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Warnmeldungen
Entwarnung: größere Rauchentwicklung durch Scheunenbrand - Amesdorf
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "größere Rauchentwicklung durch Scheunenbrand - Amesdorf" vom 26.08.2025 19:09:43 gesendet durch LS Salzlandkreis vS/E (DEU, ST, Staßfurt). Die Warnung ist aufgehoben.
Bitte Fenster und Türen geschlossen halten, Wege für Rettungskräfte in Amesdorf freihalten
Integrierte Leitstelle Salzlandkreis Lehrter Str. 15 39418 Staßfurt
26.08.2025 22:11

Entwarnung: Schadenereignis - Weißenhaus
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Schadenereignis - Weißenhaus" vom 26.08.2025 05:35:52 gesendet durch LS Mitte, SH (DEU, SH, Kiel). Die Warnung ist aufgehoben.
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Stadt/Gemeinde Wangels gibt bekannt:
In Weißenhaus , Kreis Ostholstein kommt es auf Grund eines Feuers zu einer größeren Rauch- und Geruchsbelästigung.
Die Feuerwehr bittet aufgrund des Schadenereignisses Fenster und Türen geschlossen halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abschalten!
Integrierte Regionalleitstelle Mitte (Kiel) Westring 325 24116 Kiel
26.08.2025 19:18

Entwarnung: Schadenereignis - Weißenhaus
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Schadenereignis - Weißenhaus" vom 26.08.2025 05:30:29 gesendet durch LS Bad Oldesloe, Kreis (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben.
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Stadt/Gemeinde Wangels gibt bekannt:
In Weißenhaus , Kreis Ostholstein kommt es auf Grund eines Feuers zu einer größeren Rauch- und Geruchsbelästigung.
Die Feuerwehr bittet aufgrund des Schadenereignisses Fenster und Türen geschlossen halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abschalten!
Integrierte Regionalleitstelle Süd Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe
26.08.2025 19:07

Feuerwehreinsatz Brand - Durach Zentrum 250m Radius
Durch einen größeren Brand kommt es zu einer Rauchentwicklung. Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz.
Integrierte Leitstelle Allgäu Rottachstraße 2 87439 Kempten
26.08.2025 12:29

Trinkwasserverunreinigung - Oberstenfeld
Trinkwasserverunreinigung
Gefahrenmitteilung des Landkreises Ludwigsburg:
Im Trinkwasser der Gemeinde Oberstenfeld im Ortsnetz II (Bereiche: In den Schafwiesen, Eichhäldenstraße, Klären, Am Schafhaus, Kreuzstraße und Hauäcker) wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Es gilt für den gesamten Bereich ein Abkochgebot!
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist!
Integrierte Leitstelle Ludwigsburg Marienstraße 22 71634 Ludwigsburg
25.08.2025 16:13

Abkochgebot für die Kernstadt Radolfzell OHNE Ortsteile - Stadt Radolfzell Kernstadt
Aktuelle Informationen zur Trinkwasserversorgung –
Trinkwasser muss in der Radolfzeller Kernstadt abgekocht werden
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Konstanz geben die Stadtwerke Radolfzell bekannt, dass zur Zeit
der in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert in der Radolfzeller Kernstadt
überschritten wird. Das Abkochgebot gilt NICHT für die Ortsteile Böhringen, Markelfingen, Stahringen,
Stahringen-Homburg, Güttingen, Liggeringen, Möggingen und Reute.
Integrierte Leitstelle Konstanz Konstanzer Str. 74 78315 Radolfzell am Bodensee
23.08.2025 17:56

Verunreinigung des Trinkwasser - Gemeinde Mossautal - Ortsteil Güttersbach
Bei der Trinkwasserversorgung des Mossautalers Ortsteil Güttersbach sind Probleme aufgetreten.
Es handelt sich sich um eine mikrobiologische Belastung.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist ab sofort zwingend notwendig.
Gemeinde Mossautal
Wassermeister
0170/9888149
Kreissausschuss des Odenwaldkreises Michelstädter Straße 12 64711 Erbach
22.08.2025 15:53

Abkochgebot Trinkwasser - Ortsteile
Die Verwendungseinschränkung " Abkochgebot" umfasst folgende Ortsteile:
Barkhausen, Brokhausen,Diestelbruch, Hakedahl, Mosebeck, Niederschönhagen, Oberschönhagen, Remmighausen, Schönemark, Spork-Eichholz, Vahlhausen
Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden - Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser ( nach Aufkochen, 10 minuten abkühlen). Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen / Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - ein Verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht / Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.
Feuerschutz und Rettungsleitstelle Kreis Lippe Blomberger Weg 60 32657 Lemgo
21.08.2025 18:36

