- und Entgeltanspruch auch auf den zur Wiederherstellung der Arbeits- oder Dienstfähigkeit erforderlichen Zeitraum danach (Regenerationszeit nach Einsätzen).

(3) Abweichend von Abs. 2 Satz 1 haben Beschäftigte, die Aufgaben der unmittelbaren Gefahrenabwehr wahrnehmen, insbesondere hauptberuflich tätige Berufs- und Werkfeuerwehrangehörige sowie im Polizeivollzugs-, Leitstellen- oder Rettungsdienst Beschäftigte lediglich für Übungen und Ausbildungsveranstaltungen einen Freistellungsanspruch.

(4) Versicherungsverhältnisse in der Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung werden durch den Dienst in der Feuerwehr nicht berührt. Liegt ein Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vor, so trifft diese Verpflichtung den zuständigen Versicherungsträger.

(5) Die Aufgabenträger haben dafür Sorge zu tragen, dass Beschäftigten aus ihrer Verpflichtung zum Dienst in der Feuerwehr und aus diesem Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis und in der Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen.

(6) Abs. 2, 3 und 5 gelten für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter entsprechend.

(7) Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, denen durch den Dienst in der Feuerwehr Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, Sozialhilfe oder sonstige Unterstützung oder Bezüge aus öffentlichen Mitteln entgehen, haben die Aufgabenträger auf Antrag die entsprechenden Beträge in voller Höhe zu erstatten.

(8) Privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ist auf Antrag das weitergewährte Arbeitsentgelt einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie zur betrieblichen Altersversorgung von dem Aufgabenträger zu erstatten. Ihnen ist auf Antrag auch das Arbeitsentgelt zu erstatten, das sie Beschäftigten aufgrund der gesetzlichen oder tarifrechtlichen Vorschriften während einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit weiterleisten, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst in der Feuerwehr zurückzuführen ist. Anträge sind innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Freistellung nach Abs. 2 Satz 1 oder § 10 Abs. 6 Satz 3 zu stellen. Bei einer über sechs Monate hinaus andauernden Arbeitsunfähigkeit ist der Antrag unverzüglich nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit zu stellen. Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die nicht Beschäftigte sind, erhalten auf Antrag einen pauschalierten Betrag.

(9) Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, haben Anspruch auf angemessene Aufwandsentschädigung durch den Aufgabenträger.

(10) Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind von dem Aufgabenträger über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus zusätzlich in erforderlichem Umfang gegen Dienstunfälle zu versichern. Diese Versicherung muss sich auch auf Feuerwehrangehörige erstrecken, die nicht Beschäftigte sind.

(11) Den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen wird Dienstkleidung und Schutzkleidung unentgeltlich von dem Aufgabenträger zur Verfügung gestellt.

(12) Für den Ersatz von Sachschäden und für die Haftung bei schuldhafter Verletzung der Dienstpflichten finden die beamtenrechtlichen Bestimmungen entsprechende Anwendung.

 



Hessische Verwaltungsgerichtshof

Themengruppe: Recht & Feuerwehr


Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
Jürg7en 7M., Weinstadt
Thom7as 7H., Dornstadt
Jako7b T7., Bischheim
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Volk7er 7C., Trier
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Volk7er 7L., Erlangen
Volk7er 7C., Trier
Mart7in 7D., Dinslaken
Volk7er 7C., Trier
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Thom7as 7E., Nettetal
Volk7er 7C., Trier
Mari7o-A7lex7and7er 7L., Jüchen
Alex7and7er 7H., Bürstadt
weitere News:

Notrufmissbrauch nach misslicher Lage

Zerknall eines Druckgasbehälters der Rauchabzugsanlage

Laubenbrand entwickelt sich zum Großfeuer - Ausfall des Digitalfunk erschwert den Einsatz

Rettungssanitäter bei körperlicher Auseinandersetzung schwer verletzt

Fahrrad vor Fahrzeughalle der Feuerwehr entwendet

Brennender Heuballen im Wasser sorgt für Feuerwehreinsatz

Mobile Retter ab sofort im Einsatz

Start des Telenotarzt-Systems „Bergisches Land“

LKW-Brand auf der A7 - Aufwändiger Feuerwehreinsatz

Feuerwehr geht auf Bevölkerung zu

Feuerwehrauto während Einsatz mit Sprühfarbe beschmiert

Rekordsumme für Feuerwehren

CTIF-Wettbewerbe 2026 in Berlin abgesagt

Großbrand - ehemalige Staatsoperette steht in Flammen

Leverkusen übergibt Feuerwehrfahrzeuge an Ukraine

Feuerwehrmann im Einsatz attackiert: Zahn abgebrochen

Verdacht auf radioaktiven Fund - Feuerwehren und ABC-Zug im Gefahrguteinsatz

Schwerer Arbeitsunfall in Wohnhochhaus - Arbeiter von Betonteil eingeklemmt und reanimiert

