Vier Feuerwehrangehörige wegen Verdacht auf Brandstiftung festgenommen

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Warnmeldungen
Entwarnung: Ausfall Notruf 112 in Großraum Rathenow - Rathenow/Steckelsdorf/Großwudicke/Stechow/Mögelin/Ferchesar
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall Notruf 112 in Großraum Rathenow - Rathenow/Steckelsdorf/Großwudicke/Stechow/Mögelin/Ferchesar" vom 01.06.2026 14:23:12 gesendet durch überörtliche Befehlsstelle Landkreis Havelland. Die Warnung ist aufgehoben.
Die Störung ist behoben.
Landkreis Havelland Platz der Freiheit 1 14712 Rathenow
01.06.2026 14:26

Entwarnung: Ausfall Vodafone/ Kabel Deutschland Festnetz - Rathenow, Steckelsdorf, Großwudicke, Stechow, Mögelin, Ferchesar
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall Vodafone/ Kabel Deutschland Festnetz - Rathenow, Steckelsdorf, Großwudicke, Stechow, Mögelin, Ferchesar" vom 28.05.2026 15:59:39 gesendet durch Brandenburg, integrierte Regionalleitstelle Nordwest. Die Warnung ist aufgehoben.
Derzeit ist der Notruf 112 aus dem Vodafone-Festnetz (KabelDeutschland), im Bereich Rathenow/Steckelsdorf/Großwudicke/Stechow/Mögelin/Ferchesar nicht erreichbar. Vorraussichtliche Dauer der Störung bis zum Dienstag 02.06.2026.
Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben einen Notruf abzusetzen, werden alle Geschäfte, Betriebe sowie alle Bürgerinnen und Bürger die über Festnetz oder Mobilfunkempfang verfügen, gebeten beim Absetzen von Notrufen zu unterstützen. In allen Verwaltungsstandorten des Landkreises Havelland sowie der Stadt Rathenow können zu den regulären Öffnungszeiten Notrufe abgesetzt werden.
Ebenso ist die Polizeiwache Rathenow 24/7 besetzt, um Notrufe absetzen zu können.
Leitstelle Potsdam Holzmarktstraße 6 14467 Potsdam
01.06.2026 12:00

Entwarnung: Warnung vor hoher Waldbrandgefahr - Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor hoher Waldbrandgefahr - Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach" vom 26.05.2026 11:35:50 gesendet durch Leitstellenbereich Rosenheim. Die Warnung ist aufgehoben.
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
01.06.2026 10:57

Geruchsbelästigung + Rauchentwicklung // Gebäudebrand Lagerhalle - Treuenbrietzen LK PM
Aktualisierung 31.05.2026 10:30 Uhr
Die Löschmaßnahmen werden weiterhin fortgesetzt.
Die Warnung bleibt bestehen.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Aktualisierung der Meldung um 22:10 Uhr
* Weiterhin ausgiebige Löscharbeiten
* Geruchsbelästigung + Rauchbelästigung sind wahrnehmbar
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Im Bereich Treuenbrietzen kommt es zu einer Rauchentwicklung bei einem ausgedehnten Brand.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Anfragen der Presse bitte an: Bürgermeister Robert-Walter Wildgrube
0151 - 75032441
Regionalleitstelle Brandenburg Fontanestraße 1 14770 Brandenburg
31.05.2026 10:35

Abkochgebot - Schneeberg
Das Trinkwasser im Bereich des Marktes Schneeberg
weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des
Gesundheitsamtes:
-Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
-Lassen Sie Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen
-Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
-Sie können das Leitungswasser für Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter
Falls Sie Fragen haben rufen Sie uns während den Geschäftszeiten an
Markt Schneeberg
Amorbacher Str.1
63936 Schneeberg
0171/5657766 Sevka Emrich (Wasserwart)
Integrierte Leitstelle Bayerischer Untermain
21.05.2026 15:43

Einrichtung von Schutzzonen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Süd-westlicher Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Informationen über die Afrikanische Schweinepest und der Schutzzonen finden Sie unter https://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/schweinepest/
Leitstelle Waldeck-Frankenberg Südring 2 34497 Korbach
04.03.2026 10:32

4. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE vom 13.01.2026
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
13.01.2026 12:09

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08


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Brandserie im Raum Ahrensburg

Vier Feuerwehrangehörige wegen Verdacht auf Brandstiftung festgenommen

Im Jahre 2013 wurden im Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizei Ahrensburg (Ahrensburg, Großhansdorf, Trittau, Bargteheide, Ammersbek, Bargfeld-Stegen, Steinburg) insgesamt 81 Brände registriert. Es handelte es sich um 34 Delikte der vorsätzlichen Brandstiftung, 15 fahrlässige Brandstiftungen, 18 Sachbeschädigungen durch Feuer und 14 Feuer, die auf einen technischen Defekt zurückzuführen waren. Im Vergleich zu diesen Zahlen kam es im Jahr 2014 zu einer deutlichen Steigerung auf bislang 140 Brände. Darunter waren 49 Delikte der vorsätzlichen Brandstiftung, 4 fahrlässige Brandstiftungen, 57 Sachbeschädigungen durch Feuer und 30 Feuer, die auf einen technischen Defekt zurückzuführen waren. Eine Häufung der Brände ist seit Sommer 2013 insbesondere im Raum Ahrensburg und Bargteheide feststellbar. Bis heute kam es seit diesem Zeitpunkt zu insgesamt 153 Bränden, die allerdings nicht alle vorsätzlich gelegt wurden. 

Polizei und Staatsanwaltschaft gehen von 117 Fällen aus, bei denen der Verdacht einer vorsätzlichen Brandlegung besteht. Gebrannt haben unterschiedlichste Objekte, so Schuppen, Unterstände, Carports und Gartenlauben, Kraftfahrzeuge und ein Wohnwagen, Strohmieten, Altpapier- und Altkleidercontainer sowie Mülltonnen. Bei den Bränden wurden Personen nicht verletzt. Vereinzelt hätten aber bei ungünstigem Brandverlauf Personen durchaus verletzt werden können. Der Gesamtschaden der 117 Feuer beläuft sich nach polizeilicher Einschätzung auf ca. 3,5 Millionen Euro. Jedoch dürften zwei Brände mit einem Gesamtschaden von 2,5 Millionen Euro aus hiesiger Sicht nicht in die Serie gehören. 

Bisher wurden folgende Taten aufgeklärt:

  • 14 Brandstiftungen im Bereich der PD Ratzeburg: Im September 2014 wurden zwei Männer im Rahmen der Fahndung nach Brandlegungen im Kreis Herzogtum Lauenburg festgenommen. Diese räumten Brände von drei Strohballen in Geesthacht, sowie einer Kleingartenlaube und einem Papiercontainer in Schwarzenbek, jeweils einem Wohnwagen in Großhansdorf, in Reinbek und bei Zarrentin (MV) sowie sieben weiteren Bränden im Kreis Herzogtum Lauenburg ein (siehe Presseerklärung der PD Ratzeburg vom 23.09.14). 
  • Sechs einzelne Taten, außerhalb jeder Brandserie, die u.a. Kindern und Jugendlichen zuzurechnen sind. Darunter war auch das Feuer an einer Strohmiete am 23.02.2014 in Hammoor, welches durch drei spielende Kinder verursacht wurde (siehe Pressemitteilung der PD Ratzeburg vom 24.02.14).

Zur Klärung der Brände wurde im September 2014 eine Ermittlungsgruppe bei der KPSt Ahrensburg eingerichtet. Diese umfasst derzeit sechs Beamte. Die Mitarbeiter der Ermittlungsgruppe bearbeiten ausschließlich das Brandgeschehen. Die Ermittlungsgruppe wurde temporär durch weitere Mitarbeiter der KPSt Ahrensburg und anderer Dienststellen unterstützt.

Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat drei Haftbefehle gegen insgesamt sechs Beschuldigte erwirkt.

Am 11.12.2014 wurden drei Heranwachsende und ein Erwachsener im Alter von 19 bis 21 Jahren aus dem Raum Ahrensburg in Ahrensburg festgenommen. Alle sind Mitglieder der Ortswehr Ahrensfelde.