Geruchsbelästigung in Märkisch-Oderland - Neulietzegöricke
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Neulietzegöricke zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Regionalleitstelle Oderland Heinrich-Hildebrandt-Straße 21 15232 Frankfurt (Oder)
21.08.2025 18:34

2. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot aufgehoben! - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Berei ch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
21.08.2025 15:31

Update zum Abkochgebot des Leitungswassers - Gemeinde Burbach - Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe u. Lützeln
Update:
Das Gesundheitsamt des Kreis Siegen-Wittgenstein hat das Abkochgebot für die Ortsteile Lippe und Lützeln, sowie den Siegerlandflughafen inkl des Gewerbegebietes, den Gewerbepark Siegerland und die Gewerbegebiete Rübgarten und Rübgarten 2 aufgehoben. Für die übrigen betroffenen Ortsteile bleibt das Abkochgebot bestehen.
Durch die laufende Desinfektion der Trinkwasserleitungen kann es zu Chlorgeruch und -geschmack im Trinkwasser kommen. Das Abkochgebot und die unten aufgelisteten Maßnahmen bleiben bis auf Widerruf aufrechterhalten.
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach und Würgendorf an. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlage der der einwandfreien Nachuntersuchungen. Die Dörfer Holzhausen, Nieder- und Oberdresselndorf sowie Gilsbach sind nicht betroffen, da sie nicht mit der Wasserversorgung der belasteten Bereiche in Verbindung stehen. Dennoch wurden auch hier vorsorglich Beprobungen vorgenommen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitungen
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
- Zähneputzen, Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr

So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
- Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
- Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
- Waschmaschine
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
- Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
- Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger werktags, 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 - 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Integrierte Leitstelle Kreis Siegen-Wittgenstein Weidenauerstraße 270 57076 Siegen
21.08.2025 13:35

Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung) - Allenbach
Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung)
Kreisverwaltung Birkenfeld Schneewiesenstraße 25 55765 Birkenfeld
21.08.2025 09:57

Waldbrandgebiet Gösselsdorf - Verletzungsgefahr - Waldgebiet zwischen Gösselsdorf, Großneundorf, Marktgölitz und Königsthal
Betreten des Waldes im ehemaligen Waldbrandgebiet Gösselsdorf verboten – Lebensgefahr!
Das zuständige Forstamt hat ein Betretungsverbot für das Gebiet erlassen. Dieses gilt bis zum 31.08.2025!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Landkreis Saalfeld-Rudolfstadt Zum Eckardtsanger 34 07318 Saalfeld
30.07.2025 15:16

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Themengruppe: Unfallverhütung

DFV-Publikation

Empfehlung zum Transport von Atemluftflaschen durch Feuerwehrangehörige im Privat-PKW

Nach Einsätzen oder Übungen müssen die leeren Atemluftflaschen zum Befüllen in die nächste Atemschutzwerkstatt oder feuerwehrtechnische Zentrale transportiert werden. In der Regel geschieht dies mit Feuerwehrfahrzeugen, in denen fachgerechte Transporthalterungen für die Atemluftflaschen vorhanden sind und somit ein sicherer Transport durchgeführt werden kann. In Ausnahmefällen werden leere Atemluftflaschen aber auch von Feuerwehrangehörigen mit ihren Privat-PKW transportiert. Zu den dann vorliegenden Rahmenbedingungen und nötigen Maßnahmen gibt es nun eine Empfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).


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Landesfeuerwehrverband Hessen

Land Hessen lehnt verbesserten Versicherungsschutz ab

Sozialminister verweigert verbesserten Versicherungsschutz bei tödlichen Unfällen und für dauerhaft Schwerstverletzte.



Die 72.000 hessischen Freiwilligen Feuerwehrleute stellen den Schutz für die hessische Bevölkerung bei Feuer, Technischen Hilfeleistungen, aber auch Hochwasser und bei Sturmschäden sicher. In 2.600 Feuerwehren wird die Einsatzbereitschaft, neben der Aus- und Fortbildung, sichergestellt.


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Dülmen

Zwei Feuerwehrleute durch 300 bar Druckluftflasche bei einer Übung verletzt

Beim Übungsdienst des Löschzuges Rorup im Feuerwehrgerätehaus Rorup ist es gestern zu einem tragischen Unfall gekommen, bei dem ein Feuerwehrmann und eine Feuerwehrfrau verletzt worden sind.



