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Warnmeldungen
Entwarnung: Rauchgase durch Containerbrand - Blankenhagen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchgase durch Containerbrand - Blankenhagen" vom 18.09.2025 17:50:36 gesendet durch LS Northeim vS/E, Kreis (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information des Bevölkerungsschutzes des Landkreises Northeim:
In Blankenhagen im Bereich der Mülldeponie kommt es durch einen Containerbrand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab. Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.kfv-nom.de sowie auf den Social-Media-Kanälen der Kreisfeuerwehr Northeim.
Landkreis Northeim Medenheimer Str. 6/8 37154 Northeim
18.09.2025 20:21

Entwarnung: Scheunenbrand - Steinheim am Albuch
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Scheunenbrand - Steinheim am Albuch" vom 18.09.2025 09:14:04 gesendet durch LS Ostwürttemberg vS/E, Kreis (DEU, BW, Aalen). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund des Brandes in Steinheim besteht weiterhin eine Geruchs- und Rauchbelästigung, auch für das Stadtgebiet Heidenheim, Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
ILS Ostwürttemberg im Auftrag der Landkreise Heidenheim und Ostalbkreis Bischof-Fischer-Str. 121 734
18.09.2025 18:36

Entwarnung: Ausfall Stromversorgung in der Stadt Ahlen - Innenstadt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall Stromversorgung in der Stadt Ahlen - Innenstadt" vom 18.09.2025 17:34:08 gesendet durch LS Warendorf, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information des Kreises Warendorf.
In Teilen der Innenstadt Ahlen ist der Strom ausgefallen. Die zuständigen Behörden sind informiert.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Leitstelle Kreis Warendorf Waldenburgerstraße 2 48231 Warendorf
18.09.2025 17:56

Abkochanordnung für Horsdorf - Bad Staffelstein - OT Horsdorf
Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Horsdorf (Ortsteil von Bad Staffelstein) wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
In Horsdorf darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Bad Staffelstein
eingeleitet.
http://www.lkr-lif.de/13578
Grosch
Pressesprecher
Landratsamt Lichtenfels
Integrierte Leitstelle Coburg Frankenring 3 96237 Ebersdorf b. Coburg
18.09.2025 14:02

Bombenfund - Köln Porz
Die Feuerwehr Köln informiert:
In Köln-Porz, Röntgenstraße 1-3 wurde eine Fliegerbombe aus dem 2. Weltkrieg gefunden.
Diese Warnung erfolgt für das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln.
Internetseite der Stadt Köln
Radio Köln
Leitstelle Köln Scheibenstraße 13a 50737 Köln
18.09.2025 13:41

Entschärfung einer Weltkriegsbombe - Berlin-Hakenfelde
Am Freitag, 19.09.2025, ist die Entschärfung einer bei Bauarbeiten in der Neuendorfer Str. 39, 13585 Berlin, aufgefundenen 100kg-Weltkriegsbombe geplant. Daher ist es zu Ihrer Sicherheit notwendig, innerhalb des abgebildeten Sperrbereiches alle Häuser und Gebäude zu evakuieren und die Straßen zu sperren. Sie sind aufgefordert, diesen Bereich bis Freitag, 19.09.2025, 08:00 Uhr, zu verlassen. Wer sich in dieser Zeit innerhalb des Sperrkreises aufhält, begibt sich in Lebensgefahr! Rechnen Sie bitte damit, dass die Sperrmaßnahmen mehrere Stunden aufrechterhalten werden müssen und folgen Sie dazu bitte den Anweisungen der Polizei und der Ordnungsdienste.
Aufgrund der polizeilichen Maßnahmen kann es zu starken Beeinträchtigungen des ÖPNV sowie zu Verkehrsbehinderungen kommen. Das Bezirksamt Spandau, Abteilung Katastrophenschutz, stellt für die Dauer der polizeilichen Maßnahmen folgende Notunterkünfte zur Verfügung:
- Turnhalle Kant-Gymnasium, Bismarckstraße 54, 13585 Berlin
- Bei zusätzlichem Bedarf: Turnhalle Birkengrundschule, Hügelschanze 8, 13585 Berlin
Wenn Sie Ihre Wohnung nicht alleine verlassen und die Notunterkunft ohne fremde Hilfe nicht aufsuchen können, stehen Ihnen seitens des Bezirksamts Spandau folgende Rufnummern zur Verfügung:
• 030 90279-2891,
• 030/90279-2892 oder
• 01520 927 1234 (auch SMS, keine Messenger)
Wir informieren Sie über die Medien und die WarnApps, sobald die Sperrung aufgehoben wurde. Über den Fortgang der Maßnahmen informiert die Polizei Berlin über:
X: https://twitter.com/PolizeiBerlin_e
Instagram-Story: https://www.instagram.com/polizeiberlin/
WhatsApp: https://www.whatsapp.com/channel/0029Vad7JbMKwqSTgWn3mp20
Ersteller: Der Polizeipräsident in Berlin Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin Versender: Land Berlin
18.09.2025 12:35

