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Warnmeldungen
Entwarnung: Feuerwehreinsatz - Lauenburg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Feuerwehreinsatz - Lauenburg" vom 05.10.2025 19:47:05 gesendet durch LS Bad Oldesloe, Kreis (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben.
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde/Stadt -Lauenburg- gibt bekannt:
In Lauenburg-,Kreis - Herzogtum Lauenburg- , werden die Bewohner im Bereich der Straße -Bahnhofstraße- aufgrund eines Feuerwehreinsatzes gebeten
Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten!!
Integrierte Regionalleitstelle Süd Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe
05.10.2025 20:25

Rauchentwicklung durch Brandereignis - Nägelstedt
Durch einen Wohngebäudebrand kommt es im Bereich der Kleinen Quergasse in Nägelstedt zur Geruchsbelästigung durch Rauchgase
Rettungsleitstelle Unstrut Hainich Kreis
03601408030
Rettungsleitstelle Unstrut-Hainich-Kreis Lindenhof 1 99974 Mühlhausen
05.10.2025 19:25

Sturmflut um 04:37 Uhr (06.10.) zw. +3,6 und +4,1 m üb. NHN - Hamburger Elbegebiet
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Verlaufe des Montagmorgens. Der Hochwasserscheitel wird am Montag, den 06.10.2025 gegen 04:37 Uhr am Pegel St. Pauli mit einer Höhe von +3,6 bis +4,1 Metern über Normalhöhennull, das entspricht 1,50 Meter bis 2,00 Meter über dem mittleren Hochwasser, erwartet.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Polizei Hamburg Lagezentrum Tel.: 040 428 66 60 55
05.10.2025 19:18

Entwarnung: Sturmflut heute um 16:03 Uhr mit ca. 4,1 Metern über Normalhöhennull - Hamburger Elbegebiet
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sturmflut heute um 16:03 Uhr mit ca. 4,1 Metern über Normalhöhennull - Hamburger Elbegebiet" vom 05.10.2025 04:47:39 gesendet durch LZ Land HH (DEU, Hamburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie warnt vor einer Sturmflut im Verlaufe des Sonntagnachmittags.
Der Hochwasserscheitel wird am Sonntag, den 05.10.2025 gegen 16:03 Uhr am Pegel St. Pauli mit einer Höhe von 3,9 bis 4,4 Metern über Normalhöhennull, das entspricht 1,75 Meter bis 2,25 Meter über dem mittleren Hochwasser, erwartet.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Polizei Hamburg Lagezentrum Tel.: 040 428 66 60 55
05.10.2025 19:05

Rauchgase in Lüdenscheid - Lüdenscheid Innenstadt
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Lüdenscheid
In/Im Märkischen Kreis im Bereich Lüdenscheid Stadtmitte kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Bitte begeben Sie sich im betroffenen Bereich sofort in geschlossene Räume. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab.
Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter [Internetadresse eintragen] oder unter [Rufnummer Gefahrentelefon eintragen] oder bei [Radiosender eintragen].
Märkischer Kreis - Integrierte Leitstelle Mark Richard-Schirrmann-Strasse 8 58762 Altena
05.10.2025 18:18

Warnung vor einer Sturmflut - Hamburger Elbegebiet
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Hamburger Elbegebiet: In der Nacht von Sonntag zu Montag wird das Hochwasser 1,5 bis 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 05:40 Uhr.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg
05.10.2025 18:06

Warnung vor einer Sturmflut - Elbegebiet
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Elbegebiet: In der Nacht von Sonntag zu Montag wird das Hochwasser etwa 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 04:20 Uhr.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg
05.10.2025 18:03

Warnung vor einer Sturmflut - Nordfriesische Küste
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der nordfriesischen Küste: In der Nacht von Sonntag zu Montag wird das Hochwasser 1,5 bis 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 02:40 Uhr.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg
05.10.2025 17:58

Entwarnung: Trinkwasserunterbrechung - Gemeinde Buttstädt Ortsteile Großbrembach und Kleinbrembach
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserunterbrechung - Gemeinde Buttstädt Ortsteile Großbrembach und Kleinbrembach" vom 05.10.2025 17:54:11 gesendet durch LS Erfurt vS/E, Kreis (DEU,TH). Die Warnung ist aufgehoben.
Hiermit informieren wir Sie, dass die Trinkwasserversorgung in Kleinbrembach und Großbrembach, am Sonntag, den 05.10.2025 von ca. 8 Uhr bis 13 Uhr kurzfristig abgestellt werden muss.