Beim Befüllen eines Hebekissens, das unter anderem bei Autounfällen zum Einsatz kommt, um Wagenteile anzuheben, riss gegen 20.40 Uhr das Ventil einer 300 bar Druckluftflasche ab.


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Unfallverhütung

Wechsel in der Leitung des Fachbereichs „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ (FB FHB) der DGUV

Herr Wolfgang Kurz, Unfallkasse Baden-Württemberg, der den FB FHB seit dessen Grün- dung im Jahr 2012 geleitet hat, ist zum 31.07.2017 in den Ruhestand eingetreten. Im folgt als Leiter des Fachbereichs Herr Tim Pelzl nach, der ebenfalls seit 2012 bereits die Geschäftsstelle des FB FHB führte.


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Tödlicher Unfall eines Atemschutzgeräteträgers in Marne (Dithmarschen)

Untersuchung eines Atemschutzunfalls durch die HFUK Nord

Die HFUK Nord habt eine Präsentation über die Untersuchung eines tödlichen Atemschutzunfalls  veröffentlicht. In dem komprimierten Foliensatz sind die Analyse sowie die Ableitungen für die Prävention anschaulich und kompakt dargestellt. Der Foliensatz kann z.B. als Unterstützung bei der Ausbildung im Bereich Atemschutz dienen.



In den letzten Monaten hat die HFUK Nord immer wieder Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet zu diesem Unfall erreicht. Auf vielfachen Wunsch wurde daher ein entsprechenden Foliensatz zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.


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Unfallverhütung

Deutschlandweit fahren Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen jedes Jahr mehrere Millionen Einsätze.



Eines haben alle diese Einsätze gemeinsam: Einsatzkräfte und Geräte werden stets mit Fahrzeugen zur Einsatzstelle gebracht.



Die Einsatzfahrerin bzw. der Einsatzfahrer verrichten eine der verantwortungsvollsten Tätigkeiten innerhalb des Einsatzablaufes. Die Fahrerinnen und Fahrer von Einsatzfahrzeugen müssen daher ihre Fahrzeuge, auch bei häufigem Wechsel, „blind“ beherrschen, um bei Fahrten unter hoher Dringlichkeit ihre volle Aufmerksamkeit auf den Verkehr und die anderen Verkehrsteilnehmer richten zu können und nicht mit der Tätigkeit des Fahrens vollends ausgelastet zu sein. Dafür ist eine umfassende Einweisung und fahrerische Fortbildung zwingend notwendig. Gerade bei ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften kann nicht von einer regelmäßigen und intensiven Fahrpraxis ausgegangen werden.


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BAuA-Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung jetzt im Netz

Aktualisierte branchenunabhängige Handlungshilfe kostenlos nutzen

Arbeitsschutz ist Chefsache, denn das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Bewährte Hilfestellung gibt der "Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung", den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) seit fast 20 Jahren herausgibt. Er stellt Fachleuten das nötige Rüstzeug zur Verfügung, um die Gefährdungsbeurteilung sicher durchzuführen. Jetzt gibt es die aktualisierte Fassung erstmalig als PDF-Download kostenlos und barrierefrei im Internetangebot der BAuA.


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Neue PSA-Verordnung der EU richtet sich vor allem an Hersteller

Stärkere Kontrollen für Persönliche Schutzausrüstung

Am 20. April 2016 tritt die neue PSA-Verordnung* der Europäischen Union in Kraft. Sie ersetzt die PSA-Richtlinie 89/686/EWG und richtet sich in erster Linie an die Hersteller von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA). Es gilt eine Übergangszeit von zwei Jahren. In dieser Zeit haben Hersteller, Behörden und Zertifizierungsstellen Gelegenheit, sich auf die Änderungen vorzubereiten. Die wichtigsten Neuerungen aus Sicht des Arbeitsschutzes im Überblick:


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Jetzt neu in Mecklenburg-Vorpommern:

Entschädigung nicht-unfallbedingter Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst durch die HFUK Nord möglich

Nachdem  die Gemeinden in Schleswig-Holstein bereits im Laufe des Jahres 2015 dem Fonds für „nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden" beitreten konnten, besteht mit Inkrafttreten des neuen Brandschutzgesetzes zum Jahresende  2015 nun auch für die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord mit der Entschädigung der „nicht-unfallbedingten Gesundheitsschäden“ für die Mitglieder ihrer Freiwilligen Feuerwehr zu beauftragen. Da das Gesetz noch 2015 in Kraft getreten ist, können auch in Mecklenburg-Vorpommern die Fälle, bei denen ein Arbeitsunfall im Betrieb der Feuerwehr abgelehnt werden musste, entschädigt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass die Gemeinde ihren Beitritt zu diesem Fonds für 2015 erklärt


