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Warnmeldungen
Entwarnung: Gefahreninformation Feuerwehreinsatz - Ellerdorf
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gefahreninformation Feuerwehreinsatz - Ellerdorf" vom 11.09.2024 07:36:52 gesendet durch LS Mitte, SH (DEU, SH, Kiel). Die Warnung ist aufgehoben.
In Ellerdorf, Kreis Rendsburg-Eckernförde werden die Bewohner aufgrund eines Feuerwehreinsatzes gebeten, Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf, um die Einsatzkräfte nicht zu behindern.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-004 BBK-ISC-087 shortCode:BBK-ISC-001
11.09.2024 08:57

Entwarnung: Großbrand WUN-Holenbrunn - Wunsiedel Holenbrunn
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Brand mit starker Rauchentwicklung, Brandgase sind giftig ! - Wunsiedel Holenbrunn" vom 10.09.2024 07:04:49 gesendet durch LS Hof vS/E, Kreis (DEU, BY, Hof). Die Warnung ist aufgehoben.
Dies ist die -Entwarnung- für die Rauchentwicklung beim Großbrand in Wunsiedel-Holenbrunn. Eine Warnung der Bevölkerung ist nicht mehr erforderlich.
Der Katastrophenfall gemäß Art. 4 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz ist mit Wirkung 08:30 Uhr durch das Landratsamt Wunsiedel i.F. aufgehoben worden.
Die Arbeiten am Brandort dauern an.
Hier den Text des jeweiligen Schulamtes einfügen!
11.09.2024 08:40

Teileinsturz Carolabrücke / Ausfall der Fernwärmeversorgung im Stadtgebiet - Dresden
Durch den teilweisen Einsturz eines Brückensegmentes der Carolabrücke ist diese derzeit voll gesperrt. Ebenso die umliegenden Zuwegungen und Unterfahrungen (auch Elberadweg). Es besteht weiterhin akute Einsturzgefahr. Der Bereich ist unbedingt weiträumig zu meiden und zu umfahren. Bedingt durch den Teileinsturz ist auch die Fernwärmeversorgung im gesamten Stadtgebiet ausgefallen. Weitere Informationen finden sie unter www.dresden.de sowie in den sozialen Netzwerken der Landeshauptstadt Dresden und der Feuerwehr Dresden.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-001 BBK-ISC-004 BBK-ISC-016 shortCode:BBK-ISC-011
11.09.2024 06:15

Entwarnung: Rauchwolke durch einen Brand von Strohballen - Ahrensfelde
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchwolke durch einen Brand von Strohballen - Ahrensfelde" vom 11.09.2024 05:15:05 gesendet durch LS Nordost, BB (DEU, BB, Eberswalde). Die Warnung ist aufgehoben.
In Ahrensfelde und unmittelbarer Umgebung breitet sich eine Rauchwolke durch brennende Strohballen aus.
Meiden Sie in verqualmten Bereichen den Aufenthalt im Freien.
11.09.2024 06:05

Feuerwehreinsatz - Hennstedt (Kreis Dithmarschen)
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde Hennstedt gibt bekannt:
In Hennstedt, Kreis Dithmarschen, werden die Bewohner im Bereich der Straße Vesterkoppel aufgrund eines Feuerwehreinsatzes gebeten
Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten!!
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien. Bitte sch
11.09.2024 05:15

Brockenbereich meiden und umgehend verlassen - : Brockenbereich umgehend verlassen ( LK Harz und Goslar)
Unbefugte werden dringend aufgefordert den Brocken sofort zu verlassen. Anreisende Touristen ( Radfahrer/Wanderer) sollen den Bereich weiträumig meiden und alle Zufahrtswege für Einsatzkräfte freihalten.
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08.09.2024 14:07

Sperrung Brockengebiet - Landkreis Harz und Landkreis Goslar
Das gesamte Brockengebiet ist weiterhin für Zivilisten gesperrt. Bitte meiden Sie das Gebiet, tagsüber und auch nachts, und Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte!
Die Sperrung bleibt voraussichtlich bis Sonntag erhalten.
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07.09.2024 18:44

Sperrung Brockengebiet - Landkreis Harz und Landkreis Goslar
Das gesamte Brockengebiet ist weiterhin für Zivilisten gesperrt. Bitte meiden Sie das Gebiet und Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte!
Die Sperrung bleibt voraussichtlich bis Sonntag erhalten.
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07.09.2024 15:06

