AWG CAFS: neues Löschgerät für schnelle, flexible Einsätze

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Warnmeldungen
Geruchsbelästigung durch einen Waldbrand - Gemeinde Hürtgenwald / Kreis Düren
Es folgt eine wichtige Information der Städteregionalen Leitstelle Aachen
Im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald kommt es durch einen Waldbrand zu einer Geruchsbelästigung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen Stolberger Straße 155 52068 Aachen
13.08.2026 17:06

Geruchsbelästigung durch einen Waldbrand - Gemeinde Hürtgenwald
Es folgt eine wichtige Information der Gemeinde Hürtgendwald
Im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald kommt es durch einen Waldbrand zu einer Geruchsbelästigung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Amt für Bevölkerungsschutz Kreis Düren Marienstraße 29 52372 Kreuzau
13.08.2026 16:22

Geruchsbelästigung in den Kommunen Merzenich und Niederzier - Merzenich und Niederzier
Es folgt eine wichtige Information der Kommunen Merzenich und Niederzier.
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Merzenich und Niederzier zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Amt für Bevölkerungsschutz Kreis Düren Marienstraße 29 52372 Kreuzau
13.08.2026 15:25

Hitzewelle - Stadt und Landkreis Tübingen
Bis einschließlich Samstag, 15.08.2026 wird eine andauernde Hitzewelle erwartet.
Die hohen Temperaturen stellen insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder, ältere sowie pflegebedürftige Menschen eine erhebliche Belastung dar.
Achten Sie auf schutzbedürftige Mitmenschen und unterstützen Sie diese während der Hitzewelle.
Stadt Tübingen, Feuerwehr
Integrierte Leitstelle Tübingen Steinlachwasen 26 72072 Tübingen
12.08.2026 10:53

Warnung vor hoher Waldbrandgefahr - Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim und Landkreis Miesbach
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach weisen darauf hin, dass daher gem. § 4 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
11.08.2026 15:16

Waldbrand im Bereich Nieder- und Oberrodenbach - Rodenbach
++ Die Feuerwehr ist derzeit mit Nachlöscharbeiten beschäftigt. Es besteht weiterhin erhebliche Gefahr durch stark geschädigte oder hohlgebrannte Bäume und Äste, die unvermittelt umstürzen können.++
Gemeindeverwaltung Rodenbach
Kreissausschuss des Main-Kinzig-Kreises Frankfurter Straße 34 63571 Gelnhausen
11.08.2026 08:30

Abkochgebot - Teile der Kernstadt Bad Krozingen
Amtliche Gefahreninformation des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald für die Gemeinde
Bad Krozingen
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Bad Kozingen ist das Trinkwasser
mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Eine Chlordesinfektion wird umgehend eingeleitet.
Betroffen ist das Gebiet innerhalb folgender Begrenzungen:
nördlicher Teil der Bundesbahnlinie, Bodelschwinghstraße, Belchenstraße, Münstertalbahnlinie,
Freiburger Straße inkl. McDonalds, Gewerbegebiet Krozinger Weg, Thermenallee bis Kreisel
Schlatt und K4939 bis zur B3 bzw. B3-Kreisel
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Stadt Bad Krozingen:
https://www.bad-krozingen.de/
Stadt Freiburg Eschholzstraße 118 79115 Freiburg
07.08.2026 13:13

Trinkwasser in den Ortsteilen Winnen und Nordeck muss abgekocht werden - Stadt Allendorf/Lda - Ortsteile Winnen und Nordeck
In Ortsteilen Winnen und Nordeck ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Das Trinkwasser muss abgekocht werden. Darauf weisen die Stadt Allendorf (Lumda) als Trinkwasserversorger und das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen hin. Eine Chlordesinfektion wird umgehend eingeleitet.

Für die betroffenen Gebiete gilt: Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich abgekochtes Leitungswasser zu verwenden. Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen.

Die Stadt Allendorf sowie die Stadtwerke Gießen arbeiten in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits daran, die Kontamination zu beheben. Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres.

Aktuelle Informationen finden Sie unter www.allendorf-lda.de sowie www.stadtwerke-giessen.de
In Allendorf können unter der Telefonnummer 06407-9112-42 (Bauamt) weitere Auskünfte erteilt werden.
Das Gesundheitsamt bittet alle Betroffenen um Beachtung dieser Hinweise.
06407-9112-42
Zentrale Leitstelle Landkreis Gießen Riversplatz 1-9 35394 Gießen
04.08.2026 10:02

2.04 Verkeimtes Trinkwasser - Abkochanordnung für den Markt Obernzell - Markt Obernzell - Landkreis Passau
Aktualisierung 28.07.2026 - Teilweise Aufhebung:
Die vom Gesundheitsamt Passau am 08.07.2026 verfügte Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung Obernzell wird teilweise aufgehoben. Das Abkochgebot gilt ab sofort nur noch im Hauptort Obernzell (Kerngebiet) und im Ortsteil Erlau.
Für das weitere Gemeindegebiet kann die Abkochanordnung aufgehoben werden. Hier entsprechen die Messwerte wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.