Rauch und Geruchsbelästigung nach Brand - Löhnberg, B49
In Folge eines Brandes kommt es weiterhin im Bereich Löhnberg und angrenzenden Bereichen zu Geruchsbelästigungen und möglicherweise zu Rauch in Bodennähe.
Kreissausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Gefahrenabwehrzentrum, Gartenstr. 1, 65549 Limburg
17.09.2025 11:05

Trinkwasserverunreinigung - Ortsteile Hassenroth und Hummetroth
Bei der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Höchst i. Odw. wurden im Rahmen der regelmäßigen Beprobung in den Ortsteilen Hassenroth und Hummetroth Auffälligkeiten festgestellt.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Hassenroth und Hummetroth.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser bis auf Weiteres abgekocht werden.
Die Gemeinde Höchst i. Odw. wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wasserversorgung unter 0170/2254396 zur Verfügung.
Kreissausschuss des Odenwaldkreises Michelstädter Straße 12 64711 Erbach
14.09.2025 12:19

2. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot aufgehoben! - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
***************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gem einde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
21.08.2025 15:31

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Wohnungsöffnungen durch die Feuerwehr

Juristische Grundlagen und praktische Anwendung

Wohnungsöffnungen stellen einen Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung dar und bedürfen daher stets einer rechtlichen Legitimation. Neben dem technischen Know-how ist es für die Feuerwehr daher auch wichtig, sich mit den rechtlichen Gegebenheiten auszukennen, wenn eine solche Wohnungsöffnung durchgeführt werden soll. Die Voraussetzungen, unter denen die Feuerwehr eine Wohnung öffnen darf, sind klar geregelt. Es muss entweder Gefahr im Verzug sein, oder eine richterliche Anordnung vorliegen. Der folgende Artikel erläutert die juristischen Grundlagen für Wohnungsöffnungen durch die Feuerwehr und zeigt, was bei der Durchführung einer solchen Maßnahme beachtet werden muss.

Pixabay.com © Schluesseldienst CCO Public Domain

Das Öffnen des Schlosses sollte mit so wenigen Beschädigungen wie möglich erfolgen.


Ist die Feuerwehr zuständig, wenn ich mich aus meiner Wohnung aussperre?

Die Zuständigkeit der Feuerwehr für die Öffnung einer Wohnung ist gemeinhin auf Notfallsituationen oder Amtshilfe beschränkt. Wenn sich jemand einfach „nur“ aus seiner Wohnung ausgesperrt hat, ohne dass eine akute Gefahr besteht, ist die Feuerwehr nicht der richtige Ansprechpartner. In solchen Situationen ist eigenständig ein professioneller Schlüsseldienst zu kontaktieren. Hier ist allerdings eine Warnung vor Schlüsseldienst-Betrug angebracht: Niemals sollte einfach der erstbeste Anbieter gewählt werden. Es ist wichtig, ganz genau auf Seriosität und Transparenz bei den Kosten zu achten, um keinen Betrügern in die Falle zu gehen.

3 Tipps für den richtigen Umgang mit dem Schlüsseldienst

  1. Gezielt nach einem seriösen Anbieter suchen, Online-Rezensionen beachten und gegebenenfalls bei der Handwerkskammer oder der Polizei (nicht über den Notruf!) nach seriösen Schlüsseldiensten fragen

  2. Mit dem Schlüsseldienst bereits vor der Auftragsvergabe einen Festpreis inklusive Anfahrt verhandeln (Preis sollte im Schnitt ungefähr 70 Euro betragen)

  3. Vor Ort den Mitarbeiter noch einmal fragen, ob der telefonisch vereinbarte Preis gilt (Legt dieser sich nicht fest, nicht mit der Türöffnung beginnen lassen, sondern einen anderen Anbieter beauftragen)

Seriöse Schlüsseldienste überraschen ihre Kunden nicht in einer Notsituation mit einer überteuerten Rechnung, sondern sprechen die Preise klar im Vorfeld ab. Leider gibt es in der Branche sehr viele schwarze Schafe, weshalb es wichtig ist, auf die richtige Vorgehensweise zu achten. Beginnt der Schlüsseldienstmitarbeiter mit der Türöffnung, obwohl ihm der Auftrag aufgrund unklarer Preisabsprache nicht erteilt wurde, so sollte die Polizei verständigt werden.

