Land erteilt Zuschlag für den Bau von 71 neue Feuerwehrfahrzeugen

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Warnmeldungen
Entwarnung: Großbrand in der Kasseler Straße in Eisleben - Lutherstadt Eisleben
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Großbrand in der Kasseler Straße in Eisleben - Lutherstadt Eisleben" vom 15.08.2025 07:25:10 gesendet durch LS Mansfeld-Südharz vS/E, Kreis (DEU, ST, Sangerhausen). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Großbrandes auf dem Gelände der ehemaligen Krughütte in Eisleben - Kasseler Straße kommt es aktuell zu einer starken Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung im Stadtgebiet Eisleben. Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, Türen und Fenster geschlossen zu halten. Die Einsatzkräfte sind vor Ort und haben erste Maßnahmen eingeleitet.
Landkreis Mansfeld-Südharz Schartweg 7 06526 Sangerhausen
15.08.2025 07:31

Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf, Oberesch der Gde. Rehlingen
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen.
Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten
sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die
Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf
geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die
Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen!
Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden
kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
14.08.2025 17:22

Abkochgebot des Leitungswassers - Gemeinde Burbach - Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe u. Lützeln
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe und Lützeln an. Das Gebot umfasst auch das Gewerbegebiet Burbach, den Gewerbepark Siegerland (ehemalige Siegerlandkaserne) sowie den Siegerland-Flughafen und die angrenzenden Gewerbegebiete. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlageder der einwandfreien Nachuntersuchungen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitungen
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
- Zähneputzen, Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr

So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
- Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
- Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
- Waschmaschine
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
- Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
- Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger ab Donnerstagmorgen (14.08.2025), 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 - 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Integrierte Leitstelle Kreis Siegen-Wittgenstein Weidenauerstraße 270 57076 Siegen
13.08.2025 16:49

Abkochempfehlung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau - Gemeinde Tiefenbach - Salzweg - Windorf - Ortenburg - Stadt Vilshofen
Die Stadtwerke Passau GmbH gibt bekannt:
Abkochempfehlung und Chlorung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau
Stadtgebiet Vilshofen:
• gesamt, ausgenommen sind die Ortsteile Pleinting, Aunkirchen, Alkofen und Albersdorf
Gemeindegebiet Tiefenbach:
• Ortsteil Tiefenbach, ausgenommen: Ortsteil Kirchberg und Haselbach gesamt sowie Gewerbestr. 11, Franz-Silbereisenstraße, Gewerbering 1 (HTI), Gotting 3, 7, 7a, 8, 8a, 9, Am Zugsberg 1 (Bäckerei Wagner), Unterkaining 1, Lohof, Oberkaining, Neuhaus, Thal 8, 13, 16, 11, 11a, 14, 15, Antesberg, Vollerding, Hörmannsberg
Gemeindegebiet Salzweg:
• Ortsteil Salzweg, ausgenommen Kronawitten, Jägeröd Nr. 11, 13, 20, 22, Haag, Auhäusl, Kleinfelden, Eggersdorf, Judenhof, Gstöttlmühle
• im Ortsteil Straßkirchen betroffen: Materlweg, Bachwiese, Am Bergholz, Eisweg, Frankldorfer Straße, Franklbachstraße, Rest ausgenommen
Gemeindegebiet Windorf:
• betroffen: die Ortschaften Gaißhofen, Klinghof, Kißling
Gemeindegebiet Markt Ortenburg: Rammelsbach 1/1a (Jugendtagungsstätte), 3, 4/4a, 5, 6

Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete werden gebeten, diese Information auch an
Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.

Störfallbeseitigung:
Die Stadtwerke Passau informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht
mehr abgekocht werden muss sowie zusätzlich desinfiziert wird.

Infotelefonie
Stadtwerke Passau GmbH
Telefon: 0851 / 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0
Integrierte Leitstelle Passau Am Fernsehturm 6 94092 Passau
13.08.2025 15:35

Abkochempfehlung für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau - Stadt Passau
Die Stadtwerke Passau GmbH gibt bekannt:
Abkochempfehlung und Chlorung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau
Betroffen sind folgende Gebiete:
Stadtgebiet Passau: gesamt

Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete werden gebeten, diese Information auch an
Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.

Störfallbeseitigung:
Die Stadtwerke Passau informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht
mehr abgekocht werden muss sowie zusätzlich desinfiziert wird.

Infotelefonie
Stadtwerke Passau GmbH Telefon: 0851 / 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0
Integrierte Leitstelle Passau Am Fernsehturm 6 94092 Passau
13.08.2025 15:24

Hitzewelle - Stadt und Landkreis Tübingen
In den folgenden Tagen wird eine andauernde Hitzewelle erwartet. Die Hitze wird sehr junge, alte und pflegebedürftige Menschen extrem belasten.
Stadt Tübingen, Feuerwehr
Integrierte Leitstelle Tübingen Steinlachwasen 26 72072 Tübingen
12.08.2025 08:55

Waldbrandgebiet Gösselsdorf - Verletzungsgefahr - Waldgebiet zwischen Gösselsdorf, Großneundorf, Marktgölitz und Königsthal
Betreten des Waldes im ehemaligen Waldbrandgebiet Gösselsdorf verboten – Lebensgefahr!
Das zuständige Forstamt hat ein Betretungsverbot für das Gebiet erlassen. Dieses gilt bis zum 31.08.2025!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Landkreis Saalfeld-Rudolfstadt Zum Eckardtsanger 34 07318 Saalfeld
30.07.2025 15:16

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Mecklenburg-Vorpommern

Land erteilt Zuschlag für den Bau von 71 neue Feuerwehrfahrzeugen

Die Modernisierung der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern schreitet weiter voran: Das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK) Mecklenburg-Vorpommern hat den Auftrag für die Herstellung und Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen 10 (LF 10) vergeben. Den Zuschlag für diese bis zu 71 Feuerwehrfahrzeuge erhielt das Unternehmen Magirus GmbH.