Die Abstellung erfolgt auf Grund einer Havariebeseitigung an der Trinkwasserhauptleitung zwischen Vogelsberg und Kleinbrembach. Wir stellen zur Sicherung des Brauchwasserbedarfs je einen Wasserwagen im Bereich der Feuerwehren in den genannten Ortschaften ab. Bevorraten Sie sich dennoch rechtzeitig eigenverantwortlich mit ausreichend Brauchwasser.

Nach Beendigung der Baumaßnahme kann es in den Ortsnetzen kurzzeitig zu Druckschwankungen, Trübungen und Braunfärbungen kommen. Diese sind gesundheitlich unbedenklich. Unser Havariedienst steht Ihnen unter: 0800/ 0725 175 für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Havariedienst der Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser mbH Sömmerda (BEWA)
08000725175
Zentrale Leitstelle Erfurt St.-Florian-Str. 4 99092 Erfurt
05.10.2025 17:55

Warnung vor einer Sturmflut - Wesergebiet
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Wesergebiet: In der Nacht von Sonntag zu Montag wird das Hochwasser etwa 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 03:30 Uhr.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg
05.10.2025 17:54

Warnung vor einer Sturmflut - Ostfriesische Küste
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der ostfriesischen Küste: In der Nacht von Sonntag zu Montag wird das Hochwasser an der ostfriesischen Küste etwa 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 01:20 Uhr.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg
05.10.2025 17:48

Entwarnung: Warnung vor einer Sturmflut - Elbegebiet
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor einer Sturmflut - Elbegebiet" vom 05.10.2025 00:54:38 gesendet durch BSH (DEU, Hamburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Elbegebiet: Am Sonntag wird das Nachmittag-Hochwasser etwa 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 16:30 Uhr.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg
05.10.2025 16:54

Entwarnung: Warnung vor einer Sturmflut - Hamburger Elbegebiet
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor einer Sturmflut - Hamburger Elbegebiet" vom 05.10.2025 04:17:45 gesendet durch BSH (DEU, Hamburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Hamburger Elbegebiet: Am Sonntag wird das Nachmittag-Hochwasser etwa 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 16:30 Uhr.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg
05.10.2025 16:53

Entwarnung: Warnung vor einer Sturmflut - Wesergebiet
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor einer Sturmflut - Wesergebiet" vom 05.10.2025 00:47:17 gesendet durch BSH (DEU, Hamburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Wesergebiet: Am Sonntag wird das Mittag-Hochwasser etwa 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 15:00 Uhr.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg
05.10.2025 14:36

Abkochgebot - Gemeindegebiet Himmelstadt
Das Trinkwasser darf ab sofort und bis auf Weiteres ausschließlich in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Dies gilt für sämtliche Anwendungen mit direktem Kontakt zum menschlichen Körper – insbesondere beim Trinken, Kochen, Zubereiten von Speisen sowie bei der Reinigung von Lebensmitteln und Küchenutensilien.
Das Abkochgebot darf nur vom Gesundheitsamt wieder aufgehoben werden. Hierfür ist ein Nachweis einer wirksamen Chlordesinfektion (s.2.) erforderlich
Integrierte Leitstelle Würzburg Hofstallstr. 3 97070 Würzburg
29.09.2025 20:14