Juristische Grundlagen für eine Wohnungsöffnung durch die Feuerwehr

Erfolgt die Wohnungsöffnung durch die Feuerwehr, so müssen hierfür klare Gründe vorliegen und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Grundgesetz schützt in Artikel 13 die Unverletzlichkeit der Wohnung. Für eine Wohnungsöffnung müssen daher klare Gründe entsprechend der rechtlichen Regelung vorliegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wohnungsöffnung der Gefahrenabwehr dient. Ist anzunehmen, dass eine unmittelbare Gefahr für eine hilflose Person hinter der verschlossenen Tür besteht oder eine abzuwendende Gefahr von der Wohnung selbst ausgeht, darf diese somit geöffnet werden. Wenn es sich nicht um eine Notlage handelt, ist entweder die Einwilligung des Betroffenen oder ein richterlicher Beschluss erforderlich.

Die Rolle der Polizei bei einer Wohnungsöffnung

Bei Wohnungsöffnungen ist die Zuständigkeit zwischen Polizei und Feuerwehr klar geregelt. Die Polizei ist primär dann zuständig, wenn es um die Abwehr von Straftaten oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit geht. Die Feuerwehr kann allerdings aufgrund ihrer technischen Ausrüstung und der speziellen Ausbildung besser geeignet sein, um Türen schnell und effizient zu öffnen. Amtshilfe ist dann zulässig, wenn die Polizei bei ihren Aufgaben auf die Unterstützung der Feuerwehr angewiesen ist. Hierbei ist es allerdings vornehmlich in Verbindung mit zu erwartenden Straftaten wichtig, dass die Polizei den Einsatz verlässlich sichert, um die Beteiligten der Feuerwehr nicht zu gefährden.

Ablauf einer Wohnungsöffnung durch die Feuerwehr

Die Feuerwehr folgt einem festgelegten Ablaufplan, wenn sie eine Wohnung öffnet. So ist sichergestellt, dass rechtskonform und ohne unnötige Verzögerungen vorgegangen wird. Nachdem ein Einsatzkräfte über die Leitstelle informiert wurden, fahren sie zum Einsatzort und müssen zügig einschätzen, ob tatsächlich eine Gefahrensituation vorliegt, die das Öffnen der Wohnung rechtfertigt. Alternativ wird ein richterlicher Beschluss benötigt, um tätig werden zu können. Die Wohnungsöffnung und die weiteren Aktivitäten erfolgen anschließend folgendermaßen:

  1. Eigensicherung: Zuallererst muss die Feuerwehr sicherstellen, sich selbst nicht unnötig in Gefahr zu begeben. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Gas austreten könnte, Elektrizität im Spiel ist oder im Rahmen einer Amtshilfe für die Polizei Straftaten zu befürchten sind.

  2. Zügige Öffnung der Wohnung: Dabei ist die Beschädigung des Eigentums Dritter so gering wie möglich zu halten.

  3. Zutritt zur Wohnung und Durchführung der notwendigen Hilfeleistungen

  4. Dokumentation des Einsatzes und der erfolgten Maßnahmen

 

Techniken für eine Wohnungsöffnung mit möglichst geringem Schaden

Die Feuerwehr setzt spezielle Techniken ein, um bei Wohnungsöffnungen möglichst nur minimale Schäden zu verursachen. Hierzu zählen sogenannte Lockpicking-Methoden, um Schlösser ohne Zerstörung zu öffnen, die Nutzung von Türfallen-Gleitwerkzeugen oder die Verwendung spezieller Spreizwerkzeuge wie Türöffnungskarten. Falls ein Bohren unumgänglich ist, erfolgt dieses präzise und zielgerichtet, um das Schloss später problemlos austauschen zu können.

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Wenn giftige Gase befürchtet werden müssen, ist beim Betreten der geöffneten Wohnung die Eigensicherung durch Atemschutzgeräte angebracht.

Besondere Herausforderungen bei einer durch die Feuerwehr durchgeführten Wohnungsöffnung

Die Feuerwehr wird bei der Wohnungsöffnung regelmäßig mit bestimmten Herausforderungen konfrontiert. Eine davon ist die schnelle und korrekte Beurteilung der Lage. Es stellt sich die Frage, ob tatsächlich ein Notfall vorliegt, der ein sofortiges Handeln erfordert. Dabei steht die Feuerwehr oft unter erheblichem Zeitdruck, da sie die Tür natürlich nicht ohne triftigen Grund beschädigen darf, sich die Situation hinter der verschlossenen Tür aber auch schnell zu einem lebensbedrohlichen Szenario entwickeln könnte.

Eigenschutz bei Wohnungsöffnungen

Einsatzkräfte dürfen es auch bei eiligen Einsätzen nicht vernachlässigen, sich selbst ausreichend zu schützen. Unsichere Tatorte, unzurechnungsfähige Personen oder aggressive Tiere im Haushalt müssen erkannt werden und es sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Freigesetzte Schadstoffe und ansteckende Krankheiten sind weitere Gefahren, die den Feuerwehrleuten zu jedem Zeitpunkt bewusst sein müssen. Ein intensives Sicherheitstraining mit regelmäßigen Übungen gewährleistet, dass alle Beteiligten wissen, wie sie im Einsatzfall zu handeln haben.


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