"Sammelbeschaffungen bieten immense Vorteile und auch Einsparungsmöglichkeiten. Durch diesen Zuschlag bezahlen Kommunen, die aus dieser Sammelbeschaffung des Landes beschaffen möchten, pro Fahrzeug gut 430.000 Euro. Damit können die Kommunen, verglichen mit einer Einzelbestellung der jeweiligen Kommune für ein solches Fahrzeug, gut 15 Prozent gegenüber einer Einzelbeschaffung sparen. Auch deshalb werden wir als Land künftig weiterhin auch für andere Anschaffungen auf das System der Zentralbeschaffung fokussieren", sagt Landesinnenminister Christian Pegel.

Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren. Mecklenburg-Vorpommern hat sich zur Abnahme von mindestens 30 und höchstens 71 Fahrzeugen verpflichtet. Aus diesem Vertrag können Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie Landeseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern ihren Bedarf abrufen. Wichtig: die verpflichtende Abnahmeerklärung. Die Fahrzeuge werden entsprechend dem "Windhundprinzip" zugeteilt, also nicht nach Dringlichkeit, Bedürftigkeit oder dergleichen, sondern ausschließlich nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Bestellung durch die interessierten Kommunen. 35 Abrufe wurden so bereits getätigt. Die üblichen Förderungen des Landes und der Landkreise wie beispielsweise Feuerschutzsteuer oder Sonderbedarfszuweisungen etc. können ebenfalls hierfür beantragt werden, sind aber nicht automatisch gesichert. Die feuerwehrtechnische Beladung für diese Fahrzeuge wird in einem weiteren Verfahren ausgeschrieben.

"Diese Zentralbeschaffung ist Teil unseres Beschaffungsplans, den unsere Kolleginnen und Kollegen des LPBK mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgearbeitet haben, um möglichst allen Bedarfen in unserem Flächenland gerecht zu werden", ergänzt der Innenminister und benennt noch einen weiteren Vorteil: "Die Fahrzeuge sind standardisiert. Das heißt, jede Kameradin und jeder Kamerad findet sich auch mit der Technik anderer Wehren zurecht, so ist auch in schlimmen Katastrophenfällen oder bei überörtlichen Einsätzen bekannt, welche Fähigkeiten das Fahrzeug besitzt und wo im Fahrzeug was liegt oder zu finden ist."

Bei gängigen Fahrzeugtypen, wie Löschfahrzeugen, soll es so sein, dass nach dem Auslaufen einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung gleich die nächste wieder ausgeschrieben wird. "Auf diese Weise ist durchlaufend immer eine Rahmenvereinbarung vorhanden, aus der durchweg das jeweilige Fahrzeug bezogen werden kann. Es wird wie in einem Warenhaus abrufbar sein. Das spart auch den Aufwand und die Zeit einer Ausschreibung in den Kommunalverwaltungen und Feuerwehren - umgekehrt haben wir im LPBK bereits durch die Umsetzung des 50-Millionen-Euro-Pakets des Landes und durch die ersten Rahmenbeschaffungen in den letzten drei Jahren erhebliches Know-How bei der Ausschreibung und Vergabe, aber auch der Abnahme neuer Feuerwehrfahrzeuge aufgebaut, weil die regelmäßige Bestellung größerer Fahrzeugmengen zu einem sehr guten Übungseffekt führt und wir damit den Kommunen auch damit einen sehr guten Vergabe- und Abnahmeservice anbieten können", sagt der Minister.

Länderübergreifende Beschaffung ausgebaut

Darüber hinaus sind mit Blick auf Spezial-Fahrzeuge wie Leiterfahrzuge weiterhin gemeinsame Ausschreibungen mit dem Land Brandenburg -seit dem 16. April 2024 betei-ligt sich auch Thüringen - angedacht.

"Bei den zurückliegenden gemeinsamen Großanschaffungen von beispielsweise elf großen, geländegängigen Löschfahrzeugen für die Waldbrandbekämpfung vom Typ Tanklöschfahrzeug TLF-W M-V oder von 19 Drehleitern haben wir als Land schon sehr gute Erfahrungen gemacht. Aktuell beteiligen sich mindestens sechs Gemeinden an einer Ausschreibung Brandenburgs von Rüstwagen (RW). Wir - und vor allem unsere Städte und Gemeinden, die aus unseren länderübergreifenden Rahmenverträgen zu deutlich günstigeren Bedingungen ihre Feuerwehrfahrzeuge beziehen konnten, als wenn sie allein ausgeschrieben hätten - konnten dabei viel Geld sparen und zugleich bedarfsgerecht ausschreiben", fasst Innenminister Christian Pegel zusammen.

Hintergrund

Das Löschgruppenfahrzeug 10 ist für den Einsatz bei Bränden konzipiert. Es wird mit einem Automatik-Schaltgetriebe mit Allradantrieb mit Differenzialsperren der Firma MAN ausgestattet sein. Der Löschwasserbehälter fasst 2.000 Liter Inhalt. Die Fahrzeuge werden mit einer Wärmebildkamera, vier Atemschutzgeräten in der Mannschaftskabine sowie einer Zusatzausrüstung für den Einsatz bei Waldbränden und Einpersonenhaspel Schlauch ausgerüstet sein.



Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
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