Waldbrand im Bereich Brocken - Brocken
Es brennt auf dem Brocken .Zu Ihrer eigenen Sicherheit betreten Sie das Gebiet nicht. Meiden Sie den Brockenbereich deshalb weiträumig .Halten Sie Straßen rund um Schierke und den Brocken frei und behindern Sie nicht die Einsatzkräfte.
Krisenhotline Landkreis Harz
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien. Achten Si
07.09.2024 06:20

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Landkreis Groß-Gerau
Das Infotelefon des Kreises Groß-Gerau ist Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06152 / 98984000 erreichbar.
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
0615298984000
Behördliche Absperrmaßnahmen sind zu beachten.
04.09.2024 15:50

Blaualgenbefall im Lippesee - Paderborn Sande
Aufgrund eines Befall durch Blaualgen, ist das Baden im Lippesee durch das Kreisamt für Umwelt-und Naturschutz verboten. Der Kontakt mit dem Wasser muss unbedingt vermieden werden.
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
29.08.2024 14:27

Verunreinigung des Trinkwassers durch coliforme Keime - 77876 Kappelrodeck mit Ortsteil Waldulm
Im Ortsteil Kappelrodeck, sowie Waldulm kam es zu einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers.
Bei der regelmäßigen Probeentnahme durch das Trinkwasserlabor wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers durch coliforme Keime festgestellt.
In enger Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Ortenaukreis wurde vorsichtshalber eine Desinfektion erlassen.
Wir informieren Sie, sobald die Störung behoben ist.
Landratsamt Ortenaukreis
Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz
Mehrere Differenzierungen der Keime wurden durchgeführt. Sie sind nicht grundsätzlich als Krankheits
29.08.2024 12:13

Trinkwasserverunreinigung - 74632 Neuenstein, Landkreis Hohenlohe
An alle Haushalte im Trinkwasserversorgungsgebiet Neufels und Neufelser Mühle.
Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung (Nachweis von Keimen) festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen etc.
- Die Ursachenermittlung wurde bereits eingeleitet, leider liegen uns bis jetzt noch keine Ergebnisse vor.
- Die Verunreinigung wird durch eine Desinfektion mittels Chlor beseitigt, es kann daher besonders in den Morgenstunden zu wahrnehmbaren Chlorgeruch kommen. Die Chlorwerte bei dieser Desinfektion bewegen sich im nach der Trinkwasserverordnung zulässigen Rahmen.
- Für Aquarien ist das Wasser aufgrund der Chlorzugabe ungeeignet.
- Nach Abschluss der Desinfektionsmaßnahmen wird zur Erfolgskontrolle eine Nachuntersuchung des Trinkwassers vorgenommen.
Sollte dies nicht zu beanstanden sein, erfolgt eine Aufhebung des Abkochgebots. Sie werden entsprechend informiert.
Ihr Wasserversorgunsunternehmen
Diese Warnung wurde vom Landkreis Hohenlohe angefordert.
Trinkwasser abkochen.
20.08.2024 12:44

Verunreinigung Trinkwasser im Gemeindegebiet Baierbrunn - Baierbrunn Landkreis München
Warnung der Gemeinde Baierbrunn
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung für das gesamte Gemeindegebiet.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
Eine Postwurfsendung mit den Hinweisen wird derzeit ebenfalls an alle Haushalte verteilt.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
Gemeinde Baierbrunn
089-74415032
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informat
09.08.2024 17:21

Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH
Herr Sascha Bauer
Telefon Hotline SWUN Bibertal – Ihre Anfrage wird aufgezeichnet – wir rufen Sie zurück.
0731/166-1799
BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
25.07.2024 11:24

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28

Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu - Landkreis Unterallgäu
Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Trinkwasserabkochverordnungen bzw. Empfehlungen auf der Homepage des Landratsamtes.
Hier sind die betroffenen Gemeinden aufgeführt und werden ständig aktualisiert.
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/hochwasser
Landratsamt Unterallgäu
BBK-ISC-012 shortCode:BBK-ISC-011
06.06.2024 12:00

Abschaltung Trinkwasserversorgung in Leipheim, Abkochgebot nach Wiederanschaltung - Stadt Leipheim
Der geförderte Wasservorrat bereits aufgebraucht und die Trinkwasserversorgung in Leipheim musste komplett abgeschaltet werden, um die Vorratsbehälter wieder aufzufüllen.
Bitte bevorraten Sie sich unbedingt für mehrere Tage mit Mineralwasser!
Die Trinkwasser - Notversorgung wird für einen längeren Zeitraum andauern, eine komplette Abschaltung wird voraussichtlich ebenfalls regelmäßig notwendig werden.
Wichtiger Hinweis: In Fall der Wiederanschaltung müssen die Bürger das Wasser abkochen.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-017 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
03.06.2024 17:46