Sie stehen im dringenden Verdacht, insgesamt zehn Brandlegungen begangen bzw. in Auftrag gegeben zu haben. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand entschlossen sich die vier Beschuldigten spätestens im Oktober 2013 Brände zu legen, um sodann als Feuerwehrleute am Ort des Brandes früh erscheinen zu können und die dadurch erwartete Achtung der Feuerwehrleute zu erlangen. 

So sollen die Beschuldigten für vier Brandstiftungen von Strohmieten im Oktober 2013 im Raum Ahrensfelde und Siek verantwortlich sein, bei denen insgesamt 1100 Strohballen niederbrannten. Den Schaden schätzt die Polizei auf ca. 71000,- EUR. Die Beschuldigten gerieten aufgrund nicht wahrheitsgemäßer Angaben und deren Auftreten vor Ort in den Verdacht, an den Brandstiftungen beteiligt zu sein. 

Aufgrund dieser Ermittlungen entschlossen sich die Beschuldigten die Brände nicht mehr selbst zu legen, sondern andere mit den Brandlegungen zu beauftragen, um den Verdacht von sich abzulenken. Zu diesem Zweck trafen sich die Beschuldigten mit zwei weiteren Personen und veranlassten diese gegen Zahlung geringer Geldbeträge weitere Brände zu legen. Zunächst blieb es bei zwei versuchten Anstiftungen zu Brandlegungen, da die Tatausführung den Beauftragten aus zeitlichen Gründen nicht möglich war. Später kam es dann jedoch zu vier Brandstiftungen in Ahrensfelde durch die Beauftragen. Diese haben folgende Taten begangen:

  • Brandstiftung an ca. 380 Strohballen im Juli 2014 -Brandstiftung an einer Strohmiete mit 180 Strohballen im September  2014 
  • Brandstiftung an einer Strohmiete mit 500 Strohballen im Oktober 2014 
  • Brandstiftung einer Dunglagerstätte  im Oktober 2014. 

Nach polizeilicher Schätzung entstand hierbei ein Schaden von insgesamt 69000,- EUR

Bereits am 01.12.2014 kam es zur Festnahme einer der o.g. Auftragsbrandstifter, einem 20-jährigen Mann aus Hamburg. Die Festnahme erfolgte durch das SEK Schleswig-Holstein in der Wohnung des Mannes. Der Festgenommene gestand den Großteil der ihm zur Last gelegten Taten und räumte zusätzlich seine Beteiligung an einem Pkw-Diebstahl in Trittau ein. Der Mann befindet sich aktuell in Untersuchungshaft. 

Am 09.12.2014 wurde der zweite Auftragsbrandstifter, ein 17-jährigen Ahrensburger, an dessen Wohnanschrift festgenommen. Dieser handelte gemeinsam mit dem am 01.12.2014 festgenommen Auftragsbrandstifter und war auch am Kfz-Diebstahl in Trittau beteiligt. Auch dieser Mann befindet sich in Untersuchungshaft. 

Bei allen vorgenannten Tatverdächtigen wurden die Wohnungen durchsucht. Es wurden unterschiedliche Beweismittel gefunden, so Brandbeschleuniger, ein Funkgerät, Funkscanner, Böller und Zeitungsberichte über die Brände. Drei Beschuldigte haben sich zur Sache eingelassen und Teile der bestehenden Tatvorwürfe bestätigt. Ein Beschuldigter bestätigte die ihm zur Last gelegten Taten einschließlich einer Brandstiftung von Strohballen im Oktober 2013, bei den insgesamt ca. 500 Ballen verbrannten. Hier wurde durch das Feuer ein Schaden in Höhe von ca. 32000,- EUR verursacht. 

Ein Beschuldigter wurde am 11.12.2014 dem Haftrichter vorgeführt. Es wurde Untersuchungshaft verhängt. Die weiteren Beschuldigten werden am 12.12.2014 beim Haftrichter vorgeführt. 

Zur Durchführung der Festnahmen und Durchsuchungen waren am 11.12.2014 19 Beamte der Polizei Ahrensburg eingesetzt. Die Ermittlungen werden fortgeführt. 



Polizeidirektion Ratzeburg / Staatsanwaltschaft Lübeck

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
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