Modellflugzeug abgestürzt - Brand und Schäden an Autos und Hausfassade

Sehr hoher Sachschaden nach Unfall mit Drehleiter bei Einsatzfahrt

Unfall zwischen Fahrzeug der Feuerwehr und Mercedes

Brand bei der Polizeiinspektion Reiterstaffel

Orangene Kugel sorgt für nächtlichen Feuerwehreinsatz

Vandalismus an Feuerwehrhaus

Neue Möglichkeiten im Rettungsdienst: Start eines Telenotarztsystems

Einbruch in Gerätehaus der Feuerwehr

Oldtimer verunfallt und geht in Flammen auf - eine verletzte Person Bleicherode

Sachbeschädigung an einem Fahrzeug des Feuerwehrmuseums Hermeskeil

Neue „Fahrübungsstrecke Forst“ für die Feuerwehren im Landkreis Bad Dürkheim

Feuer zerstört Wohnhaus

Großbrand verursacht hohen Sachschaden

Feuerwehrauto nach Einsatz mit Steinen beworfen

Diebstahl einer Gastherme

Liebhaberstück geht in Flammen auf

Kurioser Unfall

Scheunenbrand

Einbruchsversuch in Feuerwehrgerätehaus - Polizei sucht Zeugen

Jugendliche dringen in Feuerwehrgerätehaus ein

Feuerwehr-Gebäude mit Paintballkugeln beschossen

Auf der Kippe ...

Gestohlener Außenbordmotor gefunden

Bei Einsatzfahrt: Feuerwehrwagen zu spät bemerkt

Brand in Kernkraftwerk - Keine Gefahr für die Bevölkerung

Zivil und Militär kooperieren beim Schutz gegen Gefahrstoffe

Fahrer eines Feuerwehrfahrzeuges muss aufgrund von Gegenverkehr ausweichen - Verursacher flüchtet

Mann entwendet Feuerwehrfahrzeug - Polizei stoppt Tatverdächtigen nach Verfolgung

Feuerwehr rettet zwei Kinder bei Hochhausbrand

Einbruch in Feuerwehrgerätehaus

„Wir müssen Feuerwehren und Katastrophenschutz schnellstmöglich technisch ertüchtigen“

Feuerwehrfahrzeug stößt auf Einsatzfahrt in Karlsruhe mit Auto zusammen

Tausende Spenden für krebskranken Karlsruher

Sicherheitslücke bei Feuerwehr-Verwaltungssoftware?

200 Jahre Conrad Dietrich Magirus & 160 Jahre Magirus

Änderung des Strafgesetzbuches erfüllt DFV-Forderungen

Entwendung und unbefugte Ingebrauchnahme eines Einsatzleitwagens der Feuerwehr

Dachstuhlbrand

Brennendes Benzin auf Gartenpool

Diebstahl aus dem Umkleideraum der Feuerwehr

Lebenswichtiges Know-how für Feuerwehr und THW: Spannungswarner für überflutete Keller & Co. richtig einsetzen!

Rettungswagen mit Stein beworfen

Gewalt gegen Einsatzkräfte muss härter bestraft werden

Feuer im Feuerwehrhaus

Zur richtigen Zeit am richtigen Ort

Feuer in Kfz-Werkstatt führt zu Explosionen und NINA-Warnung

Versuchter Einbruch in die Feuerwehr in Brohm

Tätlicher Angriff auf Feuerwehrmann

Grossbrand: mehr als 100 Einsatzkräfte löschten das Feuer

Feuerwehr fängt Bienenschwarm in der MHP-Arena ein

Land erteilt Zuschlag für den Bau von 71 neue Feuerwehrfahrzeugen

Feuerwehr entleert tausende Sandsäcke mit freiwilliger Unterstützung von Asylsuchenden

Brennende S-Bahn: Großeinsatz von Feuerwehr und Polizei

Einbruch in Feuerwehrgerätehaus

Explosion und Brand in einem Wohnhaus / 67-jährige Frau erlitt schwerste Verletzungen

Personenrettung aus luftiger Höhe

Dresdner Feuerwehr und Rettungsdienst wurden zu 174.496 Einsätzen gerufen

Rettungswagen steht in Vollbrand - keine Personen verletzt

Gebäudebrand - Feuer greift auf Nachbargebäude über

15 Jähriger stiehlt HLF und baut Unfall

Einsatzfahrzeug kollidiert mit PKW - Einsatzkräfte verletzt

vfdb fordert Allianz „Innovationen in der Gefahrenabwehr“

MANV: Kinder bei Absturz durch Oberlicht in Turnhalle schwer verletzt

Einbruch bei der Feuerwehr

Staatliche Auszeichnung für Oberkotzauer Kameraden

Großbrand an einem Supermarkt

Vegetationsbrandbekämpfung: „Es wird schlimmer werden!“

Feuerwehrmann bei Gartenlaubenbrand durch Stromschlag verletzt

Brand in einem Feuerwehrgerätehaus - hoher Sachschaden - Brandursache noch unklar

Juristische Grundlagen und praktische Anwendung

Acht Tipps des Deutschen Feuerwehrverbandes

Angriff auf Rettungskräfte - Randalierer greift Rettungswagenbesatzung an

Fahrer nach Zusammenprall eingeklemmt - Rettung unter erschwerten Bedingungen

Land schließt weiteren Vertrag zur Treibstoffversorgung

Fahrzeug der Feuerwehr verursacht zwei Verkehrsunfälle

Befreiungsaktion nimmt ungeahnte Ausmaße

Verkehrsunfall mit Drehleiter

Umfangreiche Ermittlungen führen zu weiteren Festnahmen

Einsatz dauert zu lange - Feuerwehrmann beleidigt

Kleinlaster unter Vordach festgefahren

Industriebrand

Informationssicherheit bei Feuerwehren und in Leitstellen schützen