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
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09.03.2023 11:05


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Wohnungsöffnungen durch die Feuerwehr

Juristische Grundlagen und praktische Anwendung

Wohnungsöffnungen stellen einen Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung dar und bedürfen daher stets einer rechtlichen Legitimation. Neben dem technischen Know-how ist es für die Feuerwehr daher auch wichtig, sich mit den rechtlichen Gegebenheiten auszukennen, wenn eine solche Wohnungsöffnung durchgeführt werden soll. Die Voraussetzungen, unter denen die Feuerwehr eine Wohnung öffnen darf, sind klar geregelt. Es muss entweder Gefahr im Verzug sein, oder eine richterliche Anordnung vorliegen. Der folgende Artikel erläutert die juristischen Grundlagen für Wohnungsöffnungen durch die Feuerwehr und zeigt, was bei der Durchführung einer solchen Maßnahme beachtet werden muss.

Pixabay.com © Schluesseldienst CCO Public Domain

Das Öffnen des Schlosses sollte mit so wenigen Beschädigungen wie möglich erfolgen.


Ist die Feuerwehr zuständig, wenn ich mich aus meiner Wohnung aussperre?

Die Zuständigkeit der Feuerwehr für die Öffnung einer Wohnung ist gemeinhin auf Notfallsituationen oder Amtshilfe beschränkt. Wenn sich jemand einfach „nur“ aus seiner Wohnung ausgesperrt hat, ohne dass eine akute Gefahr besteht, ist die Feuerwehr nicht der richtige Ansprechpartner. In solchen Situationen ist eigenständig ein professioneller Schlüsseldienst zu kontaktieren. Hier ist allerdings eine Warnung vor Schlüsseldienst-Betrug angebracht: Niemals sollte einfach der erstbeste Anbieter gewählt werden. Es ist wichtig, ganz genau auf Seriosität und Transparenz bei den Kosten zu achten, um keinen Betrügern in die Falle zu gehen.

3 Tipps für den richtigen Umgang mit dem Schlüsseldienst

  1. Gezielt nach einem seriösen Anbieter suchen, Online-Rezensionen beachten und gegebenenfalls bei der Handwerkskammer oder der Polizei (nicht über den Notruf!) nach seriösen Schlüsseldiensten fragen

  2. Mit dem Schlüsseldienst bereits vor der Auftragsvergabe einen Festpreis inklusive Anfahrt verhandeln (Preis sollte im Schnitt ungefähr 70 Euro betragen)

  3. Vor Ort den Mitarbeiter noch einmal fragen, ob der telefonisch vereinbarte Preis gilt (Legt dieser sich nicht fest, nicht mit der Türöffnung beginnen lassen, sondern einen anderen Anbieter beauftragen)

Seriöse Schlüsseldienste überraschen ihre Kunden nicht in einer Notsituation mit einer überteuerten Rechnung, sondern sprechen die Preise klar im Vorfeld ab. Leider gibt es in der Branche sehr viele schwarze Schafe, weshalb es wichtig ist, auf die richtige Vorgehensweise zu achten. Beginnt der Schlüsseldienstmitarbeiter mit der Türöffnung, obwohl ihm der Auftrag aufgrund unklarer Preisabsprache nicht erteilt wurde, so sollte die Polizei verständigt werden.

Juristische Grundlagen für eine Wohnungsöffnung durch die Feuerwehr

Erfolgt die Wohnungsöffnung durch die Feuerwehr, so müssen hierfür klare Gründe vorliegen und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Grundgesetz schützt in Artikel 13 die Unverletzlichkeit der Wohnung. Für eine Wohnungsöffnung müssen daher klare Gründe entsprechend der rechtlichen Regelung vorliegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wohnungsöffnung der Gefahrenabwehr dient. Ist anzunehmen, dass eine unmittelbare Gefahr für eine hilflose Person hinter der verschlossenen Tür besteht oder eine abzuwendende Gefahr von der Wohnung selbst ausgeht, darf diese somit geöffnet werden. Wenn es sich nicht um eine Notlage handelt, ist entweder die Einwilligung des Betroffenen oder ein richterlicher Beschluss erforderlich.