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DGUV-Fachgespräch

Krebsrisiko bei Feuerwehreinsatzkräften

Am 3. November 2015 veranstaltete die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) zusammen mit dem Fachbereich „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ (FB FHB) und ihren Instituten für Arbeitsschutz (IFA) sowie dem IPA ein Fachgespräch zum Thema „Krebsrisiko bei Feuerwehreinsatzkräften“. Die Veranstaltung stieß auf ein großes Interesse bei Feuerwehren, Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern. Aber auch Vertreter aus Industrie, Verbänden, Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite waren vertreten. Ebenso konnten internationale Gäste begrüßt werden.



 


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Infoblatt Nr. 07 des Sachgebietes "Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen"

Einsatz von Kohlenmonoxidwarngeräten bei Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen

TV-Tipp: „Tatort Autobahn“ auf n-tv

Den Unfallrisiken auf der Spur

Hanseatische FUK Nord / Feuerwehr-Unfallkasse Mitte

Neuer Sicherheitsbrief erschienen

Feuerwehr-Forum

Logistikfahrzeuge für Starkregen/Unwetter - war: Starkregen/Unwetter und der KatS

Leistungsverzeichnis MTW

Solla: In diesem Bayerwald-Dorf kommt das Trinkwasser per Tankwagen

Neustrelitz: Rücktritte, Streit und anonymer Brief: Was ist da los bei der Feuerwehr?

Feuerwehrmann verliert Rechtsstreit: Kreuzbandriss beim Dienstsport kein Dienstunfall

Feuerwehr-Markt

B: FIREDOS Mobiles Zumischsystem FireDos DZ1000/3/1(0,3)/3/1(0,3)
B: LF 16-12, BJ 1996, Top Zustand
B: Iveco - Eurocargo 130E24 Camiva / Metz EPAS 30 DLK Drehleiter
B: Renault - Mascott 160 DXi Doka Feuerwehr LBW AHK Dachterrasse Wohnmobil 460 Radstand
B: Toyota Landcruiser LX turbo LJ70 4x4 AHK Winde ex Feuerwehr
B: Volkswagen - VW LT 31 Typ 281 TSF Tragkraftspritzenfahrzeug Feuerwehr
B: Iveco - Eurocargo 120E225Doka Koffer mobile Werkstatt LBW Dachträger Wohnmobil Dif.-Sperre
B: Ficht Boot - Luftschrauben Gleitboot Propeller Airboat Sumpfboot Eisrettung Feuerwehr Wasserwacht

Einsätze
Brand in einem Restaurant [ Bochum ]

Brand eines Kleintransporters [ Dresden ]

Pkw in Vollbrand - Langer Stau auf der BAB 3 [ Hünxe ]

Gartenlaubenbrand [ Schwelm ]

Feuer in einem Mehrfamilienhaus verlief glimpflich [ Kiel ]

Tretboot kentert auf dem Phoenix-See - Passant rettet vier Personen [ Dortmund ]

Verkehrsunfall - brennender Pkw konnte rechtzeitig gelöscht werden [ Fulda ]

Brand an der Berufsschule [ Witten ]

Schwerer Verkehrsunfall mit 12 Verletzten [ Bark ]

Feuerwehr löscht brennendes Sportboot auf der Norderelbe, drei Personen gerettet [ Hamburg ]

Feuer in Bürogebäude [ Pulheim ]

Geruchsbelästigung nach Produktaustritt in der BASF im Stadtgebiet [ Ludwigshafen ]

Hoverboard löst Brand aus [ Einbeck ]

Brennende Ballenpresse sorgt für überörtlichen Feuerwehreinsatz bei Papenhorst [ Flotwedel ]

Schneller Einsatz bei Brand [ Ratingen ]

Zwei Vegetationsbrände in der Witzlebenstraße [ Celle ]

Wasserrettung [ Konstanz ]

Waldbrand im Nationalpark [ Nideggen ]

Arbeitsunfall im Wald - Feuerwehr und Rettungsdienst retten verletzte Person aus unwegsamem Gelände [ Weinheim ]

Kleinkind aus Fahrzeug befreit [ Aurich ]