Vorübergehende Beeinträchtigung Ihrer Trinkwasserqualität - Abkochgebot - Kaufbeuren, Pforzen, Rieden, Zellerberg, Friesenried
Vorübergehende Beeinträchtigung Ihrer Trinkwasserqualität - Abkochgebot
im Rahmen der regelmäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurde festgestellt, dass in einem Teilbereich der Stadt Kaufbeuren eine mikrobiologische Verunreinigung im Trinkwasser in geringem Maße gegenüber den Grenzwerten vorhanden ist. In der genommenen Probe wurde der Grenzwert von Enterokokken um fünf koloniebildende Einheiten pro 100ml überschritten. Aus diesem Grund wurde heute am 29.09.2025 durch das Gesundheitsamt am Landratsamt Ostallgäu eine Abkochanordnung für die Stadt Kaufbeuren, die Gemeinde Pforzen, die Gemeinde Rieden/Zellerberg und die Gemeinde Friesenried erlassen.
Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führen wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits umfangreiche Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen durch.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 10 Minuten abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden. Nähere Informationen zum Abkochen von Trinkwasser finden Sie hier weiter unten.
Sobald die Trinkwasserqualität wiederhergestellt ist, werden Sie hiervon informiert.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Leitungswasser muss bis auf weiteres abgekocht werden.
Hierbei sollten folgende Punkte beachtet werden:
Abgekochtes Wasser ist zum Waschen von Obst, Salaten, Gemüse und dergleichen zu verwenden, die in rohem Zustand verzehrt werden.
Auch sonstige Lebensmittel, die nicht durchgekocht werden, dürfen nur mit abgekochtem Wasser zubereitet werden.
Ebenso muss das Wasser zur Herstellung und Zubereitung von Lebensmitteln abgekocht werden, falls anschließend keine ausreichende Erhitzung stattfindet.
Wasser zum Zähneputzen sollte ebenfalls abgekocht sein.
Beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen) besteht nur ein sehr geringes Restrisiko. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass kein Wasser geschluckt wird. Beim Spülen von Hand ist das Infektionsrisiko sehr gering. Jedoch sollte auch hier vorsichtshalber das Wasser abgekocht werden.
In landwirtschaftlichen Betrieben, die das Wasser zur Reinigung von Milchgeschirr usw. verwenden, ist das Wasser ebenfalls nur abgekocht zu verwenden.
Ebenso ist das Wasser für Lebensmittelbetriebe, das zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln dient abzukochen.
Auch zur Reinigung von Gegenständen und Anlagen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, darf nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
Zur Desinfektion des Leitungswassers empfiehlt es sich, das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen zu lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

Leitungswasser kann dagegen ohne Vorbehandlung für folgende Zwecke verwendet werden:
Kaffeemaschinen
Geschirrspülmaschinen
Waschmaschinen
An allen öffentlich zugänglichen Zapfstellen und Wasserentnahmestellen sind Hinweisschilder mit der Aufschrift „kein Trinkwasser“, „Nur abgekocht zu verwenden“ oder mit einem entsprechenden Symbol gut sichtbar anzubringen.
Nach Aufhebung der Abkochanordnung erhalten Sie eine erneute Mitteilung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Städtisches Wasserwerk Kaufbeuren
Telefon: 08341 437-500
Integrierte Leitstelle Allgäu Rottachstraße 2 87439 Kempten
29.09.2025 13:58

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Tr inkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Integrierte Leitstelle Saarland Winterberg 5 66119 Saarbrücken
25.09.2025 14:10

3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigun g des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
25.09.2025 14:08

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Neue Masche von mutmaßlichen Einschleichdieben

Rauchmelderüberprüfung teilweise mit Ankündigung über Kurzmeldungsdienst WhatsApp

Derzeit häufen sich bei der Polizei die Meldungen von aufmerksamen besorgten Bürgerinnen und Bürgern, die auf ihrem Smartphone Ankündigungen erhalten, dass bei ihnen Rauchmelderüberprüfungen durchgeführt werden sollen und das dazu demnächst Personen an der Haustür melden würden.

Die Polizei geht davon aus, dass dies als Vorbereitungshandlung für mutmaßliche Einschleichdiebe zu werten ist, die auf diese Art und Weise in Häuser und Wohnungen gelangen wollen, um dann dort im unbeobachteten Moment Bargeld und Wertsachen zu entwenden.

Weder Feuerwehrleute noch andere Beauftragte kommen ins Haus, um die Rauchmelderpflicht ab dem 01.01.2016 zu überprüfen.

Es wird dringend davon abgeraten, auf derartige Meldungen einzugehen und fremde Personen ins Haus zu lassen, im Zweifelsfall sollte beim Antreffen sofort die Polizei auch über Notruf 110 informiert werden, die dann die Personen einer Überprüfung unterziehen wird.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, auch auf ihre Nachbarn zu achten und gerade ältere Bewohnerinnen und Bewohner auf dieses neue Phänomen hinzuweisen. 



Polizeiinspektion Stade

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Dani7el 7R., Lauterbach
Wern7er 7G., Blankenburg (Harz)
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Jürg7en 7M., Weinstadt
Jürg7en 7M., Weinstadt
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Jürg7en 7M., Weinstadt
Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Tim 7K., Berlin
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Tim 7K., Berlin
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Patr7ick7 H.7, Mosbach
Jürg7en 7M., Weinstadt
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Jürg7en 7M., Weinstadt
Jürg7en 7M., Weinstadt
Jürg7en 7M., Weinstadt
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