Die Rolle der Polizei bei einer Wohnungsöffnung

Bei Wohnungsöffnungen ist die Zuständigkeit zwischen Polizei und Feuerwehr klar geregelt. Die Polizei ist primär dann zuständig, wenn es um die Abwehr von Straftaten oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit geht. Die Feuerwehr kann allerdings aufgrund ihrer technischen Ausrüstung und der speziellen Ausbildung besser geeignet sein, um Türen schnell und effizient zu öffnen. Amtshilfe ist dann zulässig, wenn die Polizei bei ihren Aufgaben auf die Unterstützung der Feuerwehr angewiesen ist. Hierbei ist es allerdings vornehmlich in Verbindung mit zu erwartenden Straftaten wichtig, dass die Polizei den Einsatz verlässlich sichert, um die Beteiligten der Feuerwehr nicht zu gefährden.

Ablauf einer Wohnungsöffnung durch die Feuerwehr

Die Feuerwehr folgt einem festgelegten Ablaufplan, wenn sie eine Wohnung öffnet. So ist sichergestellt, dass rechtskonform und ohne unnötige Verzögerungen vorgegangen wird. Nachdem ein Einsatzkräfte über die Leitstelle informiert wurden, fahren sie zum Einsatzort und müssen zügig einschätzen, ob tatsächlich eine Gefahrensituation vorliegt, die das Öffnen der Wohnung rechtfertigt. Alternativ wird ein richterlicher Beschluss benötigt, um tätig werden zu können. Die Wohnungsöffnung und die weiteren Aktivitäten erfolgen anschließend folgendermaßen:

  1. Eigensicherung: Zuallererst muss die Feuerwehr sicherstellen, sich selbst nicht unnötig in Gefahr zu begeben. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Gas austreten könnte, Elektrizität im Spiel ist oder im Rahmen einer Amtshilfe für die Polizei Straftaten zu befürchten sind.

  2. Zügige Öffnung der Wohnung: Dabei ist die Beschädigung des Eigentums Dritter so gering wie möglich zu halten.

  3. Zutritt zur Wohnung und Durchführung der notwendigen Hilfeleistungen

  4. Dokumentation des Einsatzes und der erfolgten Maßnahmen

 

Techniken für eine Wohnungsöffnung mit möglichst geringem Schaden

Die Feuerwehr setzt spezielle Techniken ein, um bei Wohnungsöffnungen möglichst nur minimale Schäden zu verursachen. Hierzu zählen sogenannte Lockpicking-Methoden, um Schlösser ohne Zerstörung zu öffnen, die Nutzung von Türfallen-Gleitwerkzeugen oder die Verwendung spezieller Spreizwerkzeuge wie Türöffnungskarten. Falls ein Bohren unumgänglich ist, erfolgt dieses präzise und zielgerichtet, um das Schloss später problemlos austauschen zu können.

Pixabay.com © Freak06 CCO Public Domain

Wenn giftige Gase befürchtet werden müssen, ist beim Betreten der geöffneten Wohnung die Eigensicherung durch Atemschutzgeräte angebracht.

Besondere Herausforderungen bei einer durch die Feuerwehr durchgeführten Wohnungsöffnung

Die Feuerwehr wird bei der Wohnungsöffnung regelmäßig mit bestimmten Herausforderungen konfrontiert. Eine davon ist die schnelle und korrekte Beurteilung der Lage. Es stellt sich die Frage, ob tatsächlich ein Notfall vorliegt, der ein sofortiges Handeln erfordert. Dabei steht die Feuerwehr oft unter erheblichem Zeitdruck, da sie die Tür natürlich nicht ohne triftigen Grund beschädigen darf, sich die Situation hinter der verschlossenen Tür aber auch schnell zu einem lebensbedrohlichen Szenario entwickeln könnte.

Eigenschutz bei Wohnungsöffnungen

Einsatzkräfte dürfen es auch bei eiligen Einsätzen nicht vernachlässigen, sich selbst ausreichend zu schützen. Unsichere Tatorte, unzurechnungsfähige Personen oder aggressive Tiere im Haushalt müssen erkannt werden und es sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Freigesetzte Schadstoffe und ansteckende Krankheiten sind weitere Gefahren, die den Feuerwehrleuten zu jedem Zeitpunkt bewusst sein müssen. Ein intensives Sicherheitstraining mit regelmäßigen Übungen gewährleistet, dass alle Beteiligten wissen, wie sie im Einsatzfall zu handeln haben.


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