Erstmeldung vom 08.07.2026:
Im Markt Obernzell ist die Trinkwasserversorgung durch fäkale Verunreinigungen beeinträchtigt. Betroffen ist das gesamte Gemeindegebiet Obernzell.
Bei Kontrolluntersuchungen durch das Gesundheitsamt wurden für das Ortsnetz des Marktes Obernzell Enterokokken (2 KBE/100 ml) nachgewiesen, der zulässige Höchstwert beträgt 0 KBE/100 ml). Dies deutet auf eine fäkale Verunreinigung des Trinkwassers hin. Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet Obernzell.
Aus diesem Grund darf das Trinkwasser ab sofort nur in abgekochtem Zustand (z.B. Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen) zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden verwendet werden.
Weitere Informationen und Aktualisierungen folgen schnellst möglich! Bitte achten Sie auf die Veröffentlichungen in den Medien und im Internet.
Integrierte Leitstelle Passau Am Fernsehturm 6 94092 Passau
28.07.2026 09:01

Einrichtung von Schutzzonen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Süd-westlicher Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Informationen über die Afrikanische Schweinepest und der Schutzzonen finden Sie unter https://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/schweinepest/
Leitstelle Waldeck-Frankenberg Südring 2 34497 Korbach
04.03.2026 10:32

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08


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News aus der Industrie

AWG CAFS: neues Löschgerät für schnelle, flexible Einsätze

Mit dem neuen Löschgerät AWG CAFS erhöht der Feuerwehrausrüster AWG Fittings GmbH die Mobilität von Einsatzkräften beim Erstangriff und bei der Bekämpfung kleiner und entstehender Brände. Kompaktes Design, einfache Handhabung sowie hohe Zuverlässigkeit sorgen für effizientes und zugleich sicheres Arbeiten.

Allein durch sein geringes Gewicht von 11,9 Kilogramm (ohne Löschmittel) ermöglicht das Druckluftschaum-Feuerlöschgerät bei der Brandbekämpfung schneller und flexibler zu agieren. Um diesen Gewichtsvorteil zu erzielen, setzten die Entwickler beim Löschmittelbehälter auf einen besonders leichten und schlagfesten Hochleistungskunststoff. Zusammen mit den kompakten Maßen des Löschgeräts erhalten die Einsatzkräfte so erheblich mehr Agilität und Bewegungsfreiheit.

Ein weiterer Pluspunkt: Das AWG CAFS wurde auf die Maße einer Kübelspritze abgestimmt, so dass es auf dem Fahrzeug meist ohne Umbauten deren Platz einnehmen kann. Und in Verbindung mit einer Rückentrage und einer Trolleyfunktion bietet das Löschgerät weitere praktische und kraftsparende Transport-Optionen.

Einwandfreie Praxistauglichkeit stand auch bei der Entwicklung der Löschpistole im Vordergrund:
Hier wurden in AWG Manier hochwertige Materialien verwendet, um dem Anwender höchste Zuverlässigkeit zu gewährleisten.
Dies spiegelt sich selbstverständlich auch im Design der Pistole wieder.

„Bei der Brandbekämpfung zeigt sich das AWG CAFS als vielseitiges, leistungsstarkes Werkzeug“, so Henning Klempp, Geschäftsführer bei AWG. „Seine hohe Löschwirkung erlaubt es den Einsatzkräften, immer häufiger auf das zeitraubende Auslegen von Schläuchen zu verzichten und besonders kleine Brände extrem schnell und gezielt zu bekämpfen.“

Dafür verfügt das AWG CAFS über eine hochwirksame patentierte Druckluftschaum-Technologie, mit der es Wurfweiten von bis zu 10 Metern erzielt. Dem Anwender stehen stufenlos zwischen nass und trocken verstellbare Schaumqualitäten zur Verfügung. Mit entsprechenden Zusätzen ist das Löschgerät für die Brandklassen A und B verwendbar.

Eine exakt aufeinander abgestimmte Kombination aus Betriebsdruck, Düse, Strahlrohr und Schaumstruktur sorgt dafür, dass der gebündelte Strahl das Brandgut zielgenau aus sicherer Entfernung erreicht. Henning Klempp: „Schlauch und Pistole aus der Halterung entnehmen,
Druckluftflasche ganz aufdrehen, abdrücken – drei Schritte genügen, um das AWG CAFS betriebsbereit zu machen.“ In Sachen Handhabung hat das Löschgerät aber noch weitere Vorteile zu bieten: Herausragend ist dabei ein spezieller und neu entwickelter Schnellverschluss für das einfache Nachfüllen von Löschmittel ohne Werkzeug in kürzester Zeit.

Daneben erleichtern auch die geringen Rückstoßkräfte der Löschpistole durch den niedrigen Arbeitsdruck von circa 8 bar bei gleichzeitig hoher Reichweite die Bedienung. Zusammen mit dem sparsamen Löschmitteleinsatz ermöglicht das AWG CAFS extrem lange Einsatzzeiten von bis zu ca. 3 Minuten.

Das AWG CAFS ist nicht nur dafür ausgelegt, Brände schnell und exakt dosiert zu bekämpfen. Es hilft auch, die Folgen eines Einsatzes zu minimieren. So verringert es deutlich das Risiko von Wasserschäden und Umweltbelastungen. Und nicht zuletzt halten sich die Folgekosten für Service und Wartung in engen Grenzen.

„Gerade kleine Brände sind immer noch der häufigste Grund, die Feuerwehr zu alarmieren“, sagt Henning Klempp. „Mit dem AWG CAFS sind die Einsatzkräfte bestens vorbereitet, schnell und gezielt zu verhindern, dass sich ein begrenztes Feuer weiter ausbreitet.“



AWG Fittings GmbH
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